Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Personen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können. Die pflegerische Versorgung wird mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes sichergestellt. Dieser unterstützt sowohl die Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen bei der Pflege zu Hause.
Inhalt
Ambulante Pflege: die Aufgaben
Ambulante Pflege: Finanzierung
Ambulante Pflege: Entlastungsbeitrag
Der Leistungskatalog und die Preislisten in der ambulanten Pflege
Ambulante Pflege: der Pflegevertrag
Für wen ist die ambulante Pflege geeignet?
Formen der Pflege zuhause
Vor- und Nachteile der ambulanten Pflege
Pflegedienst für die ambulante Pflege finden
Um den ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen zu können, benötigst Du mindestens den Pflegegrad 2 und musst zu hause gepflegt werden. Die ambulante Pflege hat das Ziel, Dich und Deine Familie im Alltag zu unterstützen. So können pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf, Pflege und Betreuung unter einen Hut bringen. Inbegriffen sind verschiedene Leistungsangebote wie körperbezogene und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, die häusliche Krankenpflege wie auch die Beratung von Pflegebedürftigen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die ambulante Pflege wird auch als häusliche Pflege betitelt. Die pflegerische Versorgung des ambulanten Pflegedienstes wird über professionelle Pflegekräfte sichergestellt. Die ambulanten Pflegekräfte kommen von mehrmals in der Woche bis mehrmals täglich zu Dir nach Hause.
Ambulante Pflege: die Aufgaben
Die Aufgabengebiete des ambulanten Pflegedienstes erstrecken sich auf fünf Bereiche: die körperbezogenen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, die häusliche Krankenpflege, als auch die Beratung von Pflegebedürftigen und Hilfen in der Haushaltsführung.
- Unter den körperbezogenen Pflegemaßnahmen sind alle Tätigkeiten der Körperpflege, der Ernährung und der Förderung der Bewegungsfähigkeit inbegriffen (beispielsweise Hilfestellungen bei der morgendlichen Körperhygiene).
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen sollen Dir Deine sozialen Kontakte erhalten und Dir bei der Gestaltung Deines Alltages helfen, z. B. die Pflegebegleitung zu Arztterminen.
- Die häusliche Krankenpflege ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung der Krankenversicherung. Durch diese erhältst Du Injektionen, Medikamente und auch Verbandswechsel.
- Der ambulante Pflegedienst steht Dir und Deinen Angehörigen bei Fragen zur Seite und unterstützt und vermittelt Hilfsdienste, z. B. Essenslieferungen, die Organisation von Fahrdiensten oder Krankentransporten.
- Zuletzt hilft Dir der ambulante Pflegedienst Deinen Alltag und Deinen Haushalt zu bewältigen, in dem Du beim Kochen oder Reinigen Deiner Wohnung entlastet wirst.
Ambulante Pflege: Finanzierung
Die Kosten für die ambulante pflegerische Versorgung übernimmt Deine individuelle Pflegekasse. Allerdings werden die auftretenden Kosten nicht komplett gezahlt, sondern nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Die Dauer des Höchstbeitrags beläuft sich auf einen Monat. Die Höhe ist abhängig von Deinem Pflegegrad. Je höher Dein Pflegegrad desto mehr Pflegesachleistungen stehen Dir zu. Deine Pflegekasse finanziert nur Aufwendungen des ambulanten Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Zusätzliche Leistungen werden nicht finanziert.
Anschließend siehst Du eine Tabelle mit den Höchstbeiträgen sortiert nach Pflegegrad.
Pflegebedürftigkeit in Graden | Maximale Leistung /pro Monat |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1995 Euro |
Ambulante Pflege: Entlastungsbeitrag
Zusätzlich kannst Du einen Entlastungsbeitrag von bis zu 125 Euro im Monat erhalten. Der Entlastungsbeitrag gilt grundsätzlich für alle Pflegebedürftige, die in der häuslichen Pflege betreut werden. Der Beitrag muss zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen eingesetzt werden. Das Ziel ist es, Dich und Deine Angehörigen zu entlasten, sowie Deine Selbstständigkeit zu fördern und zu erhalten.
Das bedeutet, auch Betroffene des Pflegegrades 1 erhalten den Entlastungsbeitrag.
- Pflegegrad 1: Auch Betroffene des Pflegegrad 1 können den Entlastungsbeitrag erhalten. Besitzt Du einen Pflegegrad 1, finanziert Dir Deine Pflegekasse den ambulanten Pflegedienst nicht. Aus diesem Grund kannst Du den Entlastungsbeitrag auch für Leistungen der körperlichen Selbstversorgung (beispielsweise Unterstützung bei der morgendlichen Körperhygiene) beziehen.
