Durch die Corona- Pandemie gibt es seit 2020/2021 vom Bundesgesundheitsministerium besondere Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige Corona 2022. Diese Unterstützungsmöglichkeiten wurden im Laufe der Jahre immer wieder erneuert und angepasst.  Die aktuelle Grundlage der Anpassungen der Leistungen für pflegende Angehörige 2022 ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite„. Das Gesetz wurde im November 2021 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Zu den üblichen Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige Corona 2022 wurden sogenannte Akuthilfen eingerichtet. Diese Maßnahmen wurden für pflegende Angehörige in Coronazeiten regulär nur für ein Jahr beschlossen. Die hohen Infektionszahlen und die Auffrischungsimpfungen sind jedoch bis heute ein Thema, das auch in der Pflege von Angehörigen bewältigt werden muss. Aus diesem Grund wurden die Akutmaßnahmen nochmals bis März 2022 bewilligt. Neben den auslaufenden Maßnahmen im März 2022 gibt es noch einige Verlängerungen von Maßnahmen, um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken.

Maßnahmen, die bis zum 31.03.2022 auslaufen/ beziehungsweise bei denen die Unterstützung des Bundes wieder eingeschränkt werden, sind:

  • die verlängerten Fristen für Pflegezeit und Familienpflegezeit für pflegende Angehörige 
  • die Freistellungen von der Arbeit für pflegende Angehörige
  • die Höhe der Pflegehilfsmittelpauschale für pflegende Angehörige.

Maßnahmen, die über den 31.03.2022 bis zu dem 30.06.2022 gelten, sind:

  • die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für pflegende Angehörige Corona 2022
  • die Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige Corona 2022
  • die Verhinderungspflege/ das Home-Office für pflegende Angehörige Corona 2022

Wir erklären Dir im Laufe des Beitrages was diese spezifischen Maßnahmen bedeuten, welche weiterhin gelten und welche Punkte bei den auslaufenden Unterstützungen zu beachten ist.

Inhalt:
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es bis zum 31.03.2022?
Flexible Verwendung der Pflegezeit und Familienpflegezeit für pflegende Angehörige bis März 2022
Freistellungen für pflegende Angehörige bis März 2022
Pflegehilfsmittel für pflegende Angehörige Corona 2022
Was bedeutet das Auslaufen der Akutmaßnahmen für Dich als pflegenden Angehörigen?
Welche Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige gelten weiterhin nach dem 31.03.2022?
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für pflegende Angehörige Corona 2022
Angebote zur Unterstützung des Alltages für pflegende Angehörige Corona 2022
Home- Office/ Verhinderungspflege für pflegende Angehörige Corona 2022

Pflegegrad12345-Hinweis:
Der Bund hat seit dem Jahr 2020 aufgrund der Corona- Pandemie spezifische Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege getroffen. Ab dem 31.03.2022 werden einige dieser Unterstützungsmaßnahmen wieder eingeschränkt.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es bis zum 31.03.2022?

Das Bundesgesundheitsministerium hat einige spezifische Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege bis März 2022 verlängert, die nun Ende des Monats auslaufen.

Von der Corona- Pandemie sind vor allem pflegende Angehörigen in der häuslichen Pflege betroffen. Umso wichtiger ist es, die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurden vom Bundesgesundheitsministerium spezifische Akutmaßnahmen bis März 2022 beschlossen. Die wichtigste Maßnahme war eine flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit.

Diese Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige Corona 2022 sollen der Planungsunsicherheit entgegenwirken. Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit konnten bis Ende März 2022 schneller und einfacher in Anspruch genommen werden. Hierdurch konntest Du Dich als pflegende/r Angehörige/r bis März 2022 bei einem Coronafall einfacher von Deiner Arbeit freistellen lassen und somit die Versorgung und Gesundheit von Deinem Pflegebedürftigen sicherstellen. 

Untenstehend sind die Akutmaßnahmen für pflegende Angehörige Corona 2022 aufgeführt, die nun im März 2022 auslaufen oder eingeschränkt werden. 

1. Flexible Verwendung der Pflegezeit und Familienpflegezeit für pflegende Angehörige bis März 2022

Um die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen, galten für pflegende Angehörige im Jahr 2021 bis März 2022 kürzere Antragsfristen. 

Pflegezeit

Die Pflegezeit ist ein Zeitraum, in dem Du von Deiner Arbeitsleistung für die Dauer von bis zu sechs Monate freigestellt werden kannst. In diesem Zeitraum bleibst Du sozialversichert, erhältst aber kein Gehalt. Die Freistellung kann in Vollzeit oder in Teilzeit stattfinden. 

Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit ist ein Rechtsanspruch, der es Dir ermöglicht, Dich in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. „Teilweise“ bedeutet, dass Du eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Durchschnitt eines Jahres erbringen musst.

Durch die spezifischen Corona- Regularien verkürzt sich die Ankündigungsfrist für den/ die Arbeitgeber/in auf 10 Tage. Zusätzlich war auch die Antragstellung vereinfacht, so musste der Antrag eine lesbare Erklärung beinhalten, die auch als E-Mail oder Brief, WhatsApp, Fax oder SMS versendet oder übergeben werden konnte. Digitale Einreichungen ohne Unterschrift waren hierdurch auch genehmigt.

Zusätzlich war es erlaubt einmal im Monat die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche zu überschreiten. Grundsätzlich musste die Familienpflegezeit unmittelbar an die Pflegezeit anschließen und für denselben Pflegebedürftigen durfte nur eine einmalige Pflegeauszeit in Anspruch genommen werden. Jedoch gab es auch hierfür Ausnahmen. Insgesamt durfte die Dauer der Pflegezeit 24 Monate nicht überschreiten und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin musste zustimmen. 

Hierdurch hat der Bund verschiedene Möglichkeiten geschaffen, die Pflege von Angehörigen Corona 2021 und pflegende Angehörige Corona 2022 zu gewährleisten. Für das Jahr 2022 sind nun insgesamt Lockerungen in der Pandemie und den Auflagen vorgesehen und somit werden auch die Sonderunterstützungsmaßnahmen wieder reduziert. Die verkürzte Antragsfrist verfällt mit dem 31.03.2022. Ab diesem Stichtag gelten die ursprünglichen Antragsfristen.

Ausführliche Informationen über die jetzig geltenden Voraussetzungen und Verfahren der Antragstellungen erfährst Du in unseren Beiträgen „Pflegezeit“, „Familienpflegezeit“.

2. Freistellungen für pflegende Angehörige bis März 2022

Arbeitnehmer*innen, die sich aufgrund der Corona- Sonderregelungen freigestellt haben oder weiterhin freigestellt sind, können auch nach Auslaufen der Frist am 31.03.2022 die Höchstdauer/ Gesamtdauer in Anspruch nehmen. Neue Freistellungen werden jedoch ab dem 31.03.2022 strenger geprüft und bewilligt.

3. Pflegehilfsmittel für pflegende Angehörige Corona 2022

Die Pflegehilfsmittelpauschale, die 2021 auf 60 Euro im Monat erhöht wurde, ist seit Ende 2021 ausgelaufen. Die Pflegehilfsmittelpauschale der Pflegekasse für Verbrauchsmaterialien und technische Hilfsmittel beträgt wieder bis zu 40 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 des Pflegeversicherungsgesetzes). 

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Fingerlinge.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Mit dem 31.03.2022 verfallen einige besondere Corona- Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege. 

Unter anderem wird die kurzfristige Arbeitsverhinderung eingeschränkt, die Fristen und Antragstellung der Pflege- und Familienpflegezeit und Freistellung von der Arbeit angepasst und die Pflegehilfsmittelpauschale reduziert.

Was bedeutet das Auslaufen der Akutmaßnahmen für Dich als pflegenden Angehörigen?

Die Pflege eines Angehörigen ist ein Vollzeitjob der gut geplant werden muss. So muss auch bei entlastenden Zeiten der Pandemie langfristig die Versorgung durch die pflegenden Angehörigen Corona 2022 geplant und organisiert werden. Eventuell hast Du eine Akutmaßnahme in Anspruch genommen? Und nun naht das Ende des März 2022. Was geschieht nun? Je nach Unterstützungsmaßnahme gibt es verschiedene Regularien, die die weiter geltenden Ansprüche ab dem 01. April 2022 steuern.

