Der Pflegegrad 5 ist der höchste der insgesamt fünf Pflegegrade. Gesetzlich Versicherte werden durch den Medizinischen Dienst (MD) in einen Pflegegrad eingeteilt. Bei Privatversicherten stuft das Unternehmen MEDICPROOF ein. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Geldes und welchen Anspruch auf Leistungen die Pflegebedürftigen von ihrer Pflegeversicherung erhalten. Mit Pflegegrad 5 erhält der Versicherte von seiner Pflegekasse Geld- und Sachleistungen, die miteinander kombiniert werden können.

Für die Einstufung in den Pflegegrad 5 liegt laut Definition des MDK eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ von Pflegebedürftigen im Alltag seit mindestens oder für insgesamt mindestens sechs Monate vor. Entsprechende Leistungen garantiert die Pflegekasse zur Pflege. Die gesetzliche Grundlage basiert auf dem Paragraphen 15 im elften Gesetzbuch (§15 SGB XI).

Pflegegrad12345-Hinweis:
Es gibt fünf Pflegegrade; je nach Pflegegrad stehen Dir bestimmte Geld- und Sachleistungen seitens der Pflegekasse zu.

Inhalt

Von Pflegestufen zu Pflegegraden
Pflegegrad beantragen, um Sach- und Geldleistungen zu erhalten
Pflegebegutachtung
Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegegrad 5 erfüllen?
Wie viel Geld und welche Leistungen stehen mir im Pflegegrad 5 zu?
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Leistungen bei Pflege im häuslichen Umfeld
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Tagespflege und Nachtpflege
Leistungsanspruch auf Pflegehilfsmittel und Medizinische Hilfsmittel
Wohnraumanpassung
Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen
Soziale Sicherung für pflegende Angehörige
Kostenlose Pflegeberatung sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Von Pflegestufen zu Pflegegeraden

Durch die Pflegereform des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) sind die drei Pflegestufen ab dem 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt worden. Der große Unterschied zwischen Pflegestufen und Pflegegraden liegt in der Berechnungsgrundlage für die neuen Pflegegrade. Es zählt nicht mehr der zeitliche Aufwand für die tägliche Pflege, sondern der tatsächlich vorhandene Grad der Selbstständigkeit.

Die folgende Tabelle zeigt Dir die Überleitungen von den Pflegestufen in die aktuellen Pflegegrade: 

Seit 2017:
Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit
Bis 2017:
Pflegestufen orientierten sich am Zeitaufwand
Pflegegrad 1War nicht vorgesehen
Pflegegrad 2Pflegestufe 0 und
Pflegestufe 1
Pflegegrad 3Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und
Pflegestufe 2
Pflegegrad 4Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und
Pflegestufe 3
Pflegegrad 5Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und
Pflegestufe 3 mit Härtefall
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Alle Pflegebedürftigen, die bis zum 31. Dezember 2016 Pflegestufe 3 mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z. B. bei Demenz) oder die Pflegestufe 3 als Härtefall hatten, wurden automatisch in den neuen Pflegegrad 5 überführt.

In dieser Tabelle findest Du die aktuelle Einteilung der Pflegegrade sowie die alte Berechnungsgrundlage der Pflegestufen:

PflegegradePflegestufen
Aktuelle Berechnungsgrundlage seit 2017 orientiert am Grad der SelbstständigkeitAlte Berechnungsgrundlage bis 2017 orientiert am Pflegezeitaufwand
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegestufe 0: bis 45 Minuten
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegestufe 1: über 45 Minuten
Pflegegrad 3: schwere BeeinträchtigungPflegestufe 2: ab 120 Minuten
Pflegegrad 4: schwerste BeeinträchtigungPflegestufe 3: ab 240 Minuten
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Pflegegrad12345-Hinweis:
Seit 2017 gelten die fünf Pflegegrade. Sie lösen die drei Pflegestufen ab. Das System der Pflegegrade berücksichtigt auch Demenzerkrankungen.

