Du als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger kannst selbst entscheiden, wie und von wem Deine Pflege oder die Pflege Deines Liebsten erfolgt. Wenn Du Dich dafür entscheidest, die Pflege im häuslichen Umfeld zu gestalten, so unterstützt Dich die Pflegeversicherung mittels unterschiedlicher Pflegeleistungen. Zu diesen Pflegeleistungen zählt unter anderem die Verhinderungspflege.

Inhalt  

Was ist die Verhinderungspflege?
Arten der Verhinderungspflege
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Leistungen der Verhinderungspflege
Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?
Neues Jahresbudget: Mehr Flexibilität für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege Antrag
Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?
Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?
Werden während des Urlaubs Beiträge für die Rente und die soziale Sicherung gezahlt?

Was ist die Verhinderungspflege?

Bist Du als Pflegeperson vorübergehend durch beispielsweise Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege Deines Liebsten gehindert, kannst Du die sogenannte Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 in Anspruch nehmen. Die nachgewiesenen Kosten der notwendigen Ersatzpflege, in Höhe von max. 1.685 Euro (Stand: 01.01.2025) im Jahr, übernimmt dann die Pflegeversicherung. Dein Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt maximal 6 Wochen und ab dem 01.07.2025 maximal 8 Wochen je Kalenderjahr. Ein ambulanter Pflegedienst, eine vollstationäre Unterbringung oder Freunde, Nachbarn sowie Verwandte können die Pflege, während Deiner Verhinderung übernehmen. Die Verhinderungspflege kann sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Kannst Du vorübergehend Deine liebste Person nicht pflegen, weil Du als pflegender Angehöriger im Urlaub oder krank bist, dann kannst Du die Verhinderungspflege beantragen. Die Pflegeversicherung erstattet Dir ab dem 01.01.2025 bis zu 1.685 Euro für Ersatzpflege pro Jahr.

Arten der Verhinderungspflege 

Es gibt zwei Hauptarten der Verhinderungspflege: die stundenweise und die tageweise Verhinderungspflege. Beide haben unterschiedliche Vorteile, je nachdem, was Du und Dein pflegebedürftiger Angehöriger benötigen.

Stundenweise Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege eignet sich besonders dann, wenn Du nur für einige Stunden Unterstützung benötigst. Sei es für Arztbesuche, Besorgungen oder einfach eine kleine Auszeit, die stundenweise Pflege sorgt dafür, dass Dein Angehöriger in guten Händen ist, während Du für Dich selbst sorgen kannst. Diese Form der Pflege ist sehr flexibel und lässt sich gut in den Alltag integrieren.

Tageweise Verhinderungspflege

Wenn Du eine längere Auszeit benötigst oder vielleicht eine Reise unternehmen möchtest, kommt die tageweise Verhinderungspflege zum Tragen. Hierbei wird die Pflege über einen längeren Zeitraum, also für mehrere Tage, übernommen. Diese Form der Verhinderungspflege ist ideal, wenn Du Urlaub machen oder längere Termine wahrnehmen musst. Dein Angehöriger ist während dieser Zeit in einer Einrichtung oder von einer anderen Pflegekraft gut betreut.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Hat die pflegebedürftige Person den Pflegegrad 2 bis 5 und wird im häuslichen Umfeld von einer Pflegeperson gepflegt, besteht Anspruch auf Verhinderungspflege. Rausnehmen: Dieser Anspruch besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. 

Bei Pflegegrad 1 wird keine Verhinderungspflege gewährt, da in dieser Stufe die Personen noch in der Lage sind, ihr Leben weitgehend selbst zu meistern und nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Pflegebedürftige, die ausschließlich über einen Pflegedienst oder in stationären Pflegeeinrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen von professionellen Pflegekräften und Betreuungsassistenten gepflegt und betreut werden, haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

Leistungen der Verhinderungspflege 

Die Verhinderungspflege bietet Dir als pflegender Angehöriger eine wertvolle Unterstützung, wenn Du eine Pause benötigst. Die Ersatzpflegeperson übernimmt verschiedene Aufgaben, die dafür sorgen, dass Dein pflegebedürftiger Angehöriger weiterhin gut versorgt wird.

