Pflegenden Angehörigen sowie Pflegebedürftigen stehen „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ von der Pflegeversicherung zu. Bitte zuvor die Pflegehilfsmittel beantragen bei Deiner Pflegekasse. Dir werden dafür monatlich bis zu 40 Euro von der Pflegekasse erstattet.
Inhalt
Liste
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel beantragen
Liste
Hier seht ihr eine Übersicht „Was sind Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54)“:
- Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge für private Pflegeperson
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können aufgrund der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden. Sie sind in der Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet. Die Versicherte oder der Versicherte darf aus der genannten Liste die entsprechenden Mittel auswählen, nach Absprache mit der Pflegekasse. Vorher erfolgt der Schritt „Pflegehilfsmittel beantragen“ bei Deiner Pflegekasse.
Bei Pflegehilfsmitteln unterscheidet man zwischen zum Verbrauch bestimmten Mitteln und technischen Mitteln. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, spezielle Pflegebett-Tische oder Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung. Sie werden in der Regel ausgeliehen und nicht gekauft.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1, 2 ,3 ,4 oder 5 sowie den pflegenden Angehörigen stehen monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Vorausgesetzt, die Pflege findet im häuslichen Umfeld (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten statt. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse als Leistung. Gesetzlich ist dies in §40 Absatz 2 SGB XI verankert. Übersteigen die Kosten der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel den gesetzlich festgelegten monatlichen Betrag für die Aufwendungen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB XI, fallen die Mehrkosten in die Eigenverantwortung der Versicherten oder des Versicherten. Wird der Betrag nicht ausgeschöpft, erfolgt keine Erstattung des nicht ausgeschöpften Betrages an die Versicherten oder den Versicherten durch die soziale Pflegeversicherung.
Pflegehilfsmittel beantragen
Verschiedene Anbieter im Internet versenden monatlich Boxen mit ausgewählten Pflegehilfsmitteln direkt zum Versicherten nach Hause. Wir empfehlen die HYGIBOX aufgrund der hochwertigen Markenprodukte. Du kannst Dir die Box individuell zusammenstellen. Wähle zwischen Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Fingerlingen und Schutzschürzen. Die Größe, das Material und den Hersteller bestimmst Du. Die individuelle Box kannst Du jederzeit pausieren, abändern und Deinem aktuellen Bedarf anpassen. Durch den monatlichen, kostenfreien Versand zu Dir nach Hause, sparst Du den zeitlichen Aufwand für die Besorgungen der benötigten Mittel. Es besteht keine vertragliche Bindung und auch keine Mindestlaufzeit, so ist die Lieferung monatlich kündbar oder pausierbar.
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