Diese darüber hinaus geltenden Ansprüche betreffen insbesondere die pflegenden Angehörigen, die sich 2022 freistellenlassen haben. Auch nach Ablauf der Frist kann die bewilligte Freistellungsdauer in Anspruch genommen werden.

Bei nicht ausgeschöpften Pflegezeiten oder Familienpflegezeiten durftest Du unter Zustimmung des/der Arbeitgebers/in die Restzeiten in Anspruch nehmen. 

Voraussetzung hierfür ist nur, dass die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschritten werden durfte. Diese Restposten gelten jedoch nur bis zum 31.03.2022 und können danach nicht mehr genutzt werden. Nach diesem Datum verfällt die Restzeit. Die Familienpflegezeit mit besonderen Unterstützungsmaßnahmen 2022, musste durch die ausfallende Frist spätestens am 01.03.2022 beginnen. Andernfalls greifen für Dich wieder die alten Voraussetzungen und Antragsfristen der Familienpflegezeit oder der Pflegezeit. Mehr zu den Thematiken findest Du in unseren gleichnamigen Beiträgen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Anträge auf Pflegezeit/ Familienpflegezeit, die nach dem 31.03.2022 eingereicht oder bewilligt werden, erhalten keine gesonderten Unterstützungsmöglichkeiten in 2022. Bewilligte Pflegezeiten/ Familienzeiten oder Arbeitsfreistellungen können trotz allem getätigt werden. Ab dem 31.03.2022 gelten wieder die normalen Antragsformalitäten und Fristen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige gelten weiterhin nach dem 31.03.2022?

Auch wenn einige Unterstützungsmaßnahmen des Bundes ab dem 31.03.2022 auslaufen, gibt es jedoch auch andere, die 2022 verlängert wurden. Hier sind unter anderem die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, die Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige und die Verhinderungspflege/ das Homeoffice für pflegende Angehörige Corona 2022 zu nennen.

1. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für pflegende Angehörige Corona 2022

In einem akuten Pflegenotfall hast Du als pflegender Angehöriger Corona 2022 ein Anrecht auf eine Auszeit von ein bis zehn Arbeitstagen, um die Pflege Deines Angehörigen zu organisieren. Dies wird „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ genannt. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die Arbeitnehmer*innen für diese Zeit von der Arbeit freizustellen. In der Corona- Pandemie waren die regulären 10 Arbeitstage auf 20 Arbeitstage verlängert worden. Diese Verlängerung bleibt auch nach dem 31.03.2022 weiter bestehen. Sie endet erst am 30.06.2022. Die Verlängerung der Tage gilt jedoch nur bei Versorgungsengpässen, wenn beispielsweise Einrichtungen aufgrund der Corona- Lage geschlossen sind. Diesen Engpass musst Du beispielsweise durch eine Erklärung der Einrichtung nachweisen. Zuletzt reicht auch eine Bestätigung des Hausarztes des Pflegebedürftigen, der nachweist, dass Du die pflegerische Betreuung sicherstellen musstest. 

Der Anspruch für kurzzeitige Arbeitsverhinderung besteht auch dann, wenn Du den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld genutzt hast. Die Arbeitstage, die bisher genutzt wurden, werden jedoch von den Tagen abgezogen. Vorteil der Arbeitsverhinderung ist, dass die Tage auf zwei Personen aufgeteilt werden können, wodurch beispielsweise zwei Geschwister jeweils 10 Tage nehmen können. Das Schöne daran ist, dass Du nicht deine Urlaubstage für die Pflege nutzen musst. Zudem hast Du unabhängig von der Unternehmensgröße keine Ankündigungspflicht. Du musst jedoch Deine/n Arbeitgeber/in über die voraussichtliche Dauer des Fehlens informieren.

Grundsätzlich gibt es bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung keine Lohnfortzahlung, außer es ist im Arbeitsvertrag explizit geregelt. In dem Falle, dass es keine Lohnfortzahlung durch den/die Arbeitgeber*in gibt, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die kurzzeitige Arbeitsverhinderung durch das Pflegeunterstützungsgeld. Dieses beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts. Auch das Pflegeunterstützungsgeld wird für 20 Tage bis zum 30.06.2022 weitergezahlt.

