Alle Geldleistungen, Sachleistungen und Voraussetzungen

Kinder sind von Natur aus zunächst pflegebedürftig. Sie müssen ihre Fähigkeiten und ihre Selbstständigkeit erst entwickeln. Es gibt aber auch Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die dauerhaft auf eine Pflege durch Behinderungen, Unfälle oder Krankheiten angewiesen sind. Für Pflegegrad 3 bei Kindern und Jugendlichen gibt es zahlreiche Vorschriften und Voraussetungen. Hat Euer Kind einen anerkannten Pflegegrad, so stehen ihm, bzw. Euch als pflegende Eltern, bestimmte Geld- und Sachleistungen seitens der Pflegekasse zu. Diese Leistungen kannst Du miteinander kombinieren, um Deine individuelle Pflegesituation sicher zu stellen. Die gesetzliche Grundlage basiert auf dem Paragraphen 15 im elften Gesetzbuch (§15 SGB XI), der von “schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten” spricht.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Im Pflegegrad 3 erhältst Du als pflegender Angehöriger Deines Kindes von der Pflegekasse bestimmte Geld- und Sachleistungen, die Du miteinander kombinieren kannst.

Inhalt

Umwandlung von Pflegestufen zu Pflegegraden

Pflegegrad beantragen, um Pflegeleistung zu erhalten

Pflegebegutachtung bei Kindern und Jugendlichen

Welche Voraussetzungen muss mein Kind für den Pflegegrad 3 erfüllen?

Sonderregelung für Kleinkinder im Alter von bis zu 18 Monaten

Pflegebedürftige Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensmonat bis zum 11. Lebensjahr

Kinder ab 11 Jahren

Welche Geld- und Pflegeleistungen stehen uns als pflegebedürftige Eltern im Pflegegrad 3 zu?

Leistungsanspruch bei vollstationärer Pflege

Leistungen bei häuslicher Pflege

Anspruch auf Kurzzeitpflege

Vereinfachte Nutzung von Entlastungsleistungen

Besteht Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3?

Anspruch auf Tages- und Nachtpflege

Leistungsanspruch auf Pflegehilfsmittel und Medizinische Hilfsmittel

Förderung der Wohnraumanpassung

Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen

Soziale Sicherung für pflegende Angehörige

Kostenlose Pflegeberatung sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Umwandlung von Pflegestufen zu Pflegegraden

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Rahmen der neuen Pflegereform sind die drei Pflegestufen ab dem 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt worden. Seit Einführung der Pflegegrade werden nun auch Menschen mit geistigen Beeinträchtig­ungen berücksichtigt. Grund hierfür ist die neue Berechnungsgrundlage bei der Einteilung in die Pflegegrade. Der Fokus im Einstufungsprozess wird nun auf die vorhandene Selbstständigkeit der Betroffenen gelegt. Zuvor, im System der Pflegestufen, wurde der zeitliche Aufwand für die tägliche Pflege zur Einstufung herangezogen. Pflegebedürftige Versicherte, die bereits in einer Pflegestufe eingeordnet waren, wurden ab dem Januar 2017 mittels schriftlichen Bescheides von der Pflegekasse in einen höheren Pflegegrad übergeleitet. Eine erneute Begutachtung erfolgte in der Regel nicht.

Pflegebedürftige Kinder, mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die vor dem 1. Januar 2017 bereits die Pflegestufe 1 zuerkannt hatten, erhielten automatisch den Pflegegrad 3. Genauso bei pflegebedürftigen Kindern, die vor dem 01.01.2017 die Pflegestufe 2 zuerkannt hatten. Die folgende Tabelle zeigt Dir die Überleitungen von den Pflegestufen in die neuen Pflegegrade

Seit 2017: Pflegegrade orientieren sich am Grad der SelbstständigkeitBis 2017: Pflegestufen orientierten sich am Zeitaufwand
Pflegegrad 1  War nicht vorgesehen
Pflegegrad 2Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1  
Pflegegrad 3Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2  
Pflegegrad 4Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3  
Pflegegrad 5Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 mit Härtefall
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

In dieser Tabelle findest Du die alte Berechnungsgrundlage der Pflegestufen sowie die aktuelle Einteilung der Pflegegrade:

Pflegegrade Aktuelle Berechnungsgrundlage seit 2017 orientiert am Grad der SelbstständigkeitPflegestufen Alte Berechnungsgrundlage bis 2017 orientiert am Pflegezeitaufwand
Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegestufe 0: bis 45 Minuten
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegestufe 1: über 45 Minuten
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung  Pflegestufe 2: ab 120 Minuten
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung  Pflegestufe 3: ab 240 Minuten
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung 
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Pflegegrad12345- Hinweis:
Seit 2017 gelten die fünf Pflegegrade. Sie lösen die drei Pflegestufen ab.

