Die Pflege eines geliebten Menschen kann eine äußerst herausfordernde Aufgabe sein, insbesondere für pflegende Angehörige. Doch zum Glück gibt es eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern können. In diesem Beitrag möchten wir Dir zeigen, was Pflegehilfsmittel sind, welche Unterschiede es gibt und wie Du diese beantragen kannst.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege unerlässlich sind und dazu beitragen, die Lebensführung von Pflegebedürftigen zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwischen zwei Arten:

  1. Technische Pflegehilfsmittel: Hierzu zählen beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme. Diese technischen Hilfsmittel dienen dazu, die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag zu unterstützen, ihre Mobilität zu verbessern und mehr Sicherheit zu bieten.
  2. Verbrauchsprodukte: Diese umfassen Einmalhandschuhe, Betteinlagen und ähnliche Produkte, die regelmäßig verbraucht werden und zur hygienischen Versorgung des Pflegebedürftigen notwendig sind. Diese Verbrauchsprodukte tragen dazu bei, eine angemessene und hygienische Pflege zu gewährleisten.

Durch die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln können pflegende Angehörige die Pflegebedürftigen besser unterstützen und gleichzeitig ihre eigene Belastung reduzieren. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Arten zu informieren und bei Bedarf den Antragsprozess bei der Pflegekasse in die Wege zu leiten, um von den finanziellen Leistungen zu profitieren.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die pflegebedürftigen Personen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen und von der Pflegeversicherung in technische Hilfsmittel wie Pflegebetten und Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe und Betteinlagen unterteilt werden.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Um technische Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse zu erhalten oder monatlich Verbrauchsprodukte zu bekommen, musst du jeweils einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Du hast verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun.

  • Erstens kannst Du den Antrag oft direkt über den/die Anbieter/in für Pflegehilfsmittel stellen. Die Pflegekasse prüft den Antrag. Dieser muss bewilligt werden, damit du das Pflegehilfsmittel bekommst.
  • Zweitens können während der Pflegebegutachtung, in der deine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, konkrete Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln vom Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF gegeben werden. Wenn du diesen Empfehlungen zustimmst, gelten sie als erfolgreicher Antrag, und die Pflegekasse leitet die weiteren Schritte ein.
  • Drittens können auch Pflegekräfte Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen, indem Du ein Formular ausfüllst und es an den zuständigen Kostenträger schickst. Das ist möglich, wenn die Pflegekraft entweder Pflegesachleistungen finanziert, den verpflichtenden Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger durchführt oder im Rahmen von Häuslicher Krankenpflege, Behandlungspflege oder außerklinischer Intensivpflege zu Dir nach Hause kommt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Pflegehilfsmittel werden nach einem Antrag bei Deiner Pflegekasse genehmigt. Du kannst entweder direkt über den/die Anbieter/in oder während der Pflegebegutachtung Empfehlungen für Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erhalten. Zusätzlich können auch Pflegekräfte Empfehlungen für Hilfsmittel aussprechen, wenn sie bestimmte Leistungen erbringen.

Pflegehilfsmittel Liste 2023

  • Produktgruppe 50 umfasst Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Zubehör und Rollstühle zur Erleichterung der Pflege.
  • In Produktgruppe 51 finden sich Hilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene, wie Betthygiene-Produkte und Waschsysteme. 
  • Produktgruppe 52 beinhaltet Hilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung wie Notrufsysteme und Orientierungshilfen. 
  • Die Produktgruppe 53 ist in Produktgruppe 51 aufgegangen und umfasst Hilfsmittel zur Linderung von Beschwerden. 
  • Schließlich umfasst Produktgruppe 54 Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel, Masken, Handschuhe und Einmal-Bettschutz.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Teil der Produktgruppe 54 im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands, dienen dazu, die Pflege von Pflegebedürftigen zu Hause für Pflegekräfte und pflegende Angehörige einfacher, angenehmer und sicherer zu gestalten. Diese Hilfsmittel werden bei akuten Pflegesituationen wie dem Waschen, der Nahrungsaufnahme oder dem Toilettengang eingesetzt und sind für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Beispiele für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Mundschutz, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Pflegehilfsmittel beantragen: Unterschiede hinsichtlich technischer oder Verbrauchsprodukte?