Pflegegrad beantragen, um Sach- und Geldleistungen zu erhalten

Um den Pflegegrad 5 zu erhalten und damit auch die verbundenen Pflegeleistungen, müssen Versicherte einen „Antrag auf Pflegegrad“ bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, es können die gleichen Kontaktdaten genutzt werden. Die Antragstellung kann formlos, per Brief, telefonisch oder durch die dafür bereit gestellten Formulare auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen erfolgen. Entweder durch die pflegebedürftige Person selbst oder in seinem Auftrag handelnde Personen mit einer Vollmacht. Nachdem der Antrag für einen Pflegegrad gestellt wurde, wird die Pflegekasse tätig und sendet Dir oder der bevollmächtigten Person ein Formular zu. Sind die Antragsformulare ausgefüllt, teilt Dir der Gutachter einen Termin zur Pflegebegutachtung mit. Bist Du bereits einem Pflegegrad zugeteilt, möchtest ihn aber anpassen, so kannst Du einen „Antrag auf Anpassung des Pflegegrades“ stellen. Den Antrag so früh wie möglich stellen, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.

  1. „Antrag auf einen Pflegegrad“ telefonisch oder formlos bei Deiner Pflegeversicherung stellen.
  2. Zugesandtes Antragsformular von der Versicherung ausfüllen und zurücksenden.
  3. Termin zur Pflegebegutachtung festlegen.

Pflegebegutachtung

Nach der Antragstellung erfolgt die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag der Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst (MD). Privatversicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Hier führt die Begutachtung das Unternehmen MEDICPROOF durch.

Im Regelfall erfolgt die Begutachtung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung, je nachdem, wo die zu begutachtende Person lebt. Für individuelle pflegerische Informationen ist es hilfreich, wenn pflegende Angehörige oder Betreuer zu diesen Terminen anwesend sind und Auskunft geben können. Wenn vorhanden, kannst Du aktuelle Hausarztberichte, Facharztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus oder aktuelle Medikationspläne zu diesem Begutachtungstermin für den Gutachter bereithalten.  Während der Corona-Pandemie findet eine Begutachtung nicht persönlich statt, sondern per Telefoninterview. Eine Gutachterin oder ein Gutachter führt mit Dir oder einer Pflegeperson ein Telefongespräch. Der MDK schlägt Dir dafür einen Termin vor.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Pflegebegutachtung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung durch den MDK oder das Unternehmen MEDICPROOF. Während der Corona-Pandemie verläuft die Begutachtung telefonisch.

Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegegrad 5 erfüllen?

Zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung in einen Pflegegrad kommt ein Begutachtungsinstrument zum Einsatz, welches auf der Grundlage eines Punktesystems basiert. Je höher die Punktzahl des Antragstellers, desto unselbstständiger ist die betroffene Person. Daraus resultiert die Einstufung in einen (höheren) Pflegegrad.

Für die Ermittlung der Selbstständigkeit des Antragstellers zieht der Gutachter sechs Module heran. Für jedes Modul vergibt er Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Punkteskala reicht von 0 bis 100, wobei 100 für den höchsten Grad der Unselbstständigkeit steht. Die sechs Module beinhalten folgende Bereiche:

ModulModulinhaltGewichtung
Modul 1Mobilität10 %
Modul 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %*
Modul 3Verhalten und psychische Problemlagen15 %*
Modul 4Selbstversorgung40 %
Modul 5Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits-
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
20 %
Modul 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %
*Die höhere Punktzahl aus den Modulen 2 und 3 zählt, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Die Tabelle zeigt Dir eine Übersicht der Modulpunkte und die jeweils zugewiesenen Pflegegrade:

Tabelle: Punkte für die Pflegegrade 1,2,3,4 und 5
Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 590 bis 100 Punkte
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkte ermittelt werden und eine „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vorliegt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Pflegebegutachtung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems; begutachtet werden 6 Lebensbereiche. Je höher die Punktzahl des Antragstellers, desto höher der zugewiesene Pflegegrad.

Wie viel Geld und welche Leistungen stehen mir im Pflegegrad 5 zu?

Dir als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger stehen im Pflegegrad 5, dem höchsten Pflegegrad, die umfangreichsten Leistungen für Pflegebedürftige zu. Diese Geld- und Sachleistungen kannst Du in Art und Umfang kombinieren, um Deine individuelle Pflegesituation bestmöglich anzupassen.

