Bettschutzeinlagen sind speziell für das Bett konzipierte Unterlagen. Diese verhindern das Durchnässen oder Verschmutzen des Bettes durch Flüssigkeiten, Nahrungsmittel, Erbrochenem oder Wundsekreten. Sie dienen dem Wohl des Pflegebedürftigen und dem Schutz des Bettes.

In der Regel haben diese Unterlagen ein normiertes Maß von 60 x 90 Zentimetern. Je nach Verwendungsart wird die Auflage von der Pflegekraft oder den pflegenden Angehörigen platziert. Durch die Auflage soll ein Teil des Bettes geschützt werden. Das normierte Maß erleichtert eine schnelle neue Platzierung bei der Pflege der Angehörigen. Die Schutzauflage wird so positioniert, dass alle kritischen Bereiche abgedeckt sind. Bettschutzeinlagen bestehen aus mehrlagigen Zellstoffschichten, die Flüssigkeiten aufsaugen. Durch den saugenden Mechanismus der Bettschutzeinlage erhält die betroffene Person nach kurzer Zeit wieder ein trockenes Gefühl. Die Unterseite der Einlage besteht aus einer wasserundurchlässigen und reißfesten Außenfolie aus PVC. Diese PVC- Schutzfolie ist rutschfest und verbleibt somit am Ort. Bettschutzeinlagen haben zwei Funktionen. Einerseits soll der Betroffene, z.B. bei Inkontinenz, schnellstmöglich ein trockenes Gefühl erhalten, andererseits wird auch das Bett vor den Flüssigkeiten oder Verschmutzungen geschützt.

Die Einlagen bilden ein wichtiges und unerlässliches Grundwerkzeug in der Pflege von Angehörigen und können einfach und unkompliziert im Hausmüll entsorgt werden. Bettschutzunterlagen werden bei vorhandener Pflegebedürftigkeit nach §40 SGB XI im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale bereits ab dem Pflegegrad 1 von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finanziert. Die gesetzlich finanzierten Einlagen zählen zu den einmalig verwendbaren Pflegehilfsmittel. Mehr zu dem Thema der Finanzierung und den Arten von Einlagen erhältst Du im weiteren Verlauf des Beitrages.

Inhalt:
Arten von Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen oder Inkontinenzmaterial?
Einmal- Bettschutzeinlagen als finanzierte Pflegehilfsmittel
Bettschutzeinlagen sind erstattungsfähige Pflegehilfsmittel
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Habe ich Anspruch auf die Kostenerstattung?

Pflegegrad12345- Hinweis:
Bettschutzeinlagen sind normierte saugende Bettauflagen, die Flüssigkeiten, Verschmutzungen, Wundsekrete etc. aufsaugen. Hierdurch wird dem Pflegebedürftigen ein sicheres Gefühl vermittelt und gleichzeitig das Bett geschützt. So wird dem Pflegepersonal / den pflegenden Angehörigen die Arbeit erleichtert.

Arten von Bettschutzeinlagen

Es gibt Einwegbettschutzeinlagen und wiederverwendbare Einlagen. Einweg-Bettschutzeinlagen werden auch als „Saugunterlagen“ bezeichnet und werden nach einmaliger Benutzung entsorgt. Sie bestehen aus weichen Zellstoffflocken und einer wasserundurchlässigen, rutsch- und reißfesten Unterfolie. Hierdurch wird die Würde des Pflegebedürftigen und auch die Sauberkeit des Bettes gewährt. Die saugenden Einlagen werden häufig bei einer vorübergehenden Inkontinenz wie z.B. nach einer Operation verwendet.

Einweg Bettschutzunterlagen eignen sich auch besonders gut zur Mitnahme auf Reisen oder bei Auswärtsübernachtungen. Positiv fällt weiterhin auf, dass Einweg Bettschutzunterlagen schrankfertig gefaltet und leicht im Gewicht sind. Hierdurch können sie ohne Probleme mitgenommen oder ausgetauscht werden. Entsorgt werden Einweg Bettschutzunterlagen nach einmaligem Gebrauch im regulären Hausmüll.

Vorteile von Einweg- Bettschutzunterlage auf einem Blick:

  1. sofort einsetzbar ohne Wasch- oder Trockenzeit
  2. leicht anwendbar und entsorgbar
  3. jederzeit für unterwegs verwendbar
  4. unkompliziert in der Handhabung

Nachteile von Einmalbettschutzeinlagen sind störende, raschelnde Geräusche, sowie der hohe Müllverbrauch und damit eine geringe Nachhaltigkeit.

