Seniorenumzüge in ein Pflegeheim haben in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen stark zugenommen. Gerade im fortgeschrittenen Alter oder bei einer Pflegebedürftigkeit stellt ein Umzug eine erhebliche Herausforderung dar, die eine professionelle Unterstützung und eine sorgfältige Planung erfordert. In diesem Beitrag erhalten Sie eine Übersicht darüber, was bei einem Umzug ins Pflegeheim zu beachten ist.
Was umfasst ein Seniorenumzug ins Pflegeheim?
Ein Umzug von älteren Menschen ins Pflegeheim unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von einem herkömmlichen Umzug. Der Hauptunterschied besteht darin, dass ältere Menschen in der Regel nicht mehr in der Lage sind, sich eigenständig zu versorgen und im Alltag Unterstützung benötigen. Daher entscheiden sich einige Senioren dafür, in ein Pflegeheim zu ziehen. Dieser Umzug stellt einen bedeutenden Schritt dar, bei dem verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel ist die vollständige Auflösung der Wohnung (Haushaltsauflösung) oder die erhebliche Verkleinerung des Haushalts erforderlich.
Wichtige Schritte vor dem Umzug in das Pflegeheim
Sobald ältere Menschen einen Platz in einem Pflegeheim sicher haben, ist es ratsam, schrittweise damit zu beginnen, die bisherige Wohnung aufzulösen oder den Haushalt zu verkleinern. Auch wenn es möglicherweise noch Wochen oder sogar Monate dauert, bis der Platz im Pflegeheim verfügbar ist, erfordert der Umzug viel Zeit und Energie. Aus diesem Grund sollte sich im Voraus darauf vorbereitet werden, indem einiges vorab organisiert wird:
Hier sind einige Aspekte, die Sie vor dem Umzug in ein Pflegeheim beachten sollten:
- Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie rechtzeitig Ihre Wohnung kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge liegt bei drei Monaten. Selbst bei einem Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit ist der Vermieter oder die Vermieterin nicht verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Daher ist es wichtig, die Frist einzuhalten.
- Überprüfen Sie, ob Renovierungsarbeiten in Ihrer alten Wohnung erforderlich sind
- Erstellen Sie eine Liste der Verträge, die mit Ihrer alten Wohnung zusammenhängen und kündigen Sie diese an (z.B. Strom, Gas, Telefon usw.)
- Klären Sie, welche Versicherungen im Pflegeheim benötigt werden und kündigen Sie gegebenenfalls unnötige Versicherungen, wie zum Beispiel die Hausratversicherung
- Stellen Sie sicher, dass alle regelmäßigen Zahlungsaufträge im Zusammenhang mit der bisherigen Wohnung rechtzeitig enden
- Klären Sie mit dem Pflegeheim, welche Möbel Sie mitnehmen können
- Überlegen Sie, was mit Möbeln und Gegenständen geschehen soll, die Sie nicht mitnehmen können
- Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte über den bevorstehenden Umzug
- Kündigen Sie gegebenenfalls auch den Vertrag mit Ihrem ambulanten Pflegedienst, falls Sie bereits versorgt werden
- Erstellen Sie eine Liste der Stellen, die über Ihren Umzug informiert werden sollten 🡪z.B., Versicherungen, Banken, Krankenkasse, Pflegekasse, Gemeinde, Anbieter, Zeitschriftenabonnements, Pflegeboxen
- Beantragen sie einen Nachsendeauftrag bei der Post
- Kündigen Sie den Rundfunkbeitrag, da Heimbewohner von der Beitragspflicht befreit sind
Der Umzug ins Pflegeheim
Für den Tag des Umzuges muss entschieden werden, ob der Umzug eigenständig durchgeführt wird oder Dienste eines Umzugsunternehmens in Anspruch genommen werden. Falls die Hilfe beim Umzug extern organisiert werden soll, ist es empfehlenswert, mindestens drei Kostenvoranschläge einzuholen und die Preise gründlich zu vergleichen. Es gibt Dienstleister, die auf die Umzüge in Pflegeheime spezialisiert sind und über das erforderliche Fachwissen für solche Umzüge verfügen.
