Unter der vollstationären Pflege versteht man die Versorgung von kranken, alten oder behinderten Menschen in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Die pflegerische Versorgung ist bei einem vollstationären Pflegeheim rund um die Uhr sichergestellt.

Als Voraussetzung für die vollstationäre Pflege benötigst Du einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (Pflegegrad beantragen) und die pflegerische Versorgung in der häuslichen oder teilstationären Pflege muss ausgeschlossen sein.

Inhalt

Kosten und Finanzierung der vollstationären Pflege
Medizinische Versorgung in der vollstationären Pflege
Für wen ist die vollstationäre Pflege geeignet?
Vollstationäre Pflege für Demenzerkrankten
Heimtypen der vollstationären Pflege
Auswahl der vollstationären Pflegeeinrichtung
Der Heimvertrag in der vollstationären Pflege
Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
Alternativen zur vollstationären Pflege

Kosten und Finanzierung der vollstationären Pflege

Je nachdem wie hoch Dein Pflegegrad ist, übernimmt Deine Pflegekasse einen festgelegten monatlichen Betrag der Kosten. Diese Pauschale ist für betreuerische und pflegerische Leistungen als auch die medizinische Behandlungspflege. Zusätzlich hast Du nach SGB XI §43b Anspruch auf Betreuungs- und Aktivierungsangebote. Die Aktivierungsangebote gelten nur in vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Diese Angebote gehen über die Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendigen Versorgung hinaus. Ziel dieser Betreuungs- und Aktivierungsangebote ist es, den Austausch mit anderen Menschen anzuregen und Dich in das gesellschaftliche Leben einzubinden. Dies geschieht durch zusätzlich angestelltes und von der Pflegekasse vollfinanziertes Betreuungspersonal.

Untenstehend siehst Du eine Tabelle des Bundesgesundheitsministeriums mit den Pflegegraden und den entsprechenden festgelegten Pauschalen.

Leistungen vollstationärer Pflege sortiert nach Pflegegrad

Pflegebedürftigkeit in GradenMaximale Leistung /pro Monat 
Pflegegrad 2770 Euro
Pflegegrad 31262 Euro
Pflegegrad 41775 Euro
Pflegegrad 52005 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Bei Deiner individuellen Pflegekasse gibt es Leistungs- und Preisvergleichslisten. Diese stellt Dir Deine Kasse auf Anforderung (telefonisch oder formlos schriftliche Beantragung) zur Verfügung. Bei vielen Pflegekassen sind die Listen auf deren Website einsehbar.

Die Pauschale Deiner Pflegekasse deckt nicht alle Kosten der vollstationären Pflege. Aus diesem Grund ist ein Eigenanteil von Dir zu zahlen. Seit dem 01.01.2017 wird der Eigenanteil unabhängig von Deinem pflegerischen Bedarf und Deinem Pflegegrad erhoben.

Das bedeutet, alle Bewohner einer Einrichtung mit den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 zahlen denselben Beitrag. Dies wird auch als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil bezeichnet. Dieser Beitrag variiert von stationärer Pflege zu stationärer Pflege. Bewohner mit einem Pflegegrad 2 zahlen monatlich denselben Eigenanteil wie Bewohner mit dem Pflegegrad 5.

Zusätzlich werden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen nicht von der Pflegeversicherung übernommen und müssen vom Betroffenen selbst getragen werden. Je nach stationärer Pflegeeinrichtung können auch Investitionskosten auf Dich zukommen. Diese Investitionskosten sind gesondert berechnete Kosten für Anschaffungen, Gebäudemiete etc.

Es werden in den jeweiligen stationären Pflegeeinrichtungen auch Komfort- und Zusatzleistungen angeboten. Wenn Du diese in Anspruch nehmen möchtest, musst Du die Kosten selbst tragen.

Wir empfehlen Dir, dich gründlich bei der Auswahl Deiner Pflegeeinrichtung zu informieren. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen können zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen stark variieren.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Deine Pflegekasse finanziert eine festgelegte Pauschale für die vollstationäre Pflege. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von Deinem Pflegegrad und ist nicht kostendeckend. Aus diesem Grund muss ein Eigenanteil von Dir erbracht werden.

