MD ist die Abkürzung für „Medizinischer Dienst“. Die ehemalige Bezeichnung bis 2021 lautete Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der MD fungiert als sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst. Er führt für alle gesetzlich Krankenversicherten die Pflegebegutachtungen durch. Aufgrund der MD (MDK) -Pflegebegutachtung erhältst Du Deinen Pflegegrad. MEDICPROOF führt die Begutachtung für alle privat Krankenversicherten durch.
Aktueller Ablauf der MD-Pflegebegutachtung 2025 (nach Corona)
Seit dem Ende der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen werden die Pflegebegutachtungen durch den Medizinischen Dienst (MD) wieder regulär als persönliche Hausbesuche durchgeführt. Die telefonischen oder rein dokumentenbasierten Begutachtungen entfallen im Regelfall. Der Ablauf folgt nun wieder einem standardisierten, bundesweit einheitlichen Verfahren, das auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) basiert.
So läuft das Verfahren aktuell ab:
1. Pflegegrad beantragen
Du stellst einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Deiner Pflegekasse. Dieser Antrag kann formlos erfolgen – schriftlich, telefonisch oder online. Sobald der Antrag eingeht, beauftragt die Pflegekasse den zuständigen Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
2. Terminvereinbarung
Der MD meldet sich schriftlich oder telefonisch bei Dir, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. Gesetzlich ist geregelt, dass die Begutachtung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang erfolgen muss.
3. Persönliche Begutachtung (Hausbesuch)
Zum vereinbarten Termin kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Dir nach Hause. Es ist hilfreich, wenn bei dem Termin auch eine Pflegeperson oder Dir nahestehende Person anwesend ist.
Die Begutachtung erfolgt anhand eines einheitlichen Fragenkatalogs und umfasst folgende Lebensbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
4. Berücksichtigung von Unterlagen
Vorliegende Unterlagen wie Arztberichte, Medikationspläne, Krankenhausentlassungsbriefe oder Pflegedokumentationen fließen in die Bewertung ein. Diese sollten idealerweise zum Begutachtungstermin bereitliegen.
5. Erstellung des Gutachtens
Auf Grundlage der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten, in dem dein Unterstützungsbedarf systematisch erfasst und in Punkten bewertet wird. Je nach Punktzahl wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vorgeschlagen.
6. Entscheidung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse erhält das Gutachten, prüft die Empfehlung und trifft daraufhin die Entscheidung über deinen Pflegegrad. Du wirst wenige Tage später schriftlich über das Ergebnis informiert.
7. Widerspruch einlegen
Falls du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.
Hinweis:
Die pandemiebedingte Sonderregelung mit telefonischen Begutachtungen ist seit 2023 aufgehoben. Eine Begutachtung per Aktenlage erfolgt nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei schwerster Erkrankung oder in palliativen Situationen.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Pflegebegutachtung erfolgt – je nach Versicherungsart – entweder durch MEDICPROOF (bei privater Pflegeversicherung) oder den Medizinischen Dienst (bei gesetzlicher Pflegeversicherung) und beinhaltet eine persönliche Einschätzung des Hilfebedarfs, auf deren Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt.
Vorbereitung auf die MD (MDK) -Pflegebegutachtung
Halte bitte Berichte Deines Hausarztes, Medikationspläne und ggf. einen Entlassungsbericht von einer Klinik bereit. Wenn Du von einem Pflegedienst betreut wirst, ist es hilfreich auch die Pflegedokumentation bereitzuhalten.
Ist eine Person anwesend, die mit Deiner Situation vertraut ist und Dich pflegerisch unterstützt, kann sie Dich mental bei der Pflegebegutachtung begleiten und auch dem MD einen ganzheitlichen Eindruck von Deinem Alltag und Deinem pflegerischen Bedarf zu vermitteln.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Dem Gutachter kannst Du einen umfassenden Überblick verschaffen, indem Du ihm z. B. Hausarzt-Berichte, Medikationspläne und Entlassungsberichte zeigst. Des Weiteren kann eine Person bei der Begutachtung anwesend sein, die mit Deiner pflegerischen Situation vertraut ist.
