Die finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege. Der Aufgabenbereich der pflegenden Angehörigen ist meist nicht nur die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen, sondern auch die Koordination, das Management und die Finanzierung der Pflege.
Zu der finanziellen Absicherung des/der Pflegebedürftigen zählt innerhalb der häuslichen Pflege das Pflegegeld. Die pflegenden Angehörigen erhalten für ihre pflegerische Tätigkeit finanzielle Absicherungen in Form von Vergünstigungen, Zuschlägen oder Unterstützungsangeboten von der Pflegekasse. Zu diesen zählen:
- Leistungen der Rentenversicherung,
- Leistungen der Arbeitslosenversicherung,
- Leistungen der Unfallversicherung
- als auch Beratungsmöglichkeiten über die finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige.
In diesem Beitrag erfährst Du alles Wichtige über die finanzielle und soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen.
Inhalt:
Finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige: Das Pflegegeld
Finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige: Das Pflegegeld
Die wichtigste Finanzierungsmöglichkeit für pflegende Angehörige innerhalb der häuslichen Pflege ist das Pflegegeld. Durch das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden, wie und von wem er gepflegt werden will. Das Pflegegeld ermöglicht die pflegerische Versorgung durch Angehörige. Du kannst das Pflegegeld sowohl für eine Betreuung durch Angehörige als auch für ehrenamtliche Pfleger nutzen.
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist:
- Die pflegerische Versorgung muss selbst, durch pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Tätige sichergestellt werden.
- Der/ Die Pflegebeziehende muss mindestens den Pflegegrad 2 vorweisen können.
Das Pflegegeld kannst Du nach Belieben verwenden. Häufig wird das Pflegegeld an die zu betreuende Person abgegeben. Durch diese Option ist es möglich, das Geld als Entschädigung an die pflegenden Angehörigen abzugeben und grundsätzlich die häusliche pflegerische Versorgung zu finanzieren.
Es sind auch Kombinationsleistungen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen möglich. Pflegesachleistungen werden von professionellen Pflegekräften erbracht. Die Pflegekräfte übernehmen die Versorgung in Deiner Häuslichkeit. Die Pflegekasse rechnet die Pflegesachleistungen in der Regel direkt mit dem Leistungserbringer ab. Das bedeutet, im Gegensatz zu dem Pflegegeld wird das Geld direkt auf das Konto des Dienstleisters, beispielsweise des ambulanten Pflegedienstes, überwiesen. Möchtest Du das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen kombinieren, kannst Du beispielsweise morgens von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden und abends von Deinem pflegenden Angehörigen. Diese Kombinationsmöglichkeiten ermöglichen den pflegenden Angehörigen, sich um ihren Pflegebedürftigen zu kümmern und trotz allem weiterhin beruflich aktiv zu bleiben.
Je höher Dein Pflegegrad ist, desto mehr Pflegegeld erhältst Du. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen sind nach den Pflegegraden gestaffelt. Je höher Dein pflegerischer Bedarf ist, desto mehr Geld erhältst Du zu Deiner pflegerischen Absicherung.
Anbei siehst Du eine Tabelle des Bundesgesundheitsministeriums mit den entsprechenden Pflegegraden und den daran gestaffelten Geldleistungen.
Pflegebedürftigkeit in Graden | Maximale Leistungen (pro Monat in Euro) |
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 | 316 |
Pflegegrad 3 | 545 |
Pflegegrad 4 | 728 |
Pflegegrad 5 | 901 |
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. In diesem Fall wird die pflegerische Versorgung über andere Leistungen wie beispielsweise den Entlastungsbetrag, Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnraumes etc. gedeckt.
Wenn Du als pflegender Angehöriger einmal die pflegerische Versorgung nicht wahrnehmen kannst, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, die den Angehörigen beispielsweise ermöglicht, in den Urlaub zu fahren. Bei der Verhinderungspflege ist Dein Pflegebedürftiger weiterhin durch das Pflegegeld finanziell abgesichert. Das anteilige Pflegegeld wird bis zu 6 Wochen in halber Höhe weitergezahlt. Im Falle der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe gezahlt. Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Ersatzpflege (für Personen mit einem Pflegegrad 2-5) durch eine stationäre Pflegeeinrichtung.