- Pflegegrad 2 bis 5: Erhältst Du einen Pflegegrad zwischen 2-5 muss der Entlastungsbeitrag zweckgebunden für den ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Du kannst den Entlastungsbeitrag nicht im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzen. In dem Fall, dass der monatliche Leistungsbeitrag in einem Kalendermonat nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde, wird der verbliebenen Beitrag auf den darauf folgenden Kalendermonat übertragen. Beiträge, die bis zum Ende des Kalenderjahres nicht aufgebraucht werden, können auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Andernfalls kannst Du den nicht verbrauchten Leistungsbeitrag für ambulante Pflegeleistungen auch anderweitig nutzen. Diese Möglichkeit gilt nur für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 bis 5. Du kannst mit Hilfe des nicht verbrauchten Geldes auch eine zusätzliche Kostenerstattung für Leistungen, der nach Landesrecht anerkannten Angebote, zur Unterstützung im Alltag beantragen. So können bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbeitrages umgewandelt werden.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind beispielsweise Haushaltshilfen, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste und Botengänge. Bei der ambulanten pflegerischen Versorgung empfehlen wir Dir, Dich im Vorfeld über Deine anrechenbaren Betreuungs- und Aktivierungsangebote zu informieren. Der Entlastungsbeitrag der ambulanten Pflege läuft über das Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, Du musst in finanzielle Vorleistung gehen. Nachdem Du die Rechnungen und Belege bei Deiner Pflegekasse eingereicht hast, werden Dir die Kosten erstattet. Der Entlastungsbeitrag muss zweckgebunden eingesetzt werden, aus diesem Grund tritt die Pflegekasse nicht in finanzielle Vorleistung oder zahlt Dir den Beitrag in bar aus.
Der Leistungskatalog und die Preislisten in der ambulanten Pflege
Die Einzelleistungen und Kosten des ambulanten Pflegedienstes können grundsätzlich nicht pauschalisiert werden. Die Leistungen sind abhängig von zwei Faktoren:
- Dem vom Bundesland abhängigen Leistungskatalog.
- Die von den Pflegekassen bestimmten Vergütungssätzen für die Leistungskomplexe.
Die Kosten der ambulanten Versorgung unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Anbieter zu Anbieter. Es gibt Leistungskataloge und Preislisten von ambulanten Pflegediensten. In diesen sind 17 bis maximal 30 sogenannte verrichtungsbezogene Leistungskomplexe niedergeschrieben (zum Beispiel die kleine und große Grundpflege). Jedes Bundesland legt die Leistungskomplexe individuell fest. Wir empfehlen Dir, Dich bei Deinem Wohnort von einem Pflegedienst oder einem Mitarbeiter Deiner Krankenkasse, über die Anzahl und den Umfang der Leistungskomplexe informieren zu lassen.
Ambulante Pflege: der Pflegevertrag
Wenn Du Dich für eine ambulante pflegerische Versorgung entschieden hast, wird mit Hilfe eines Gespräches mit einem Berater Dein persönlicher Hilfebedarf festgelegt. In dem persönlichen Gespräch erzählst Du, in welchen Bereichen Du das Pflegefachpersonal im Alltag benötigst. Im Pflegevertrag werden Art und Umfang der Leistung des ambulanten Pflegedienstes niedergeschrieben. Bevor Du den Vertrag unterschreibst, solltest Du ihn gründlich lesen und prüfen. Lies Dir auch das “Kleingedruckte” im Vertrag gründlich durch. So vermeidest Du spätere „böse Überraschungen“. Du kannst Dich auch im Vorfeld nochmals mit Deinen Angehörigen beraten.
Im Folgenden haben wir für Dich die drei wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die Du bei einem Pflegevertrag achten solltest.
- Vertragspartner: Es ist wichtig, dass Du als Vertragspartner in der Vereinbarung mit aufgeführt bist. Bist Du oder Dein pflegebedürftiger Angehöriger dazu nicht mehr in der Lage, kann ein gesetzlicher Betreuer stellvertretend unterschreiben. Angehörige sind nicht selbstverständlich die gesetzliche Betreuung. Somit können Angehörige nicht für Dich entscheiden oder an Deiner Stelle unterschreiben. Eine Ausnahme dafür ist, wenn Du Deinen Angehörigen im Vorfeld entsprechend bevollmächtigt hast.
