Ein Pflegegrad beschreibt den Grad Deiner Selbstständigkeit. Personen mit „schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ erhalten gemäß Paragraf 15 des elften Sozialgesetzbuches Pflegegrad 3.
Inhalt
Versorgungsformen (Pflegegeld, Pflegesachleistung und vollstationäre Pflege)
Sicherung für pflegende Angehörige (Rente- und Unfallversicherung)
Pflegegrad 3 – Zeitaufwandtabelle
FAQ
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 3?
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?
Welche Vergünstigungen bei Pflegegrad 3?
Beispiele für Voraussetzungen des Pflegegrades 3 sind beispielsweise im Falle von schweren motorischen Beeinträchtigungen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:
- Teil-Lähmungen der Arme und Beine bspw. als Folge eines Schlaganfalles,
- Multiple Sklerose oder
- Rückenmarkserkrankungen.
Betroffene des Pflegegrades 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz sind häufig geistig noch fit, leiden jedoch an schweren körperlichen Einschränkungen.
Pflegebedürftige mit einer stark eingeschränkten Alltagskompetenz, bei der Alltagsangelegenheiten nicht mehr selbstständig gemeistert werden können, erhalten ebenfalls Pflegegrad 3. Typische Krankheiten einer eingeschränkten Alltagskompetenz sind beispielsweise Depression oder Demenz.
Grundsätzlich werden fünf verschiedene Pflegegrade unterschieden. Pflegegrad 1 umfasst geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bis hin zu Pflegegrad 5, der „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ umfasst.
Je höher der Pflegegrad eingestuft ist, desto mehr Leistungen erhältst Du. Ziel des Pflegegrades ist es, die Einschränkungen Deiner Selbstständigkeit auszugleichen und Deine individuelle Pflege sicherzustellen. Im Pflegegrad 3 hast Du Anspruch auf das Pflegegeld 2022 der häuslichen Pflege, Sachmittel oder Zuschüsse für eine vollstationäre Pflege und weitere notwendige Leistungen.
Um Geld- oder Sachleistungen des Pflegegrades 3 zu erhalten, musst Du zuvor einen Antrag bei Deiner individuellen Pflegekasse stellen. Nach eingegangenen Antrag wird Deine Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter/eine Gutachterin in einem Hausbesuch eingeschätzt. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Medizinische Dienst für die Pflegebegutachtungen zuständig. Privat Krankenversicherte begutachtet das Unternehmen Medicproof. Zur Feststellung und Einstufung Deines Pflegegrades verwenden beide Unternehmen ein einheitliches Begutachtungsinstrument (Fragebogen), der bei dem Hausbesuch angewendet und durchlaufen wird. Diesen Fragebogen werden Punktwerte zugeordnet und gewichtet. Aus diesem ergibt sich der Pflegegrad. Pflegegrad 3 befindet sich zwischen 47,5 und unter 70 Punkten.
Voraussetzungen Pflegegrad 3
Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades 3 ist, dass die Pflegebedürftigkeit in ihrer bestehenden Schwere voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht (§ 15 SGB XI).
Um Geldleistungen des Pflegegrades 3 zu erhalten, müssen verschiedene Stationen im Vorfeld durchlaufen worden sein, hierzu zählen:
- Stellung eines Pflegegradantrages bei der Kranken-/Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Um die für den Pflegegrad 3 vorgesehenen Leistungen zu erhalten, musst Du im ersten Schritt einen Pflegegradantrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen. Die Pflegekasse ist der Krankenkasse angegliedert, weshalb Du dieselbe Adresse nutzen kannst. Der Antrag muss von den pflegebedürftigen Versicherten selbst gestellt werden. Alternativ kann eine bevollmächtigte Person in dessen Namen einen Antrag stellen.