Pflegegrad12345- Hinweis:
Welche Information und Beratungsmöglichkeiten gibt es, um sich über die finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige zu informieren?
Die Rentenversicherung
Die finanzielle Absicherung wird zusätzlich durch die Pflegeversicherung sichergestellt. Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung (Rentenversicherungsbeiträge) ein.
„Eine Pflegeperson im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung ist eine Person, die eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in ihrer oder seiner häuslichen Umgebung pflegt“ (Bundesgesundheitsministerium 2022).
„Seit dem 1. Januar 2017 gilt:
- Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5
- in ihrer häuslichen Umgebung
- nicht erwerbsmäßig
- für wenigstens zehn Stunden wöchentlich,
- verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche,
pflegt, hat als Pflegeperson Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung“ (Bundesgesundheitsministerium 2022).
Leistungen der sozialen und finanziellen Absicherung sind beispielsweise Einzahlungen und Ansprüche der Rentenkasse oder der Unfall-/ Arbeitslosenversicherung.
Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung ein. Voraussetzung hierfür ist, dass Du nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig bist. Die Einzahlung der Beiträge wird bis zu dem Zeitpunkt, in der Du die Vollrente beziehst oder die Regelaltersgrenze erreichst, fortgeführt. Auch der Bezug einer Teilrente schließt die Zahlung von Beiträgen nicht aus. Die Höhe der Beitragszahlung ist abhängig von der bezogenen Leistungsart. Mit der Leistungsart ist gemeint, ob Dein Liebste/r ambulant, stationär oder häuslich gepflegt wird.
Seit Januar 2022 gibt es Anpassungen der Rentenbeiträge.
Untenstehend siehst Du eine Tabelle des Bundesgesundheitsministeriums. In diesem sind die Zahlungen der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen kategorisiert aufgeführt:
Pflegegrad12345: Neue Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen seit Januar 2022
Pflegegrad des Pflegebedürftigen | Art der bezogenen Leistung | Beitragshöhe in Euro pro Monat (West) | Beitragshöhe in Euro pro Monat (Ost) |
2 | Geldleistung | 165,22 | 158,19 |
Kombinationsleistung | 140,44 | 134,46 | |
Volle ambulante Sachleistung | 155,66 | 110,74 | |
3 | Geldleistung | 263,13 | 251,94 |
Kombinationsleistung | 223,67 | 214,15 | |
Volle ambulante Sachleistung | 184,19 | 176,36 | |
4 | Geldleistung | 428,36 | 410,13 |
Kombinationsleistung | 364,10 | 348,61 | |
Volle ambulante Sachleistung | 299,85 | 287,09 | |
5 | Geldleistung | 611,94 | 585,90 |
Kombinationsleistung | 520,15 | 498,02 | |
Volle ambulante Sachleistung | 428,36 | 410,13 |
Die Rentenversicherungsbeiträge unterscheiden sich je nach neuem oder altem Bundesland. Grundsätzlich zahlt die Pflegeversicherung (Stand 2022) in den alten Bundesländern durchschnittlich zwischen 115,66 und 611,9 Euro monatlich ein (Werte 2022 – alte Bundesländer). In den neuen Bundesländern (Stand 2022) wird von der Pflegekasse zwischen 110,74 und 585,90 Euro (Werte 2022 – neue Bundesländer) monatlich eingezahlt.
Die Beiträge werden nach den gestellten Arbeitsentgelten berechnet. Es wird davon ausgegangen, dass Pflegepersonen in den alten Bundesländern zwischen 621,81 und 3.290,00 Euro monatlich beziehungsweise in den neuen Bundesländern zwischen 595,35 und 3.150,00 Euro monatlich verdienen. Hieraus ergibt sich aus einem Jahr Pflegetätigkeit ein durchschnittlicher monatlicher Rentenanspruch zwischen 6,56 und 34,70 Euro für die alten Bundesländer beziehungsweise zwischen 6,41 und 33,89 Euro für die neuen Bundesländer.
Im Jahr Januar 2022 kam es grundsätzlich zu einer Erhöhung der Rentenzahlung.