Medizinische Versorgung in der vollstationäre Pflege

Im Heim für beispielsweise stationärer Altenpflege wird die medizinische Versorgung durch die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung und die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung sichergestellt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner gilt freie Arztwahl. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind trotz allem gehalten, Kooperationen mit Haus-, Fach- und Zahnärzten, sowie Apotheken und ärztlichen Rufbereitschaften abzuschließen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den Du bei der Wahl des richtigen Pflegeheims mit einbeziehen solltest. Die stationäre Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, Deiner Pflegekasse über diese Kooperation Auskunft zu erteilen. Deine Pflegekasse hat sicherzustellen, dass diese Informationen im Pflegeheim und im Internet verständlich und kostenfrei zur Verfügung stehen. Wenn die ärztliche Versorgung im Heim nicht durch ausreichende niedergelassene Ärzte gedeckt ist, besteht die Möglichkeit, eine Ärztin im Pflegeheim anzustellen. Zuvor muss vom Pflegeheim ein Antrag auf Vermittlung eines Kooperationsvertrages mit niedergelassenen Ärzten gestellt werden. Wenn dieser abgelehnt wird, kann eine Ärztin oder ein Arzt angestellt werden. Dies stellt zusätzliche Kosten für das Heim dar, welche jedoch nicht in die Pflegesätze mit einfließen dürfen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Als Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung hast Du trotz allem freie Arztwahl. Die medizinische Versorgung wird über die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung als auch Bundesvereinigung sichergestellt.

Für wen ist die vollstationäre Pflege geeignet?

Im Allgemeinen ist die vollstationäre Pflege für alle geeignet, bei denen eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht gewährleistet ist. Zum Beispiel, wenn

  • Du alleinstehend bist, 
  • Deine bisherige Wohnumgebung aufgrund Deiner Pflegebedürftigkeit nicht mehr genügt,
  • Deine Angehörige oder ein Pflegedienst Deiner pflegerischer Situation nicht mehr gerecht werden.

Vorteile der vollstationären Pflege ist die 24 Stunden Betreuung an 7 Tage in die Woche sowie die Hilfe im Notfall. Du musst Dich nicht mehr um den Haushalt kümmern und hast jederzeit die Möglichkeit, Kontakte mit Gleichgesinnten aufzunehmen. Zusätzlich können Deine Freunde und Angehörige hierdurch entlastet werden.

Was für einige Pflegebedürftige Vorteile sind, können für andere Nachteile sein. Das Zusammenleben in einer Gruppe und der starre Tagesablauf in einer solchen Einrichtung kann auch Schwierigkeiten bergen. So ist das Zusammenleben mit anderen pflegebedürftigen Personen nicht für jedermann geeignet. Zusätzlich gibt es nicht in jedem Haus die Möglichkeit seinen Wohnraum nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Bei begehrten Pflegeheimen musst Du mit langen Wartezeiten rechnen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die vollstationäre Pflege ist für all diejenigen geeignet deren pflegerischer Bedarf nicht durch die häusliche- und / oder teilstationäre Pflege sichergestellt werden kann.

Vollstationäre Pflege für Demenzerkrankte

Auch bei demenzerkrankten Personen gilt, dass eine vollstationäre Pflege möglich ist, wenn ein Pflegegrad besteht und eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht gewährleistet ist. Es gibt verschiedene Pflegeheime, die sich auf die Pflege und Unterbringung von Demenzerkrankten spezialisiert haben. In diesen spezialisierten Pflegeheimen arbeiten speziell ausgebildete Pflegekräfte. Das Angebot ist auf die Bedürfnisse der Erkrankten angepasst. Es gibt verschiedene Angebote zur Beschäftigung für Demenzerkrankte. Diese speziellen Pflegeheime sind häufig ausgebucht. Aus diesem Grund empfehlen wir, Dich frühzeitig auf die Suche zu begeben. Um das Gemeinschaftsgefühl des Betroffenen zu stärken ist es empfehlenswert, Demenzpflegeheime mit einem Hausgemeinschaftskonzept anzustreben. Hier lebt man in Senioren WG´s zusammen. Die Senioren leben in kleineren Wohngemeinschaften zusammen. In ihrem Alltag werden die Bewohner von geschulten Fachpersonal begleitet. Sie helfen durch einen strukturierten Tagesablauf, in dem sich die Senioren auch an häuslichen Aktivitäten beteiligen.

