Durch die schwerwiegenden Knochen- und Gelenkveränderungen kann die Selbstständigkeit des Betroffenen stark beeinträchtigt sein, wodurch eine Pflegebedürftigkeit und somit ein Pflegegrad bei Rheuma resultieren kann. Eine Pflegebedürftigkeit tritt dann auf, wenn die Einschränkungen aufgrund des Rheumas die Selbstständigkeit, und die alltäglichen Fähigkeiten beeinträchtigen. Es entsteht ein Bedarf an Hilfe von außen. Einfachste Handgriffe wie das Anziehen oder Essen können Betroffenen allein sehr schwer fallen.
Inhalt
Welcher Pflegegrad bei Rheuma?
Wann einen Pflegegrad bei Rheuma beantragen?
Wie beuge ich einen Pflegegrad bei Rheuma vor?
Welche Leistungen erhalte ich mit Pflegegrad bei Rheuma?
Wie beantrage ich einen Pflegegrad bei Rheuma?
Häufige Fragen zu „Pflegegrad bei Rheuma“
Die Pflegebedürftigkeit besteht unabhängig davon, ob sie körperlich, geistig oder psychisch besteht. Es wird immer die Frage gestellt: „Kann der Betroffene die Anforderungen und Belastungen des Alltages aufgrund der Rheuma-Erkrankung selbstständig kompensieren?“. Dieser Zustand muss zusätzlich auf Dauer bestehen. Das bedeutet mindestens 6 Monate in der festgelegten Schwere (§ 15 SGB XI).
Grundsätzlich ist ein Pflegegrad aufgrund einer rheumatischen Erkrankung möglich, sobald eine Pflegebedürftigkeit besteht. Durch die Schmerzen in den Gelenken benötigen Betroffene beispielsweise Hilfe beim Kochen oder Putzen ihrer Wohnung oder Hilfestellung bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Essen oder bei der Medikamenteneinnahme.
Welcher Pflegegrad bei Rheuma?
Die Höhe des Pflegegrades ist abhängig von den Einschränkungen, die aufgrund der Rheuma-Erkrankung bestehen. Es werden grundsätzlich 5 Pflegegrade unterschieden. Desto höher der Pflegegrad ist, desto mehr Einschränkungen bestehen und desto mehr Hilfestellungen benötigen die Betroffenen. Pflegegrad 1 beinhaltet alle Pflegebedürftigen mit geringen Beeinträchtigungen. Die Abstufungen gehen bis hin zu Pflegegrad 5. Dieser beinhaltet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten als auch besondere pflegerische Anforderungen. Das Ausmaß der Beeinträchtigung ist an die Art und Ausprägung der rheumatischen Erkrankung geknüpft. Es werden vier Arten von Rheuma unterschieden.
Je nach rheumatischer Erkrankung bestehen unterschiedliche Verläufe und Einschränkungen. Die rheumatische Erkrankung und die Auswirkungen, die daraus resultieren bilden den Pflegegrad. Aus diesem Grund findest Du untenstehend nochmal die wichtigsten rheumatischen Erkrankungen aufgeführt und erklärt.
- Entzündungsrheuma ist beispielsweise Arthritis und bezeichnet chronisch zurückkommende Entzündungen mehrerer Gelenke. Die Entzündungen äußern sich in geschwellten, schmerzenden, evtl. auch versteiften Gelenken wie Füßen, Fingern, Knien oder der Hüfte. Diese Beschwerden treten zunehmend morgens für mindestens eine halbe Stunde auf.
- Ein Beispiel für Verschleißrheuma ist Arthrose unter welches Du den Abbau der schützenden Knorpelschicht über den Gelenkknochen verstehen kannst. Auswirkungen hieraus sind Schmerzen und Beeinträchtigungen der Mobilität des Knies oder des Fußgelenkes. Es wird unter den Betroffenen auch als „Wetterfühligkeit“ bezeichnet.
- Etwas unbekannter ist das Weichteilrheuma wie beispielsweise Kollagenosen (der Körper zerstört körpereigene Zellen). Diese sind mit unerträglichen Schmerzen im Muskel- oder Bindegewebe im gesamten Körper verbunden. Hinzukommen Erschöpfungen und Depressionen. Betroffene beschreiben die Schmerzen als diffus. Die Schmerzen treten in unterschiedlichen Körperregionen auf und können unterschiedlich stark sein.