MD (MDK) Fragebogen zur Pflegebegutachtung
Die Gutachter*innen des MD bzw. MDK (früher) versuchen anhand eines Fragenbogens einen bestmöglichen Eindruck Deiner pflegerischen Situation, Deiner Fähigkeiten und Einschränkungen zu erlangen.
Am Anfang werden generelle Fragen zu Deiner Selbstständigkeit und selbstständigen Fortbewegung sowie Deiner zeitlich benötigten pflegerischen Unterstützung gestellt. Mögliche Fragen innerhalb des MD / MDK Fragebogen zur Pflegebegutachtung:
- Nimmst Du die Medikamente selbstständig ein oder benötigst Du Hilfe?
- Welche Hilfsmittel benutzt Du? (Rollator, Brille, etc.)
- Wirst Du von Angehörigen oder von einem Pflegedienst gepflegt?
- Wie viel Zeit benötigst Du pro Woche für die Pflege?
Im nächsten Schritt werden Dir Fragen zu Deiner Wohnumgebung gestellt, beispielsweise:
- Wohnst Du allein oder mit einem Ehepartner/Lebensgefährten zusammen?
- Wie ist Deine Wohnung ausgestattet? (Ebenerdig oder stufig etc.).
Nach der Abklärung Deines Wohnumfeldes werden Fragen zu Deinen Krankheiten, Diagnosen und Deinem Bewegungsapparat gestellt, wie:
- Welche Erkrankungen/Behinderungen wurden bei Dir festgestellt?
- Wann warst Du zuletzt im Krankenhaus oder einer Rehabilitation?
- Kannst Du selbstständig Aufstehen, Sitzen, Gehen, Dich Festhalten?
Das Vorhandensein von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wird z. B. durch folgende Fragen ermittelt:
- Liegen bei Dir demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen vor?
- Wie gut ist Dein Orientierungsvermögen?
- Kannst Du Dich selbst beschäftigen?
- Erkennst Du gefährliche Situationen?
- Wirst Du manchmal tätlich oder aggressiv?
- Nimmst Du Deine körperlichen und seelischen Gefühle war?
Anschließend werden Fragen zu Deiner Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftlichen Versorgung gestellt, zum Beispiel:
- Benötigst Du Hilfe bei der Körperpflege? (Duschen, Bekleidung, Stuhlgang etc.)
- Benötigst Du Hilfe bei der Ernährung? (Nahrungsaufnahme, zeitlicher Rahmen der Hilfeleistung, eigenständiges Trinken etc.).
- Benötigst Du Hilfe bei der Mobilität? (Aufstehen, Treppensteigen, Umlagern etc.)
- Benötigst Du Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung? (Kochen, Waschen, Reinigen etc.)
Es handelt sich hierbei nicht um den gesamten Fragenkatalog, sondern um eine Auswahl der möglichen Fragen. Auch die Reihenfolge der Abfragung kann variieren. Es ist wichtig ehrlich zu antworten, um Deine Glaubwürdigkeit zu wahren. Es ist hilfreich die pflegerische Situation weder zu über- noch zu untertreiben.