Mehrweg- oder wiederverwendbare Bettschutzeinlagen können, wie es der Name bereits verrät, mehrfach verwendet werden und sind hierdurch besonders nachhaltig und umweltfreundlich. Wiederverwendbare Einlagen bestehen aus einem Baumwollgewebe und sind besonders hautfreundlich. An der Unterseite befindet sich eine PVC-Schicht, die das Auslaufen von Flüssigkeiten verhindert. Nachdem die wiederverwendbare Bettschutzeinlage benutzt / verschmutzt ist, kann sie bei 60 – 90 Grad in der Waschmaschine gewaschen und anschließend an der Luft oder im Trockner getrocknet werden. 

Wir empfehlen den Gebrauch von wiederverwendbaren Einwegunterlagen demjenigen, der langfristig Einlagen benötigt. In diesem Fall ist die Anschaffung einer wiederverwendbaren Einlag im Vergleich zur Einmaleinlagen umweltbewusster.

Vorteile von Mehrweg- / wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen auf einem Blick:

  1. häufige Verwendung
  2. weniger Müll / umweltbewusste Anschaffung
  3. hohe Saugkraft und Sicherheit
  4. hautverträglich und ohne störende Geräusche

Ein Nachteil bei der Verwendung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen ist ein erhöhter Arbeitsaufwand durch Waschen und Trocknen.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Bei Bettschutzeinlagen werden Einmaleinlagen und wiederverwendbare Einlagen unterschieden. Für einen dauerhaften und regelmäßigen Gebrauch sind wiederverwendbare Einlagen umweltbewusster. Für eine kurzzeitige Verwendung eignen sich Einmaleinlagen besonders.

Bettschutzeinlagen oder Inkontinenzmaterial?

Bettschutzeinlagen sind im Unterschied zu Inkontinenzmaterialien für einen einmaligen Gebrauch bei kurzzeitiger Inkontinenz bestimmt. Inkontinenzunterlagen sind für einen langfristigen Einsatz bei Inkontinenz vorgesehen. Bettschutzeinlagen besitzen ein normiertes Maß und decken nur einen Teil des Bettes ab. Inkontinenzunterlagen decken das gesamte Bett ab, bestehen aus Molton oder Frottee und sind an der Unterseite mit einer PVC – Folie versehen. Inkontinenzunterlagen sind, anders als Einmaleinlagen, waschbar und hierdurch wiederverwendbar. Da Inkontinenzeinlagen wiederverwendbar sind, fallen diese nicht unter die Pflegehilfsmittelpauschale, sondern gehören zum sogenannten Inkontinenzmaterial. Aus diesem Grund müssen Inkontinenzmaterialien in der Regel selbst bezahlt werden. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass das Inkontinenzmaterial von einem Arzt verordnet (ärztliches Rezept) wurde. Bei einem ärztlichen Rezept übernimmt Deine Krankenkasse die Kosten der Inkontinenzunterlage. Du musst lediglich die Zuzahlungspauschale von 5- 10 Euro zahlen.

Bei der Entscheidung über die Verwendung einer Bettschutzeinlage oder einer Inkontinenzunterlagen kommt es schlussendlich auf die Diagnose Deiner Erkrankung an. Handelt es sich um eine medizinisch diagnostizierte Inkontinenz, dann sollest Du eine Inkontinenzunterlage benutzen. Leidest Du an einer vorübergehenden Inkontinenz, dann empfehlen wir Dir eine Bettschutzeinlage.

Entscheidend für die Wahl der richtigen Bettschutzeinlage ist die Diagnose der Erkrankung. Je nachdem, um welche Inkontinenz es sich handelt, sind Hilfsmittel zum einmaligen oder mehrmaligen Gebrauch vorgesehen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Bettschutzeinlagen werden im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale erstattet. Sie sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Inkontinenzunterlagen sind wiederverwendbar und für eine diagnostizierte Inkontinenz geeignet. Wenn diese von einem Arzt verordnet werden sind sie ebenfalls erstattungsfähig.

Einmal- Bettschutzeinlagen als finanzierte Pflegehilfsmittel

Ab einem Pflegegrad 1 hast Du Anspruch auf Bettschutzeinlagen in der Pflege. Grundsätzlich musst Du bei der Kostenübernahme von Bettschutzunterlagen zwischen wiederverwendbaren und Einmaleinlagen unterscheiden. 

Unterlagen zum einmaligen Gebrauch gehören zu den bezuschussten Pflegehilfsmitteln und fallen in die Pflegehilfsmittelpauschale. Unter die Pflegehilfsmittelpauschale fallen alle Sachmittel oder Geräte, die in der häuslichen Pflege notwendig sind, um die selbstständige Lebensführung zu begünstigen. Die Pflegekasse unterscheidet technische Pflegehilfsmittel (wie beispielsweise Pflegebetten) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (wie Einmalhandschuhe und Betteinlagen). Aus diesem Grund erhältst Du ab dem Pflegegrad 1 Einmalbettschutzeinlagen von Deiner Pflegekasse im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale finanziert. Nach dem Sozialgesetzbuch hast Du einen Anspruch Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet zu bekommen.

