Inhalt:

Unterschied Pflegekasse und Krankenkasse

Gesetzliche oder private Pflegekasse?

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegekasse?

Pflegekassenfinanzierung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung

Pflegekassen im Überblick

Feature Fragen

Die Pflegekassen dienen als Träger der Pflegeversicherung. Als dieser sind die Pflegekassen den Krankenkassen und der Bundesknappschaft angegliedert. Aufgabe der Pflegekassen ist es, die Gelder der Pflegeversicherung zu verwalten. Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung werden bei der Pflegekasse gestellt. Leistungen der Krankenkasse wie beispielsweise Sach- oder Geldleistungen, die Pflegebedürftigen zustehen, zahlt die Pflegekasse. Voraussetzung für den Erhalt bestimmter Leistungen ist ein vorhandener Pflegegrad (1-5), der auf Antrag bei Deiner Pflegekasse gestellt werden kann.

Zu den Aufgaben der Pflegekassen zählen:

  • Das Informieren und das Beraten der Versicherten über Ansprüche und Leistungen der Pflegekasse.
  • Das Vorbereiten und Ausführen präventiver Schulungen (bspw. rückengerechtes Arbeiten in der Pflege).
  • Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgungsstruktur der Pflege.
  • Das Schließen von Verträgen mit Leistungserbringer/innen von Pflegeleistungen (bspw. mit ambulanten Pflegediensten).
  • Auszahlen von Leistungen bei vorhandener Pflegebedürftigkeit (bspw. Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung).

Pflegegrad12345-Hinweis:
Pflegekassen fungieren als Träger der Pflegeversicherung und gehören übergeordnet zu den Krankenkassen und der Bundesknappschaft. Ziel der Pflegekassen ist es, Leistungen und Angebote zu finanzieren, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen und eine Pflegebedürftigkeit des Einzelnen entgegenzuwirken.

Unterschied Pflegekasse und Krankenkasse

In Deutschland herrscht nach § 5 SGB 5 eine Versicherungspflicht. D. h. Du bist verpflichtet, gesetzlich oder privat eine Krankenversicherung abzuschließen, um deine Versorgung im Bedarfsfall sicherzustellen. Die Pflegekasse ist der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Indem Du Beiträge zur Krankenversicherung zahlst, bist du automatisch pflegeversichert und kannst Leistungen der Pflegekasse als auch Krankenkasse in Anspruch nehmen. Das Verhältnis von Pflegekassen und Krankenkassen folgt dem Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, ist in der angegliederten Krankenkasse automatisch auch Mitglied.

Anfallende Kosten aufgrund einer Erkrankung werden anteilig von der Krankenkasse und von der Pflegekasse finanziert. 

  • Die Krankenkasse zahlt die Kosten für medizinische, notwendige Leistungen wie beispielsweise Gesundheitskosten aufgrund einer Krankheit, Mutterschaft oder eines Unfalls.
  • Die Pflegekasse zahlt nach dem fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) alle ärztlich verordneten Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Pflegekassen finanzieren bestimmte Leistungen mit der Absicht, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, indem präventive Maßnahmen, spezielle medizinische Behandlungen oder Rehabilitationen finanziert werden.

Pflegegrad12345-Hinweis:
In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Die Pflegekasse ist der Krankenkasse angegliedert, d. h. Du bist automatisch dort pflegeversichert, wo du krankenversichert bist. Die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung bezahlen anteilig die Kosten Deiner Versorgung. Die Krankenkasse finanziert Leistungen bei vorhandener Krankheit, während die Pflegekasse die Prävention von Pflege als auch alles rund um die Pflege finanziert.

Gesetzliche oder private Pflegekasse? 

Unabhängig davon, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist, hast Du die Pflicht, Kranken- als auch pflegeversichert zu sein. Bei der Versicherung lassen sich die gesetzliche Krankenversicherung, die private Krankenversicherung und die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden.

  • Gesetzlich Krankenversicherte

Zu den Pflichtmitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählen alle Arbeitnehmer/innen deren Bruttonettoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2022: 64.350 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro monatlich beziehungsweise 520 Euro ab dem 1. Oktober 2022) liegt.

