Diese Checkliste zum Pflegegrad 2 soll dazu dienen, die Anforderungen und Leistungen des Pflegegrades überblicken und sich somit mit den – individuell für Dich – wichtigen Themen beschäftigen zu können . Die Pflege von Angehörigen zu organisieren, ist im „Dschungel“ der Informationen und der Bandbreite der Inhalte nicht immer einfach. Besonders die Leistungen und Voraussetzungen der jeweiligen Pflegegrade zu unterscheiden, stellt für viele eine Schwierigkeit dar. Aus diesem Grund haben wir diesen Überblick erstellt.

Pflegegrad 2

Es gibt fünf Pflegegrade, denen bestimmte Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse zustehen. Pflegegrad 1 beinhaltet geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, bis hin zum Pflegegrad 5, bei dem schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen.

Im Pflegegrad 2 bestehen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt aufgrund von Punktwerten. Die Werte werden mittels einer Pflegebegutachtung festgestellt. Der Punktebereich des Pflegegrades 2 liegt bei 27 bis unter 47,5 Punkten.

Eine Pflegebedürftigkeit besteht grundsätzlich immer dann, wenn die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten einer Person so beeinträchtigt sind, dass Hilfe durch andere Personen notwendig ist. Eine Pflegebedürftigkeit kann aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer gesundheitlicher Belastungen resultieren. Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades 2 ist, dass die Pflegebedürftigkeit in ihrer bestehenden Schwere voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht (§ 15 SGB XI).

Checkliste Pflegegrad 2: Geld- und Sachleistungen

Um die Pflegebedürftigkeit zu organisieren, gibt es für den Pflegegrad 2 verschiedene Geld- und Sachleistungen. Im Pflegegrad 2 stehen Dir folgende Leistungen zu:

Voraussetzung zum Erhalt der Leistungen

Alle ausführlichen Informationen rund um den Pflegegrad 2 erhältst Du in unserem gleichnamigen Beitrag: https://www.pflegegrad12345.de/pflegegrad2/ . Wenn sich Dein gesundheitlicher Zustand verschlechtert oder Du die Einstufung Deines Pflegegrades als zu gering betrachtest, hast Du die Möglichkeit, einen Verschlimmerungsantrag oder schriftlich Widerspruch zu stellen.

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