Einen Überblick darüber, welche Pflegehilfsmittel finanziert oder leihweise übergeben werden, gibt das Pflegehilfsmittel – Verzeichnis: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Einmal Bettschutzeinlagen werden im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40€ pro Monat von Deiner Pflegekasse erstattet.

Bettschutzeinlagen sind erstattungsfähige Pflegehilfsmittel

Einmalbettschutzeinlagen werden im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40€ im Monat erstattet. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören nicht zur Pflegehilfsmittelpauschale. Diese sind nur dann erstattungsfähig, wenn sie von einem Arzt durch ein ärztliches Attest verschrieben werden. Einmal im Jahr hast Du ab einem Pflegegrad 1 das Anrecht, die Kosten von bis zu vier wiederverwendbaren Unterlagen rückwirkend erstattet zu bekommen. Hierzu ist ein separater Antrag notwendig. Der Antrag muss schriftlich bei Deiner eigenen Pflegekasse gestellt werden. Die Kostenübernahme wird immer individuell geprüft. Die Art der Antragstellung variiert von Pflegekasse zu Pflegekasse. Informiere Dich am besten vor der Antragstellung bei Deiner Pflegekasse über das Prozedere.

Pflegegrad12345- Hinweis:
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind in den meisten Fällen erstattungsfähig, wenn diese von einem Arzt verordnet werden. Hierzu ist ein Attest erforderlich. Die Kosten von bis zu vier wiederverwendbaren Bettschutzunterlagen kannst Du Dir einmal im Jahr von Deiner Krankenkasse erstatten lassen.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Um wiederverwendbare Einlagen zu erhalten, musst Du einen schriftlichen Antrag bei Deiner individuellen Pflegekasse stellen. 

Der Antrag sollte folgende Daten enthalten:

  • Deine Grunddaten (Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum)
  • Deine Versichertennummer
  • die Art und die Menge des Produktes (3-4 wiederverwendbare Einlagen je nach Pflegekasse)
  • die Originalquittungen der wiederverwendbaren Unterlagen
  • ggf. eine Kontoverbindung an die das Geld zurückerstattet werden soll

Die Bearbeitung Deines Antrags dauert in der Regel nicht lange (maximal 3 Wochen). Je nach Pflegekasse kannst Du bis zu vier wiederverwendbare Bettschutzeinlagen erstattet bekommen. In Ausnahmefällen ist ein medizinisches Gutachten nötig, um über die Antragstellung zu entscheiden. In diesen Fällen verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss der Antragsteller schriftlich über die Darlegung der Gründe informiert werden. Bleibt dies aus, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Seit dem 01. Januar 2017 gibt der medizinische Dienst bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung. Mit dieser Empfehlung wird eine Notwendigkeit der Versorgung mit den jeweiligen Hilfsmitteln nochmals bestätigt. Diese Empfehlungen gelten bei Zustimmung des Antragstellers / der Antragstellerin sofort als Antrag auf die Leistungen bei der jeweiligen Pflegekasse. Hierdurch entfällt eine Prüfung des Anspruches auf Hilfsmittel.

Durch diese Regelung soll das Antragsverfahren für Hilfsmittel für die Versicherten vereinfacht werden.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Nach einem schriftlichen Antrag bei Deiner individuellen Pflegekasse kannst Du Dir die Kosten von bis zu vier wiederverwendbare Bettschutzeinlagen einmal im Jahr erstatten lassen.

Habe ich Anspruch auf die Kostenerstattung?

Grundsätzlich hast Du trotz Pflegegrad keinen gesetzlichen Anspruch auf waschbare, wiederverwendbare Einlagen. Du erhältst wiederverwendbaren Bettschutzauflagen auf Rezept Deines Arztes. In bestimmten Fällen kannst Du Dir bis zu vier Unterlagen im Jahr von Deiner Pflegekasse erstatten lassen.

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

  1. Du musst einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 aufweisen.
  2. Du musst in Deiner häuslichen Umgebung gepflegt werden (häusliche Pflege) oder die Pflege muss in einer Wohngemeinschaft durchgeführt werden.
  3. Es muss sich im Sinne der Pflegehilfsmittelpauschale um ein für den Verbrauch bestimmtes Pflegehilfsmittel handeln.
  4. Es muss Deine Pflege erleichtern oder Deine Beschwerden lindern.

Zusätzlich haben bestimmte Personengruppen laut Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands einen Anspruch auf wiederverwertbare Unterlagen.

Zu diesen Personen gehören:

  • bettlägige Personen, 
  • Personen mit Dekubitus, 
  • Personen mit Inkontinenz, vorgeschädigter Haut oder sezernierenden Wunden