Du als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger kannst selbst entscheiden, wie und von wem Deine Pflege oder die Pflege Deines Liebsten erfolgt. Wenn Du Dich dafür entscheidest, die Pflege im häuslichen Umfeld zu gestalten, so unterstützt Dich die Pflegeversicherung mittels unterschiedlicher Pflegeleistungen. Zu diesen Pflegeleistungen zählt unter anderem die Verhinderungspflege.

Inhalt

Was ist die Verhinderungspflege?
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege Antrag
Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?
Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?
Werden während des Urlaubs Beiträge für die Rente und die soziale Sicherung gezahlt?

Was ist die Verhinderungspflege?

Bist Du als Pflegeperson vorübergehend durch beispielsweise Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege Deines Liebsten gehindert, kannst Du die sogenannte Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 in Anspruch nehmen. Die nachgewiesenen Kosten der notwendigen Ersatzpflege, in Höhe von max. 1.612 Euro im Jahr, übernimmt  dann die Pflegeversicherung. Dein Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt maximal 6 Wochen je Kalenderjahr. Ein ambulanter Pflegedienst, eine vollstationäre Unterbringung oder Freunde, Nachbarn sowie Verwandte können die Pflege, während Deiner Verhinderung übernehmen. Die Verhinderungspflege kann sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Kannst Du vorübergehend Deine liebste Person nicht pflegen, weil Du als pflegender Angehöriger im Urlaub oder krank bist, dann kannst Du die Verhinderungspflege beantragen. Die Pflegeversicherung erstattet Dir bis zu 1.612 Euro für Ersatzpflege pro Jahr.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Hat die pflegebedürftige Person den Pflegegrad 2 bis 5 und wird im häuslichen Umfeld von einer Pflegeperson gepflegt, besteht Anspruch auf Verhinderungspflege. Dieser Anspruch besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Bei Pflegegrad 1 wird keine Verhinderungspflege gewährt, da in dieser Stufe die Personen noch in der Lage sind, ihr Leben weitgehend selbst zu meistern und nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Pflegebedürftige, die ausschließlich über einen Pflegedienst  oder in stationären Pflegeeinrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen von professionellen Pflegekräften und Betreuungsassistenten gepflegt und betreut werden, haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?

Wird die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Übernimmt die Pflegevertretung eine verwandte Person oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person, so ist die Kostenerstattung auf den 1,5 fachen Betrag des jeweiligen Pflegegeldes beschränkt. Allerdings können Verdienstausfall oder Fahrtkosten zusätzlich mit angerechnet werden. Eine Aufstockung ist dann bis max. 1.612 Euro je Kalenderjahr möglich.

Die folgende Tabelle zeigt Dir die Bezuschussung der Pflegekasse für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.

Pflegebedürftigkeit in Graden Max. Leistungen pro Kalenderjahr
Verhinderungspflege Pflegegrad 1 keine Leistungen
Verhinderungspflege Pflegegrad 21.612 Euro
Verhinderungspflege Pflegegrad 3 1.612 Euro
Verhinderungspflege Pflegegrad 4 1.612 Euro
Verhinderungspflege Pflegegrad 5 1.612 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Verhinderungspflege Antrag

Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege erfüllt, kannst Du den „Antrag auf Verhinderungspflege“ bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 bei Deiner Pflegekasse stellen. Die meisten Pflegekassen, wie beispielsweise die Barmer und DAK bieten das Antragsformular online zum Download bereit. Es bleibt Dir überlassen, ob Du den Antrag im Vorfeld stellst oder Du die Leistung mit der Abrechnung der Ersatzpflege nachträglich beantragst. Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen jedoch, vor Antritt der Ersatzpflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Du kannst Den Antrag auf Verhinderungspflege im Vorfeld stellen oder über die Leistungen mit der Abrechnung der Ersatzpflege beantragen.

Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?

Wird die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, so lassen sich bis zu 50 Prozent des Anspruchs, also 806 Euro, ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege übertragen. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den pflegebedürftigen Menschen zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.

Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?

Ja, während der Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Vorausgesetzt, die Pflegeperson hat vor der Inanspruchnahme der Ersatzpflege bereits Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhalten.

Werden während des Urlaubs Beiträge für die Rente und die soziale Sicherung gezahlt?

Während der Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 werden die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson von der Pflegekasse weitergezahlt. Dadurch bleibt der Rentenanspruch für die Zeit des Urlaubs lückenlos bestehen und der Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten.