Auch Kinder und Jugendliche können von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Dies führt häufig dazu, dass pflegende Angehörige ihre Kinder zuhause versorgen und dabei vor neuen Herausforderungen stehen. Bestimmte Unterstützungsleistungen der Pflegekasse sollen dazu beitragen, den Pflegealltag der pflegenden Angehörigen zu erleichtern. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Pflegebedürftigkeit bei Kindern entstehen und festgestellt werden kann und welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen. 

Pflegebedürftigkeit bei Kindern 

Kinder gelten als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der altersgerechten Selbstständigkeit und/oder in bestimmten Fähigkeiten eingeschränkt sind. Diese Beeinträchtigungen können sich sowohl auf die psychischen als auch auf die physischen Fähigkeiten eines Kindes beziehen.

Dabei ist wichtig zu beachten, dass bei allen Kindern grundsätzlich eine gewisse Abhängigkeit von ihren Eltern oder Betreuer*innen besteht, da sie sich noch in der Entwicklungsphase befinden. Kinder besitzen nicht die gleiche Selbstständigkeit wie Erwachsene und sind in der Regel auf Hilfe angewiesen. Daher wird bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit von Kindern stets ein Vergleich mit altersgerecht entwickelten Kindern herangezogen. 

Um als pflegebedürftig anerkannt zu werden, muss die Pflegebedürftigkeit bei Kindern dauerhaft sein, was bedeutet, dass sie für mindestens sechs Monate bestehen sollte. Die genaue Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern erfordert in der Regel eine ärztliche Diagnose und eine Beurteilung durch die entsprechenden Sozialdienste. Auf dieser Grundlage können schließlich Leistungen und Unterstützungszahlungen gewährt werden, um die notwendige Pflege und Versorgung des Kindes sicherzustellen. Eltern und Pflegepersonen von pflegebedürftigen Kindern sollten sich daher an lokale Gesundheits- und Sozialdienste wenden, um weitere Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten. 

Ursachen für die Pflegebedürftigkeit bei Kindern 

Die Pflegebedürftigkeit bei Kindern kann durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden. Einige Kinder werden bereits mit chronischen oder schweren Erkrankungen geboren. Häufig treten jedoch schwerwiegende Erkrankungen und Behinderungen im Laufe des Lebens auf. Darüber hinaus kann ein Kind auch durch einen Unfall plötzlich in die Lage versetzt werden, auf Pflege angewiesen zu sein.

Häufige Ursachen, die zu einer Pflegebedürftigkeit bei Kindern führen können, sind: 

  1. Angeborene Gesundheitsprobleme: Einige Kinder werden mit Gesundheitsproblemen geboren, die intensive Pflege erfordern. Dazu gehören angeborene Herzfehler, Lungenprobleme, angeborene Stoffwechselerkrankungen oder genetische Anomalien.
  2. Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene Babys, die vor der 37. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen, haben oft gesundheitliche Probleme und können eine intensivere Pflege benötigen, da ihre Organe und Funktionen noch nicht vollständig entwickelt sind.
  3. Chronische Krankheiten: Einige Kinder leiden unter chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Mukoviszidose, Epilepsie oder Asthma, die kontinuierliche medizinische Überwachung und Pflege erfordern.
  4. Genetische Erkrankungen: Genetische Störungen wie Down-Syndrom, Mukopolysaccharidosen und neurodegenerative Erkrankungen können bei Kindern ebenfalls eine Pflegebedürftigkeit verursachen.
  5. Entwicklungsstörungen: Kinder mit Entwicklungsstörungen wie Autismus-Spektrum-Störungen oder Entwicklungsverzögerungen benötigen oft spezialisierte Pflege und therapeutische Interventionen.
  6. Unfälle und Verletzungen: Schwere Unfälle oder Verletzungen können bei Kindern zu Behinderungen führen und erfordern eine umfangreiche Rehabilitation und Pflege.
  7. Krebs: Kinder, die an Krebs erkranken, sind oft auf eine langwierige Behandlung angewiesen, die sowohl physische als auch emotionale Unterstützung erfordert.
  8. Neurologische Erkrankungen: Neurologische Störungen wie Zerebralparese können die Bewegungsfähigkeit und die allgemeine Gesundheit beeinträchtigen.
  9. Psychische Gesundheitsprobleme: Kinder können auch psychische Gesundheitsprobleme wie Depressionen oder Angststörungen entwickeln, die spezialisierte Pflege und Therapie erfordern.
  10. Erworbene Krankheiten: Manchmal können Kinder auch durch Infektionen oder andere erworbene Krankheiten vorübergehend oder dauerhaft pflegebedürftig werden.