  • Privat Krankenversicherte

Für Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Studenten ist der Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV) ohne besondere Voraussetzungen möglich. Angestellte hingegen müssen pro Jahr mehr als 64.350 Euro Bruttoeinkommen (Stand 2022) vorweisen, um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Privatversicherte haben in den ersten sechs Monaten eine bestimmte Wahlfreiheit hinsichtlich ihrer Pflegekasse. Regulär wird die Pflegeversicherung bei Deiner regulären Krankenkasse abgeschlossen. Gesetzlich Krankenversicherte hingegen haben keine Wahlfreiheit und erhalten ihre Pflegeversicherung zwingend über Deine bisherige Krankenkasse.

  • Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

Freiwillig krankenversichert sind Personen, die regulär Anspruch auf eine private Krankenversicherung haben, aber freiwillig weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Freiwillig gesetzlich Versicherte können innerhalb der ersten drei Monate der Versicherungsfreiheit einen Antrag stellen, um in eine private Pflegeversicherung zu wechseln. 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Der Unterschied zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten liegt in der Wahl der Pflegekasse. Privat Krankenversicherte besitzen in den ersten sechs Monaten eine bestimmte Wahlfreiheit hinsichtlich ihrer Pflegekasse. Gesetzlich Krankenversicherte hingegen sind bei der Pflegekasse an ihre Krankenkasse gebunden und die Pflegekasse folgt der Krankenkasse.

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegekasse? 

Wie bereits im darüberstehenden Abschnitt beschrieben sind die Pflegekassen die Träger der Pflegeversicherung. Die Pflegekassen finanzieren alle Leistungen mit dem Ziel, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder auszugleichen. Möchtest Du bestimmte Leistungen der Pflegekasse beantragen, wie bspw. Pflegegeld, beantragst Du die Leistung bei der Pflegekasse. Regulär werden Leistungen der Pflegekasse telefonisch, formlos schriftlich oder über das Online- Formular auf der Website Deiner Pflegekasse gestellt. Die Art und Form der Einreichung ist abhängig von der gewünschten Leistung. Bei Fragen zur Antragsstellung empfehlen wir Dir, Deine/n Zuständige/n der jeweiligen Pflegekasse telefonisch zu kontaktieren. Denn diese/r informiert Dich über alle weiteren Schritte.

Was zahlt die Pflegekasse?

Übergeordnetes Ziel der Pflegekasse ist die Sicherstellung und Finanzierung der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Das bedeutet, Kosten, die durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen, werden durch die Pflegeversicherung gezahlt. Zu diesen Aufwendungen zählen beispielsweise die Finanzierung des Pflegeheims, der Tagespflege, der ambulanten Pflege oder der stationären Pflege.

Diese Arten der pflegerischen Versorgung werden durch bestimmte Leistungen von der Pflegekasse unterstützt, zu diesen zählen:

Das Pflegegeld dient dazu, pflegebedürftigen Personen eine Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Je nach Höhe Deines Pflegegrades erhältst Du monatliche Geldleistungen, um Deine häusliche pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Die Betreuung erfolgt meist von Angehörigen, die pflegerisch tätig werden.

Die Pflegesachleistungen finanzieren die professionelle pflegerische Versorgung durch beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst. In Abhängigkeit von Deinem Pflegegrad hast Du Anspruch auf bestimmte Geldbeträge, die jedoch im Unterschied zum Pflegegeld zweckgebunden für die professionelle Pflege eingesetzt werden müssen. Die Pflegekasse rechnet die Kosten direkt mit dem jeweiligen Dienstleister ab.

  • Die Kombinationsleistungen 

Im Falle der Kombinationsleistungen werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen kombiniert, indem morgens beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst kommt und sich abends pflegende Angehörige um die Pflege der Liebsten kümmern.

Ergänzend zu den oben genannten Varianten gibt es bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Wert von 125 Euro monatlich. Unter diesen fallen beispielsweise Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität, Putz- und Haushaltshilfen sowie Alltagsbegleitungen, für unter anderem Einkäufe.

Um langfristige Autonomie im häuslichen Bereich zu erreichen, gewährt Dir Deine Pflegeversicherung einen Zuschuss für Wohnumbaumaßnahmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 4.000 Euro pro Maßnahme.

