Kinder sind von Natur aus, also in ihren ersten Lebensjahren, grundsätzlich pflegebedürftig und müssen ihre Fähigkeiten und ihre Selbstständigkeit erst entwickeln. Es gibt aber auch Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die dauerhaft auf eine Pflege angewiesen sind. Die Gründe können eine Behinderung, Unfälle oder Krankheiten sein. Hat Euer Kind einen anerkannten Pflegegrad, so stehen ihm, bzw. Euch als pflegende Eltern, bestimmte Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse zu. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist der Paragraph 15 im elften Sozialgesetzbuch (§15 SGB XI). Der Pflegegrad 1 bei Kindern wird im Gesetzestext mit “geringer Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten” beschrieben.

Inhalt:
Von Pflegestufen zu Pflegegraden – Der neue Pflegegrad 1 bei Kindern
Pflegegrad 1 bei Kindern beantragen, um Pflegeleistungen zu erhalten
Pflegebegutachtung bei Kindern und Jugendlichen (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr)
Welche Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 bei Kindern?
Sonderregelung für Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten
Pflegebedürftige Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensmonat bis zum 11. Lebensjahr
Kinder ab 11 Jahren
Pflegegrad 1 bei Kindern: Welche Pflegeleistungen erhalte ich für mein Kind?
Leistungen bei Pflege im häuslichen Umfeld bei Pflegegrad 1 bei Kindern
Tages- und Nachtpflege für Kinder
Pflegehilfsmittel
Pflegeberatung
Technische Hilfsmittel
Wohnraumanpassung

Pflegegrad12345-Hinweis:
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Je nach Pflegegrad stehen dem Betroffenen bestimmte Geld- und Sachleistungen zu. Diese erhält er von der Pflegkasse. Diese stattlichen Hilfen für Kinder mit einem Pflegegrad unterscheiden sich übrigens nicht von denen für pflegebedürftige Erwachsene. Der Pflegegrad 1 bei Kindern ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit.

Von Pflegestufen zu Pflegegraden – Der neue Pflegegrad 1 bei Kindern

Die Pflegereform des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) löst die drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ab. Der wesentliche Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage für die neuen Pflegegrade. So entscheidet nicht mehr der zeitliche Aufwand, der für die tägliche Pflege betrieben wird, sondern der tatsächlich vorhandene Grad der Selbstständigkeit über die Einstufung in einen Pflegegrad.

Der Pflegegrad 1 wurde durch das PSG II neu eingeführt und war im vorherigen System der Pflegestufen nicht vorgesehen. Dieser Pflegegrad wird Menschen zugeteilt, die vor 2017 keine Pflegestufe erhalten hatten, die jedoch Unterstützung benötigen. Mit dem Pflegegrad 1 wird der Personenkreis, welcher Leistungen von der Pflegeversicherung erhält, größer.

Pflegebedürftige Kinder, die bereits in einer Pflegestufe eingeordnet waren, wurden ab Januar 2017 mittels schriftlichen Bescheides von der Pflegekasse in einen höheren Pflegegrad übergeleitet.

Überleitungen von den Pflegestufen in die neuen Pflegegrade


Seit 2017:
Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit
Bis 2017:
Pflegestufen orientierten sich am Zeitaufwand
Pflegegrad 1  War nicht vorgesehen
Pflegegrad 2Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1  
Pflegegrad 3Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2  
Pflegegrad 4Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3  
Pflegegrad 5Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 mit Härtefall
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Alte Berechnungsgrundlage der Pflegestufen sowie die aktuelle Einteilung der Pflegegrade

Pflegegrade
Aktuelle Berechnungsgrundlage seit 2017 orientiert am Grad der Selbstständigkeit
Pflegestufen
Alte Berechnungsgrundlage bis 2017 orientiert am Pflegezeitaufwand
Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegestufe 0: bis 45 Minuten
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegestufe 1: über 45 Minuten
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung  Pflegestufe 2: ab 120 Minuten
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung  Pflegestufe 3: ab 240 Minuten
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung 
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Pflegegrad12345-Hinweis:
Der Pflegegrad 1 bei Kindern war im vorherigen System der Pflegestufen nicht vorgesehen.