Die Pflegebedürftigkeit bei Kindern feststellen 

In Deutschland gibt es seit der Einführung des Pflegegrad-Systems im Jahr 2017 auch die Pflegegrade für Kinder. Dieses System wurde entwickelt, um die Pflegebedürftigkeit von Menschen, unabhängig von ihrem Alter, besser zu erfassen und die Unterstützung und Pflegebedürfnisse angemessen zu bewerten. 

Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade, die den Grad der Beeinträchtigung und den erforderten Unterstützungsbedarf bestimmen. Bei Kindern wird der Pflegegrad 1 nur für leichte Beeinträchtigungen verwendet, während Pflegegrad 5 für die schwerste Beeinträchtigung mit speziellen pflegerischen Anforderungen steht. 

Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit von Kindern erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie bei Erwachsenen, da sie mit denselben Beurteilungsinstrumenten bestimmt werden. 

Allerdings gelten für Kinder folgende Sonderregelungen:

  1. Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten erhalten pauschal einen Pflegegrad höher als bei der Begutachtung festgestellt. Zudem werden zur Beurteilung ihrer Pflegebedürftigkeit nur zwei Kriterien herangezogen, da sie von Natur aus in allen Bereichen des täglichen Lebens als unselbstständig gelten und in der Regel noch keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen können.
  2. Vor dem 11. Lebensjahr wird bei der Begutachtung immer ein Vergleich mit gleichaltrigen Kindern herangezogen, da Kinder bis zum elften Lebensjahr schrittweise ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten entwickeln und die Einstufung in einen Pflegegrad daher nicht nach denselben Kriterien wie bei Erwachsenen erfolgen kann.
  3. Ab dem 11. Lebensjahr kann ein Kind in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrads einfließen, als selbstständig betrachtet werden. Für Kinder in diesem Alter gelten dann dieselben Beurteilungsvorschriften wie für Erwachsene. 

Pflegeleistungen bei pflegebedürftigen Kindern

Kinder mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf verschiedene Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote, um ihre besonderen Bedürfnisse zu decken. Diese Leistungen werden durch die Pflegekasse gewährt und sind vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. 

Hier sind einige der Pflegeleistungen, die für Kinder mit einem Pflegegrad verfügbar sind: 

  1. Pflegegeld
    Eltern oder pflegende Angehörige von Kindern können Pflegegeld erhalten, wenn sie das Kind zuhause pflegen. Die Höhe des Pflegegelds variiert je nach Pflegegrad und liegt zwischen 316 und 901 Euro pro Monat (Stand 2023).

2. Pflegesachleistungen
Anstelle von Pflegegeld können Eltern oder pflegende Angehörige auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Dabei wird die Pflege von professionellen Pflegekräften erbracht.

3. Kombinationsleistungen
Es ist auch möglich, eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu erhalten, um die häusliche Pflege des Kindes zu unterstützen.

4. Tagespflege und Nachtpflege
Für Kinder mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zur Verfügung, um die Eltern oder pflegenden Angehörigen zu entlasten und den Kindern eine qualifizierte Betreuung und Versorgung zu bieten.

5. Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Diese Leistungen ermöglichen es den Eltern oder pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, während das Kind vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut wird.

6. Häusliche Pflegehilfsmittel
Je nach Bedarf können häusliche Pflegehilfsmittel wie Betten, Rollstühle oder Pflegebetten beantragt werden. Hierzu gehören auch Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Diese können in Form von einer Pflegehilfsmittelbox selbst zusammengestellt werden und einen Wert von 40 Euro im Monat haben.

7. Wohnumfeldverbesserungen
Bei Bedarf können auch Anpassungen im häuslichen Umfeld vorgenommen werden, um die Pflege und Versorgung des Kindes zu erleichtern, beispielsweise durch den Einbau von Rampen oder Haltegriffen.

8. Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld
Eltern haben die Möglichkeit, Familienpflegezeit zu beantragen, um ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen besser miteinander zu vereinbaren. Das Pflegeunterstützungsgeld kann in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren, um die Pflege des Kindes sicherzustellen.

9. Beratung und Unterstützung
Pflegekassen bieten zudem umfangreiche Beratungsdienste an, um Eltern und pflegende Angehörige bei der Planung und Organisation der Pflege für ihr Kind zu unterstützen.

Die Antragstellung für die jeweiligen Pflegeleistungen erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Die individuellen Leistungen variieren je nach Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Daher sollten sich Eltern oder pflegende Angehörige an die zuständige Pflegekasse wenden, um Informationen und Unterstützung bei der Beantragung der Pflegeleistungen zu erhalten.

10. Erholungsangebote für pflegende Angehörige in der Kinderpflege

Der Alltag von Eltern oder pflegende Angehörigen mit einem pflegebedürftigen Kind ist oft hektisch und voller Verpflichtungen. Daher ist es wichtig, eine gemeinsame Pause vom Alltag einzulegen, um sich zu erholen und die täglichen Herausforderungen gestärkt zu bewältigen. Dabei ist es wichtig, die Option zu wählen, die am besten zu den Bedürfnissen des Kindes und der Familie passt.

Hier sind einige Optionen für eine Auszeit mit einem pflegebedürftigen Kind: 

  1. Kurzzeitwohnen

Ein vorübergehender Aufenthalt in einer speziellen Einrichtung, die die Betreuung des Kindes übernimmt, gibt Eltern und pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich zu erholen.

2. Kinderreha/ Familienreha 

In einer Rehabilitationsklinik können Kinder individuelle Therapien und Unterstützungen erhalten, während die Familie zusammen Zeit verbringt und sich erholen kann.

3. Privater Urlaub 

Eine private Auszeit, sei es ein Kurzurlaub oder eine längere Reise, kann ebenfalls dazu beitragen, neue Energie zu tanken und als Familie zusammenzufinden.

4. Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur 

Diese Kuren bieten Eltern und pflegenden Angehörigen die Gelegenheit, sich gemeinsam mit ihrem Kind zu erholen und dabei auch medizinische Unterstützung und Therapiemaßnahmen zu erhalten.

Die Beantragung einer Mutter-Kind-Kur (oder Vater-Kind-Kur) erfordert einige Schritte und Vorbereitungen.

Hier ist eine allgemeine Anleitung, wie Sie eine solche Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur beantragen können:

  1. Bedarf feststellen: Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass Sie tatsächlich eine Mutter-Kind-Kur benötigen und dass die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel wird eine Mutter-Kind-Kur/ Vater-Kind-Kur bei gesundheitlichen Problemen bewilligt, die durch den Alltag nicht ausreichend behandelt werden können.
  2. Ärztliche Bescheinigung: Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin muss die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Das bedeutet, dass Sie zuerst Ihren Arzt oder Ihre Ärztin konsultieren und mit ihm/ihr über Ihre Gesundheitsprobleme sprechen sollten. Anschließend kann eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Häufig müssen Sie auch einen ärztlichen Befundbericht einreichen, der von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgefüllt wird und weitere medizinische Informationen enthält.
  3. Krankenkasse informieren: Nachdem Sie die ärztliche Bescheinigung erhalten haben, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse ist in der Regel die erste Anlaufstelle für die Beantragung der Mutter-Kind-Kur/ Vater-Kind-Kur.
  4. Antrag ausfüllen: Die Krankenkasse wird Ihnen die erforderlichen Antragsformulare zusenden oder zur Verfügung stellen. Diese müssen sorgfältig ausgefüllt werden. In den Antragsunterlagen werden Informationen zu Ihrer Gesundheit, den Gründen für die Kur, Ihrem gewünschten Kurort und weitere relevante Details erfasst. Sie haben oft die Möglichkeit, den Kurort selbst auszuwählen.
  5. Kurtermin vereinbaren: Nachdem Sie einen Kurort gefunden haben, sollten Sie sich mit der Kurklinik in Verbindung setzen, um Ihren Kurtermin zu vereinbaren. Die genauen Modalitäten können von Klinik zu Klinik unterschiedlich sein.