Pflegegrad 3 bei Kindern und Jugendlichen: Pflegegrad beantragen, um Pflegeleistung zu erhalten

Um im Pflegegrad 3 die entsprechenden Pflegeleistungen zu erhalten, müsst Ihr als Eltern vorerst einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse Eures Kindes stellen. Ihr als Eltern seid gemäß Gesetzes vertretungsberechtigte Personen gegenüber Eurem Kind. Dadurch habt Ihr die Berechtigung, den Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellvertretend für Euer pflegebedürftiges Kind zu stellen.  Da die Pflegekasse der zuständigen Krankenkasse angegliedert ist, können die gleichen Kontaktdaten genutzt werden. Formlos, per Brief, telefonisch oder durch die dafür bereitgestellten Formulare auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen kann die Antragstellung durchgeführt werden. Nachdem ein Antrag für einen Pflegegrad gestellt wurde, wird die Pflegekasse tätig und sendet Dir als bevollmächtigte Person ein Formular zu.

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Ferner kann auch eine Anpassung des Pflegegrades bei der Pflegekasse beantragt werden. Generell gilt, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. 

  1. „Antrag auf einen Pflegegrad“ telefonisch oder formlos bei Deiner Pflegeversicherung stellen.
  2. Zugesandtes Antragsformular von der Versicherung ausfüllen und zurücksenden.
  3. Termin zur Pflegebegutachtung festlegen.

Pflegebegutachtung bei Kindern und Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Nach Antragstellung erfolgt die Pflegebegutachtung mit vorheriger Terminvereinbarung in der Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung, je nachdem, wo Dein pflegebedürftiges Kind lebt. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen führen die Begutachtung bei den gesetzlichen Versicherten durch. Bei privat Versicherten sind es Gutachter des Unternehmens MEDICPROOF. Zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind die Gutachter speziell geschult oder besitzen eine Qualifikation als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder als Kinderarzt. Zudem wird bis zum 18. Lebensjahr ein Begutachtungsformular für Kinder eingesetzt, welches eine entsprechend altersgerechte Formulierung enthält.  Für individuelle pflegerische Informationen ist es hilfreich, wenn Ihr als pflegende Eltern zu diesen Terminen anwesend seid und Auskunft geben könnt. Neben einem Pflegetagebuch ist es empfehlenswert, sämtliche Daten und Dokumente zu sammeln, die Aufschluss über den Grad der Pflegebedürftigkeit Eures Kindes geben können. Hierzu zählen z.B. Arztbriefe, Behandlungs- und Diagnoseberichte oder Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus. Unter Umständen könnt Ihr auch vom Kinderarzt eine schriftliche Einschätzung in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit Eures Kindes erhalten. Darüber hinaus solltet Ihr, sofern Euer Kind kognitive Einschränkungen aufweist, die es von gleichaltrigen Kindern unterscheidet, sämtliche Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf den Alltag notieren.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Ein Pflegetagebuch dient dazu, den Pflegeaufwand, der tagtäglich für Dein pflegebedürftiges Kind bewältigt werden muss, detailliert festzuhalten. Es erhöht die Chancen, den korrekten Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen bewilligt zu bekommen. Bei den meisten Pflegekassen können Vordrucke für ein Pflegetagebuch telefonisch oder online angefordert werden.

Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen: Welche Voraussetzungen muss mein Kind für den Pflegegrad 3 erfüllen?

Prinzipiell verläuft die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen ähnlich wie auch die der Erwachsenen nach § 15 Sozialgesetzbuch XI. Einen wesentlichen Unterschied in der Begutachtung von Kindern und Erwachsenen besteht darin, dass Kinder einen natürlichen, altersbedingten Hilfebedarf haben. Bei der Beurteilung muss daher nach § 15 Abs. 6 SGB XI beurteilt werden, wie hoch der zusätzliche Pflegebedarf ist. Um dies zu ermitteln, wird die Abweichung zur Selbstständigkeit und den Fähigkeiten im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kinder ermittelt.