- Unter den Stoffwechselstörungen bei Rheuma fällt beispielsweise die Gicht. Es handelt sich um Kristallablagerungen in den Gelenken. Ursache hierfür ist zu viel Harnsäure im Körper, im Zusammenhang mit Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen. Häufig tritt die Erkrankung nachts oder nach großen Mengen Alkohol auf. Ein Merkmal für Stoffwechselstörungen bei Rheuma ist auch, dass nur ein entzündetes Gelenk vorliegt (beispielsweise das Großzehgelenk).
Rheumatische Erkrankungen treten bei Kleinkindern bis hin zu älteren Menschen auf. Es gibt in Deutschland mehr als vier Millionen Betroffenen.
Für den Pflegegrad bei Rheuma lässt sich hieraus ableiten, dass es je nach Rheumaerkrankung und Auswirkung der Erkrankung zu unterschiedlichen Pflegegraden kommen kann. So klagt beispielsweise ein Betroffener mit einer Stoffwechselstörung und einer Entzündung des Großzehgelenkes nachts oder nach dem Konsum von Alkohol über Schmerzen, kann jedoch sonst seinen Alltag eigenständig führen. Dieser Betroffene würde keinen Pflegegrad erhalten. Wiederum würde ein Betroffener von Weichteilrheuma und dauerhaft chronischen Schmerzen und Einschränkungen im Alltag wahrscheinlich einen relativ hohen Pflegegrad erhalten. Rheumatische Erkrankungen und deren Auswirkungen müssen bei der Ermittlung eines Pflegegrades immer individuell betrachtet werden.
Wann einen Pflegegrad bei Rheuma beantragen?
Die Verläufe von Rheuma sind je nach Form sehr unterschiedlich. Auch innerhalb der Formen können die Verläufe stark voneinander abweichen. Hierdurch wird eine Prognose der Erkrankung stark erschwert. Beispielsweise verläuft eine unbehandelte rheumatische Arthritis von Patient zu Patient unterschiedlich. Arthritis kann schleichend verlaufen und sich über mehrere Jahre auf nur wenige Gelenke legen. Es wechselt hierbei immer zwischen Phasen, in denen die Entzündungen mal stärker oder schwächer auftreten (schubförmiger Verlauf). Ein Schub dauert mehrere Wochen bis Monate an. Zwischen den Schüben klingen die Beschwerden ab. Bei anderen Personen kann die Arthritis jedoch auch plötzlich auftreten und innerhalb kürzester Zeit mehrere Gelenke auf einmal befallen. Die Gelenke werden stark befallen und sie verformen, versteifen bis hin zur völligen Unbeweglichkeit. Aus diesem Grund kann der Pflegegrad bei Rheuma nicht pauschalisiert werden. Falls Du Dich fragst, ob Du einen Pflegegrad bei Rheuma benötigst, kannst Du Deine Fähigkeiten und Deine Selbstständigkeit prüfen: Benötigst Du Hilfe und bist aufgrund des Rheumas in Deinen Fähigkeiten eingeschränkt? Dann kannst Du auf jeden Fall einen Pflegegrad beantragen. Grundsätzlich kann es nicht Schaden einen Pflegegrad zu beantragen, selbst wenn Dein Antrag abgelehnt wird. Ein abgelehnter Pflegegrad wirkt sich nicht negativ auf einen späteren erneuten Antrag auf Pflegegrad bei Rheuma aus. Bei 85 bis 90 Prozent der Rheumaverläufe handelt sich um mittelschwere Verläufe. Die aggressiven Verlaufsnormen kommen bei ungefähr 10 bis 15 Prozent der Betroffenen vor.
Wie beuge ich einen Pflegegrad bei Rheuma vor?
Wenn Rheuma nicht behandelt wird, werden die Gelenke immer unbeweglicher bis sie völlig versteifen. Spätestens dann bist Du pflegebedürftig und benötigst einen Pflegegrad bei Rheuma. Jedoch sollte dies in jedem Fall vermieden werden. Im besten Fall bleiben Betroffene von Rheuma ihr Leben lang selbstständig und benötigen keinen Pflegegrad trotz Rheuma.
