Die Pflege eines Angehörigen kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Hierbei ist es wichtig nicht nur die Gesundheit und Versorgung des Familienmitgliedes, sondern auch die eigene Gesundheit im Blick zu behalten. Wenn Du krank wirst oder in den Urlaub fahren möchtest, gibt es Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie entlasten Dich und die Versorgung Deines Angehörigen ist gewährleistet.

Inhalt
Voraussetzungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen
Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen bei ambulant betreuten Angehörigen
Angebote zur Unterstützung im Alltag: der Entlastungsbeitrag
Angebote zur Unterstützung im Alltag: die Kurzzeitpflege
Die Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren
Die Tages- und Nachtpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag: die Reha

Das Ziel ist es, Dich als auch Deine Angehörigen zu entlasten sowie die Selbstständigkeit des Betroffenen zu fördern und zu erhalten. In der Zeit in denen Du nicht verfügbar bist, betreuen geschulte ehrenamtliche als auch professionelle Betreuungskräfte für einige Stunden im Monat Deinen Angehörigen. Dies ermöglicht Dir, in Deiner freien Zeit Kraft zu tanken. Die Angebote sind jedoch nicht nur für pflegende Angehörige, sondern auch für den Pflegebedürftigen von Vorteil. Angebote zur Unterstützung im Alltag fördern, betreuen oder beaufsichtigen den Pflegebedürftigen zusätzlich.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Unter Angeboten zur Unterstützung des Alltages, versteht man Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Während Du beispielsweise verhindert oder krank bist oder in den Urlaub fährst, wird die pflegerische Versorgung Deines Angehörigen sichergestellt.

Voraussetzungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag

Um Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen zu können, benötigt Dein pflegebedürftiger Angehöriger einen Pflegegrad zwischen 1 und 5, d.h., er muss Leistungen der Pflegekasse beziehen  und muss häuslich pflegerisch versorgt werden.

Alle Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Entlastungsleistungen bzw. den Entlastungsbetrag. Entlastungsleistungen sind beispielsweise Angebote der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege als auch die Reha. Wichtig ist, dass die Leistungen nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sind. Die Pflegekassen finanzieren nur bestimmte vorgegebene Maßnahmen, weshalb wir Dir empfehlen Dich im Vorfeld über die möglichen Leistungen, Angebote und Anbieter bei Deiner Pflegekasse zu informieren.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Um Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen zu können, benötigt Dein Angehöriger einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 und muss häuslich gepflegt werden.

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag

Es können verschiedenste Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, wie:

  • Angebote die nach Landesrecht zugelassen sind haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter. 
  • Tages- und Nachtpflege,
  • Kurzzeitpflege und
  • Reha

Unter den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht zugelassen sind, versteht man Betreuungsangebote wie beispielsweise:

  • der wöchentliche Großeinkauf,
  • wöchentliche Bewegungsangebote,
  • Begleitung zu Arztbesuchen,
  • das Abholen von Medikamenten oder Rezepten
  • als auch Sing- und Bastelgruppen bei Wohlfahrtsverbänden.

Gerade für Demenzerkrankte sind diese kreativen Angebote, in denen Fähigkeiten erhalten und verbessert werden, sinnvoll. Für körperlich stark eingeschränkte sind hingegen Bewegungs- Sport und Koordinationsgruppen interessant.

Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen

  1. Zuallererst solltest Du Dich mit Der Pflegekasse Deines Angehörigen in Verbindung setzen und erfragen, wie hoch der Anspruch auf Entlastungsleistungen ist.
  2. Im zweiten Schritt kannst Du den Antrag bei der Pflegekasse Deines Betreuten stellen. Die Antragstellung erfolgt formlos schriftlich. Je nach Pflegekasse gibt es Online- Formulare auf der Website der Pflegekasse, die Du verwenden kannst.
  3. Erkundigen Dich nun, welche Anbieter vor Ort vertreten sind und von der Pflegekasse finanziert werden. Hierbei kannst Du Dich von Deiner Pflegekasse beraten lassen oder Dir von einer Pflegeberatungsstelle helfen lassen.
  4. Wenn Du einen Anbieter und bzw. oder eine gewünschte Dienstleistung (Haushaltshilfe, die Begleitung auf täglichen Gängen außerhalb des Hauses oder den Einkauf) gefunden hast, zahlst Du die Leistung zuerst selbst. Wichtig ist, dass Du die Kosten jederzeit durch Quittungen oder Rechnungen belegen kannst. Diese Rechnungen sendest Du an die entsprechende Pflegekasse und erhältst die Kosten erstattet. Je nach Pflegekasse gibt es auch Abrechnungsformulare auf der Website der Pflegekasse. Bestimmte Anbieter rechnen auch direkt mit der den Pflegekassen ab.

Zusätzlich ist es wichtig das Budget im Blick zu behalten und die Grenze von 125 Euro nicht zu überschreiten.

In dem Fall der Verhinderungspflege genügt eine Abrechnung bei der Pflegekasse. Diese Abrechnung übernimmt in der Regel die Einrichtung. Sollen Pflegesachleistungen umgewandelt werden, reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Der Antrag sollte das Datum enthalten, ab wann die Umwidmung beginnen soll.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Antragstellung verläuft über die Pflegekasse Deines Angehörigen. Du kannst schriftlich oder online auf der Website der Pflegekasse den Antrag stellen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag bei ambulant betreuten Angehörigen

Grundsätzlich gilt, dass wenn Dein pflegebedürftiger Angehöriger durch einen Pflegedienst betreut, muss der Entlastungsbeitrag zweckgebunden für den ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Ausnahme: Der Entlastungsbeitrag kann auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden.

  • Personen mit dem Pflegegrad 1 können ohne Ausnahme alle notwendigen Leistungen des Pflegedienstes mitfinanzieren.
  • Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 können hiermit keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Waschen oder Anziehen finanzieren. Diese dürfen ausschließlich über  die Pflegesachleistungen finanziert. 
  • Der Entlastungsbeitrag kann für ambulant betreute Personen nur für zusätzliche Unterstützung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung, eingesetzt werden.

Bei Betroffenen mit dem Pflegegrad 2 bis 5, die durch einen Pflegedienst betreut werden, kann ein Teil der Pflegeleistungen umgewidmet werden. Durch dieses umwidmen, können bis zu 40 Prozent des Beitrages für Pflegeleistungen (den Pflegedienst) für Betreuungsleistungen (Haushaltshilfen, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste und Botengänge) genutzt werden. Die Umwidmung geschieht durch einen Antrag bei Deiner Pflegekasse.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Wird Dein pflegebedürftiger Angehöriger durch einen Pflegedienst betreut, muss der Entlastungsbeitrag zweckgebunden für den ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Ausnahme bildet der Fall, dass der Entlastungsbetrag für ambulante Pflegeleistungen genutzt wird.

Angebote zur Unterstützung im Alltag: der Entlastungsbetrag

Die Entlastungsleistungen werden über den Entlastungsbetrag finanziert. Der Einlastungsbeitrag umfasst 125 Euro monatlich. Diese werden dem Pflegebedürftigen zusätzlich zu seinen anderen Leistungen von der Pflegekasse gewährt. Voraussetzung, um den Entlastungsbeitrag zu erhalten, ist die Pflege von Zuhause. Zusätzlich müssen die Leistungen zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen eingesetzt werden.

Werden die 125 Euro Entlastungsbeitrag im Monat nicht genutzt, kann der Betrag bzw. Restbetrag auf den folgenden Monat übertragen werden. Beispielsweise wenn Dein Angehöriger im Juli im Krankenhaus war und nur 25 Euro Entlastungsbeitrag genutzt hat, können die verbleibenden 100 Euro auf den August übertragen werden. Bleibt Dir am Ende des Kalenderjahres noch Geld übrig, kannst Du es erneut auf das neue Kalenderjahr übertragen. Somit können nicht genutzte Beiträge auch angespart und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.