- Kündigungsfrist: Der Pflegevertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn keine Kündigungsfrist vorhanden ist, gilt die gesetzliche Frist von 14 Tagen. Du oder bevollmächtigter Angehöriger können den Vertrag auch fristlos kündigen, wenn ihr das Vertrauen in dessen Tätigkeiten verloren habt. Im Allgemeinen sollte der Vertrag bei stationären oder teilstationären Aufenthalten ruhen und bei einem endgültigen stationären Aufenthalt oder Tod enden.
- Haftung: Der Pflegedienst haftet für Schäden durch ihre Mitarbeiter. Wenn im Vertrag etwas wie „nur bei grober Fahrlässigkeit“ steht, schränkt es die Haftung des Pflegedienstes stark ein. Personenschäden können beispielsweise „Wundliegungen“ durch falsche Lagerungen sein. Sachleistungen sind beschädigtes Mobiliar, Geschirr als auch verlorene Wohnungsschlüssel.
Ein Pflegevertrag ist ein Dienstleistungsvertrag in dem der ambulante Pflegedienst als Leistungserbringer im Rahmen der Vereinbarung tätig sein muss. Er muss die im Pflegevertrag festgeschriebenen Leistungen erbringen. Er schuldet Dir als Auftraggeber eine Leistung. Jedoch schuldet er Dir keinen Erfolg seiner Tätigkeit. Die Leistungen müssen pflegefachgerecht erbracht werden, aber der Pflegedienst kann beispielsweise nach einem Autounfall nicht garantieren, dass Du wieder gesund wirst.
Für wen ist die ambulante Pflege geeignet?
Die ambulante Pflege ist für diejenigen geeignet,
- die zunehmend auf eine Betreuung und pflegerische Versorgung angewiesen sind.
- die weiterhin in ihrem häuslichen Umfeld wohnen möchten.
- deren Angehörige nicht über genügende Zeit verfügen die Betreuung und Versorgung wahrzunehmen.
Formen der Pflege zuhause
Der ambulante Pflege kommt je nach Bedarf stundenweise zu Dir nach Hause, um Dich zu unterstützen und Deine Angehörigen zu entlasten. Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit der 24-Stunden-Betreuung über eine „Polnische Pflegekraft“. Die polnische Pflegekraft ist ein umgangssprachlicher Begriff, der sich für Pflegekräfte etabliert hat, die im Zuhause des Pflegebedürftigen wohnen und sich um die Grundpflege als auch hauswirtschaftlichen Aufgaben kümmern. Die medizinische Behandlungspflege ist hierbei ausgeschlossen.
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt der Pflegedienst die vollstationäre Versorgung. Durch die Verhinderungspflege haben pflegende Angehörige die Möglichkeit Urlaub zu machen oder Ersatz bei einem Krankenfall zu erhalten. In diesem Fall übernimmt Deine Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für die Ersatzpflege für maximal sechs Wochen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson zuvor sechs Monate bei Dir gearbeitet hat, Du Pflegegeld beziehst und mindestens Pflegegrad 2 besitzt.
Vor- und Nachteile der ambulanten Pflege
Das Hauptkriterium, weshalb sich viele Betroffene für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, ist die Möglichkeit in dem vertrauten Umfeld wohnen bleiben zu können. Durch Dein gewohntes Wohnumfeld bleibt Dir auch weiterhin Dein soziales Umfeld erhalten. Die Betreuung wird auf Deine individuellen Bedürfnisse abgestimmt und im Pflegevertrag niedergeschrieben. Deine pflegenden Angehörigen können durch die ambulante Pflege entlastet werden. Du wirst von geschultem Pflegepersonal begleitet, die auch Deinen Angehörigen durch „Pflege-Tipps“ helfen können.
Wenn kein soziales Umfeld besteht und Du die Wohnung nicht mehr allein verlassen kannst, besteht die Gefahr der Vereinsamung. Zusätzlich besteht bei der ambulanten Versorgung keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Wenn im Haus oder bei Dir ein Notfall vorkommt, ist keine sofortige Hilfe vorhanden und Du musst auf die Hilfskräfte warten. In diesem Fall ist ein Hausnotruf eine sinnvolle Variante. Unter einem Hausnotruf versteht man ein System, bei dem der Betroffene bei einem Unfall oder Sturz durch ein Armband oder eine Kette mit einem Knopfdruck den Notruf betätigen kann.
