Unter einer Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Alltag durch eine Pflegeeinrichtung. Diese pflegerische Betreuung im Alltag kann als Tages- oder Nachtversorgung stattfinden. Insgesamt gilt diese Art der Versorgung als teilstationäre Pflege und wird auch so genannt. Die Ansprüche und Leistungen der teilstationären Versorgung sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) im §41 festgelegt. 

Die Tagespflege ist so organisiert, dass Du tagsüber in einer Pflegeeinrichtung versorgt wirst und die Nacht zu Hause verbringst. Die Versorgung wird häufig in Anspruch genommen, wenn die Angehörigen tagsüber beruflich aktiv sind und somit die pflegerische Versorgung nicht ausreichend sichergestellt ist. In diesem Fall wirst Du morgens von Deinem Zuhause von dem Pflegedienst abgeholt und nachmittags zurückgebracht.

Inhalt

Voraussetzung der Tags- und Nachtpflege
Leistungen der Pflegekasse für Tages- und Nachtpflege
Kosten für die Tages- und Nachtpflege
Antrag auf Tages- und Nachtpflege stellen
Für wen ist die Tages- und Nachtpflege geeignet?
Formen der Tages- und Nachtpflege
Vor- und Nachteile der Tages- und Nachtpflege
Unterschiede in der häuslich pflegerischen Betreuung

Bei der Nachtpflege hingegen, erhältst Du über die Nacht pflegerische Unterstützung. Dieses Modell ist empfehlenswert, wenn Du in der Nacht bestimmte Medikamente einnehmen musst oder einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus hast. Ein anderer Fall ist, wenn Deine Angehörigen die Versorgung in der Nacht (beispielsweise bei Personen, die nicht allein auf Toilette gehen können, Inkontinent sind, schwerpflegebedürftig oder Palliativpatienten sind) nicht sicherstellen können. Eine ambulante Nachtpflege bei dem Betroffenen zu Hause wird nicht angeboten. In diesem Fall kann eine 24-Stunden-Pflege sinnvoll sein, in der Du auch über die Nacht in Deinem Eigenheim betreut werden kannst. Diese Art der Versorgung ist innerhalb der teilstationären Versorgung nicht möglich und bildet eine andere Art der pflegerischen Arbeit.

In der teilstationären Pflege ist nach § 41 (SGB XI) auch der An- und Abtransport von Deinem zu Hause zu der Pflegeeinrichtung der Tages- oder Nachtpflege inbegriffen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Die Tages- oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung. In dieser wird ein Teil Deiner Pflege über die häusliche Pflege erbracht und ein anderer über eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.

Voraussetzung der Tages- und Nachtpflege

Um Leistungen der teilstationären Pflege in Anspruch nehmen zu können, benötigst Du einen Pflegegrad 2-5. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von Deinem Pflegegrad. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten einen Entlastungsbeitrag, den sie für diesen Fall einsetzen können. Mehr dazu erfährst Du im nächsten Punkt „Kosten der Tages- und Nachtpflege“.

Die teilstationäre Versorgung folgt der häuslichen Versorgung. Das bedeutet, Du kannst die Tages- oder Nachtpflege nur in Anspruch nehmen, wenn Deine häusliche Pflege nicht oder nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt wird. Die teilstationäre Pflege kann auch ergänzend zu der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Der Hauptteil der pflegerischen Versorgung sollte weiterhin zu Hause stattfinden.

Die teilstationäre Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung muss eine zugelassene Vertragseinrichtung sein.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Damit Du die Tages- oder Nachtpflege von Deiner Pflegekasse finanziert bekommst, benötigst Du mindestens den Pflegegrad 2 und Deine pflegerische Versorgung ist häuslich nicht sichergestellt.

Leistungen der Pflegekasse für Tages- und Nachtpflege

Es gelten einheitliche Leistungshöchstbeträge, die abhängig von Deinem Pflegegrad sind. Durch diese Beträge werden von Deiner Pflegekasse sowohl die Aufwendungen für Betreuung als auch die Kosten der medizinische Behandlungspflege gedeckt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und berechenbare Investitionskosten müssen von Dir selbst getragen werden. Diese Beiträge der teilstationären Pflege werden Dir nur gewährt, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist.

In der folgenden Tabelle sind die maximalen Leistungen zu finden, die Du in Abhängigkeit von Deinem individuellen Pflegegrad erhalten kannst.