Grundsätzlich müssen Personen mit dem Pflegegrad 1 bis 5 das „angestaute Geld“ aus dem Vorjahr bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres nutzen. Der Entlastungsbeitrag läuft über das Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, Du musst in finanzielle Vorleistung gehen. Nachdem Du die Belege und Rechnungen bei Deiner Pflegekasse eingereicht hast, werden Dir die Kosten erstattet. Es werden nur zweckgebundene Unterstützungen finanziert.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Der Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. 

Angebote zur Unterstützung im Alltag: die Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist dann notwendig, wenn Dein Angehöriger kurzzeitig nicht Zuhause betreut werden kann (beispielsweise, wenn Du, als pflegende Person, selbst krank bist). In diesem Fall kann Dein Angehöriger vorübergehend in eine stationäre Pflegeeinrichtung gehen. In den meisten Fällen wird diese Option genutzt, damit der Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt den Pflegebedarf sicherstellen und die Pflegesituation organisieren kann. Personen mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf die Kurzzeitpflege. Wir empfehlen Dir, erst den Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse Deines Angehörigen zu stellen, bevor Du Leistungen beziehst. Grundsätzlich haben Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch in Höhe von 1.612 Euro jährlich. Diese kann Dein Angehöriger verteilt auf 8 Wochen nutzen. Zusätzlich können die Kosten für Unterkunft, Verpflegung als auch die Investitionskosten über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Das Pflegegeld wird innerhalb acht Wochen bis zu 50 % weitergezahlt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Ersatzpflege (für Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5) durch eine stationäre Pflegeeinrichtung, für die Zeit, in der die pflegende Person verhindert ist. Diese Versorgung kann 8 Wochen im Jahr in Höhe von 1.612 Euro genutzt werden.

Die Verhinderungspflege

Unter der Verhinderungspflege kannst Du eine Ersatzpflegeperson verstehen, die Dich während Deiner Abwesenheit vertritt. Wenn Du als private Pflegeperson Urlaub machst, Krank bist oder aus anderen Gründen verhindert bist, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für eine Ersatzpflege. Die Kosten werden maximal 8 Wochen je Kalenderjahr erstattet. Um Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können muss Dein pflegebedürftiger Angehöriger mindestens den Pflegegrad 2 haben und die Pflegeperson muss mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wird die Verhinderungspflege von Personen durchgeführt,

  • die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, und
  • nicht mit dem Betroffenen in einer häuslichen Gemeinschaft leben

können bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr bezogen werden.

Wird die Pflegedurch einen Angehörigen oder Verwandten durchgeführt, der in der häuslichen Gemeinschaft wohnt und nicht erwerbsmäßig angestellt ist dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Der Betrag von 1.612 Euro jährlich darf grundsätzlich nicht überstiegen werden. In der Zeit, in der die Verhinderungspflege wahrgenommen wird (maximal 8 Wochen im Kalenderjahr), wird weiterhin 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, die den Angehörigen beispielsweise ermöglicht in den Urlaub zu fahren. Die Ersatzpflegeperson kann professionell angestellt sein oder ein Familienmitglied oder Bekannter sein. Die Kosten werden maximal 6 Wochen je Kalenderjahr erstattet.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren

Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können zusätzlich auch kombiniert werden. Gerade Betroffene, die eine längere Ersatzpflege benötigen kann dies helfen. Du kannst bis zu 50 % des Leistungsbeitrags für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege nutzen. Damit stehen Dir bis zu 2.418 Euro (1.612 Euro für die Verhinderungspflege + 806 Euro für die Kurzzeitpflege) im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Wenn Du Hilfe bei den konkreten Kombinationsmöglichkeiten hast, hilft Dir der Pflegeleistungs-Helfer vom Bundesgesundheitsministerium.