Der Antrag des Pflegegrades 3 kannst Du formlos per Brief oder telefonisch stellen. Nach Eingang tritt die zuständige Krankenkasse mit Dir in Verbindung und übersendet Dir alle für den Antrag notwendigen Unterlagen. Diese müssen ausgefüllt und an die Krankenkasse zurückgesendet werden. Alternativ kannst Du auch die Online-Formulare auf der Website der Krankenkasse nutzen. Wir empfehlen Dir, den Antrag frühestmöglich zu stellen. Leistungen der Krankenkasse gelten nämlich ab dem Monat der Antragstellung.
- Durchlaufen der Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst oder MEDICPROOF.
Nach erfolgter Antragstellung nimmt der Medizinische Dienst oder MEDICPROOF Kontakt mit Dir auf. Der Medizinische Dienst ist für alle Pflegebegutachtungen von gesetzlich Krankenversicherten zuständig. MEDICPROOF ist hingegen für alle Begutachtungen von privat Krankenversicherten zuständig. In einem Telefonat wird ein Termin für eine häusliche Begutachtung mit Dir vereinbart.
Am Tag der Begutachtung kommt der/die jeweilige Begutachter/ Begutachterin zu Dir nach Hause. Ziel der Begutachtung ist es, Deine Selbstständigkeit und Fähigkeiten einzuschätzen, um Dir den passenden Pflegegrad zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgt mittels eines einheitlichen Begutachtungssystems.
- Erhalt eines Punktwertes von mindestens 47,5 und 70 Punkten.
Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss der/die Gutachter/in mindestens 47,5 bis 70 Punkte dokumentieren. Die Gutacher/innen begutachten Dich in 6 Modulen, die mit einer bestimmten Gewichtung in die Punktzahl eingehen.
Pflegegrad12345- Module der Pflegebedürftigkeit
Modul | Modulinhalt | Erklärung | Gewichtung |
1 | Mobilität | Bspw.: Kannst Du dich selbst fortbewegen und Deine Körperhaltung ändern? | 10 Prozent |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Bspw.: Findest Du Dich in Deinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kannst Du Gespräche führen und Deine Bedürfnisse äußern? | 15 Prozent* |
3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Bspw.: Brauchst Du (und wenn ja wie häufig) Unterstützung aufgrund aggressiven oder ängstlichen Verhalten? | 15 Prozent* |
4 | Selbstversorgung | Bspw.: Benötigst Du Hilfe bei der Körperpflege, oder der Zubereitung von Nahrung? | 40 Prozent |
5 | Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | Bspw.: Benötigst Du Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder der Durchführung medizinischer Handlungen wie Dialysen, Insulinspritzen etc. | 20 Prozent |
6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Bspw: Wie selbstständig pflegst Du Kontakte und gehst Deinen Interessen nach? | 15 Prozent |
Aus der ermittelten Gesamtpunktzahl der sechs Module und nach speziellen Gewichtungsverfahren erfolgt die Zuweisung eines Pflegegrades.
Untenstehend haben wir eine Tabelle für Dich zusammengestellt, in der die jeweiligen Pflegegrade mit den zugeordneten Punktwerten beschrieben sind.
Pflegegrad12345: Punktwerttabelle
Pflegegrade | Bedeutung der Pflegegrade | Punktbereiche |
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung | 12,5 bis unter 27 Punkte |
Pflegegrad 2 | erheblicheBeeinträchtigung | 27 bis unter 47,5 Punkte |
Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung | 47,5 bis unter 70 Punkte |
Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung | 70 bis unter 90 Punkte |
Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 Punkte |
Leistungen bei Pflegegrad 3
Im Pflegegrad 3 stehen Dir zur Organisation und Sicherstellung Deiner Pflege verschiedene Geld- und Sachleistungen zu. Je höher Dein Pflegegrad ist, desto größer ist Dein Leistungsspektrum.
Im Pflegegrad 3 hast Du Anspruch auf folgende Leistungen:
- 545 Euro pro Monat Pflegegeld,
Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in der häuslichen Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen. Das Pflegegeld des Pflegegrades 3 steht Dir zu Deiner freien Verfügung und wird von der Pflegekasse auf Dein Konto gezahlt.