Die Begutachtung erfolgt nach einem Begutachtungsassessment (NBA), welches auf der Grundlage eines Punktesystems basiert. Hierbei beträgt die Höchstpunktzahl 100. Es gilt, je höher die ermittelte Punktzahl des Pflegebedürftigen Kindes, desto unselbstständiger wird dieses eingestuft. Daraus resultiert die Zuweisung in einen (höheren) Pflegegrad. Für die Ermittlung der Punktzahl zieht der Gutachter sechs Module heran. Für jedes Modul vergibt er Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Punkteskala reicht von 0 bis 100, wobei 100 für den höchsten Grad der Unselbstständigkeit steht. Die sechs Module beinhalten folgende Bereiche:

Anhand folgender Tabelle kannst Du die Gewichtung in den jeweiligen Modulen entnehmen:

ModulModulinhaltGewichtung
Modul 1Mobilität10%
Modul 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15%*  
Modul 3Verhalten und psychische Problemlagen15%*
Modul 4Selbstversorgung40 %
Modul 5Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen20 %
Modul 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %
*Die höhere Punktzahl aus den Modulen 2 und 3 zählt, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Die Tabelle zeigt Dir eine Übersicht der gewichteten Modulpunkte und den zugewiesenen Pflegegrad:

Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 590 bis 100 Punkte
Tabelle: Punkte für die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5; Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019

Um als Pflegebedürftiger in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, muss ein Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte ermitteln. Dementsprechend liegt bei der pflegebedürftigen Person eine schwere Beeinträchtigung innerhalb seiner Selbstständigkeit vor. Der Antragsteller bekommt daraufhin entsprechende Leistungen von der Pflegekasse.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Die Pflegebegutachtung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems; begutachtet werden 6 Lebensbereiche. Je höher die Punktzahl des pflegebedürftigen Kindes, desto höher der zugewiesene Pflegegrad.

Pflegegrad 3 bei Kindern und Jugendlichen: Sonderregelung für Kleinkinder im Alter von bis zu 18 Monaten

Kleinkinder weisen im Alter von bis zu 18 Monaten eine sehr geringe bzw. keine Selbstständigkeit vor und die Einstufung ihrer Pflegebedürftigkeit gestaltet sich dadurch schwierig. Um ihre Pflegebedürftigkeit jedoch gerecht zu bewerten, werden pflegebedürftige Kleinkinder pauschal in einen Pflegegrad höher eingestuft.

Demnach ergibt sich die folgende Einstufung:

Pflegegrad 212,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 327 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 447,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 570 bis 100 Punkte
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V., 2020

Diesen Pflegegrad behalten die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Danach erfolgt eine erneute Pflegebedürftigkeitseinschätzung. Bei der Begutachtung werden nur die Module der krankheits- und therapiebedingten Beeinträchtigungen, im Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ und Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ beurteilt. Wichtige Begutachtungskriterien, die zudem in den Fokus genommen werden, sind inwiefern bspw. behinderungsbedingt Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen und wie pflegeintensiv der Hilfebedarf dabei ist.

Pflegebedürftige Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensmonat bis zum 11. Lebensjahr

Kinder ab dem 18 Lebensmonat werden in gleicher Weise wie die pflegebedürftigen Erwachsenen eingeschätzt. Hier werden die Module 1 „Mobilität“, 2 „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, 4 „Selbstversorgung“ und 6 „Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte“ zur Pflegebegutachtung herangezogen. Darüber hinaus erfolgt ein Vergleich mit einem gesunden Kind im gleichen Alter, wobei der zusätzlich notwendige Pflegebedarf ausschlaggebend für die Ermittlung des Pflegegrades ist.

Kinder ab 11 Jahren

Ab diesem Alter gelten die gleichen Pflegegrad relevanten Berechnungsvorschriften wie die für Erwachsene. Alle sechs Module werden zur Pflegebegutachtung herangezogen. Im Rahmen der Begutachtung wird allerdings bis zum Alter von 18 Jahren noch das Begutachtungsformular für Kinder eingesetzt, da dieses eine entsprechende altersgerechte Formulierung enthält.

Pflegegrad 3 bei Kindern und Jugendlichen: Welche Geld- und Pflegeleistungen stehen uns als pflegebedürftige Eltern im Pflegegrad 3 zu?