Auf Basis einer rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit im gesamten Jahr 2021 ergäben sich künftig etwa folgende Rentenzahlbeträge:
Pflegegrad12345: Künftige Rentenzahlbeträge auf Basis einer rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit im gesamten Jahr 2021
Pflegegrad | bezogene Leistung | Rentenzahlbetrag West/ Monat in Euro | Rentenzahlbetrag Ost/ Monat in Euro |
2 | Pflegegeld | 8,77 | 8,59 |
Kombinationsleistung | 7,46 | 7,30 | |
Volle ambulante Sachleistung | 6,14 | 6,01 | |
3 | Pflegegeld | 13,97 | 13,68 |
Kombinationsleistung | 11,88 | 11,62 | |
Volle ambulante Sachleistung | 9,78 | 9,57 | |
4 | Pflegegeld | 22,75 | 22,26 |
Kombinationsleistung | 19,33 | 18,92 | |
Volle ambulante Leistung | 15,95 | 15,58 | |
5 | Pflegegeld | 32,49 | 31,80 |
Kombinationsleistung | 27,62 | 27,03 | |
Volle ambulante Sachleistung | 22,75 | 22,26 |
Pflegegrad12345- Hinweis:
Die finanzielle Absicherung der pflegenden Angehörigen geschieht zusätzlich über die Einzahlung der Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Arbeitsentgelt und den bezogenen Leistungsart des Pflegebedürftigen. Seit dem 01.01.2022 wurden die Zahlungen erhöht.

Die Arbeitslosenversicherung
Nicht nur berufstätige Pflegepersonen erhalten eine soziale Absicherung, sondern auch Personen, die ihren Beruf für die Pflege ihres Angehörigen aufgegeben haben. Seit dem 01. Januar 2017 zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Somit hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Unterstützungsmaßnahmen, falls der nahtlose Einstieg in das Berufsleben nach Ende der Pflegetätigkeit nicht gelingt. Dies gilt auch für Personen, die den Leistungsbezug der Arbeitslosenversicherung unterbrechen. Die Beiträge übernimmt die Pflegeversicherung.
Voraussetzung der Arbeitslosenversicherung ist, dass Du mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen pflegerisch tätig bist. Des Weiteren musst Du vor der Pflegetätigkeit berufstätig gewesen sein und als dieser Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Bist Du neben der Pflege weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt und zahlst infolgedessen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zahlt die Pflegeversicherung nicht.
„Für Pflegepersonen, die aufgrund ihrer Pflegetätigkeit nach dem bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Recht freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren, wird die freiwillige Versicherung seit dem 1. Januar 2017 als Pflichtversicherung (das heißt Beitragstragung allein durch die Pflegeversicherung) fortgesetzt, solange die Pflegetätigkeit geleistet wird“ (Bundesgesundheitsministerium 2021).
Die Höhe des Arbeitslosenbeitrages ist unabhängig von dem Pflegegrad Deines/r Liebsten. Das Arbeitslosengeld ist ein monatlicher Beitrag (§ 347 Nr.10 III) mit einem Beitragssatz von 2,4 Prozent (Stand 2022).
Die Bezugsgröße im Westen beträgt 3,290 Euro. 50 Prozent von diesem Beitrag bilden ein fiktives Einkommen von 1.645 Euro. 2.4 Prozent von 1.645 Euro ergaben schließlich 39,48 Euro. Im Osten beträgt die Bezugsgröße 3.150 Euro. 50 Prozent von diesem Beitrag bilden ein fiktives Einkommen von 1.575 Euro. 2.4 Prozent von 1.575 Euro ergeben 37.80 Euro.
Pflegegrad12345- Hinweis:
Für Angehörige, die ihren Beruf für die pflegerische Versorgung ihres Pflegebedürftigen aufgegeben haben, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge der Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegezeit.
Die Unfallversicherung
Als pflegender Angehöriger wird man von der Pflegeversicherung auch innerhalb der Unfallversicherung sozial und somit auch finanziell abgesichert. Pflegst Du Deinen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung, so bist Du beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Du bist bei allen pflegerischen Tätigkeiten sowie Hilfen der Haushaltsführung gesetzlich unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz gilt zusätzlich für den direkten Hin- und Rückweg zum Ort der Pflegetätigkeit.