- 1.363 Euro pro Monat Pflegesachleistungen (eingeschlossen die ambulante Pflege),
Die Pflegesachleistungen des Pflegegrades 3 dienen der Sicherstellung der häuslichen Pflege durch professionelle Mitarbeiter/innen eines ambulanten Pflegedienstes oder durch professionelle Einzelpflegekräfte. Das Geld muss zweckgebunden verwendet werden und wird direkt von der Pflegekasse an den Pflegedienst gezahlt.
- 1.289 Euro pro Monat Tages- und Nachtpflege,
Die Tages- oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung. In dieser wird ein Teil Deiner Pflege über die häusliche Pflege erbracht und ein anderer über eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.
- 1.774 Euro pro Jahr Kurzzeitpflege,
Kannst Du derzeit die häusliche Pflege Deines Angehörigen nicht im erforderlichen Umfang bewerkstelligen, so kannst Du die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung kommt für die anfallenden Kosten bis max. 1.774 Euro auf. Die Kurzzeitpflege erfolgt vollstationär in einer von der Pflegekasse anerkannten Pflegeeinrichtung. Häufig wird die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder in häuslichen Krisensituationen eingesetzt.
- 1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege,
Wenn Du als pflegender Angehöriger vorübergehend aufgrund von Urlaub oder Krankheit Deine pflegebedürftige Person nicht pflegen kannst, hast Du die Möglichkeit, die Verhinderungspflege zu beantragen. Die Pflegeversicherung erstattet Dir bis zu 1.612 Euro für Ersatzpflege pro Jahr.
- 1.262 Euro pro Monat vollstationäre Pflege,
Bei der vollstationären Pflege handelt es sich um ein sogenanntes „Pflegeheim“, in dem Du rund- um-die-Uhr versorgt wirst. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1262 Euro monatlich für Deine medizinische Versorgung. Zusätzlich kommen jedoch noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Du selbst tragen musst. Zuletzt verfallen bei dieser Form der pflegerischen Versorgung die “Pflegegrad 3 Geldleistungen”, die Pflegesachleistungen und die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
- 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen,
Diesen zweckgebundenen Beitrag kannst Du beispielsweise für Einkaufshilfen, Haushaltshilfen oder für Betreuungsangebote nutzen. Du wählst ein passendes Angebot aus und gehst in Vorauszahlung. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung Dir die Kosten, nachdem Du die Rechnung eingereicht hast. Wenn der Entlastungsbetrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird, kann er in die Folgemonate des laufenden Jahres und sogar in das folgende Kalenderjahr transferiert werden. Bis zu 40 Prozent (max. 519,20 Euro) der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.
Bei den hier aufgeführten Leistungen handelt es sich um die geläufigsten Pflegegrundleistungen bei Pflegegrades 3. Zusätzlich kannst Du verschiedene Zuschläge oder Vergünstigungen bei Pflegegrad 3 erhalten. Alles rund um die Vergünstigungen erfährst Du im Abschnitt „Welche Vergünstigungen bei Pflegegrad 3?“.
Versorgungsformen (Pflegegeld, Pflegesachleistung und vollstationäre Pflege)
Als Pflegebedürftiger mit dem Pflegegrad 3 kannst du die Form Deiner pflegerischen Versorgung selbst entscheiden. Es werden grundsätzlich 3 geläufige Arten der pflegerischen Versorgung unterschieden: die häusliche Pflege, die Pflegesachleistungen (beispielsweise, die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder die vollstationäre Pflege (in einem Pflegeheim).
- Soll die Pflege im häuslichen Umfeld durch die Angehörigen oder andere nahestehenden Personen erfolgen, handelt es sich um das Pflegegeld.
Das Pflegegeld 2022 bei Pflegegrad 3 beträgt 545 Euro monatlich. Das Pflegegeld erhältst Du von Deiner Pflegekasse direkt ausgezahlt und steht Dir zu Deiner freien Verfügung. In der Praxis wird das Pflegegeld als Entschädigung häufig an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
- Soll die pflegerische Versorgung ein ambulanter Pflegedienst durchführen oder andere professionelle Einzelpflegekräfte, handelt es sich um die Pflegesachleistungen. Personen des Pflegegrades 3 erhalten im Sinne der Pflegesachleistungen 2022 monatlich 1298 Euro für die Finanzierung der professionellen Pflege. Das Geld ist zweckgebunden für die professionelle Pflege zu verwenden und wird von der Pflegekasse direkt an den ambulanten Pflegedienst überwiesen.