Wird Eurem Kind ein Pflegegrad zugesprochen, habt Ihr das Recht, verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Geld- und Sachleistungen könnt Ihr miteinander kombinieren. Euer Kind hat im Pflegegrad 3 die gleichen Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung wie ein Erwachsener.

Übersicht der Geldleistungen bei Pflegegrad 3

LeistungsartGeldleistung
Vollstationäre Pflege1.262 Euro/Monat
Pflegegeld545 Euro/Monat
Pflegesachleistung1.298 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125/Monat
Verhinderungspflege1.612 Euro/Jahr
Kurzzeitpflege1.612 Euro/Jahr
Tages- und Nachtpflege1.298 Euro/Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 40 Euro/Monat (vorübergehend Covid-19 bedingt 60 Euro/Monat)
Zuschüsse zum Hausnotruf23 Euro/Monatlich
WohnraumanpassungEinmalig bis zu 4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss214 Euro/Monat
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten WohngruppenEinmalig bis zu 2.500 Euro
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V., 2020

Pflegegrad12345- Hinweis:
Leistungen im Pflegegrad 3 kannst Du individuell in Art und Umfang kombinieren, um Deine Pflegesituation bestmöglich zu gestalten.

Leistungsanspruch bei vollstationärer Pflege

Pflegebedürftige Kinder der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch darauf, dauerhaft Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung zu erhalten. Im Pflegegrad 3 werden für eine vollstationäre Versorgung im Pflegeheim 1.262 Euro pro Monat zur finanziellen Unterstützung bereitgestellt. Dieser Beitrag ist für die medizinische notwendige Pflege des Betroffenen vorgesehen. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung muss von den Angehörigen des pflegebedürftigen Kindes aus eigener Tasche gezahlt werden. Dieser Eigenanteil liegt im Durchschnitt bei 1.200 bis 2.500 € im Monat.

Pflegegrad 3 bei Kindern und Jugendlichen: Leistungen bei häuslicher Pflege

Bei einer Pflege im häuslichen Umfeld haben pflegende Eltern oder pflegende Angehörige einen Anspruch auf Pflegegeld für die häusliche Pflege und auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch ambulante Pflegedienste. Zudem besteht ein Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag sowie Zuschüsse zur Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege. Unter bestimmten Bedingungen kann auch der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege geltend gemacht werden.

Pflegt Ihr als Eltern oder eine andere nahestehende Person Euer Kind zuhause, so steht Euch ein monatliches Pflegegeld von 545 Euro zu. Dieses Pflegegeld erhalten die Eltern des pflegebedürftigen Kindes und es steht zur freien Verfügung.

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder Einzelpflegekräfte die pflegerische Versorgung Eures Kindes im häuslichen Umfeld, so habt Ihr Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 1.298 Euro als Pflegesachleistung. Diese Geldleistung ist zweckgebunden und der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Wenn Pflegebedürftige Kinder sowohl durch Angehörige, als auch durch den ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, ist eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Hierbei verringert sich das Pflegegeld prozentual mit dem Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann ein monatlicher Entlastungsbeitrag von 125 Euro in Form von Einkaufshilfen, Haushaltshilfen oder Betreuungsangeboten ausgeschöpft werden. Diese Geldleistung ist zweckgebunden. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip: Du als pflegende Person wählst ein passendes Angebot für Dein Kind aus, wie beispielsweise eine wöchentliche Betreuungshilfe und zahlst diese zunächst selbst. Anschließend erstattet Dir die Pflegeversicherung den Beitrag, nachdem Du die Rechnung eingereicht hat. Wenn der Entlastungsbeitrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird, kann er in die Folgemonate des laufenden Jahres und sogar in das folgende Kalenderjahr transferiert werden. Bis zu 40 Prozent der unausgeschöpften Pflegesachleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Im Pflegegrad 3 sind das max. 519,20 Euro zusätzlich.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Wenn Du die Pflegesachleistungen für die Versorgung Deines pflegebedürftigen Kindes durch einen professionellen Pflegedienst von 1.298 Euro nicht voll ausgeschöpft hast, kannst Du bis zu 40 Prozent davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden.

Pflegegrad 3 bei Kindern und Jugendlichen: Anspruch auf Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege im Pflegeheim dient unter anderem als Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige. Sie kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt beansprucht werden oder in Krisensituationen bei der häuslichen Pflege. Personen mit Pflegegrad 3 stehen jedes Jahr 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege zu. Wird die Pflege des pflegebedürftigen Kindes ohne Pflegedienst durchgeführt, dann besteht auch während der Kurzzeitpflege bis 8 Wochen im Jahr Anspruch auf die Hälfte des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 entspricht die Hälfte des Pflegegeldes 272,50 Euro.