Voraussetzung für den Erhalt des Versicherungsschutzes ist:
- Die pflegende Person darf nicht erwerbsmäßig tätig sein.
- Der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad zwischen 2-5 aufweisen.
- Die Pflege muss zwei Tage wöchentlich für mindestens 10 Stunden betragen.
- Die Pflege muss zu Hause (bei den Pflegebedürftigen, bei Verwandten oder in einer Senioren Residenz) ausgeführt werden.
Die pflegende Person muss nicht zwingend mit dem/ der Pflegebedürftigen verwandt sein. Wichtig ist lediglich, dass die Pflege nicht durch professionelle Pflegekräfte erfolgt.
Pflegegrad12345- Hinweis:
Als pflegender Angehöriger bist Du über die gesamte Pflegezeit beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.
Die Krankenversicherung
Anders als bei der Unfallversicherung bist Du als pflegender Angehöriger nicht automatisch krankenversichert.
Grundsätzlich musst Du dich selbst freiwillig krankenversichern, wenn Du keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst oder in die Familienversicherung eingeschlossen bist.
In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht, somit ist der Terminus „freiwillig“ nur darauf bezogen, über den Träger und die Form der Versicherung freiwillig entscheiden zu können (beispielsweise, ob Du Dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest). Ob Du über Deine pflegerische Tätigkeit als Angehöriger krankenversichert bist, muss im Einzelfall nach Deinem Status geprüft werden. Wir empfehlen Dir, Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und dich über Deine Beitragszahlungspflicht informieren zu lassen.
Es gibt verschiedene Konstellationen von Krankenversicherungen:
- Familienversicherung: In diesem Fall bist Du über die Pflegeperson in der Familienversicherung (beispielsweise Deiner Eltern oder Deines Partners) mitversichert.
- Krankenversicherung über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit: Dies trifft zu, wenn Du neben der pflegerischen Tätigkeit noch eine andere Arbeit (sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) nachgehst, über die Du versichert bist. Die Versicherung gilt unabhängig davon, ob Du die Arbeit in Teilzeit oder Vollzeit ausführst.
- Freiwillige Krankenversicherung: Wenn Du weder Familien- noch über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit krankenversichert bist, musst Du Dich selbst freiwillig krankenversichern (beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung).
Pflegegrad12345- Hinweis:
Als Angehörige/r bist Du nicht automatisch durch Deine pflegerische Tätigkeit krankenversichert. Wenn Du nicht familienversichert oder über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit krankenversichert bist, musst Du Dich in der Regel selbst freiwillig krankenversichern.
Pflegepauschbetrag
Der Pflegepauschbetrag ist nach §33b Abs. 6 EStG eine Steuervergünstigung für pflegende Angehörige. Ab 2021 wird der steuerliche Vorteil bewilligt und von der Steuerschuld abgezogen. Die Steuervergünstigung geschieht in der Einkommensteuererklärung. Hierdurch erfahren pflegende Angehörige steuerliche Vorteile. Voraussetzung hierfür ist mindestens der Pflegegrad 2 des pflegebedürftigen Angehörigen. Durch Deine Aktivitäten und Aufwendungen als Pfleger entstehen Dir in der Regel Mehrkosten (durch beispielsweise Fahrten zu Hausärzten) die Dir durch die Vergünstigung entschädigt werden sollen. Der Betrag ist unabhängig von Deinen tatsächlichen pflegerischen Ausgaben.
Voraussetzung für den Erhalt des Pflegepauschbetrages ist:
- Der/Die Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 aufweisen.
- Der/ Die pflegende Angehörige darf nicht bezahlt werden, auch nicht aus dem Pflegegeld, d.h. die Pflege muss unentgeltlich erfolgen.
Der Pflegepauschbetrag gilt unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben. Es handelt sich um einen ungekürzten Jahresbetrag, der Dir zu jeder Zeit in voller Höhe zusteht. Ob Du diesen Betrag in der Realität in dieser Höhe benötigt hast, ist nicht relevant. Der Pflegepauschbetrag wird auch nicht anteilig auf das Jahr gekürzt, wenn Du beispielsweise nicht ganzjährig die pflegerische Versorgung übernimmst oder im schlimmsten Fall Dein/e Angehörige/r verstirbt.
Pflegst Du Deinen Liebsten in seinem oder Deinem Zuhause, hast du grundsätzlich Anspruch auf den Pflegepauschbetrag. Die Höhe des Pflegepauschbetrages bezieht sich immer auf das vergangene Jahr, das heißt für das Jahr 2022 ist die Höhe des Pflegepauschbetrages abhängig von Deiner Steuererklärung 2021.
- bei Pflegegrad 2 hast Du Anspruch auf 600 Euro
- bei Pflegegrad 3 hast Du Anspruch auf 1.100 Euro und
- bei den Pflegegraden 4 und 5 hast Du Anspruch auf 1.800 Euro im Jahr.
- Ist der Angehörige hilflos (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis), hast Du Anspruch auf 1.800 Euro im Jahr.
Du darfst Dich bei der Pflege Deines Liebsten auch zeitweise von einem ambulanten Pflegedienst unterstützen lassen. Wichtig ist, dass diese Unterstützung nicht dauerhaft besteht, um weiterhin anspruchsberechtigt zu bleiben.
Pflegegrad12345- Hinweis:
Als pflegender Angehöriger erhältst Du steuerliche Vorteile, die Dir unabhängig von Deinen tatsächlichen pflegerischen Ausgaben ab PG2 bewilligt und von Deiner Steuerschuld abgezogen werden.
Welche Information und Beratungsmöglichkeiten gibt es, um sich über die finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige zu informieren?
Die Thematik Pflege von Angehörigen bietet von der Wahl der pflegerischen Betreuung (häuslich, ambulant, stationär) über die Beziehung von Leistungen bis hin zur finanziellen und sozialen Absicherung viele Fragen. Häufig müssen Beratungen gezielt auf Deinen individuellen Fall angepasst werden. Wenn Du Fragen zu Deiner individuellen Situation oder individuellen Fragen zur finanziellen Absicherung hast, gibt es mehrere Stellen, an die Du Dich wenden kannst:
- Beratung durch Deine Pflegekasse
Die Pflegeberatung ist nach §7a SGB XI ein kostenloses Angebot Deiner Pflegekasse. Dort hast Du ein Anrecht auf eine umfassende kostenlose Beratung. Falls die Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen von Deiner abweicht, musst Du Dich bei der Pflegekasse Deines Angehörigen über Pflegeleistungen beraten lassen. Wenn es jedoch um Deine Krankenversicherung oder Unfallversicherung geht, musst Du Dich an Deine Pflegekasse wenden. Aufgrund der weltweit herrschenden Pandemie finden einige Pflegeberatungen derzeit nur telefonisch statt. Wir empfehlen Dir, Dich mit Deiner Pflegekasse in Verbindung setzen und Dich über die Art der Pflegeberatung informieren zu lassen.
- Beratung durch einen Pflegestützpunkt
Jedes Bundesland hat „Pflegestützpunkte“, in denen Unterstützungs- und Beratungsangebote stattfinden. Zusätzlich erhältst Du dort alle relevanten Informationen zu den Antragsformularen sowie konkrete Hilfestellungen.
- Digitaler Ratgeber der Pflegeleistungshelfer
Der Pflegeleistungshelfer ist ein digitales Angebot des Bundesgesundheitsministeriums, in dem Du digital über kategorisierte Suchfelder Antworten auf Deine Fragen erhältst.
Zusätzlich erhältst Du schnellstmögliche telefonische Beratungen unter folgenden Stellen:
- Expertenrat beim Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
- Nummer 030-20179131
- Pflegetelefon (montags bis donnerstags, 9 Uhr- 18 Uhr)
- Oder per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
- Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung
- Telefonnummer 030-340 60 66-02
- montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr
Pflegegrad12345- Hinweis:
Nach§7a SGB XI hat Dein/e pflegebedürftige/r Angehörige/r, und mit seinem Einverständnis auch der pflegende Angehörige, ein Anrecht auf eine Pflegeberatung bei der Pflegekasse. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, sich bei einem Pflegestützpunkt beraten zu lassen oder die digitalen oder telefonischen Beratungsangebote wahrzunehmen.

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