Leistungen der Tages- und Nachtpflege nach Pflegegrad:

Pflegebedürftigkeit in GradenMaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1Bis zu 125 Euro(Entlastungsbeitrag)
Pflegegrad 2689 Euro
Pflegegrad 31298 Euro
Pflegegrad 41612 Euro
Pflegegrad 51995 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
  • Enthalten in den Kosten ist auch die Beförderung und der Transport zur Pflegeeinrichtung. Eingeschlossen ist der Hin- als auch Rücktransport zur Wohnung des Betroffenen und zur Pflegeeinrichtung.
  • Zusätzlich übernimmt Deine Pflegekasse bei einer teilstationären Versorgung die Kosten für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Maßnahmen einer zusätzlichen Betreuung oder Aktivierung sind Hilfen im Alltag, als auch kreative Aktivitäten oder Bewegungsangebote.
  • Wenn Du teilstationär in der Tages- oder Nachtpflege versorgt wirst, hast Du einen zusätzlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen und ein anteiliges Pflegegeld, welches ohne Kürzung im vollen Umfang von Dir genutzt werden kann. Das bedeutet, die Leistungen der teilstationären Pflege sind unabhängig von den Leistungen der häuslichen Pflege und dem Pflegegeld (bei Pflegepersonen) oder Pflegesachleistungen (bei Pflegediensten). Die Leistungen der teilstationären Pflege können in vollem Umfang genutzt werden.
  • Leistungen können individuell kombiniert werden. Welche Leistungen kombiniert werden können erfährst Du in dem Pflegeleistungs-Helfer.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen expliziten Anspruch auf Leistungen der Tages- oder Nachtpflege. Du kannst jedoch den Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich für die teilstationäre Pflege einsetzen. Der Entlastungsbeitrag muss zweckgebunden eingesetzt werden. Das bedeutet, er wird für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung Deiner Selbstbestimmtheit und eine selbstständige Lebensführung eingesetzt.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Kosten für die Aufwendungen für Betreuung, als auch die Kosten der medizinische Behandlungspflege werden bis zu einer bestimmten Höhe von Deiner Pflegekasse finanziert. Die festgelegten Leistungshöchstbeträge ergeben sich aus Deinem Pflegegrad.

Kosten für die Tages- und Nachtpflege

Der Leistungsumfang als auch die Kosten können von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung der Tages- und/ oder Nachtpflege unterschiedlich sein. Die Kosten sind abhängig von der Einrichtung, der Region und dem Leistungspaket. Als grobe Orientierung kannst Du mit 50 bis 95 Euro pro Tag bzw. Nacht rechnen. Bis zu einer bestimmten Summe, dem Leistungshöchstbetrag, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische Versorgung und den Fahrdienst. Kosten für Essen und Betreuung musst Du selbst tragen. Zusätzlich müssen auch Investitionskosten selbst getragen werden. Dies sind Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes der Pflegeeinrichtung. Einige Bundesländer entlasten durch eine Übernahme der Investitionskosten die Pflegebedürftigen. Beispielsweise in Nordrhein- Westfalen übernehmen die Investitionskosten die Kommune. Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, Dich bei Deiner Kommune oder der Internetseite Deiner Tages- oder Nachtpflege über die Übernahme der Kosten zu informieren.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Betreuung als auch die Investitionskosten müssen von Dir selbst getragen werden. Die Kosten variieren zwischen den verschieden Pflegeeinrichtungen der teilstationären Pflege. In der Regel belaufen sich in der Nachtpflege die Kosten pro Nacht auf 50 bis 95 Euro. Vergleichbar ist es in der Tagespflege für die Kosten pro Tag.

Antrag auf Tages- und Nachtpflege stellen

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten der teilstationären Versorgung ist ein beantragter und anerkannter Pflegegrad. Du stellst den Antrag auf Leistungen für teilstationäre Pflege bei Deiner Pflegekasse bzw. der Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Antrag kann nur von dem Betroffenen selbst eingereicht werden oder von Angehörigen oder Pflegekräften, die eine Vollmacht vom Pflegebedürftigen besitzen. Der Ablauf ist derselbe wie bei einem Antrag auf ambulante Pflege. Du kannst die Tages- und Nachtpflege telefonisch oder als formlosen Antrag stellen. Zusätzlich bieten viele Pflegekassen auf deren Internetseiten eine Online-Formular an. Wenn Du Hilfe oder Beratung benötigst, kannst Du jederzeit einen Pflegestützpunkt aufsuchen. Pflegestützpunkte sind kostenfreie, örtliche Auskunfts- und Beratungsstellen, in denen sich Pflegebedürftige, als auch deren Angehörige mit Fragen rund um das Thema Pflege wenden können.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Du kannst die Tages- und Nachtpflege formlos, telefonisch oder mit einem Online-Formular auf der Internetseite Deiner Pflegekasse beantragen.

Für wen ist die Tages- und Nachtpflege geeignet?