Die Tages- und Nachtpflege

Um Angehörige in der Pflege zu entlasten, gibt es zusätzlich die Tages- und Nachtpflege. Diese wird gerade von pflegenden Angehörigen genutzt, die weiterhin berufstätig sind. So ist es beispielsweise möglich, den Betroffenen am Tag in eine Tagespflege zu bringen und nachmittags selbst zu betreuen.

Unter einer Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Alltag durch eine Pflegeeinrichtung. Diese pflegerische Betreuung im Alltag kann als Tages- oder Nachtversorgung stattfinden. Insgesamt gilt diese Art der Versorgung als teilstationäre Pflege, sie wird auch teilstationäre Versorgung genannt.

Voraussetzung, um die teilstationäre Versorgung in Anspruch nehmen zu können, ist ein vorhandener Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) des Betroffenen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von Deinem Pflegegrad. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten einen Entlastungsbetrag, den Sie für diesen Fall einsetzen können.

Die teilstationäre Versorgung greift dann, wenn die häusliche Pflege Deines Angehörigen nicht oder nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt wird. Die teilstationäre Pflege kann auch ergänzend zu der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass der Hauptteil der pflegerischen Versorgung weiterhin zu Hause stattfindet.

Kosten für die Aufwendungen für Betreuung, als auch die Kosten der medizinischen Behandlungspflege werden bis zu einer bestimmten Höhe von Deiner Pflegekasse finanziert. Die festgelegten Leistungshöchstbeträge ergeben sich aus Deinem Pflegegrad. Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Betreuung als auch die Investitionskosten müssen von Dir selbst getragen werden. Die Kosten variieren zwischen den verschieden Pflegeeinrichtungen der teilstationären Pflege. 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Unter einer Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Alltag durch eine Pflegeeinrichtung. Der Betroffenen benötigt mindestens den Pflegegrad 2 und erhält Pflegeleistungen die abhängig von seinem Pflegegrad sind. Pflegebedürftige Angehörige mit dem Pflegegrad 1 erhalten einen Entlastungsbetrag, den Sie für diesen Fall einsetzen können.

Angebote zur Unterstützung im Alltag: die Reha

Als pflegender Angehöriger hast Du im Rahmen der Entlastungsangebote Anspruch auf eine Kur oder Rehabilitation. Die Kur dient dazu Krankheiten vorzubeugen, während bei der Rehabilitation das Ziel ist, nach einer Erkrankung wieder gesund zu werden. Aus diesem Grund finanziert die Krankenkasse zusammen mit den Rentenversicherungsträgern Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Als pflegender Angehöriger hast Du alle 3 Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorge im Sinne einer medizinischen Rehabilitation. Wenn Du eine Vorerkrankung hast, kannst Du auch früher eine erneute Reha beantragen. Auf eine stationäre Reha hast Du aller 4 Jahre Anspruch.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Reha:

  • Die Reha muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein,
  • Du musst körperlich die Reha durchführen können,
  • Es muss eine positive Prognose bestehen, d. h. dass eine Reha Deine gesundheitlichen Leiden verbessern kann,
  • Das Ziel der Reha muss in einem realistischen Zeitrahmen durchführbar sein.

Um eine Reha zu beantragen, gehe zu Deinem Hausarzt. Dieser stellt fest, ob eine Kur für Dich Infrage kommt und medizinisch begründbar ist. Im nächsten Schritt füllst Du das Antragsformular, ggf. zusammen mit dem Hausarzt, aus. Das Formular findest Du beispielsweise auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder auf der Website Deiner Pflegekasse. Nach Eingang Deines Antrages, wird dieser vom Medizinischen Dienst oder Amtsarzt geprüft und im Idealfall bewilligt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Als pflegender Angehöriger hast Du im Rahmen der Angebote zur Unterstützung, alle drei Jahre ein Anrecht auf eine ambulante Vorsorge im Sinne einer medizinischen Rehabilitation. Die Rehabilitation wird nach Absprache und Genehmigung von Deinem Hausarzt schriftlich beantragt.