Die Beantragung von Hilfsmitteln kann je nach Art des Hilfsmittels und den individuellen Gegebenheiten unterschiedlich sein. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen der Beantragung von technischen Hilfsmitteln und Verbrauchsprodukten erläutert.

  • Technische Pflegehilfsmittel, die in den Produktgruppen 50 bis 53 (des Pflegehilfsmittelverzeichnisses geregelt sind, umfassen in der Regel wiederverwendbare Geräte (Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme). Die Pflegekassen überlassen diese Hilfsmittel in der Regel als Leihgabe, aber in einigen Fällen müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Pflegehilfsmittel zahlen. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle mit Sitzkantelung, Notrufsysteme und Hilfsmittel zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten.
  • Um Pflegehilfsmittel (wie Einmalhandschuhen oder Betteinlagen) zum Verbrauch zu erhalten, ist in der Regel keine ärztliche Verordnung erforderlich. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, die eine Bearbeitungsfrist von 3 Wochen einhalten muss. Nach Genehmigung können die Hilfsmittel über Fachhändler, Sanitätshäuser oder Dienstleister bezogen werden, wobei die Abrechnung in der Regel direkt mit der Pflegekasse erfolgt. Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro. Für die Beantragung werden spezifische Formulare verwendet, die an die Pflegekasse gesendet werden, und verifizierte Vertragspartner wie beispielsweise Pflegeboxen unterstützen bei den Formalitäten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Verfahren und Anforderungen bei der Beantragung von Hilfsmitteln von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren können. Es empfiehlt sich daher, vor der Beantragung von Hilfsmitteln Rücksprache mit der zuständigen Pflegekasse zu halten und sich über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu informieren. Die Pflegekasse kann bei Fragen zur Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen unterstützen und Auskunft über die genauen Abläufe geben.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Pflegehilfsmittel werden nach einem Antrag bei Deiner Pflegekasse genehmigt. Du kannst entweder direkt über den/die Anbieter/in oder während der Pflegebegutachtung Empfehlungen für Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erhalten. Zusätzlich können auch Pflegekräfte Empfehlungen für Hilfsmittel aussprechen, wenn sie bestimmte Leistungen erbringen.

Technische Pflegehilfsmittel beantragen?

Um einen Antrag für technische Pflegehilfsmittel genehmigt zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige besitzt einen anerkannten Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige lebt entweder zuhause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  • Das beantragte Pflegehilfsmittel dient entweder der Erleichterung oder Unterstützung der Pflege, der Linderung von Beschwerden oder der Förderung eines selbständigen Lebens.

Für technische Hilfsmittel ist in der Regel ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. In diesem Antrag muss die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen den konkreten Bedarf und die Notwendigkeit des beantragten technischen Hilfsmittels begründen. Es kann auch erforderlich sein, ärztliche Unterlagen oder Gutachten vorzulegen, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet innerhalb einer bestimmten Frist über die Kostenübernahme.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Für die Genehmigung eines Antrags auf technische Pflegehilfsmittel müssen der Pflegegrad des Antragstellers anerkannt sein, er muss zuhause oder in einer entsprechenden Wohnform leben, und das beantragte Hilfsmittel muss die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbstständiges Leben ermöglichen. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme innerhalb einer bestimmten Frist.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beantragen?

Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad haben, 
  • zuhause oder in einer entsprechenden Wohnform leben und 
  • zumindest teilweise privat von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. 

Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ohne Zuzahlung. Oftmals kannst Du den Antrag direkt über den Anbieter/ die Anbieter*in für Pflegehilfsmittel stellen. Die Pflegekasse prüft und genehmigt den Antrag, damit Du das benötigte Pflegehilfsmittel erhältst. Wenn die Kosten den Erstattungsbetrag überschreiten, muss der Pflegebedürftige die Mehrkosten selbst tragen. Zugelassene Dienstleister rechnen die Kosten meist direkt mit der Pflegekasse ab, und wenn man eine Pflegehilfsmittelbox bestellt, deren Wert die 40 Euro nicht übersteigt, werden die Produkte kostenlos nach Hause geliefert. Privatversicherte müssen die Kosten vorstrecken und können diese dann bei ihrem Versicherungsunternehmen erstatten lassen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Um kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu erhalten, müssen pflegebedürftige Personen einen anerkannten Pflegegrad haben, zuhause oder in einer entsprechenden Wohnform leben und teilweise privat gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 Euro monatlich ohne Zuzahlung, und zugelassene Dienstleister rechnen die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.