Grundsätzlich gilt die Versorgung in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen als Ausgleich zu der häuslichen Pflege. Gründe für eine zusätzliche Pflege können vielfältig sein. Unter anderem wenn bei Dir die häusliche Versorgung nicht ausreichend sichergestellt werden kann, oder wenn die teilstationäre Versorgung zur Stärkung der häuslichen Versorgung erforderlich ist. Für Betroffene, deren Angehörige beruflich eingespannt sind, kann eine Tagespflege sinnvoll sein.

Im Allgemeinen ist eine teilstationäre Versorgung für all diejenigen sinnvoll,

  • die alleinstehend sind,
  • deren Angehörigen am Tag oder in der Nacht stark eingespannt sind,
  • deren häusliche pflegerische Versorgung nicht durch Angehörige oder häusliche Pflege sichergestellt werden kann,
  • für die eine ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst ungenügend ist,
  • die weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben und ein Pflegeheim vermeiden möchten.

Zusätzlich sind Tages- oder Nachteinrichtung für Betroffene sinnvoll, die im Alltag häufig das Essen, Trinken oder die Medikamenteneinnahme vergessen. Gerade eine Mangelernährung kann zu Schwindel und Unfällen führen und schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Auch für alleinlebende Personen ohne soziale Kontakte kann eine teilstationäre Versorgung ausgleichend wirken. Du bleibst weiterhin in Deiner gewohnten Umgebung, kannst Dich jedoch beispielsweise in der Tagespflege mit anderen Menschen regelmäßig austauschen und hast einen festen Tagesablauf. Die Tages- oder Nachtpflege ist auch für Menschen mit Demenz oder einer kognitiven Beeinträchtigung sinnvoll. Du bist weniger Zeit am Tag allein, wodurch Risiken wie angelassene Herdplatten oder Wasserhähne minimiert werden. Zuletzt ist die teilstationäre Versorgung auch für körperlich eingeschränkte Personen geeignet, die einen vermehrten Unterstützungsbedarf im Alltag haben.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Grundsätzlich fungiert die teilstationäre Versorgung als Ausgleich für die häusliche Pflege. Die Tages- und Nachpflege ist für all diejenigen geeignet, deren pflegerische häusliche pflegerische Versorgung nicht sichergestellt werden kann.

Formen der Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege wird in unterschiedlichen Einrichtungen und Formen angeboten, wie

  • eigens dafür geschaffene Einrichtungen (solitäre Tagespflege),
  • ambulante Pflegedienste die zusätzlich eine Tagespflege in extra dafür geschaffenen, geeigneten Räumlichkeiten anbieten,  
  • stunden- oder tageweise Betreuung in der Du am stationären Betrieb in einem Pflegeheim teilnimmst (gestreute Tagespflege).
  • die pflegerische Versorgung in einer eigenen, räumlich und organisatorisch von den stationären Betrieben getrennten Tagespflegebereich.

Möchtest Du Tagespflege in Deinem Zuhause erhalten? Bestimmte ambulante Pflegedienste bieten eine Kombination von Pflegeleistungen und Seniorenbetreuung an. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der 24-Stunden Betreuung. Wir empfehlen Dir, Dich über die Kombinationsmöglichkeiten und die Kosten bei einem Pflegestützpunkt oder Deiner Pflegekasse beraten zu lassen.

Innerhalb der Tagespflege erhältst Du zusätzlich zu Deiner pflegerischen Versorgung Mahlzeiten und die Grundpflege. Die Tagesstruktur soll die Angehörigen entlasten und Dich bei Deiner bedarfsgerechten Betreuung unterstützen und ausgleichen. Zusätzlich sollen durch verschiedenste Maßnahmen Deine körperliche und kognitiven Funktionen geschult, erhalten und gefördert werden. In den Konzepten der Tagespflegeeinrichtungen sind die Anforderungen an die Betreuung, Förderung und die Pflege mit Qualitätsvorgaben niedergeschrieben.

Tageseinrichtungen bieten in der Regel stunden- oder tageweise Betreuung an. Dies geschieht in Gruppen mit bis zu 10 bis 12 Tagesgästen. Es werden mehrere Mahlzeiten angeboten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee und ggf. Abendessen). Pflegerisch wird die Grundpflege (beispielsweise Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme) sowie Toilettengänge sichergestellt. Es werden je nach Einrichtung verschiedene Freizeit- und Beschäftigungsprogramme wie beispielswiese Gymnastik oder Gedächtnistrainings, als auch Ausflüge angeboten.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Es gibt verschiedene Formen und Arten der Tages- und Nachtpflege. Grundsätzlich erhältst Du bei der teilstationären Versorgung die pflegerische Versorgung, Grundpflege, Mahlzeiten und körperliche, wie auch kognitive Unterstützung.