Zuletzt haben die Pflegekräfte des ambulanten Dienstes in der Regel wenig Zeit, weshalb der Kontakt häufig sehr oberflächlich gestaltet ist. Zudem wechseln die Personen, so dass Du nicht jeden Tag dieselbe Pflegefachkraft um Dich hast. Ob das gleiche Pflegepersonen immer wieder zu Dir kommt oder die Personen täglich wechseln, ist abhängig von Deinem Pflegedienst.
Pflegedienst für die ambulante Pflege finden
Zuallererst solltest Du Deine Bedürfnisse und Vorstellungen festlegen. Es gibt verschiedene Träger von Pflegediensten, so gibt es beispielsweise Vereine, Wohlfahrtsorganisationen und Kirchen, Kommunen (öffentliche Träger) und privatgewerbliche Unternehmer ambulanter Pflegedienste. Grundsätzlich ist der Träger nicht ausschlaggebend für die Auswahl des Pflegedienstes. Falls Du Dich jedoch aus persönlichen oder religiösen Motiven in einem kirchlichen Träger wohler fühlst, empfehlen wir Dir, dies bei Deiner Entscheidung zu berücksichtigen.
Zusätzlich solltest Du Dir im Vorfeld Gedanken über Deinen persönlichen pflegerischen und betreuerischen Bedarf machen. Welche Tätigkeiten sollen von Angehörigen übernommen werden? Welche von einem Pflegedienst? Benötige ich hauswirtschaftliche Versorgung? Wie sieht es mit Spaziergängen und Unternehmungen aus?Zum Schluss solltest Du Dir überlegen, welche Ansprüche Du an das Personal hast. Möchtest Du immer von der gleichen Person gepflegt werden? Die Personen kommen in Dein Zuhause, weshalb ein Vertrauensverhältnis Deine pflegerische Situation erleichtern kann. Je nach Pflegedienst unterscheidet sich, ob es eine feste Gruppe von Pflegefachkräften für einen Betroffenen gibt oder regelmäßig gewechselt wird.
Wenn Du Dir über Deine Wünsche und Vorstellungen klar geworden bist, suchst Du im nächsten Schritt nach einem passenden Pflegedienst durch Vergleichen und Bewerten von Pflegediensten.
Hierbei kannst Du Dir verschiedene Bewertungen des ambulanten Pflegedienstes anschauen. Beispielsweise Pflegestützpunkte oder Dein persönlicher Kreis können Dir mit ihren Erfahrungen helfen. Ambulante Pflegedienste werden regelmäßig auf ihre Qualität hin geprüft. Bei der Auswahlentscheidung kannst Du diese als Auswahlkriterium mitberücksichtigen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben in Transparenzberichten verbraucherfreundlich und kostenfrei die Berichte den Betroffenen zur Verfügung zu stellen.
Außerdem vergeben der Medizinische Dienst (MD) und der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sogenannte Pflegenoten. Die Noten ergeben sich aus den pflegerischen Leistungen, den ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen als auch der Dienstleistung und Organisation.
Auf folgenden Internetseiten sind die Bewertungen einsehbar:
www.aok-pflegeheimnavigator.de (AOK)
www.bkk-pflegefinder.de (BKK)
www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)
www.pflegelotse.de (vdek – Verband der Ersatzkassen)
Auch die Zeitspanne, in der ein Pflegedienst besteht, kann ein Anhaltspunkt für eine gute Qualität sein. Wenn ein Pflegedienst trotz des bestehenden Konkurrenzdruckes über eine lange Zeit hin besteht, kann von einer guten Qualität ausgegangen werden.
Nichts geht über einen ersten Eindruck! Du kannst jederzeit ein kostenloses persönliches Gespräch bei dem gewünschten Pflegedienst erfragen. Bei diesem kannst Du die Empathie und das Engagement des Pflegedienstes prüfen. Durch Termine mit mehreren Pflegediensten kannst Du das Leistungsangebot als auch die Kosten der Anbieter vergleichen. Du kannst auch mehrere Kostenvoranschläge kostenlos einholen und vergleichen.
Schlussendlich musst Du Dich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden. Wir empfehlen Dir, diese Entscheidung nicht allein zu treffen und Dich im Vorfeld über Deine Wünsche und Vorstellungen mit Deinen Angehörigen auszutauschen. Nach §7a SGB XI hast Du auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung, die Du jederzeit wahrnehmen kannst. Ab Pflegegrad 2 und nach §37.3 SGB XI ist ein Beratungsbesuch, für Personen die im häuslichen Umfeld ohne Pflegedienst gepflegt werden, verpflichtend. Die Kosten hierfür übernimmt Deine individuelle Pflegekasse.
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