Die moderne Rheumatherapie setzt genau an diesem Punkt mit Methotrexat (Medikament, um bleibende Schäden vorzubeugen) und Biologika (Medikament, um Eiweiße zu ersetzen, zu ergänzen oder zu blockieren) an. Zu Beginn einer Erkrankung schreitet die Zerstörung der Gelenke schnell voran. Aus diesem Grund setzt die Therapie zuallererst hier durch die Gabe von krankheitsmodifizierenden Medikamenten an. Je früher die Erkrankung erkannt und behandelt wird umso häufiger können schwere Verläufe und die Notwendigkeit von einem Pflegegrad bei Rheuma vermieden werden.
Behandlungen und Strategien, die zur Vermeidung eines Pflegegrades bei Rheuma eingesetzt werden, sind:
- Arzneimittel: Gesetzlich Versicherte müssen zehn Prozent des Abgabepreises eines verordneten Arznei- oder Verbandmittels selbst zahlen. In der Regel beträgt die „Rezeptgebühr“ mindestens fünf bis höchstens zehn Euro.
Chronisch kranke Menschen können sich, ab einer Belastungsgrenze von einem Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens, bei ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen. Generell liegt diese Belastungsgrenze bei nicht chronisch Kranken bei 2 Prozent. Ein Patient gilt dann als chronisch krank, wenn er aufgrund derselben schwerwiegenden Krankheit dauerhaft in Behandlung ist.
- Physikalische Kältetherapie: Je nach Rheumaerkrankung kann extreme Kälte helfen Schmerzen zu lindern, Entzündungen zu verringern und die Beweglichkeit zu verbessern. Hierfür begibt sich der Patient lediglich mit Badebekleidung in eine Kältekammer (bei minus 67 Grad) für ein bis fünf Minuten.
- Heilmittel: Zusätzlich werden verschiedene Heilmittel ergänzend zu den Therapien eingesetzt wie beispielsweise:
- Ergotherapie
- Krankengymnastik
- Physiotherapie
- Verhaltenstipps: Rheumatische Erkrankungen und ständige Schmerzen sowie Einschränkung können die Betroffenen stark belasten. Aus diesem Grund gibt es folgende Verhaltenstipps:
- Selbsthilfegruppen
- seelische Beratung und Betreuung oder Therapie
- Entspannungstechniken
- Patientenschulungen, wie Lehrgänge über Rheuma
- Ernährung: Die Ernährung, besonders bei Gicht, spielt bei rheumatischen Erkrankungen eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund sollten folgende Regeln beachtet werden:
- Verzicht auf tierische Nahrungsmittel
- Zufuhr ungesättigter Fettsäuren
- Ausreichende Versorgung mit Vitamin C, D, E und Selen
- Sport: Bewegung und der Erhalt von Muskulatur ist wichtig, jedoch können Rheuma- Erkrankte aufgrund des Verschleißes der Gelenke nur bestimmte Sportarten durchführen:
- keinesfalls die Gelenke unnötig belasten
- Günstig sind Ausdauersportarten, da sie einen gleichmäßigen Bewegungsablauf gewährleisten. Beispielsweise:
- Schwimmen (Warmbadetag)
- Wassergymnastik/Aquatraining
- Radfahren
- Spazieren gehen oder leichtes Wandern
- Walking
- Spezielle Gymnastik etc.
Welche Leistungen erhalte ich mit Pflegegrad bei Rheuma?
Erhältst Du aufgrund Deiner Erkrankung einen Pflegegrad bei Rheuma, hast Du Anspruch auf folgende Leistungen Deiner Pflegekasse:
- Vollstationäre Leistungen, z. B. Unterbringung in einem Pflegeheim
- Pflegesachleistung, z. B. ambulanter Pflegedienst, Tages- oder Nachtpflege
- Pflegegeld, z. B. aufgrund der Pflege durch Angehörige im eigenen zu Hause
- Kombination von Sachleistung und Pflegegeld, z. B- am Morgen Betreuung durch einen Pflegedienst und am Abend Auszahlung des Pflegegeldes und Betreuung durch Angehörige)
- Monatlicher Entlastungsbeitrag (von 125 Euro)
- Anspruch auf Wohnumfeldverbessernder Maßnahmen und Hilfsmittel, wie rutschfester Boden, bestimmte Haltegriffe etc.
Je höher Dein Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen erhältst Du.