Pflegegrad 1 bei Kindern beantragen, um Pflegeleistungen zu erhalten

Um Pflegeleistungen im Pflegegrad 1 bei Kindern zu erhalten, muss zunächst ein „Antrag auf einen Pflegegrad“ bei der Pflegekasse gestellt werden. Da Ihr als Eltern, gemäß dem Gesetz, vertretungsberechtigte Personen gegenüber Eurem Kind seid, habt Ihr die Berechtigung, den Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellvertretend für Euer pflegebedürftiges Kind zu stellen. Die Pflegekasse ist meistens der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Aus diesem Grund können die gleichen Kontaktdaten genutzt werden. Die Antragstellung kann formlos per Brief, telefonisch oder durch die dafür bereitgestellten Formulare auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.

Nachdem Du einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt hast, wird die Pflegekasse tätig und sendet Dir ein Formular zu. Hast Du die Antragsformulare ausgefüllt und an die Pflegekasse zurückgesendet, teilt Dir der Gutachter einen Termin mit. Ist Dein Kind bereits einem Pflegegrad zugeordnet und Du möchtest diesen aber anpassen, so kannst Du einen „Antrag auf Anpassung des Pflegegrades“ stellen. Stelle den Antrag am besten so früh wie möglich, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.

Nur 3 Schritte, um den Pflegegrad 1 bei Kindern zu erhalten

  1. „Antrag auf Pflegegrad“ bei der Versicherung Deines Kindes stellen.
  2. Zugesandtes Antragsformular ausfüllen und zurücksenden.
  3. Termin für Pflegebegutachtung festlegen.

Pflegebegutachtung bei Kindern und Jugendlichen (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr)

Nach Antragstellung erfolgt die Pflegebegutachtung mit vorheriger Terminvereinbarung vor Ort oder in einer Pflegeeinrichtung. Das richtet sich danach, wo Dein Kind lebt. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen führen die Begutachtung bei den gesetzlich Versicherten durch. Bei privat Versicherten sind es Gutachter des Unternehmens Medicproof. Zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind die Gutachter speziell geschult oder besitzen eine Qualifikation als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder als Kinderarzt. Zusätzlich dazu wird bis zum 18. Lebensjahr ein Begutachtungsformular für Kinder eingesetzt, welches eine entsprechend altersgerechte Formulierung enthält. 

Für individuelle pflegerische Informationen ist es hilfreich, wenn Ihr als pflegende Eltern zu diesen Terminen anwesend seid und Auskunft geben könnt. Neben einem Pflegetagebuch ist es empfehlenswert, sämtliche Daten und Dokumente zu sammeln, die Aufschluss über den Grad der Pflegebedürftigkeit Eures Kindes geben können. Hierzu zählen z.B. Arztbriefe, Behandlungs- und Diagnoseberichte oder Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus. Unter Umständen könnt Ihr auch vom Kinderarzt eine schriftliche Einschätzung in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit Eures Kindes erhalten. Darüber hinaus solltet Ihr, sofern Euer Kind kognitive Einschränkungen aufweist, die es von gleichaltrigen Kindern unterscheidet, sämtliche Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf den Alltag notieren.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Ein Pflegetagebuch dient dazu, den Pflegeaufwand, der tagtäglich für Dein pflegebedürftiges Kind bewältigt werden muss, detailliert festzuhalten. Es erhöht die Chancen, den korrekten Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen bewilligt zu bekommen. Bei den meisten Pflegekassen können Vordrucke für ein Pflegetagebuch telefonisch oder online angefordert werden.

Welche Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 bei Kindern?

Prinzipiell verläuft die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen ähnlich wie die eines Erwachsenen nach § 15 Sozialgesetzbuch XI. Ein wesentlicher Unterschied bei der Begutachtung von Kindern und Erwachsenen besteht darin, dass Kinder einen natürlichen, altersbedingten Hilfebedarf haben. Bei der Beurteilung muss daher nach § 15 Abs. 6 SGB XI beurteilt werden, wie hoch der zusätzliche Pflegebedarf ist. Um dies zu ermitteln, wird die Abweichung zur Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des betroffenen Kindes im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kinder betrachtet.

Die Begutachtung erfolgt nach einem sogenannten Begutachtungsassessment (NBA). Die Grundlage des Begutachtungsassessment ist ein Punktesystems. Hierbei beträgt die Höchstpunktzahl 100. Es gilt, je höher die ermittelte Punktzahl des pflegebedürftigen Kindes, desto unselbstständiger wird dieses eingestuft. Daraus resultiert die Zuweisung in einen (höheren) Pflegegrad. Für die Ermittlung der Punktzahl zieht der Gutachter sechs Module heran. Für jedes Modul vergibt er Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Punkteskala reicht von 0 bis 100, wobei 100 für den höchsten Grad der Unselbstständigkeit steht. Die sechs Module beinhalten folgende Bereiche:

Gewichtung in den jeweiligen Modulen

ModulModulinhaltGewichtung
Modul 1Mobilität10%
Modul 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15%*  
Modul 3Verhalten und psychische Problemlagen15%*
Modul 4Selbstversorgung40 %
Modul 5Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen20 %
Modul 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019
*Die höhere Punktzahl aus den Modulen 2 und 3 zählt.