2. Angebote zur Unterstützung des Alltages für pflegende Angehörige Corona 2022

Um die Betreuung Deines Pflegebedürftigen sicherzustellen, kannst Du spezifische Angebote zur Unterstützung des Alltages „sogenannte Entlastungsleistungen“ in Anspruch nehmen. 

Um Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen zu können, benötigt Dein pflegebedürftiger Angehöriger einen Pflegegrad zwischen 1- 5, d.h. er muss Leistungen der Pflegekasse beziehen und muss häuslich pflegerisch versorgt werden. 

Zu den Entlastungsleistungen zählen 

  • 125 Euro Entlastungsbetrag
  • Angebote die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe 

     Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter

  • Tages- und Nachtpflege 
  • Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege
  • Leistungen von ambulanten Pflegediensten. 

Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht zugelassen sind, zählen auch erreichbare Betreuungsangebote, wie beispielsweise der wöchentliche Großeinkauf oder wöchentliche Bewegungsangebote.

Diese Leistungen bestanden bereits vor der Corona- Pandemie. 

Neu ist jedoch, dass abweichend von der Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 1 der Entlastungsbetrag auch für andere Hilfen, beispielsweise auch professionelle Angebote, eingesetzt werden kann. Die Übertragbarkeit der Leistungen auf andere Bereiche war bis zu dem 31.12.2021 möglich. Weiterhin kannst Du jedoch noch nicht genutzte (Rest-)Beträge aus dem Jahr 2021 bis zum 30. Juni 2022 verwenden.

Je nach Pflegegrad gibt es bestimmte Bedingungen, an die die Verwendung der Entlastungsleistung gebunden ist. So dürfen Personen mit dem Pflegegrad 1 alle Leistungen des Pflegedienstes empfangen. 

Bei Personen mit dem Pflegegrad 2-5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie beispielsweise das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich über die Pflegesachleistungen finanziert werden.

Weitere Informationen zu den Entlastungsangeboten findest Du in unserem Beitrag „“Angebote zur Unterstützung des Alltages (Entlastungsangebote) für pflegende Angehörige”. Besonders die Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, die 2020 und 2021 häufig geschlossen waren haben seit 2022 wieder geöffnet und können genutzt werden.

3. Home- Office/ Verhinderungspflege für pflegende Angehörige Corona 2022

Im Rahmen der Verhinderungspflege können auch andere Personen wie beispielsweise entfernte Verwandte, Freunde oder Nachbarn Leistungen der Verhinderungspflege von der Pflegekasse empfangen. Somit kann die häusliche Versorgungsarbeit vorübergehend auch von anderen Personen übernommen und vergütet werden. Voraussetzung hierfür ist mindestens der Pflegegrad 2. Ab dem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Verhinderungspflege für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr. Der maximale Vergütungsbetrag liegt bei 1612 Euro. Werden keine Unterstützungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann der Betrag auf 2418 Euro angehoben werden.

Damit Du als pflegender Angehöriger erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kannst, musst Du vorher mindestens 6 Monate den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Zusätzlich kann die Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Bei der Wahl des/der Verhinderungspflegers/in empfehlen wir Dir darauf zu achten, die Pflege nicht durch Angehörige, Personen in der häuslichen Gemeinschaft oder enge Verwandte durchführen zu lassen. Wenn es sich um einer dieser Personenkreise handelt, wird lediglich der 1,5-fache Betrag des Pflegegeldes genutzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die gerade durch die Pandemie in den letzten Jahren und spätestens 2022 an Attraktivität gewonnen hat, ist das Home-Office. Durch das Arbeiten im Home-Office im Hause des Pflegebedürftigen kann zeitweilig einer Versorgungsknappheit entgegengewirkt werden. Ein Rechtsanspruch auf Home- Office besteht bisher nicht und diese Variante ist auch stark von der jeweiligen beruflichen Tätigkeit abhängig. Gerade in der aktuellen coronabelasteten Zeit gibt es in der Regel kurzfristig kulante Lösungen, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Maßnahmen die über den 31.03.2022 bis zu dem 30.06.2022 weiterbestehen sind diekurzzeitige Arbeitsverhinderung für pflegende Angehörige 2022, die Angebote zur Unterstützung des Alltages für pflegende Angehörige 2022 und die Verhinderungspflege/ das Homeoffice für pflegende Angehörige 2022.