Kostenübernahme rheumatischer Hilfsmittel mit Pflegegrad bei Rheuma
Hilfsmittel sind gerade bei Personen mit Rheuma ein bedeutsames Thema. Häufig sind besonders die Finger schwach und somit ein festes Zugreifen nicht möglich. Gegenstände können nur noch schwer in der Hand gehalten werden. Anziehen, Essen und Trinken wird zur Last. Hierbei werden Kosten für Hilfsmittel mit einem Pflegegrad bei Rheuma von der Pflegekasse übernommen. Beispielsweise für rutschfeste Fußmatten, durch die das Wohnumfeld verbessert wird.
Ein Großteil der Kosten wird, abgesehen von einem Eigenanteil, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zuvor muss das Hilfsmittel von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkassen prüfen, ob das Hilfsmittel geeignet ist, die Beeinträchtigung auszugleichen. Die Hilfsmittel erhältst Du danach von einer Apotheke oder einem Sanitätshaus, die einen Hilfsmittelversorgungsvertrag mit der Krankenkasse haben. Hilfsmittel, die für die Teilhabe am Arbeitsleben relevant sind, können über die Rentenversicherung bezogen werden. Beispielsweise eine spezielle Computertastatur. Hierfür muss wieder ein gesonderter Antrag eingereicht werden.
Hilfsmittel können vielfältig sein, untenstehend siehst Du eine Auflistung von Hilfsmitteln, die bei Rheuma sinnvoll sein können:
- Mobilität: Schuheinlagen, spezielle orthopädische Schuhe, Gehhilfen wie beispielsweise Gehstöcke, Gehgestelle und Rollatoren
- Essen und Trinken: Messer, Gabel und Löffel mit besonders großen Aufnahmeflächen, abgewinkelte Messer, speziell geformte Dosen- und Flaschenöffner, spezielle Trinkgefäße sowie Halter für Becher und Gläser
- Anziehen: Anziehhilfen für Socken, Strümpfe und Hosen, Knopfhilfen
- Pflege: Duschhocker oder Badewannenlifter, Kämme, Bürsten oder Badeschwämme mit langen Griffen
- Arbeiten: Spezielle Tastaturen und Schreibhilfen
- Greifhilfen: Griffaufsätze und -verlängerungen um das Ergreifen, Halten oder Bedienen zu erleichtern, Rutschfeste Unterlagen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad bei Rheuma?
Du kannst einen Pflegegrad beantragen, über einen formlosen Brief oder einen Anruf bei Deiner individuellen Pflegekasse. Daraufhin kontaktiert Dich ein Mitarbeiter vom Medizinische Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder ein Angestellter von MEDICPROOF bei privat Versicherten. Sie vereinbaren eine Termin mit Dir zur MD / MDK Pflegebegutachtung bzw. zur MEDICPROOF Begutachtung. Die Begutachtung findet in Deinem häuslichen Umfeld statt. Im Vorfeld empfehlen wir Dir, alle Berichte Deines Hausarztes, Krankenhausbriefe etc. bereitzuhalten. Zusätzlich sollte auch eine Person, die mit Deiner pflegerischen Situation vertraut ist, anwesend sein. So kannst Du dem Gutachter bzw. der Gutachterin ein realistisches Bild von Deiner pflegerischen Situation aufgrund Deiner rheumatischen Erkrankung vermitteln. Der Gutachter beurteilt Deine rheumatischen Einschränkungen aufgrund eines einheitlichen Begutachtungsinstrumentes. Hierdurch wird Deine Pflegebedürftigkeit festgestellt und bepunktet. Der ermittelte Punktwert wird einem der Pflegegrade eins bis fünf zugeordnet. Ziel ist es, Deine Einschränkungen im Alltag und somit Deinen pflegerischen Bedarf richtig einzuschätzen. Den ermittelten Pflegegrad erhältst Du postalisch einige Woche später.
Alles in Allem wird immer im Einzelfall, anhand der Einschränkungen Deiner Selbstständigkeit aufgrund der Rheuma-Erkrankung entschieden, ob Du einen Pflegegrad erhältst. Wir empfehlen Dir in jedem Fall einen Antrag auf Pflegegrad bei Rheuma zu stellen. Je nach Art und Verlauf der rheumatischen Erkrankung kann früher oder später ein Pflegegrad notwendig sein.