Vereinfachte Nutzung von Entlastungsleistungen

Die Pflegesachleistungen können für nach Landesrecht anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden. Durch die neue Pflegereform 2022 wird das Beantragen der Entlastungsleistungen vereinfacht. Die Entlastungsleistungen mussten vor der neuen Pflegereform 2022 bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden.

Im Rahmen der neuen Pflegereform 2022 können nun bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungsbeträge ohne Antrag auf Entlastungsleistungen eingesetzt werden.

Pflegegrad bei Kindern und Jugendlichen: Besteht Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3?

Ja, die Verhinderungspflege wird jährlich bis zu 28 Tage, mit einer Bezuschussung bis zu 1.612 Euro gewährt. Sie kann bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson oder des Pflegedienstes beansprucht werden. Wird die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht genutzt, so besteht Anspruch für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr, die mit bis zu 2.418 Euro bezuschusst wird. Während der Verhinderungspflege wird bis sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Im Pflegegrad 3 werden bis zu 4 Wochen im Jahr Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gewährt. Beides wird jährlich mit bis zu 1.612 Euro bezuschusst.

Anspruch auf Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege gehört zu den sogenannten teilstationären Pflegeleistungen. Sie kommt Pflegebedürftigen Kindern zugute, die aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen nicht im Stande sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson allein in ihrem häuslichen Umfeld zu bleiben. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück. Diese ambulante Sachleistung wird monatlich mit bis zu 1.298 Euro bezuschusst. Eine Kürzung des Pflegegeldes und/oder der Pflegesachleistung erfolgt hierbei nicht. Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen jedoch privat übernommen werden.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Die Tages- und Nachtpflege wird u. U. monatlich mit bis zu 1.298 Euro bezuschusst.

Leistungsanspruch auf Pflegehilfsmittel und Medizinische Hilfsmittel

Mit Pflegegrad 3 hast Du als pflegender Angehöriger Anspruch auf monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Beitrag vorübergehend auf 60 Euro angehoben worden. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind beispielsweise Einmalhandschuhe und Mundschutz. Du kannst Dir monatlich eine Pflegehilfsmittelbox im Wert von 60 Euro zuschicken lassen. Es gibt verschiedene Anbieter im Internet. Ferner erhältst Du Zuschüsse für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, ein sogenanntes technisches Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel zur Versorgung Deines Kindes werden mit bis zu 23 Euro im Monat gefördert.  Andere Hilfsmittel, beispielsweise ein Pflegebett oder ein Lifter werden leihweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt.

Pflegegegrad 3 bei Kindern und Jugendlichen: Förderung der Wohnraumanpassung

Möchtest Du Dein Bad umbauen oder einen Treppenlift installieren, kannst Du für diese Maßnahmen, einmalig 4.000 Euro beanspruchen. Damit kann die Pflegesituation Deines Kindes zuhause erleichtert werden.

Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen

Ein Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe, im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung, wird monatlich mit einem Zuschuss von 214 Euro unterstützt. Die Gründung einer Wohngemeinschaft mit bis zu 4 ambulant betreuten Personen, wird mit insgesamt bis zu 16.000 Euro bezuschusst. Darüber hinaus gewährt die Pflegekasse als Anschubfinanzierung einmalig 2.500 Euro pro Person. Dies sind also maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe.

Soziale Sicherung für pflegende Angehörige

Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige Beiträge zur sozialen Sicherung in die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ein. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson die zu pflegende Person in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt. Zudem muss die Pflegeperson für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche pflegerisch tätig sein. Außerdem sieht die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz sowie dem Familienpflegezeitgesetz die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld vor, um Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und die Pflege von Angehörigen zu erleichtern.

Pflegegrad 3 bei Kindern und Jugendlichen: Kostenlose Pflegeberatung sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Dir als pflegender Angehöriger stehen kostenlose Beratungsangebote durch geschulte Pflegekräfte nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu. Zudem haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, einen kostenlosen Pflegekurs zu absolvieren. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stellen viele Pflegekassen ihre Kursangebote für pflegende Angehörige um und bieten den Pflegekurs als E-Learning-Angebot an.