Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegegrade und der Pflegebedürftigkeit und richtet sich an Menschen, die vor 2017 im System der Pflegestufen, noch keine Unterstützung erhielten. Dies sind beispielsweise Personen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Ziel vom Pflegegrad 1 ist die frühzeitige Hilfestellung für betroffene Personen, um ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Pflegegrad 2

Im Pflegegrad 2 erhältst Du von Deiner Pflegekasse bestimmte Geld- und Sachleistungen, die Du miteinander kombinieren kannst. Allen Pflegegraden stehen bestimmte Geld- und Sachleistungen seitens der Pflegekasse zu. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und bei privat Versicherten durch das Unternehmen MEDICPROOF.

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 ist einer der fünf Pflegegrade, die sich je nach Höhe entsprechend auf die Leistungen auswirken, die einer pflegebedürftigen Person seitens der Pflegekasse zustehen. Im Pflegegrad 3 erhältst Du Leistungszuschüsse für die häusliche Pflege, für Sachmittel oder Zuschüsse für eine vollstationäre Pflege und weitere notwendige Leistungen. Ziel ist es, die individuelle Pflege sicherzustellen.

Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 ist einer der fünf Pflegegrade, in der gesetzlich Versicherte Pflegebedürftige durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eingestuft werden. Bei Privatversicherten stuft das Unternehmen MEDICPROOF ein, welcher Pflegegrad zutreffend ist. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Geldes und welche Leistungen die Versicherten von ihrer Pflegekasse erhalten. Diese Sach- und Geldleistungen können miteinander kombiniert werden.

Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 ist der höchste der insgesamt fünf Pflegegrade. Gesetzlich Versicherte werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in einen Pflegegrad eingeteilt. Bei Privatversicherten stuft das Unternehmen MEDICPROOF ein. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Geldes und welchen Anspruch auf Leistungen die Pflegebedürftigen von ihrer Pflegeversicherung erhalten. Mit Pflegegrad 5 erhält der Versicherte von seiner Pflegekasse Geld- und Sachleistungen, die miteinander kombiniert werden können.

Das bedeutet Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit wird definiert als ein Zustand, in dem eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig in der Lage ist ihren Alltag zu bewältigen. Es entsteht eine Abhängigkeit von Pflege oder Hilfe von außen.

Eine Pflegebedürftigkeit liegt nach dem Gesetzgeber vor, wenn die Einschränkungen dauerhaft vorliegen. Dauerhaft ist eine Erkrankung, wenn sie länger als 6 Monate besteht und der Betroffene nicht mehr in der Lage ist seinen alltäglichen Verpflichtungen, Aktivitäten und Aufgaben nachzugehen.

Pflegegrade ersetzen Pflegestufen

Seit 2017 ist ein neues Gesetz, das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II), für die Pflegeversicherung in Kraft getreten. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Beide Systeme (Pflegestufen und Pflegegrade) dienen bzw. dienten dazu, die Höhe der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Je nach Einstufungsgrad erhalten Pflegebedürftige entsprechende Geld und Sachleistungen. Seit 2017 findet keine Einteilung in die Pflegestufen mehr statt und die Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad haben sich geändert. Das Ziel der Pflegereform ist, pflegebedürftige Menschen besser zu versorgen, als im System der Pflegestufen.