Eigenständiger Umzug mit der Hilfe von Angehörigen
Häufig organisieren die Kinder oder die Ehepartner den Umzug ins Pflegeheim, da die Senioren oft nicht mehr selbst dazu in der Lage sind. Sollte dies der Fall sein, ist es wichtig, die Familie, insbesondere die betroffenen Personen, in den gesamten Prozess einzubeziehen. Es sollte gemeinsam besprochen werden, was für den Umzug zu organisieren ist und welche Gegenstände mitgenommen werden sollen.
Der Umzug ist sowohl für die Senioren als auch für die Angehörigen nicht einfach, weil der Abschied für die Betroffenen häufig schwerfällt und das Interesse, den Umzug mitzugestalten, möglicherweise nicht besonders groß ist. Um jedoch zu verhindern, dass die Senioren schon vor dem Umzug aus dem „echten“ Leben ausgeschlossen werden oder sich in ihren Mitbestimmungsrechten eingeschränkt fühlen, sollten sich ihre Angehörigen nicht entmutigen lassen und kontinuierlich das Gespräch suchen.
Wichtige Schritte, die bei einem eigenständigen Umzug in das Pflegeheim zu berücksichtigen sind:
- Frühzeitig planen: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Planung des Umzuges. Dies ermöglicht ihnen, alles gründlich zu organisieren und Probleme zu minimieren.
- Haushaltsauflösung: Planen Sie die Auflösung der Wohnung, einschließlich der Entscheidung darüber, welche Möbel und persönlichen Gegenstände mitgenommen werden sollen. Eventuell müssen Sie sich für die Entsorgung, das Verschenken oder Verkaufen der Gegenstände kümmern,
- Dokumente organisieren: Sorgen Sie dafür, dass wichtige Dokumente, wie medizinische Unterlagen, Versicherungspapiere und persönliche Ausweise sicher und griffbereit sind.
- Kommunikation mit dem Pflegeheim: Klären Sie mit dem Pflegeheim, welche Möbel und persönlichen Gegenstände mitgebracht werden können. Erkundigen Sie sich nach Gegebenheiten vor Ort, um den neuen Lebensraum optimal einzurichten.
- Helfer organisieren und Familie einbinden: Beteiligen Sie Ihre Familie an den Vorbereitungen und organisieren Sie Helfer für den Tag des Umzuges, um Unterstützung zu erhalten und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Person, die umzieht, angemessen berücksichtigt werden.
- Abschied nehmen: Der Umzug ins Pflegeheim kann emotional und belastend sein. Nehmen Sie sich die notwendige Zeit für den Abschied von der bisherigen Umgebung und helfen Sie der betroffenen Person dabei, sich auf die neue Situation einzustellen.
- Finanzielle Aspekte klären: Prüfen Sie, ob es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt, und klären Sie die finanziellen Aspekte des Pflegeheimaufenthalts
Finanzielle Unterstützungen bei einem Umzug ins Pflegeheim
Der Umzug in ein Pflegeheim kann finanziell gefördert werden. Es gibt allerdings verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Pflegekasse die Umzugskosten unterstützt. Wichtig ist zu beachten, dass die pflegebedürftige Person den Antrag stellen muss, alternativ kann dies auch der gesetzliche Vormund oder der Betreuer bzw. die Betreuerin tun. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Der Umzug muss als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes anerkannt werden
- Die Pflegekasse hat die neue Wohnung geprüft und für geeignet befunden
- Der Umzug ermöglicht eine selbstständige Lebensführung oder erleichtert die häusliche Pflege, was zur Entlastung für pflegende Personen beiträgt
- Eine Umgestaltung der alten Wohnung ist nicht möglich oder nicht vorteilhaft
- Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5 anerkannt bekommen
Zuschüsse für einen Umzug ins Pflegeheim
Grundsätzlich kann auch der Umzug in ein Pflegeheim unterstützt werden, jedoch muss hierfür ein überzeugender Grund vorliegen, der im Antrag dargelegt werden muss. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechnung in der Regel zuerst beglichen werden muss, bevor der Zuschuss im Nachhinein erstattet wird. Die Erstattung der Umzugskosten kann für Einzelpersonen bis zu 4000 Euro betragen. Wenn mehrere Personen eines Haushalts umziehen, kann sich die Summe auf bis zu 16000 Euro erhöhen.