Falls Dein Pflegegrad bei Rheuma abgelehnt wird, empfehlen wir Dir, innerhalb einer vierwöchigen Frist formlos Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einzureichen. In einer schriftliche Widerspruchsbegründung musst Du nachträglich Deinen individuellen pflegerischen Bedarf begründen und einreichen.
Häufige Fragen zu “Pflegegrad bei Rheuma”
Was ist Rheuma?
Rheuma ist keine spezifische Erkrankung, unter dem Begriff fallen eine Vielzahl an unterschiedlicher Erkrankungen mit den gleichen Hauptbeschwerden. Es handelt sich jeweils um Einschränkungen und Schmerzen im Stütz- und Bewegungsapparat. Rheuma umfasst Beschwerden in den Gelenken und Gelenkkapseln, weshalb auch häufig von „Gelenkreißen“ gesprochen wird. Zusätzlich schädigt Rheuma jedoch auch Muskeln, Sehnen, Knochen und zieht Beeinträchtigungen des Bindegewebes oder Gefäßentzündungen nach sich. Die Erkrankung verläuft in der Regel chronisch. Wenn spezifische Organe, wie beispielsweise die Niere betroffen sind, geht Rheuma bis hin zum Nierenversagen. Es werden verschiedene Arten von Rheuma unterschieden:
- Entzündungsrheuma, wie Arthritis: chronisch zurückkommende Entzündungen mehrerer Gelenke),
- Verschleißrheuma, wie Arthrose: Abbau der schützenden Knorpelschicht über den Gelenksknochen,
- Weichteilrheuma (der Körper zerstört körpereigene Zellen) und
- Stoffwechselstörungen, beispielsweise Gicht.
Was verschlimmert Rheuma?
Verschlimmert werden entzündlich rheumatische Erkrankungen, wie beispielsweise Arthritis, durch
- fettreicher tierischer Lebensmittel wie Schweinefleisch, Eigelb oder fettreiche Fleisch- und Wurstsorten,
- fettreiche Milch,
- Zucker und Fertigprodukte,
- als auch durch zu wenig Bewegung.
Es handelt sich um Produkte die viel entzündungsfördernde Arachidonsäure enthalten.
Aus diesem Grund bildet die Ernährung ein wichtiges Element bei der Behandlung von chronisch entzündlichem Rheuma. Betroffene, die auf eine ausgewogene Ernährung und Bewegung achten haben weniger Beschwerden.
Wie macht sich Rheuma bemerkbar?
Rheuma macht sich häufig durch steife und schmerzende Gelenke am Morgen bemerkbar. Die Symptome halten in der Regel eine halbe Stunde oder länger an. Zusätzlich sind die Gelenke häufig geschwollen und druckempfindlich. Häufig klagen Betroffene auch über Gelenkschmerzen in Ruhe, welche vorwiegend nachts auftreten. Die Schmerzen und Symptome können auch auf der linken oder rechten Körperseite auftreten. Zusätzliche Symptome sind Rheumaknoten oder Bewegungseinschränkungen. In späteren Stadien kann es zu Fehlstellungen der Knochen oder allgemeinen Krankheitsgefühlen wie Erschöpfung, Ermüdung, Gewichtsabnahme oder Nachtschweiß kommen.
Kann ich bei Arthrose einen Pflegegrad beantragen?
Arthrose wird auch als Verschleißrheuma bezeichnet. Es handelt sich um den Abbau der schützenden Knorpelschicht über den Gelenkknochen. Häufig sind die Knie- und Fußgelenke betroffen. Wenn keine Knorpelschicht mehr vorhanden ist, reiben die Knochen aufeinander. Hieraus entstehen starke Schmerzen und Beeinträchtigungen der Mobilität. Grundsätzlich kann ein Anspruch auf einen Pflegegrad bei Rheuma entstehen, so auch bei Arthrose. Der Pflegegrad ist abhängig von der Selbstständigkeit und dem Hilfebedarf des Betroffenen. Eine fortgeschrittene Arthrose, die mit Bewegungseinschränkungen und starken Schmerzen verbunden ist, begründet den Bedarf der Hilfe durch andere und somit auch einen Pflegegrad. Jedoch wird in jedem Fall individuell geprüft werden, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und ein Pflegegrad benötigt wird. Dafür stelle einen Antrag auf Pflegegrad bei Deiner Pflegekasse. So kann ein Betroffener mit Arthrose einen Pflegegrad erhalten und ein weiterer wiederum nicht.
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