Bei der Wahl der Einrichtung für Demenzerkrankte sollten einige Faktoren berücksichtigt werden. Du solltest dich erkundigen, ob die Station offen oder geschlossen geführt wird. In einer geschlossenen Station dürfen die Betroffenen das Haus nicht mehr verlassen. Wie steht die Einrichtung zu Fixierung und medikamentöser Ruhigstellung? Welche Förderungsangebote und Beschäftigungsangebote bietet die Einrichtung an? Was geschieht in dem Demenzpflegeheim, wenn Dein Angehöriger schwerstpflegebedürftig wird? Wenn Du diese Fragen im Vorfeld abklärst, findest Du die passende Einrichtung, die zu Dir oder Deinem pflegebedürftigen Angehörigen passt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Für demenzerkrankte Personen gibt es spezialisierte Pflegeeinrichtungen. In diesem arbeitet speziell ausgebildetes Pflegeperson. Bei der Wahl eines Demenzpflegeheimes empfehlen wir, Dich im Vorfeld über die Angebote und hausinternen Verläufe zu informieren.

Heimtypen der vollstationäre Pflege

Um zu entscheiden welche Art der Wohnform für Dich in Frage kommt, stellen wir Dir die verschiedenen Heimtypen vor. Unterschieden werden grundsätzlich das Altenwohnheim, Altenheime und Pflegeheime.

  • In einem Altenwohnheim lebst Du zusammen mit anderen Bewohnern eigenständig in kleinen Wohnungen. Es gibt für jede Wohnung eine Küche und Du kannst selbst entscheiden wie viel Zeit Du mit den Bewohnern verbringen möchtest. So hast Du beispielsweise die Möglichkeit Mahlzeiten mit den anderen Bewohnern einzunehmen.
  • Altenheime sind für Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können. Du erhältst dort pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Jedoch wohnen auch hier die Bewohner in kleinen separaten Wohnungen.
  • In Pflegeheimen leben die Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmern. Es können jedoch eigene Möbel mitgenommen werden. Es ist jederzeit eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung gewährleistet.

Häufig findet man in pflegerischen Pflegeeinrichtungen eine Kombination der drei Heimtypen. Für Schwerkranke oder Sterbende gibt es spezielle Hospize. Dort wird der Sterbeprozess begleitet und der Betroffene palliativ versorgt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Es gibt verschiedene Pflegeeinrichtungen, die sich auf die vollstationäre Pflege spezialisiert haben. Die verbreitetsten Pflegeeinrichtungen sind das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim.

Auswahl der vollstationären Pflegeeinrichtung

Bei der Auswahl des Heimplatzes gibt es einige wichtige Faktoren. Hier haben wir die wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst.

  1. Lage: Ein Heim in der Nähe Deines alten Wohnortes bietet einige Vorteile. So können Dich Deine Angehörigen einfacher besuchen und Deine alten Kontakte und Dein Umfeld bleiben Dir erhalten.
  2. Größe: An dieser Stelle musst Du abwägen welche Punkte für dich persönlich wichtig sind. Möchtest Du lieber eine kleine familiäre Atmosphäre? Oder ein großes Haus mit vielen Menschen und einem breiten Leistungsspektrum?
  3. Ausstattung: Hier kommt es erneut auf Deine individuellen Wünsche und Vorstellungen an. Ist es Dir wichtig Deine eigenen Möbel mitzubringen? Möchtest Du ein Einzelzimmer oder lieber einen Wohnraum mit mehreren Parteien? Gibt es einen Außenbereich, ein Café, Bibliothek oder einen Fernsehanschluss?
  4. Betreuung: Welche Ausbildung haben die Betreuungs- und Pflegekräfte? Wer ist der Träger der Einrichtung? Wie viele Pflegekräfte sind vor Ort?
  5. Aktivierende Pflege: Wie wird der Pflegebedürftige in seine pflegerische Versorgung mit eingebunden? Nimmt sich das Pflegepersonal beispielsweise beim täglichen Waschen die  Zeit, die Person mit einzubeziehen?
  6. Beschäftigungsangebote: Wie sieht die Tagesstruktur in der Einrichtung aus? Gibt es Programme der Freizeitgestaltung? Kann man sich als Bewohner im Haushalt und bei Aktivitäten einbringen? Gibt es Beschäftigungs- oder Fitnessangebote?
  7. Verköstigung: Welche Mahlzeiten werden angeboten? Können Mahlzeiten selbst zubereitet werden? Gibt es feste Zeiten und Wahlmenüs?
  8. Serviceleistung: Gibt es im Heim einen Friseur, wird wöchentlich eine Fußpflege oder Physiotherapie angeboten? Wie werden Einkäufe organisiert und getätigt?
  9. Angehörige: Inwiefern bekommen die Angehörigen ein Mitspracherecht oder werden bei Entscheidungen mit einbezogen? Gibt es einen Angehörigenbeirat?
  10. Haustiere: Sind Haustiere im Heim erlaubt und wenn ja, welche?