- Soll die Versorgung auf einen ambulanten Pflegedienst und einen nahen Angehörigen übertragen werden, handelt es sich um eine Kombinationsleistung. Bei Bedarf kannst Du beispielsweise morgens von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden und abends von Deinen Angehörigen. Je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden, desto prozentual geringer fällt das Pflegegeld aus. Du erhältst das Pflegegeld anteilig der Zeit ausgezahlt.
- Soll die Versorgung stationär in einem Pflegeheim geschehen, handelt es sich um die vollstationäre Pflege. Bei Pflegegrad 3 erhältst Du monatlich bis zu 1262 Euro. Das Geld dient zweckgebunden Deiner medizinischen Versorgung und kann lediglich für diese Kosten eingesetzt werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung musst Du selbst tragen. Leistungen wie das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege fallen bei der vollstationären Pflege weg.
Sicherung für pflegende Angehörige (Rente- und Unfallversicherung)
Als pflegende/r Angehörige/r in der häuslichen Versorgung zahlt die Pflegeversicherung für Dich Beiträge in die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ein.
Voraussetzung, um die Beitragszahlungen zu erhalten ist, dass
- Du die Tätigkeit nicht erwerbsmäßig durchführst,
- Du wenigstens zehn Stunden pro Woche verteilt pflegerisch tätig bist,
- Du mindestens zwei Tage in der Woche pflegerisch anwesend bist.
Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu unterstützen, hast Du zusätzlich Anspruch auf die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld. Grundlage bilden das Pflegezeitgesetz sowie das Familienpflegezeitgesetz.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Als pflegende/r Angehörige/r in der häuslichen Pflege zahlt die Pflegekasse Beiträge Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung für Dich.
Pflegegrad 3 – Zeitaufwandtabelle
Seit der Novellierung des Begutachtungssystems im Jahr 2017 wurden die Zeitaufwandstabellen als Maßstab der Zuordnung der Pflegebedürftigkeit abgeschafft. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden die damaligen „Pflegestufen“ durch die heute geltenden Pflegegrade ersetzt. Zuvor gab es anstatt der heutigen fünf Pflegegrade, drei Pflegestufen.
Untenstehend haben wir eine Tabelle für Dich zusammengestellt, indem Du die heutigen Pflegegrade und die vor 2017 geltenden Pflegestufen und deren Übertragung erkennen kannst.
Wie Du der Tabelle entnehmen kannst, wurde die Pflegestufe 2 und 1 in Pflegegrad 3 umgewandelt.
Pflegegrad12345: Zuordnung der Pflegebedürftigkeit vor- und nach 2017
Aktuelle Bestimmung des Pflegegrades (seit 2017) | Alte Bestimmung der Pflegestufen (bis 2017) |
Ausgangslage der Einordnung der Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. | Ausgangslage der Einordnung der Pflegebedürftigkeit ist der zu erbringende Zeitaufwand der Pflegeperson. |
Pflegegrad 1 | Nicht bei den Pflegestufen aufgeführt |
Pflegegrad 2 | Pflegestufe 0 / Pflegestufe 1 |
Pflegegrad 3 | Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2 |
Pflegegrad 4 | Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 |
Pflegegrad 5 | Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 mit Härtefall |
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2019)
- Körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 2, erhielten von der Pflegekasse automatisch den nächst höheren Pflegegrad 3.
- Demenzerkrankte und körperlich Beeinträchtigte mit der Pflegestufe 1, erhielten ebenfalls den Pflegegrad 3.
Die Pflegestufen ergaben sich aus einer Pflegezeitbemessung, die täglich bei der Pflege der Angehörigen eingehalten werden musste.