Folgende Tabelle listet Dir die Geld- und Sachleistungen auf, die Du im Pflegegrad 5 von Deiner Pflegekasse erhältst.

Geldleistungen bei Pflegegrad 5
LeistungsartLeistung und Häufigkeit
Vollstationäre Pflege2.005 Euro pro Monat
Pflegegeld947 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen2.200 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro pro Monat
Verhinderungspflege1.612 Euro pro Jahr
Kurzzeitpflege1.612 Euro pro Jahr
Tages- und Nachtpflege1.995 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch40 Euro pro Monat
Zuschüsse zum Hausnotruf23 Euro pro Monat
WohnraumanpassungEinmalig bis zu 4.000 Euro
Wohnraumgruppenzuschuss214 Euro pro Monat
Anschubfinanzierung zur Gründung
von ambulant betreuten Wohngruppen
Einmalig bis zu 2.500 Euro
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. , 2020

Pflegegrad12345-Hinweis:
Im Pflegegrad 5 stehen Dir unterschiedliche Pflegeleistungen seitens der Pflegekasse zu. Diese Leistungen kannst Du individuell in Art und Umfang kombinieren, um Deine Pflegesituation bestmöglich zu gestalten.

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Lebt die pflegebedürftige Person in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, kommt die Pflegeversicherung für den monatlichen Betrag von 2.005 Euro auf. Dieser Beitrag ist für die medizinisch notwendige Pflege des Betroffenen vorgesehen. Für die Kosten der Unterbringung und der Verpflegung muss der Versicherte oder seine Angehörigen selbst aufkommen. Alle weiteren Leistungen, wie beispielsweise das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, fallen bei der vollstationären Pflege weg.

Leistungen bei Pflege im häuslichen Umfeld

Wird der Pflegebedürftige jedoch im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder von sonstigen nahestehenden Personen versorgt, stehen andere Geld- und Sachleistungen, sowie Kombinationsleistungen zur Verfügung. So erhält der Versicherte ein monatliches Pflegegeld von 947 Euro. Dieses Pflegegeld kommt direkt dem Pflegebedürftigen zu und steht zur freien Verfügung. Ein monatlicher Entlastungsbeitrag von 125 Euro kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen von beispielsweise Alltagsbegleitern für Einkaufshilfen, Haushaltshilfen oder Betreuungsangeboten ausgeschöpft werden. Diese Geldleistung ist zweckgebunden und es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Der Pflegebedürftige wählt ein passendes Angebot aus, wie beispielsweise eine wöchentliche Haushaltshilfe und zahlt diese zunächst aus eigener Tasche. Die Pflegeversicherung erstattet den Betrag, nachdem er die Rechnung eingereicht hat. Wenn der Entlastungsbeitrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird, kann er in die Folgemonate des laufenden Jahres und sogar in das folgende Kalenderjahr transferiert werden.

Ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte werden mit einem monatlichen Betrag bis zu 1.995 Euro in Form von Pflegesachleistungen bezuschusst. Die Kosten rechnen die Pflegedienste direkt mit den Pflegekassen ab. Pflegesachleistungen sind auch in Kombination mit dem Pflegegeld möglich. Wenn Angehörige gleichermaßen die zu pflegende Person mit einem Pflegedienst betreuen, dann verringert sich das Pflegegeld prozentual mit dem Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Eine Kombination der Pflegesachleistungen mit Betreuungsleistungen ist auch durchführbar. Bis zu 40 Prozent der unausgeschöpften Pflegesachleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Im Pflegegrad 5 sind das bis zu 798 Euro. Der monatlich feste Entlastungsbeitrag von 125 Euro bleibt bestehen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Wenn Du Deine Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 1.995 Euro nicht voll ausgeschöpft hast, kannst Du bis zu 40 Prozent davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden.

Kurzzeitpflege

Außerdem steht zu pflegenden Personen mit Pflegegrad 5 jedes Jahr bis zu 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege zu. Die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim bietet Entlastung, wenn beispielsweise pflegende Angehörige im Urlaub sind. Weiterhin kann die Kurzzeitpflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen bei der häuslichen Pflege zum Einsatz kommen. Wird die Pflege des Versicherten ohne Pflegedienst durchgeführt, dann besteht auch während der Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen im Jahr Anspruch auf die Hälfte des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 5 sind das 450,50 Euro.