  • Leistungen Kraftfahrzeughilfe

Zuschüsse für das Auto bzw. eine Kraftfahrzeughilfe erhalten Menschen mit Behinderung, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass die Behinderung dauerhaft besteht und Du dauerhaft auf die Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen bist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz erreichen zu können. Es gibt jedoch für pflegende Angehörige keine Erstattungsmöglichkeit von Fahrtkosten über die Pflegekasse. Pflegende Angehörige können sich Autokosten über die Steuererklärung zurückholen.

  • Leistungen im Sinne von Alltagsbegleiter/innen

Alltagsbegleiter/innen arbeiten stundenweise in der Begleitung und Beschäftigung von pflegebedürftigen Personen innerhalb der häuslichen Pflege. Wichtig ist, dass Alltagshelfer/innen keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern lediglich Unterstützung bei der Alltagsgestaltung erbringen. Die Kosten lassen sich im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (bis 2.418 Euro jährlich) mit der Pflegekasse verrechnen. Du kannst ab dem Pflegegrad 2 bei 100 Prozent Verhinderungspflege 1612 Euro für die Pflege der Alltagshelfer/innen aufwenden.

  • Leistungen der 24h Pflege

Die 24- Stunden Pflege bezeichnet die Rund-um-die-Uhr-Versorgung Deiner Liebsten. Die 24- Stunden Pflege wird nicht direkt von der Pflegekasse finanziert, kann jedoch über die Kombination verschiedener Leistungen wie das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen als auch das Nutzen der Entlastungsleistungen oder Alltagshelfer/innen in Verbindung mit der Verhinderungspflege organisiert werden.

Voraussetzung, um die Pflegeleistungen beziehen zu können, ist ein vorhandener Pflegegrad. Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse formlos schriftlich, telefonisch oder durch das Nutzen des Online Formulars auf der Website der Pflegekasse beantragt. Deine zuständige Pflegekasse ist immer an Deine Krankenversicherung angegliedert. Grundsätzlich werden fünf verschiedene Pflegegrade unterschieden. Je höher Dein Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen erhältst Du von der Pflegekasse. 

Pflegegrad12345- Hinweis:
Die Pflegekasse stellt die Finanzierung der pflegerischen Versorgung in Deutschland, durch die Finanzierung der häuslichen Pflege, der ambulanten Pflege oder der stationären Pflege, sicher. Die Sicherstellung geschieht über die Finanzierung verschiedener Leistungen wie beispielsweise Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Voraussetzung, um Leistungen zu erhalten, ist ein vorhandener Pflegegrad.

Pflegekassenfinanzierung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung

Die Pflegekasse als gesetzlicher oder privater (je nach Versicherungsstatus) Träger finanziert nicht alle anfallenden Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Sie dient als Teilkaskoversicherung und zahlt jeweils nur einen Teil der anfallenden Kosten der ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege. Die Kosten der Pflege gehen jedoch über diesen Betrag hinaus, so kommen beispielsweise bei einer stationären Pflege Miet- und Verpflegungskosten hinzu. 

Für diesen Fall gibt es zusätzlich zu der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherungen. Diese kannst Du bei Deiner Pflegekasse oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen einen monatlichen Versicherungsbeitrag abschließen. 

Du kannst zwischen drei Möglichkeiten beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung wählen:

1. Pflegerentenversicherung

Bei dieser Pflegezusatzversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung. Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit erhältst Du eine monatliche Rente, die abhängig von Deinem individuellen Hilfsumfang ausgezahlt wird.

2. Pflegekostenversicherung

Diese Pflegezusatzversicherung übernimmt einen Teil oder den Gesamtbetrag der Restpflegekosten, d. h. derjenigen Kosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgesichert ist.

3. Pflegetagegeldversicherung

Bei dieser Versicherung erhältst Du pro Tag ein bestimmtes Tagegeld. Die Höhe des Tagegeldes ist abhängig von Deinem anerkannten Pflegegrad. Das Tagegeld ist unabhängig von den Leistungen der Pflegekasse. Das bedeutet, dass Geld nicht an die Leistungen der Pflegekasse gebunden und kann auch für individuelle Zwecke wie privates Vergnügen verwendet werden.