Zuschussfähige Umzugskosten umfassen Beratungskosten, Arbeitslöhne der Helfer, Materialkosten (wie Umzugskartons) und Fahrtkosten. Bei einer stichhaltigen Begründung können auch Kosten für Verdienstausfälle und verschiedene Gebühren übernommen werden.
Der Antrag kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Es ist wichtig, dass dieser Antrag frühzeitig eingereicht wird. Falls die Pflegekasse kein spezielles Antragsformular bereitstellt, besteht die Möglichkeit, auch einen formlosen Antrag zu stellen. In diesem Fall wird sich die Pflegekasse mit der antragstellenden Person in Verbindung setzen oder das entsprechende Formular zusenden.
Wenn eine Bewilligung für die Deckung der Umzugskosten nicht erfolgt, besteht auch die Option, die Kosten als außergewöhnliche Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Dies umfasst nicht nur die Umzugskosten selbst, sondern auch Zusatzkosten oder andere finanzielle Belastungen, die mit dem Umzug in Zusammenhang stehen.
Umzug ins Pflegeheim mit der Hilfe von Umzugsunternehmen
Auf dem Markt gibt es auch verschiedene Dienstleister, die sich auf Seniorenumzüge ins Pflegeheim spezialisiert haben. Diese nutzen Ihre Fachkenntnisse, um den Umzug professionell zu gestalten. Neben dem eigentlichen Transport von persönlichen Gegenständen kümmern sie sich auch um die Organisation des verbleibenden Mobiliars und Hausrats. In vielen Fällen werden überschüssige Möbel oder andere Gegenstände direkt an wohltätige Organisationen gespendet. Abgenutztes Mobiliar wird von den Unternehmen fachgerecht entsorgt. Zusätzlich übernimmt das Umzugsunternehmen weitere Serviceleistungen vor der Übergabe der Wohnung. Es ist ratsam, sich vor der Beauftragung eines Umzugsunternehmens sich mehrere Angebote einzuholen und die Preise miteinander zu vergleichen.
Alternativen zum Pflegeheim
Es gibt auch verschiedene Alternativen zum Pflegeheim, die es ermöglichen, im Alter sicher und selbstbestimmt zu wohnen.
Betreutes Wohnen: Eine Option ist das Betreute Wohnen, auch Wohnen mit Service bekannt. Hierbei handelt es sich um Wohngebäude mit kleineren Wohnungen für ein oder zwei Personen sowie Gemeinschaftsräumen. Die Gebäude sind barrierefrei gestaltet und es werden zusätzliche Dienstleistungen wie ambulante Pflegedienste oder ein Hausnotruf angeboten. Dies ermöglicht es Menschen, in ihren eigenen vier Wänden zu leben, ohne sich zu isolieren. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zwischen den Anbietern zu wählen, da Betreutes Wohnen keine gesetzlich geregelte Leistung ist. Zertifizierte Träger gewährleisten hierbei Transparenz in der Preisgestaltung und einen bestimmten Standard in den angebotenen Leistungen.
Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige: Eine weitere Alternative zum Pflegeheim ist eine Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige. Diese besteht aus einer größeren Wohnung oder einem Haus mit mehreren Zimmern und einem Gemeinschaftsraum, in dem drei bis zwölf Personen leben. Jeder Bewohner oder jede Bewohnerin hat ein eigenes Zimmer und eine Pflegekraft unterstützt den Alltag der Senioren mit regelmäßigen Tätigkeiten wie Kochen, Wäsche waschen oder Putzen. Auch hier kann bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst unabhängig vom Anbieter hinzugezogen werden.
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