Vor- und Nachteile der Tages- und Nachtpflege

Vorteile der teilstationären Versorgung sind, dass Du deine alte Wohnumgebung und soziale Umgebung beibehalten kannst und trotz allem tags- oder nachtsüber gut versorgt wirst. Deinen Angehörigen werden Aktivitäten und Aufgaben wie beispielsweise die Körperhygiene am Morgen abgenommen. Es können zusätzlich in der Einrichtung neue Kontakte geknüpft und kognitive Fähigkeiten geschult werden.

Was für einige Betroffene Vorteile sind, können für andere Nachteile sein. In eine teilstationäre Betreuung wirst Du einen gewissen Teil des Tages in einer fremden Umgebung versorgt. Der ständige Wechsel der Umgebung mit dem verbundenen Transportdiensten kann stressig und anstrengend sein. Zusätzlich musst Du Dich auf eine wechselnde Betreuung einstellen.

Die richtige Tages- und Nachtpflege finden

Um eine geeignete Einrichtung für Deine pflegerische Versorgung zu finden, empfehlen wir folgende drei Schritte zu berücksichtigen:

  1. Gründliche Informationssuche: Es gibt verschiedene Einrichtungen mit individuellen Konzepten und Angeboten der teilstationären Pflege. Wir empfehlen Dir und Deinen Angehörigen, Euch in Ruhe mit den verschiedenen Einrichtungen zu beschäftigen und sie zu vergleichen. Im Vorfeld solltest Du Dir über Deine Wünsche und Vorstellungen klar werden, um gezielt nach einer geeigneten Einrichtung suchen zu können.
  2. Beratungsgespräch führen: Wenn Du Dir Deine Favoriten herausgesucht hast, kann ein persönliches Beratungsgespräch nochmals sehr aufschlussreich sein. Du kannst Dir selbst ein Bild von der Einrichtung machen und Dich ausführlich über die Kosten und Angebote informieren lassen. Zusätzlich kannst Du die Einrichtung besichtigen und die ersten Mitarbeiter kennenlernen.
  3. Besuch vereinbaren: Viele Einrichtungen bieten einen „Schnuppertag“ an. Du feststellen kannst, ob diese Art der pflegerischen Versorgung für Dich geeignet ist. Ein Schnuppertag kann auch viele Sorgen im Vorfeld mindern.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Um die richtige Einrichtung für Deine Tages- und Nachtpflege zu finden, solltest Du Dir im Vorfeld Gedanken über Deine Wünsche und Bedürfnisse machen und Dich auf eine gründliche Informationssuche begeben. Danach kannst Du Beratungsgespräche und Besuche vereinbaren.

Unterschiede in der häuslich pflegerischen Betreuung

Bei der pflegerischen Versorgung in der Nacht handelt es sich um eine andere Aufstellung und Organisation der Pflege als bei einer ambulanten oder vollstationären Unterbringung. Deine Pflegeversicherung finanziert die häusliche pflegerische Betreuung nur in einem bestimmten Rahmen. Du kannst zwischen 3 Varianten unterscheiden. 

  1. Die Pflegesachleistungen: Hier geht es um die finanzierte pflegerische Betreuung durch professionelle Pflegefachkräfte (durch beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst). Der Umfang der Pflegeleistung ist durch einen monatlichen Leistungshöchstbetrag begrenzt. 
  2. Das Pflegegeld: Es ermöglicht Deinem pflegebedürftigen Angehörigen selbst über die Art und Weise seiner Pflege zu entscheiden. Hierdurch wird auch die pflegerische Versorgung für Angehörige (Pflege durch Angehörige Zuhause) ermöglicht. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse bis zu einem, vom Pflegegrad Deines Angehörigen abhängigen, Leistungshöchstbetrag ausgezahlt.
  3. Die Kombinationsleistungen: Also eine Kombination aus Pflegegeld/ Pflegesachleistungen und einer ambulanten/ stationären Unterbringung. Die Nachtpflege von zu Hause ist ein Kombinationsfall. Am Tag wird die pflegerische Versorgung Deines Angehörigen durch beispielsweise eine ambulanten Pflegedienst sichergestellt. Nachts stellst Du oder eine andere pflegerische Person die Pflege im häuslichen Umfeld sicher. 

Wenn Du selbst Deinen Angehörigen in der Nacht pflegen möchtest, geht dies nur über die Möglichkeit des Pflegegeldes. Wenn die Pflege von einer professionellen Fachkraft betrieben werden soll, ist nur die Kombination Pflegedienst/ Pflegesachleistung möglich. 

Voraussetzung hierfür ist ein beantragter und festgestellter Pflegegrad.