Die nachstehende Tabelle zeigt Dir eine Übersicht der gewichteten Modulpunkte und den zugewiesenen Pflegegrad:

Punkte für die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 bei Kindern

Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 590 bis 100 Punkte
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 1 bei Kindern ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkte für den Versicherten ermittelt werden und eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, körperlich oder kognitiv vorliegt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Pflegebegutachtung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems; begutachtet werden 6 Lebensbereiche. Je höher die Punktzahl des Pflegebedürftigen Kindes, desto höher der zugewiesene Pflegegrad.

Sonderregelung für Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten

Pflegebedürftige Kleinkinder bis zum vollendeten 18. Monat werden pauschal in einen Pflegegrad höher eingestuft, um ihrer Pflegebedürftigkeit gerecht zu bewerten. Denn bei Kleinkindern in diesem Alter ist eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit besonders schwierig, da sie eine sehr geringe bzw. keine Selbstständigkeit vorweisen.

Einstufung Pflegegrade

Pflegegrad 212,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 327 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 447,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 570 bis 100 Punkte
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V., 2020

Den zugewiesenen Pflegegrad behalten die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Danach erfolgt eine erneute Pflegebegutachtung. Zudem werden bei der Begutachtung nur die Module der krankheits- und therapiebedingten Beeinträchtigungen, im Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ und Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ beurteilt. Eine wichtige Frage, die im Rahmen der Begutachtung beantwortet werden muss, ist inwiefern bspw. behinderungsbedingt Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen und wie pflegeintensiv der Hilfebedarf dabei ist.

Pflegebedürftige Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensmonat bis zum 11. Lebensjahr

Kinder ab dem 18 Lebensmonat werden in gleicher Weise wie pflegebedürftige Erwachsenen eingeschätzt. Hier werden die Module 1 „Mobilität“, 2 „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, 4 „Selbstversorgung“ und 6 „Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte“ zur Pflegebegutachtung herangezogen. Darüber hinaus erfolgt ein Vergleich mit einem gesunden Kind im gleichen Alter, wobei der zusätzlich notwendige Pflegebedarf ausschlaggebend für die Ermittlung des Pflegegrades ist.

Kinder ab 11 Jahren

Ab diesem Alter gelten die gleichen Pflegegrad relevanten Berechnungsvorschriften wie für Erwachsene. Alle sechs Module werden zur Pflegebegutachtung herangezogen. Im Rahmen der Begutachtung wird allerdings bis zum Alter von 18 Jahren noch das Begutachtungsformular für Kinder eingesetzt, da dieses eine entsprechende altersgerechte Formulierung enthält.

Pflegegrad 1 bei Kindern: Welche Pflegeleistungen erhalte ich für mein Kind?

Wird Deinem Kind ein Pflegegrad zugesprochen, hast Du die Möglichkeit, auf verschiedene Pflegeleistungen der Pflegeversicherung zuzugreifen oder diese miteinander zu kombinieren. Dein Kind hat die gleichen Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung wie ein Erwachsener.

Der Pflegebedarf im Pflegegrad 1 bei Kindern wird als sehr gering eingeschätzt. Aus diesem Grund sind für diesen Pflegegrad keine ambulanten Sachleistungen durch Pflegedienste oder Pflegegeld vorgesehen. Dir, bzw. Deinem Kind, stehen aber monatliche Leistungen für Betreuungs- und Entlastungszwecke sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe zu.