Fristen beim Beantragen von Pflegehilfsmitteln?

Wenn es um die Beantragung von Pflegehilfsmitteln geht, ist es wichtig, die damit verbundenen Fristen zu beachten. Die Einhaltung dieser Fristen kann entscheidend sein, um eine reibungslose Versorgung mit den benötigten Hilfsmitteln zu gewährleisten. Hier erfährst du, worauf du achten solltest:

  1. Antragsfrist: Sobald du den Bedarf an Pflegehilfsmitteln feststellst, solltest du zeitnah einen Antrag bei deiner Pflegekasse stellen. Je früher du den Antrag einreichst, desto schneller kann die Bearbeitung erfolgen. Es ist ratsam, den Antrag nicht bis zuletzt aufzuschieben, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden.
  2. Entscheidungsfrist der Pflegekasse: Die Pflegekasse hat eine bestimmte Frist, innerhalb derer sie über Deinen Antrag entscheiden muss. In der Regel beträgt diese Frist drei Wochen ab dem Zeitpunkt des Auftragseingangs. Innerhalb dieser Zeit wird geprüft, ob die beantragten Pflegehilfsmittel bewilligt werden können.
  3. Verlängerung der Frist: Unter bestimmten Umständen kann sich die Entscheidungsfrist auf fünf Wochen verlängern. Dies geschieht, wenn ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, um die Leistungsentscheidung zu treffen. Das Gutachten kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
  4. Mitteilung über Verzögerungen: Sollte die Pflegekasse die Frist nicht einhalten können, ist sie verpflichtet, dich rechtzeitig schriftlich darüber zu informieren. Du musst die Gründe für die Verzögerung angeben und eine plausible Begründung liefern. Wenn die Pflegekasse es versäumt, dir rechtzeitig Bescheid zu geben, wird die Leistung nach Ablauf der Frist automatisch als genehmigt betrachtet.

Es ist wichtig, diese Fristen im Blick zu behalten und bei eventuellen Verzögerungen aktiv nachzufragen. Falls die Pflegekasse die Frist nicht einhält und keine rechtzeitige Mitteilung erfolgt, hast du Anspruch auf eine genehmigte Leistung.

Die Einhaltung der Fristen beim Beantragen von Pflegehilfsmitteln trägt dazu bei, dass du die benötigte Unterstützung so schnell wie möglich erhältst. Daher ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen und den Fortschritt des Antrags aktiv zu verfolgen. Bei Fragen oder Unsicherheiten kannst Du Dich jederzeit an deine zuständige Pflegekasse wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Beachte die Fristen bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln, um eine reibungslose Versorgung zu gewährleisten. Stelle den Antrag frühzeitig, verfolge den Fortschritt und informiere dich bei Fragen bei deiner Pflegekasse.

Die Hilfsmittelempfehlung anstelle Antragstellung?

Bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln spielt die Hilfsmittelempfehlung eine wichtige Rolle. Diese Empfehlung wird im Rahmen der Pflegebegutachtung vom Medizinischen Dienst oder von den Gutachterinnen und Gutachtern der Pflegekasse abgegeben. Hier erfährst du, warum diese Empfehlung so bedeutsam ist und welche Vorteile sie bietet:

  1. Konkrete Empfehlungen: Die Hilfsmittelempfehlung beinhaltet konkrete Vorschläge zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung. Die Gutachterinnen und Gutachter bewerten den individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Person und empfehlen entsprechende Hilfsmittel, die zur Erleichterung des Alltags beitragen können. Diese Empfehlungen basieren auf der fachlichen Expertise der Gutachterinnen und Gutachter sowie auf den ermittelten Pflegebedürfnissen.
  2. Antragstellung: Die Hilfsmittelempfehlung gilt gleichzeitig als Antrag auf die empfohlenen Leistungen, sofern die pflegebedürftige Person dem zustimmt. Dies vereinfacht den Antragsprozess erheblich. Anstatt einen separaten Antrag für jedes einzelne Hilfsmittel stellen zu müssen, kann die Empfehlung als Grundlage für den Antrag genutzt werden. Dadurch entfällt eine zusätzliche fachliche Prüfung der Notwendigkeit der Versorgung durch die Pflege- oder Krankenkasse.
  3. Bestätigung der Notwendigkeit: Mit der Hilfsmittelempfehlung wird zugleich bestätigt, dass die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln notwendig ist. Die Empfehlung der Gutachterinnen und Gutachter dient als Nachweis für die erforderliche Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden sollen. Dies erleichtert den Genehmigungsprozess und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung seitens der Pflegekasse.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht nur die Gutachterinnen und Gutachter die Hilfsmittel empfehlen können. Auch Pflegefachkräfte, die im Rahmen ihrer Leistungserbringung und Beratungseinsätze tätig sind, können konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Dadurch wird eine breitere Basis für die Empfehlungen geschaffen und eine individuelle Unterstützung gewährleistet.

Die Hilfsmittelempfehlung spielt eine wesentliche Rolle bei der bedarfsgerechten Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Sie vereinfacht den Antragsprozess, bestätigt die Notwendigkeit der Hilfsmittel und erhöht die Chancen auf eine genehmigte Versorgung. Falls du weitere Fragen zur Hilfsmittelempfehlung hast, kannst du dich an deine zuständige Pflegekasse oder an die Pflegefachkräfte vor Ort wenden. Sie stehen dir mit Rat und Unterstützung zur Seite.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Hilfsmittelempfehlung im Rahmen der Pflegebegutachtung spielt eine wichtige Rolle bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln. Sie vereinfacht den Antragsprozess, bestätigt die Notwendigkeit der Hilfsmittel und erhöht die Chancen auf eine genehmigte Versorgung.

Wann kommt die Pflegekasse für die Kosten der Pflegehilfsmittel auf?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn diese dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Es darf keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse bestehen. Um eine Orientierung über die erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel zu erhalten, kann das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen herangezogen werden.

Für technische Pflegehilfsmittel ist ein Eigenanteil von zehn Prozent, jedoch maximal 25 Euro, von der pflegebedürftigen Person zu zahlen. Bei größeren technischen Pflegehilfsmitteln wird oft eine leihweise Überlassung vereinbart. Verbrauchsprodukte werden bis zu einer Erstattungsgrenze von 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse übernommen. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass individuelle Regelungen und Vereinbarungen je nach Pflegekasse variieren können.

Es empfiehlt sich, vor der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln Rücksprache mit der Pflegekasse zu halten, um die genauen Konditionen und Kostenübernahmen zu klären. Die Pflegekasse kann dich über die spezifischen Regelungen informieren und bei Fragen zur Verfügung stehen. Eine frühzeitige Abklärung der Kostenübernahme gewährleistet eine transparente und finanziell abgesicherte Versorgung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für erstattungsfähige Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern und zur Selbstständigkeit beitragen. Vor der Anschaffung ist es ratsam, die genauen Konditionen und Kostenübernahmen mit der Pflegekasse zu klären.

Feature Fragen

Reduzierung der Pflegehilfsmittel von 60 auf 40 Euro?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die nur einmal benutzt werden können, können bis zu 40 € pro Monat beantragt werden. Es gab eine Sonderregelung während der Corona-Pandemie, die die Erstattungsgrenze auf 60 € erhöhte, jedoch wurde sie ab dem 1. Januar 2022 wieder auf 40 € gesenkt.

Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?

Ein häufiger Fehler besteht darin, Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel als Synonyme zu verwenden. Obwohl pflegebedürftige Personen möglicherweise Anspruch auf Rollstühle, Gehhilfen oder Inkontinenzhilfen haben, handelt es sich hierbei um Hilfsmittel, die in den Produktgruppen 01 bis 38 des Hilfsmittelverzeichnisses definiert sind.

Die Zuständigkeit für Pflegehilfsmittel liegt bei der Pflegekasse, während die Krankenkasse für Hilfsmittel zuständig ist und deren Bearbeitung und Bereitstellung übernimmt.