Bei der heute geltenden Zuordnung wird die Pflegebedürftigkeit anhand der Selbstständigkeit des Betroffenen und nicht an dem zeitlichen Aufwand der Pflegeperson ermittelt. Die Zeitaufwandtabellen als auch Pflegezeitbemessungen sind nicht mehr aktuell.
Trotz der Abschaffung der Zeitaufwandstabellen kann die Führung einer solchen Tabelle für den individuellen Gebrauch nützlich sein. Im Sinne eines Pflegetagebuches kann die Pflege organisiert werden. Zusätzlich kann das Tagebuch dem Medizinischen Dienst im Rahmen der Pflegebegutachtung als Hilfestellung dienen, um Rückschlüsse über die Selbstständigkeit des/ der Antragsteller/in zu erhalten.
Feature Fragen
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 3?
Auf Grundlage der alten Bestimmung der Pflegestufen (die bis 2017 gegolten hat) musste bei der Pflegestufe 3 ein täglicher Hilfebedarf von 300 Minuten erbracht werden. Grundpflegerische Tätigkeiten wie beispielsweise Duschen, Waschen, Zahn- und Mundhygiene mussten mindestens 240 Minuten einnehmen. Die übrige Zeit von 60 Minuten sollten für hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Waschen, Putzen oder Einkaufen genutzt werden. Die Grundpflege musste täglich rund um die Uhr erbracht werden, während die Zeit für die hauswirtschaftliche Versorgung mehrmals die Woche erbracht werden musste. Nach der Novellierung des Begutachtungssystems im Jahr 2017 wurden die Zeitaufwandstabellen als Maßstab der Zuordnung der Pflegebedürftigkeit abgeschafft. Heute werden keine Pflegestunden mehr ermittelt, sondern die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen betrachtet und demnach verschiedene Leistungen zugesprochen.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?
Die Pflegesachleistungen dienen der Sicherstellung Deiner häuslichen pflegerischen Versorgung durch professionelle Einzelpflegekräfte oder im Rahmen der Kurzzeitpflege. Die Höhe der monatlichen Pflegeleistungen ist abhängig von Deinem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 3 erhältst Du bis zu 1298 Euro monatlich. Deine Pflegekasse zahlt die Leistung direkt an den Dienstleister. Das Geld muss zweckgebunden eingesetzt werden und kann nicht anderweitig verwendet werden.
Professionelle Betreuung bedeutet, dass die Pflege nicht durch nahe Angehörige erbracht werden kann, auch nicht in dem Fall, dass die entsprechende Berufsausbildung gegeben ist. Für diese Art der pflegerischen Versorgung ist das Pflegegeld vorgesehen.
Welche Vergünstigungen bei Pflegegrad 3?
Zusätzlich zu den im Punkt „Leistungen bei Pflegegrad 3“ aufgeführten Leistungen erhältst Du bei Pflegegrad 3 folgende Geldleistungen beziehungsweise Vergünstigungen oder Angebote:
- bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel,
(Die sogenannte „Pflegehilfsmittelpauschale“ ist vorgesehen für Einmalhilfsmittel wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Fingerlinge, Bettschutzeinlagen, Schutzschürze, Händedesinfektionsmittel als auch Tücher etc.),
- 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf, (das Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, über welches Du im Bedarfsfall die Notrufzentrale kontaktieren kannst)
- maximal 4.000 Euro pro Wohnraumanpassungsmaßnahme (bspw. eine ebenerdige Dusche oder einen Treppenlift),
- 214 Euro monatlich für den Wohngruppenzuschuss.
(Als pflegebedürftige Person des Pflegegrades 3, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, hast Du Anspruch auf einen monatlichen „Wohngruppenzuschuss“ von 214 Euro. Das Geld dient der Beschäftigung einer Organisationskraft. Wird soeben erst eine Wohngruppe gegründet, können maximal 4 Bewohner/innen einer Wohngruppe bis zu 2500 Euro Anschubfinanzierung erhalten. Grundsätzlich ist diese Förderungsmaßnahme also auf 10.000 pro Wohngruppe legitimiert.)
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