Die Höhe des monatlichen Versicherungsbeitrages ist abhängig von der Art der Pflegezusatzversicherung, Deines Alters und des gewünschten Leistungsrahmens. Wir empfehlen Dir, mehrere Anbieter/innen und Arten zu recherchieren, um die geeignetste Wahl für Deine spätere Absicherung zu treffen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Leistungen der Pflegekasse decken im Pflegefall nur einen Teil der aufkommenden Kosten ab. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zusätzlich eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um weitere Kosten im Pflegefall abzudecken. Unterschieden werden die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegetageversicherung.

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Pflegekassen im Überblick

So unterschiedlich wie die Krankenkassen sind, sind auch die Pflegekassen. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert, weshalb diese identisch aufgeführt werden.

In Deutschland gibt es 113 Krankenkassen:

  • elf Ortskrankenkassen (AOK), 
  • 88 Betriebskrankenkassen (BKK),
  • sechs Innungskrankenkassen (IKK), 
  • eine Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), 
  • eine Knappschaft-Bahn-See (KBS) 
  • und sechs Verbände der Ersatzkassen.

Die 15 größten gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Deutschland sind:

Die 10 größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland sind:

Feature Fragen

Wie sieht der Bescheid der Pflegekasse aus?

Der Pflegegradbescheid ist ein Nachweis, in dem die Höhe Deines Pflegegrades ausgestellt ist. Der Pflegegrad ist notwendig, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Je höher Dein Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen werden Dir von der Pflegekasse finanziert. 

Den Pflegegradbescheid erkennst Du an folgenden Angaben: Die Nennung des Pflegegrades in den Du eingestuft wurdest, die Höhe der Leistungen, die du erhältst und die Dauer (d. h. der Zeitraum) für den die Leistungen bewilligt sind.

Der Pflegegradbescheid erhältst Du ca. 4 Wochen nach Deiner Pflegebegutachtung. Alles rund um den Pflegegradantrag erfährst Du hier: Pflegegrad beantragen.

Was ist eine Pflegekasse?

Die Pflegekassen dienen als Träger der Pflegeversicherung und sind den Krankenkassen und der Bundesknappschaft angegliedert. Durch die Angliederung der Pflegekasse an die Krankenkasse bist Du automatisch mit Deiner Krankenversicherung auch Pflegeversichert. Die Pflegekasse verwaltet die Gelder der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung finanziert bestimmte Leistungen mit der Absicht, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, indem präventive Maßnahmen, spezielle medizinische Behandlungen oder Rehabilitationen finanziert werden. Zu den Leistungen zählen Sach- oder Geldleistungen wie beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen. Die Höhe Deiner Leistungen ist abhängig von Deinem Pflegegrad.

Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?

Die Pflegekasse folgt der Krankenkasse, d.h. die Pflegekasse ist der Krankenkasse angegliedert. Deine jeweilige Krankenkasse, beispielsweise die AOK, BARMER oder die IKK stellen gleichzeitig Deine Pflegekasse dar. Bei Fragen kannst Du jederzeit Deine Krankenkasse kontaktieren. Diese leiten Dich an die entsprechende Stelle der Pflegekasse weiter.

Was zahlt die Pflegekasse? 

Die Pflegekasse stellt als Pflegeversicherung die pflegerische Versorgung im Falle einer Pflegebedürftigkeit sicher. Die Pflegekasse zahlt präventive Maßnahmen, spezielle medizinische Behandlungen oder Rehabilitationen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von Deinem Pflegegrad. Wenn Du bisher keinen Pflegegrad besitzt, kannst Du diese telefonisch, formlos, schriftlich oder mittels des Onlineformulars auf der Website Deiner Pflegekasse beantragen. 

Die Pflegekasse zahlt beispielsweise:

Durch diese Leistungen werden die häusliche, die ambulante und die stationäre Pflege finanziert. Die Pflegeversicherung stellt jedoch nur eine Teilkaskoversicherung dar, d. h. es werden die Kosten in Abhängigkeit vom Pflegegrad nur in einer bestimmten Höhe übernommen. Aus diesem Grund empfehlen wir das Abschließen einer Pflegezusatzversicherung, um zusätzliche Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit stemmen zu können. Zu den Pflegezusatzversicherungen zählen die Pflegekostenversicherung, die Pflegetageversicherung und die Pflegerentenversicherung. Mehr Informationen erhältst Du im Abschnitt „Pflegekassenfinanzierung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung“.

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