Pflegegrad 1 bei Kindern: Geld

LeistungsartLeistung und Häufigkeit
Vollstationäre Pflege                Kein Anspruch
Pflegegeld Kein Anspruch
PflegesachleistungKein Anspruch
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro pro Monat
VerhinderungspflegeKein Anspruch
KurzzeitpflegeKein Anspruch
Tages- und NachtpflegeKein Anspruch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch40 Euro pro Monat
Zuschüsse zum Hausnotruf23 Euro pro Monat
WohnraumanpassungEinmalig bis zu 4.000 Euro
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V., 2020

Leistungen bei Pflege im häuslichen Umfeld bei Pflegegrad 1 bei Kindern

Pflegebedürftigen Kindern mit Pflegegrad 1 oder ihren Eltern, den pflegenden Angehörigen, steht ein Betreuungs- und Entlastungsbeitrag nach §45b SGB XI von monatlich bis zu 125 Euro zu. Diese Pflegesachleistung dient der Unterstützung im Alltag, beispielsweise durch Haushaltshilfen oder durch Begleitungen zum Arzt. Der Betreuungs- und Entlastungsbeitrag ist zweckgebunden und es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, Du als Pflegeperson musst ein passendes Angebot für Dein pflegebedürftiges Kind auswählen, wie beispielsweise eine wöchentliche Betreuung, und zahlst diese zunächst aus eigener Tasche. Anschließend erstattet Dir die Pflegeversicherung den Beitrag, nachdem Du die Rechnung eingereicht hast. Wenn der Entlastungsbeitrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird, kann er in die Folgemonate des laufenden Jahres und sogar in das folgende Kalenderjahr transferiert werden. Den Betreuungs- und Entlastungsbeitrag kannst Du auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung, wie die Hilfe beim Duschen oder Baden, einsetzen. Dies ist in den anderen Pflegegraden 2-5 nicht möglich.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Im Pflegegrad 1 stehen Dir bzw. Deinem pflegebedürftigen Kind monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die Du auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen kannst.

Tages- und Nachtpflege für Kinder

Bist Du berufstätig oder kannst aus zeitlichen Gründen nicht den ganzen Tag für Dein Kind da sein und es betreuen, so kannst Du die Tages- oder Nachtpflege für Dein Kind in Anspruch nehmen. Es gibt Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, die speziell auf Kinder zugeschnitten sind. In der Tagespflege werden die Kinder tagsüber, während die Eltern ihrem Beruf nachgehen, betreut und versorgt. Ist die Pflege bei Nacht besonders intensiv, kann eine Nachtpflegeeinrichtung den Alltag Eurer Familie deutlich entlasten. Du hast die Möglichkeit, den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro für die Tages- und Nachtpflege einsetzen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Du kannst den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro für die Tages- und Nachtpflege Deines pflegebedürftigen Kindes einsetzen.

Pflegehilfsmittel

Als weitere Unterstützung steht Dir, zur pflegerischen Versorgung Deines Kindes, ein monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zu. Diese Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Schutzmasken werden mit bis zu 40 Euro monatlich bezuschusst.

Du kannst Dir monatlich eine Pflegehilfsmittelbox im Wert von 40 Euro zuschicken lassen. Wir empfehlen als Anbieter die HYGIBOX. Sie wird Dir kostenlos geliefert und die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt der Anbieter.

Pflegeberatung

Ihr, als pflegende Eltern Eures Kindes mit Pflegegrad 1, habt Anspruch auf eine umfassende, individuelle Pflegeberatung von der Pflegekasse. So kann bereits frühzeitig auf die konkrete Pflegesituation eingegangen werden. Weitere Beratungsangebote bieten auch nahegelegene Pflegestützpunkte. Auf der Internetseite des „Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP)“ findest Du in der Datenbank alle gelisteten Pflegestützpunkte. Zudem hast Du als pflegender Angehöriger einen Anspruch auf einen häuslichen Beratungseinsatz durch eine hierfür zugelassene Pflegefachkraft. Dieses Angebot kann einmal im Halbjahr angefordert werden. Ferner haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, kostenfrei an einem Pflegekurs der Pflegekassen teilzunehmen. Aufgrund der Corona-Krise stellen viele Pflegekassen ihre Kurse für pflegende Angehörige um und bieten den Pflegekurs als E-Learning-Angebot an.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Pflegebedürftige Kinder des Pflegegrades 1 bzw. deren pflegende Angehörige haben
Anspruch auf eine umfassende, individuelle Pflegeberatung von ihrer Pflegekasse.

Technische Hilfsmittel

Technische Hilfsmittel, wie ein Hausnotruf, werden mit bis zu 23 Euro im Monat gefördert. Die Kosten für den einmaligen Anschluss des Hausnotrufes werden ebenfalls von der Pflegekasse übernommen.

Wohnraumanpassung

Für die pflegegerechte Wohnraumanpassung, wie beispielsweise den Umbau der Dusche oder den Einbau eines Treppenlifts, werden einmalig bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Erhöht sich der Hilfebedarf, so kann der Zuschuss unter Umständen erneut beantragt werden.