Hierbei handelt es sich lediglich um eine Auswahl an möglichen Punkten, die für Dich wichtig sein können. Generell solltest Du Dir im Vorfeld Gedanken machen welche Punkte für Dich unerlässlich sind und Dich dann nach einer stationären Pflegeinrichtung umschauen, die sich mit Deinen Wünschen vereinbaren lässt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Bei der Auswahl der geeignetsten Einrichtung für Deine vollstationäre Pflege, solltest Du Dich im Vorfeld über die Rahmenbedingungen informieren. Wenn Du Dir vorher über deine Bedürfnisse im Klaren bist, kannst Du gezielt nach Pflegeeinrichtungen suchen. Beispielsweise nach einer stationären Pflegeeinrichtung wo Dein Haustier mit einziehen kann.

Der Heimvertrag in der vollstationären Pflege

Verbunden mit dem Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung ist ein Heimvertrag. Dieser muss zwingend zum Einzug in eine Pflegeeinrichtung unterzeichnet werden. In diesem Vertrag sind die Rechte und Pflichten des Heimbetreibers und Heimbewohners niedergeschrieben. Zusätzlich erkennt man im Heimvertrag die Grundlage und Philosophie der Einrichtung. Im Heimvertrag sind alle Kostenpunkte, die auf Dich zukommen, aufgelistet. Im Allgemeinen sind dies die Pflegekosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten für Gebäudeinstandhaltung und Parkgebühren etc. Der Vertrag sollte im Vorfeld gründlich gelesen und überprüft werden. Bei manchen Pflegeeinrichtungen entsprechen die Regelungen nicht den Landesheimgesetzen, den Pflegeversicherungsgesetzen und dem Verbraucherrecht. Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, den Vertrag im Vorfeld von einem Fachmann oder einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Vor Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wird ein Heimvertrag geschlossen. In diesem sind alle Rechte und Pflichten des Heimbetreibers und Heimbewohners, sowie die aufgeschlüsselten Kosten, niedergeschrieben.

Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung

Wenn Du Dich für eine Heimunterbringung entschieden hast, steht der Umzug an. Ein Umzug ist häufig mit viel Aufwand verbunden und gerade bei dem Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kommt es häufig zu einer kompletten Hausstandsauflösung.

Häufig kümmern sich die Angehörigen um den Umzug und nicht die pflegebedürftige Person selbst. Und falls Möbel in das neue Heim mitgenommen werden können, stellt sich die Frage was mit den anderen Möbeln geschehen soll, z. B. eine Möbelauflösung.

Folgende Aufgaben stehen unter Umständen an:

  • Fristgerechte Kündigung, z. B. Mietvertrag, Telefon-, Internet-, Stromvertrag, Abonnements
  • Behördengänge (Ummeldung bzw. Abmeldung des Wohnortes)
  • Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung
  • Suche nach einem Nachmieter

Wenn Du Dich nicht allein mit diesen Angelegenheiten befassen möchtest, gibt es mittlerweile auch einige Unternehmen, die sich auf den Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim spezialisiert haben. Diese geben Tipps und stehen Dir beratend und informierend zur Seite.

Alternativen zur vollstationäre Pflege

Wenn es um die Entscheidung geht, ob Du in ein Pflegeheim zur vollstationären Pflege gehst, sollten auch die Alternativen in den Blick genommen werden.

Neben der vollstationären Pflege gibt es die teilstationäre Pflege in Form der Tages- oder Nachtpflege. In dieser wird über eine bestimmte Zeit, beispielsweise immer nachts, Deine Betreuung sichergestellt. Die Betreuung erfolgt in einer separaten Einrichtung.

Wenn Du beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt nur für eine bestimmte Zeit vollstationäre Pflege benötigst, gibt es zusätzlich das Modell der Kurzzeitpflege. Die Pflege erfolgt bis zu 8 Wochen im Jahr in einer zugelassenen, stationären Pflegeeinrichtung.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Wenn Du dir noch unsicher bist, ob Du eine vollstationäre Pflege benötigst, gibt es noch die Möglichkeit der Tages- oder Nachtpflege.