Hier sind die wichtigsten Leistungen, die durch die Verhinderungspflege abgedeckt sind:

  • Grundpflege: Dazu gehört die Unterstützung bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Ankleiden), der Ernährung (z. B. Hilfe beim Essen) und der Mobilität (z. B. beim Aufstehen und Hinlegen).
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Das umfasst Tätigkeiten wie Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Aufräumen und Putzen.
  • Betreuungsdienste: Ersatzpflegepersonen übernehmen auch betreuende Aufgaben, wie Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten oder einfach nur Gespräche, um Deinen Angehörigen emotional zu unterstützen.

Was nicht von der Verhinderungspflege abgedeckt wird:

  • Medizinische Behandlungspflege: Dazu gehören spezialisierte Tätigkeiten wie Wundversorgung, Blutdruckmessung oder das Verabreichen von Medikamenten. Diese Pflege wird durch Fachkräfte erledigt und von der Krankenkasse übernommen, nicht durch die Verhinderungspflege.

Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?

Wird die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.685 Euro je Kalenderjahr. Übernimmt die Pflegevertretung eine verwandte Person oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person, so ist die Kostenerstattung auf den 1,5-fachen Betrag des jeweiligen Pflegegeldes beschränkt. Allerdings können Verdienstausfall oder Fahrtkosten zusätzlich mit angerechnet werden. Eine Aufstockung ist dann bis max. 1.685 Euro je Kalenderjahr möglich.

Pflegebedürftigkeit in Graden Max. Leistungen pro Kalenderjahr
Verhinderungspflege Pflegegrad 1 keine Leistungen
Verhinderungspflege Pflegegrad 21.685Euro 
Verhinderungspflege Pflegegrad 3 1.685 Euro 
Verhinderungspflege Pflegegrad 4 1.685 Euro 
Verhinderungspflege Pflegegrad 5 1.685Euro 

Die folgende Tabelle zeigt Dir die Bezuschussung der Pflegekasse für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (Stand: 01.01.2025).

Neues Jahresbudget: Mehr Flexibilität für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einfacher. Mit dem neuen gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro können alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Leistungen flexibel nach ihrem individuellen Bedarf einsetzen. 

Gleichzeitig werden die Voraussetzungen angeglichen – so entfällt beispielsweise die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege. Zudem verlängert sich die Dauer der möglichen Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen. Diese Änderung sorgt für mehr Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige.

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  • Bis zu 504 € pro Jahr sparen: Die Pflegekasse übernimmt die vollen Kosten, sodass Du jedes Jahr bis zu 504 € einsparen kannst.
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Verhinderungspflege Antrag

Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege erfüllt, kannst Du den „Antrag auf Verhinderungspflege“ bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 bei Deiner Pflegekasse stellen. Die meisten Pflegekassen, wie beispielsweise die Barmer und DAK bieten das Antragsformular online zum Download bereit. Es bleibt Dir überlassen, ob Du den Antrag im Vorfeld stellst oder Du die Leistung mit der Abrechnung der Ersatzpflege nachträglich beantragst. Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen jedoch, vor Antritt der Ersatzpflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Du kannst Den Antrag auf Verhinderungspflege im Vorfeld stellen oder über die Leistungen mit der Abrechnung der Ersatzpflege beantragen.

Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?

Wird die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, so lassen sich bis zu 50 Prozent des Anspruchs, also 842,50 Euro, ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege übertragen. Dies kommt insbesondere den pflegebedürftigen Menschen zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.

Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?

Ja, während der Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Vorausgesetzt, die Pflegeperson hat vor der Inanspruchnahme der Ersatzpflege bereits Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhalten.

Werden während des Urlaubs Beiträge für die Rente und die soziale Sicherung gezahlt?

Während der Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 werden die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson von der Pflegekasse weitergezahlt. Dadurch bleibt der Rentenanspruch für die Zeit des Urlaubs lückenlos bestehen und der Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten.