Im Zusammenhang mit den steigenden Pflegekosten und den Bedingungen der Covid 19- Pandemie, wurde in den letzten Jahren auch die Nachfrage einer Pflegereform stärker in den Mittelpunkt gerückt. 2021 war nun eine umfassende Pflegereform des Gesundheitsministers Spahn geplant. In dieser sollten auch die Bedingungen der häuslichen Pflege, insbesondere das Pflegegeld in 2021, angehoben werden. Seit 2017 blieb die Höhe des Pflegegeldes konstant. Jedoch wurde das Pflegegeld 2017 unter der Bedingung festgelegt, dieses aller drei Jahre auf eine Erhöhung zu überprüfen. 

Inhalt

Pflegegeld 2021: Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld 2021: Höhe
Keine Pflegegelderhöhung 2021
Rahmenbedingungen einer Pflegegelderhöhung

2021 war nun eine neue Pflegereform geplant in dieser die Pflegebedürftigen (insbesondere jene in der häuslichen Pflege), durch das Pflegegeld mehr Unterstützung erhalten sollten. Der Eigenanteil der Pflegeheimunterbringung sollte gesenkt, aber auch ambulante Pflegeleistungen reformiert werden. Zusätzlich sollten auch die Pflegekräfte besser bezahlt werden.

Grundsätzlich plante das Bundeskabinett Mitte November 2021 mit Hilfe der Pflegegeldreform 2021 eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent. Die Erhöhung des Pflegegeldes sollte ab dem 01.07.2021 wirksam sein.

Durch die Bundeskabinettsitzung am 02.06.2021 wurden alle geplanten Leistungsanpassungen ersatzlos gestrichen. Die Last-Minute Pflegereform wurde eingeführt, die keine Erhöhung des Pflegegeldes vorsieht.

Am 11.06.2021 beschloss der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, welcher als Pflegereform 2021 einging. Viele Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers blieben unerfüllt. Weder zum angekündigten 1. Juli 2021, noch in den Folgejahren soll das Pflegegeld erhöht werden. Inbegriffen sind auch die geplanten Erhöhungen der Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) oder auch die Verhinderungspflege die nun ausbleiben.

Bestehen bleiben die angekündigten Reformen für die ambulante Pflegesachleistungen ab 2022, um die angekündigten fünf Prozent, als auch die Leistungsverbesserungen der vollstationären Pflege.

Eine Erklärung gab die Bundesregierung zu der nicht eingeführten Erhöhung des Pflegegeldes nicht ab. Die Regierung legt ihren Fokus auf das GVWG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung). Das GVWG entspricht einem Pflegereformgesetz ohne Pflegegelderhöhung.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Durch die Pflegereform 2021 war eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent geplant. Mit der Last-Minute Pflegereform wurden am 02.06.2021 alle geplanten Leistungsanpassungen gestrichen.

Pflegegeld 2021: Was ist Pflegegeld?

Anrecht auf Pflegegeld haben alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden und den Pflegegrad 2 bis 5 aufweisen. Durch das Pflegegeld wird die Pflege von zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn ermöglicht. Durch das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden, wie und von wem er gepflegt werden will. 

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist:

  • Die pflegerische Versorgung muss selbst, durch pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Tätige, sichergestellt werden.
  • Der Pflegebeziehende muss mindestens den Pflegegrad 2 vorweisen können. 

Das Pflegegeld kannst Du nach Belieben verwenden. Häufig wird das Pflegegeld an den Betreuer oder die Betreuerin abgegeben. Um das Pflegegeld zu erhalten, muss es im Vorfeld bei Deiner Pflegekasse beantragt werden.

Das Pflegegeld kann lediglich für die pflegerische Versorgung durch Angehörige genutzt werden, jedoch nicht für professionelle Pflegekräfte. Möchtest Du von Pflegefachkräften zu Hause versorgt werden, läuft dies über die Pflegesachleistungen. Hierbei rechnet die Pflegekasse meist direkt mit dem Pflegedienst ab. Das heißt, dass Geld wird von der Pflegekasse direkt auf das Konto des ambulanten Pflegedienstes überwiesen. Bei dem Pflegegeld bekommst Du das Geld direkt auf Dein Konto und steht für Dich zur freie Verfügung. Es sind auch Kombinationsleistungen zwischen den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld möglich. Hierdurch kannst Du morgens von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden und abends von Deinen pflegenden Angehörigen. Diese Kombinationsmöglichkeiten ermöglichen den pflegenden Angehörigen, sich um ihren Pflegebedürftigen zu kümmern und trotz allem weiterhin beruflich aktiv zu bleiben. 

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Deren pflegerische Versorgung wird über andere Leistungen, wie beispielsweise den Betreuungs- und Entlastungsbeitrag und Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnraumes, gedeckt. 

Ist es Deinen pflegenden Angehörigen einmal nicht möglich Deine pflegerische Versorgung aufgrund von Krankheit oder eines Urlaubes sicherzustellen, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um ein anteiliges Pflegegeld, welches bis zu 6 Wochen in halber Höhe gezahlt wird. Im Falle der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe gezahlt. Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Ersatzpflege (für Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5) durch eine stationäre Pflegeeinrichtung.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Durch das Pflegegeld wird die pflegerische Versorgung Deines Angehörigen finanziell abgesichert. Das Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse an den Pflegeempfänger gezahlt, um seine häusliche pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Pflegegeld 2021: Höhe

Je höher Dein Pflegegrad ist, desto mehr Pflegegeld erhältst Du. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen sind nach den Pflegegraden gestaffelt. Desto höher Dein pflegerischer Bedarf ist, desto mehr Geld benötigst und erhältst Du zu Deiner pflegerischen Absicherung.

Hier siehst Du eine Tabelle des Bundesgesundheitsministerium mit den entsprechenden Pflegegraden und den daran gestaffelten Geldleistungen:

Pflegegeld 2021 Tabelle: „Monatliches Pflegegeld“

Pflegebedürftigkeit in GradenMonatliches Pflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2316 Euro
Pflegegrad 3545 Euro
Pflegegrad 4728 Euro
Pflegegrad 5901 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 2021

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von dem Pflegegrad des Betroffenen. Desto höher der Pflegegrad, desto mehr Geld erhältst Du.

Keine Pflegegelderhöhung 2021

Untenstehend siehst Du die geplante Pflegegelderhöhung. Insgesamt sollte das Pflegegeld im jeweiligen Pflegegrad um 5 Prozent angehoben werden. Im Rahmen der Last-Minute- Pflegereform wurden die geplante Pflegegelderhöhung aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. 

Keine Pflegegelderhöhung 2021 Tabelle: „Geplante, aber nicht durchgeführte Pflegegelderhöhung 2021“

PflegegradMonatliches Pflegegeld
(aktuell)
Ursprünglich geplante
Pflegegelderhöhung 2021
2316 Euro332 Euro (+ 16 Euro; 5 %)
3545 Euro572 Euro (+ 27 Euro; 5 %)
4728 Euro764 Euro (+ 36 Euro; 5 %)
5901 Euro946 Euro (+45 Euro; 5 %)
Eigene Berechnung

 Die Pflegegelderhöhung 2021 wurde bis 2025 auf Eis gelegt. Auch die mit dem Pflegegeld zusammenhängenden Themen Entlastungsbeitrag, Verhinderungspflege und Tagespflege wurden nicht erhöht. 

Alle Bedingungen der Anpassung und Erhöhung des Pflegegeldes 2021 bleiben nach Willen der Union und der SPD auf dem Stand von 2017. Der stagnierende Beitrag hat einen bedeutsamen Wertverlust für die Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen. 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Im Rahmen der Pflegegradreform war eine 5-prozentige Anhebung des Pflegegeldes geplant. Die Pflegegelderhöhung 2021 wurde jedoch aus dem Gesetzesentwurf gestrichen und bis 2025 auf Eis gelegt.

Rahmenbedingungen einer Pflegegelderhöhung

Im Falle einer zukünftigen Pflegegelderhöhung 2025 müssen einige Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ausschlaggebend für eine Anpassung ist die Preisentwicklung der letzten drei Kalenderjahre. Diese Preisentwicklung dient als Orientierungswert. Zusätzlich werden die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Pflegeleistungen dürfen die in derselben Zeit stattfindenden Bruttolohnentwicklungen nicht übersteigen. Der Bundesrat muss in jedem Fall einer Pflegegelderhöhung zustimmen. Die Notwendigkeit einer Erhöhung des Pflegegeldes wird alle drei Jahre geprüft. Das bedeutet, es wird 2023 und 2026 eine erforderliche Erhöhung geprüft. Kommt es im Rahmen dieser Verhandlung zu dem Entschluss das Pflegegeld zu erhöhen, wird dies zum 01. Januar 2024 und 2027 (also jeweils zum nächsten Jahr) umgesetzt. Der § 30 des SGB XI gilt als Regelwerk der Pflegegelderhöhung. Im Paragraph ist festgeschrieben, dass erstmals 2020 über das Pflegegeld verhandelt werden muss. Demnach muss danach aller drei Jahre, in Abhängigkeit von der Preisentwicklung, neu verhandelt werden. Der Bundestag kann anhand der Entscheidung zum 01. Januar des Folgejahres die Leistungen und somit das Pflegegeld erhöhen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Aller drei Jahre verhandelt die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundestages anhand der Preisentwicklung der letzten Jahre über die Pflegegelderhöhung. Falls der Pflegegelderhöhung stattgegeben wird, erfolgt diese immer zum 01. Januar des Folgejahres.

Auswirkungen einer Pflegegelderhöhung

Die ausbleibende Pflegegelderhöhung 2021 hat gerade auf die Pflegebedürftigen, als auch ihre pflegenden Angehörigen, große Auswirkungen. Die Inflation, unter welcher Du die steigenden Pflegekosten verstehen kannst, schreitet weiter voran. Die Kosten steigen weiterhin an, jedoch wird das Pflegegeld bis aufs Weitere nicht erhöht. Gerade sozial benachteiligte Pflegebedürftige, trifft dies schwer. Nicht nur, dass benötigte Pflegeutensilien und Hygienematerialien finanziert werden müssen, sondern auch der Wunsch seinen Angehörigen eine gerechte Entschädigung entgegenkommen zu lassen ist stark ausgeprägt. Trotz der bestehenden Probleme müssen sich alle Beteiligten wohl in Geduld üben, da eine zeitnahe Erhöhung nicht absehbar ist.