Verhinderungspflege

Wenn Du als pflegender Angehöriger aus den verschiedensten Gründen verhindert oder krank bist, kannst Du die sogenannte Verhinderungspflege von bis zu 6 Wochen im Jahr nutzen. Die Pflegekasse erstattet dafür Kosten in Höhe von max. 1.612 Euro pro Jahr. Wird die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, so lassen sich bis zu 50 Prozent des Anspruchs, also 806 Euro, auf die Verhinderungspflege übertragen. Wenn die Verhinderungspflege nicht vollständig geltend gemacht wird, kann der ganze Betrag auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden. Beim Pflegegrad 5 sind das bis zu 3.224 Euro pro Jahr.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Wenn Du die Verhinderungspflege nicht vollständig geltend machst, kannst Du den Betrag auf die Kurzzeitpflege anrechnen. Wird die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht genutzt, so besteht Anspruch für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr.

Tagespflege und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege gehört zu den sogenannten teilstationären Pflegeleistungen. Sie kommt Pflegebedürftigen zugute, die aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen nicht im Stande sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson allein in ihrem häuslichen Umfeld zu bleiben. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück. Diese ambulante Sachleistung wird monatlich mit bis zu 1.995 Euro bezuschusst. Eine Kürzung des Pflegegeldes und/oder der Pflegesachleistung erfolgt hierbei nicht. Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen privat übernommen werden.

Pflegergrad12345-Hinweis:
Die Tages- und Nachtpflege wird u. U. monatlich mit bis zu 1.995 Euro bezuschusst. Eine Kürzung des Pflegegeldes und/oder der Pflegesachleistung erfolgt hierbei nicht. Unterkunfts- und Verpflegungskosten musst Du privat übernehmen.

Leistungsanspruch auf Pflegehilfsmittel und Medizinische Hilfsmittel

Im Pflegegrad 5 hast Du oder Deine pflegenden Angehörigen Anspruch auf monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind beispielsweise Einmalhandschuhe und Mundschutz. Du kannst Dir monatlich eine Pflegehilfsmittelbox im Wert von 40 Euro zuschicken lassen. Es gibt verschiedene Anbieter im Internet.

Ferner erhältst Du Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, ein sogenanntes technisches Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel werden mit bis zu 23 Euro im Monat gefördert.  Andere Hilfsmittel, beispielsweise ein Pflegebett oder ein Lifter werden leihweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt.

Wohnraumanpassung

Für die altersgerechte Wohnraumanpassung, wie beispielsweise den Umbau der Dusche oder den Einbau eines Treppenlifts werden einmalig bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Erhöht sich der Hilfebedarf, so kann der Zuschuss unter Umständen erneut beantragt werden.

Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen

Wohnst Du in einer ambulant betreuten Wohngruppe im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung, steht Dir monatlich ein Zuschuss von 214 Euro zur Verfügung. Zudem ermöglicht die Anschubfinanzierung für die Gründung von Pflege-Wohngruppen einmalig eine Förderung von bis zu 2.500 Euro. Maximal dürfen 4 Mitbewohner der Wohngemeinschaft diese Förderung erhalten. Somit ist die Anschubfinanzierung einer Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro gedeckelt.

Soziale Sicherung für pflegende Angehörige

Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige Beiträge zur sozialen Sicherung, in die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ein. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson die zu pflegende Person in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt. Zudem muss die Pflegeperson für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche pflegerisch tätig sein. Außerdem sieht die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz sowie dem Familienpflegezeitgesetz die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld vor, um Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und die Pflege von Angehörigen zu erleichtern.

Kostenlose Pflegeberatung sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Dir als pflegebedürftige Person und als pflegender Angehöriger stehen kostenlose Beratungsangebote durch geschulte Pflegekräfte nach § 37 Abs. 3 SGB XI zur Verfügung. Zudem haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, einen kostenlosen Pflegekurs zu absolvieren. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stellen viele Pflegekassen ihre Kursangebote für pflegende Angehörige um und bieten den Pflegekurs als E-Learning-Angebot an.