MD (MDK) -Pflegebegutachtung: Einstufung und Punktesystem
Die Begutachtung erfolgt nach einem Begutachtungsassessment (NBA), welches auf der Grundlage eines Punktesystems basiert. Hierbei beträgt die Höchstpunktzahl 100. Es gilt, je höher die ermittelte Punktzahl der Antragsteller*innen, desto unselbstständiger wird die betroffene Person eingestuft. Daraus resultiert die Zuweisung in einen (höheren) Pflegegrad. Für die Ermittlung der Punktzahl ziehen die Gutachter*innen sechs Module heran. Für jedes Modul vergibt er Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Punkteskala reicht von 0 bis 100, wobei 100 für den höchsten Grad der Unselbstständigkeit steht. Die sechs Module beinhalten folgende Bereiche:
Modul | Modulinhalt | Beschreibung | Gewichtung |
1 | Mobilität | Fähigkeit, sich fortzubewegen und Positionswechsel vorzunehmen. | 10% |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Wahrnehmung, Orientierung, Denken sowie sprachlicher Austausch. | 15%* |
3 | Verhalten und psychische Problemlagen | Umgang mit Ängsten, Aggressionen oder depressiven Stimmungen. | 15%* |
4 | Selbstversorgung | Durchführung alltäglicher Handlungen wie Körperpflege, Ernährung oder Ankleiden. | 40 % |
5 | Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | Umgang mit Medikamenten, Therapien, Schmerzen und Symptomen. | 20 % |
6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Umgang mit Medikamenten, Therapien, Schmerzen und Symptomen. | 15 % |
*Die höhere Punktzahl aus den Modulen 2 und 3 zählt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2025
Eine alleinige Feststellung der Pflegebedürftigkeit reicht nicht aus, um Pflegeleistungen zu erhalten. Es müssen mindestens 12,5 Punkte erreicht werden, um Leistungen beziehen zu können. Ab welcher Bepunktung der jeweilige Pflegegrad erreicht wird und welche Leistungen damit verbunden sind, kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen:
Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5: Bepunktung und entsprechende Geld- und Pflegeleistungen
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Punkte | 12,5 bis < 27 | 27 bis < 47,5 | 47,5 bis < 70 | 70 bis < 90 | 90 bis 100 |
Geldleistung ambulant | * | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Sachleistung ambulant | * | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Entlastungsbetrag ambulant | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Leistungsbetrag stationär | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten andere Leistungen, wie Pflegeberatung, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln oder Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Quelle: Medizinischen Dienst, 2025
Pflegegrad12345-Hinweis:
Deine Pflegebedürftigkeit wird anhand von sechs festgelegten Module mit Hilfe eines einheitlichen Begutachtungsinstrumentes vom MD bewertet. Aufgrund dieser Bewertung wirst Du in Deinen Pflegegrad eingestuft. Dein Pflegegrad entscheidet über die Leistungen und das Geld, die Du erhältst.
Abgrenzung MD und MEDICPROOF bei der Pflegebegutachtung
Was der MD für die gesetzlich Krankenversicherten ist, ist MEDICPROOF für privat krankenversicherte Personen, die einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben. MEDICPROOF ist ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. mit Sitz in Köln. Dieser fungiert, genauso wie der MD, als neutrale Schaltstelle und besitzt die Aufgaben der Pflegebegutachtung. Nach der MD (MDK) -Pflegebegutachtung werden die Gutachten an die zuständigen Versicherungsunternehmen weitergeleitet. Insgesamt ist MEDICPROOF für 42 private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen als auch für die Postbeamtenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten zuständig. MEDICPROOF arbeitet mit unabhängigen Ärzten und Pflegefachkräften zusammen. Diese sind freiberuflich tätig und sind dadurch unabhängige Pflegebegutachter für die Versicherungsunternehmen.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Der MD ist für die Pflegebegutachtungen gesetzlich Krankenversicherter zuständig. Im Gegensatz dazu ist das Unternehmen MEDICPROOF für die Begutachtungen privat Krankenversicherter zuständig.
Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung
Die Sicherstellung einer wertneutralen Gesamtbeurteilung durch die Gutachterinnen und Gutachter des MD ist sehr wichtig. Unabhängig des einheitlichen Begutachtungsassessments gibt es noch gesetzliche Regelungen, in denen die Rechte der Versicherten geschützt werden.
1.) § 1 SGB V- Durch das Solidaritätsprinzip wird ein leistungsstarkes und sicheres Gesundheitssystem garantiert. Dieses Prinzip wird von den entsprechenden Kassen mit dem Ziel verfolgt, gesunde Lebensverhältnisse für ihre Versicherten zu schaffen. Die Umsetzung dieses Zieles erfolgt durch Aufklärung, Beratung und der Zahlung von Leistungen.
2.) Unter §12 SGB V wird das Wirtschaftlichkeitsprinzip gefasst. Auch die Leistungen der Krankenkasse müssen den Maßgaben des Wirtschaftlichkeitsprinzips entsprechen. Die Leistungen müssen entsprechend „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein.
