Die Pflege von Angehörigen zu organisieren, ist im „Dschungel“ der Informationen und der Bandbreite der Inhalte nicht immer einfach. Besonders die Leistungen und Voraussetzungen der jeweiligen Pflegegrade zu unterscheiden, stellt für viele eine Schwierigkeit dar. Aus diesem Grund haben wir für die jeweiligen Pflegegrade angepasste Checklisten angefertigt: in diesem Fall die Checkliste Pflegegrad 1.

Diese Listen sollen als Hilfestellung dienen, die Anforderungen und Leistungen des jeweiligen Pflegegrades auf einen Blick zu erhalten und sich mit den individuell für Dich wichtigen Themen zu beschäftigen.

Pflegegrad 1

Es gibt fünf Pflegegrade, denen bestimmte Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse zustehen. Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Diese Einstufung bedeutet, dass geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt aufgrund von Punktwerten. Die Werte werden mittels einer Pflegebegutachtung festgestellt. Der Punktebereich des Pflegegrades 1 liegt bei 12,5 bis unter 27 Punkten. 

Eine Pflegebedürftigkeit besteht grundsätzlich immer dann, wenn die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten einer Person so beeinträchtigt sind, dass Hilfe durch andere Personen notwendig ist. Eine Pflegebedürftigkeit kann aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer gesundheitlicher Belastungen resultieren. Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrades 1 ist, dass die Pflegebedürftigkeit in ihrer bestehenden Schwere voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht (§ 15 SGB XI).

Die Geld- und Sachleistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Um die Pflegebedürftigkeit zu organisieren, gibt es für den Pflegegrad 1 verschiedene Geld- und Sachleistungen.

Welche Leistungen Dir zustehen, siehst Du in der nun folgenden Checkliste Pflegegrad 1

Im Pflegegrad 1 hast Du keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, ambulante Pflege oder vollstationäre Pflege.

Voraussetzung zum Erhalt der Leistungen bei Plegegrad 1

  1. Pflegebedürftigkeit
  2. Pflegegradantrag bei der Pflegekasse
  3. Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst/ MEDICPROOF
  4. Leistungen beanspruchen

Alle ausführlichen Informationen rund um den Pflegegrad 1 erhältst Du in unserem gleichnamigen Beitrag: https://www.pflegegrad12345.de/pflegegrad1/ . Wenn sich Dein gesundheitlicher Zustand verschlechtert oder Du die Einstufung Deines Pflegegrades als zu gering betrachtest, hast Du die Möglichkeit, einen Verschlimmerungsantrag oder schriftlich Widerspruch zu stellen.

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