Leistungen und Voraussetzungen der jeweiligen Pflegegrade zu unterscheiden, stellt für viele Menschen eine Schwierigkeit dar. Es ist alles andere als leicht, sich im „Dschungel“ aus Informationen zurechtzufinden. Aus diesem Grund haben wir für die jeweiligen Pflegegrade angepasste Checklisten angefertigt. Diese Listen – hier: Checkliste Pflegegrad 4 – sollen als Hilfestellung dienen, die Anforderungen und Leistungen des jeweiligen Pflegegrades auf einen Blick zu erhalten und sich mit den individuell für Dich wichtigen Themen zu beschäftigen.
Fünf Pflegegrade
Es gibt fünf Pflegegrade, denen bestimmte Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse zustehen. Pflegegrad 1 beinhaltet geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, bis hin zum Pflegegrad 5, bei dem schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen.
Im Pflegegrad 4 bestehen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bei einem Punktwert von 70 bis unter 90 Punkten. Die Punktwerte werden mit Hilfe einer Pflegebegutachtung ermittelt. Eine Pflegebedürftigkeit besteht grundsätzlich immer dann, wenn die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten einer Person so beeinträchtigt sind, dass Hilfe durch andere Personen notwendig ist. Eine Pflegebedürftigkeit kann aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer gesundheitlicher Belastungen resultieren. Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades 4 ist, dass die Pflegebedürftigkeit in ihrer bestehenden Schwere, voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht (§ 15 SGB XI).
Checkliste Pflegegrad 4: Geld- und Sachleistungen im Überblick
Um die Pflegebedürftigkeit zu organisieren, gibt es für den Pflegegrad 4 verschiedene Geld- und Sachleistungen.
Im Pflegegrad 4 stehen Dir folgende Leistungen zu:
- 765 Euro pro Monat Pflegegeld,
- 1.778 Euro pro Monat Pflegesachleistungen (eingeschlossen die ambulante Pflege),
- 1.612 Euro pro Monat Tages- und Nachtpflege,
- 1.774 Euro pro Jahr Kurzzeitpflege,
- 1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege,
- 1.775 Euro pro Monat vollstationäre Pflege,
- 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen,
- bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, (Pflegehilfsmittelpauschale für beispielsweise Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Fingerlinge, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzte, Händedesinfektionsmittel etc.),
- 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf,
- Maximal 4.000 Euro pro Wohnraumanpassungsmaßnahme (bspw. eine ebenerdige Dusche oder einen Treppenlift),
- 214 Euro monatlich für den Wohngruppenzuschuss.
Voraussetzungen zum Erhalt der Leistungen bei Pflegegrad 4
- 1. Pflegebedürftigkeit
- 2. Pflegegradantrag bei der Pflegekasse
- 3. Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst/ MEDICPROOF
- 4. Leistungen beanspruchen
Alle ausführlichen Informationen rund um den Pflegegrad 4 erhältst Du in unserem gleichnamigen Beitrag: https://www.pflegegrad12345.de/pflegegrad4/ .
Wenn sich Dein gesundheitlicher Zustand verschlechtert oder Du die Einstufung Deines Pflegegrades als zu gering betrachtest, hast Du die Möglichkeit, einen Verschlimmerungsantrag oder schriftlich Widerspruch zu stellen.
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