3.) Nach §1 SGB XI ist auch die Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige mit solidarisch finanzierten Mitteln unterstützt, miteingeschlossen.
Die Aufgabenbereiche des MD sind die Pflegebegutachtung, die Pflegequalität, das Krankenhaus, der Patientenschutz, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Beratung und Begutachtung.
Um die Aufgabenbereiche fachgerecht ausführen zu können, arbeiten Fachleute aus den verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens zusammen. Ein besonderes Augenmerk wird hier auf eine kooperative Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche (Pflege, Klinik und Praxis) gelegt. Um den Bedarf der Pflegebegutachtungen decken zu können gibt es in jedem Bundesland einen MD. In Nordrhein-Westfalen gibt es sogar zwei Dienste. Finanziert wird dieser durch seine Träger: die Landesverbände der Krankenkassen und Pflegekassen. Diese Träger finanzieren den Dienst jeweils zur Hälfte. Der rechtlichen Aufsicht wird ein hoher Stellenwert durch die Überwachung der Aufgaben durch die Sozialministerien der Bundesländer zugeschrieben.
Alle MD + der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen e. V. (MDS) = bilden zusammen die MD-Gemeinschaft.
Der MDS koordiniert bundesweit die Zusammenarbeit durch bundesweit einheitliche Kriterien der Begutachtung.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Qualität der Pflegebegutachtungen wird durch gesetzliche Regelungen, einheitliche Begutachtungsinstrumente und der MD-Gemeinschaft sichergestellt.
Häufige Fragen zum Medizinischen Dienst (MD)
Was macht der Medizinische Dienst eigentlich genau?
Der Medizinische Dienst (früher MDK) prüft im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen, ob bestimmte Leistungen medizinisch notwendig sind. Dazu zählen z. B. die Begutachtung für einen Pflegegrad, die Prüfung der Behandlungspflege oder die Beurteilung einer Reha-Maßnahme. Du wirst also meistens dann mit dem MD zu tun haben, wenn es um Leistungen geht, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden sollen.
Muss ich Angst vor dem Besuch des MD haben?
Nein – der MD soll dich nicht kontrollieren, sondern beurteilen, welche Unterstützung du wirklich brauchst. Sei einfach ehrlich, schildere deinen Alltag und welche Hilfe du benötigst. Wichtig ist, dass du deine Situation möglichst vollständig beschreibst – am besten mit Unterstützung von Angehörigen oder deinem Pflegedienst.
Wie läuft eine Begutachtung durch den MD ab?
Der MD-Termin findet in der Regel bei dir zu Hause statt. Eine Gutachterin – meist eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – stellt Fragen zu deinem Gesundheitszustand, deinem Alltag und deinem Unterstützungsbedarf. Daraus erstellt der MD ein Gutachten, das an deine Krankenkasse geht. Diese entscheidet dann, ob und welche Leistungen du bekommst.
Kann ich mich auf den Termin vorbereiten?
Ja, eine gute Vorbereitung hilft dir, nichts Wichtiges zu vergessen. Notiere dir im Vorfeld, wobei du Unterstützung brauchst – z. B. beim Waschen, Anziehen oder bei der Medikamenteneinnahme. Auch eine Pflegedokumentation oder ein Pflegetagebuch kann nützlich sein.
Wie erfahre ich das Ergebnis der MD-Prüfung?
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten, das an deine Krankenkasse weitergeleitet wird. Du bekommst anschließend einen Bescheid von deiner Kasse mit dem Ergebnis – zum Beispiel über die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Genehmigung einer Leistung wie der Behandlungspflege.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin?
Wenn du der Meinung bist, dass das Ergebnis nicht deinen tatsächlichen Bedarf widerspiegelt, kannst du Widerspruch einlegen. Dies solltest du am besten schriftlich tun und begründen, warum du die Entscheidung für falsch hältst. Auch hier kann dir dein Pflegedienst oder eine Pflegeberatung helfen.
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