Der Pflegegrad 3 ist einer der fünf Pflegegrade, die sich je nach Höhe entsprechend auf die Leistungen auswirken, die einer pflegebedürftigen Person seitens der Pflegekasse zustehen. Im Pflegegrad 3 erhältst Du Leistungszuschüsse für die häusliche Pflege, für Sachmittel oder Zuschüsse für eine vollstationäre Pflege und weitere notwendige Leistungen. Ziel ist es, die individuelle Pflege sicherzustellen.
Gemäß Paragraph 15 des elften Sozialgesetzbuches (§15 SGB XI) liegt im Pflegegrad 3 eine “schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten” vor. Entsprechende Leistungen werden Dir als pflegebedürftige Personen im Pflegegrad 3 oder als pflegender Angehöriger seitens der Pflegeversicherung garantiert. Damit Du Deinen Anspruch auf Pflegeleistungen geltend machen kannst, musst Du zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei Deiner Pflegekasse stellen. Daraufhin erfolgt bei gesetzlich Versicherten eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Bei privat Versicherten führt das Unternehmen MEDICPROOF die Begutachtung durch.
Inhalt
Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden
Pflegegrad beantragen, um Pflegeleistungen zu erhalten
Pflegebegutachtung
Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegegrad 3 erfüllen?
Wie viel Geld und welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Leistungen bei häuslicher Pflege
Anspruch auf Kurzzeitpflege
Anspruch auf Verhinderungspflege
Habe ich mit Pflegegrad 3 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege?
Leistungsanspruch auf Pflegehilfsmittel und technsiche Hilfsmittel
Zuschuss bei pflegegerechter Wohnraumanpassung
Förderung von Wohngruppen und Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen
Anspruch auf Rente und soziale Sicherung für pflegende Angehörige
Kostenlose Pflegeberatung sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Rahmen der neuen Pflegereform sind die drei Pflegestufen ab dem 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt worden. Seit Einführung der Pflegegrade werden nun auch insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen berücksichtigt. Grund hierfür ist die neue Berechnungsgrundlage zur Einteilung in die Pflegegrade. Der Fokus im Einstufungsprozess wird seither auf die vorhandene Selbstständigkeit der Betroffenen gelegt. Zuvor, im System der Pflegestufen, wurde der zeitliche Aufwand für die tägliche Pflege zur Einstufung bemessen. Pflegebedürftige Versicherte, die bereits in einer Pflegestufe eingeordnet waren, wurden ab dem Januar 2017 mittels schriftlichen Bescheides von der Pflegekasse in einen höheren Pflegegrad übergeleitet. Eine erneute Begutachtung erfolgte in der Regel nicht.
Versicherte, die an einer Demenzerkrankung (eingeschränkte Alltagskompetenz) leiden und vor dem 1. Januar 2017 bereits die Pflegestufe 1 zuerkannt hatten, erhielten automatisch den Pflegegrad 3. Genauso die Versicherten, die vor dem 1. Januar 2017 die Pflegestufe 2 zuerkannt hatten.
Die folgende Tabelle zeigt Dir die Überleitungen von den Pflegestufen in die neuen Pflegegrade.
Seit 2017: Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit | Bis 2017: Pflegestufen orientierten sich am Zeitaufwand | |
Pflegegrad 1 | War nicht vorgesehen | |
Pflegegrad 2 | Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1 | |
Pflegegrad 3 | Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2 | |
Pflegegrad 4 | Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 | |
Pflegegrad 5 | Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 mit Härtefall |
In dieser Tabelle findest Du die alte Berechnungsgrundlage der Pflegestufen sowie die aktuelle Einteilung der Pflegegrade.
Pflegegrade | Pflegestufen |
Aktuelle Berechnungsgrundlage seit 2017 orientiert am Grad der Selbstständigkeit | Alte Berechnungsgrundlage bis 2017 orientiert am Pflegezeitaufwand |
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Pflegestufe 0: bis 45 Minuten |
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Pflegestufe 1: über 45 Minuten |
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung | Pflegestufe 2: ab 120 Minuten |
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung | Pflegestufe 3: ab 240 Minuten |
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Pflegegrad beantragen, um Pflegeleistung zu erhalten
Um im Pflegegrad 3 die entsprechenden Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Versicherte vorerst einen „Antrag auf Pflegegrad“ bei ihrer Pflegekasse stellen. Dies kann durch den pflegebedürftigen Versicherten selbst oder eine in seinem Auftrag handelnde Personen mit einer Vollmacht erfolgen. Da die Pflegekasse meistens der zuständigen Krankenkasse angegliedert ist, können die gleichen Kontaktdaten genutzt werden. Formlos per Brief, telefonisch oder durch die dafür bereit gestellten Formulare auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen kann die Antragstellung durchgeführt werden. Nachdem ein Antrag für einen Pflegegrad gestellt wurde, wird die Pflegekasse tätig und sendet Dir oder der bevollmächtigten Person ein Formular zu. Ferner kann auch eine Anpassung des Pflegegrades bei der Pflegekasse beantragt werden. Generell gilt, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.
- „Antrag auf einen Pflegegrad“ telefonisch oder formlos bei Deiner Pflegeversicherung stellen.
- Zugesandtes Antragsformular von der Versicherung ausfüllen und zurücksenden.
- Termin zur Pflegebegutachtung festlegen.
Pflegebegutachtung
Nach Antragstellung findet die Pflegebegutachtung der zu pflegenden Person statt. Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD) die Begutachtung durch. Bei privat Versicherten das Unternehmen MEDICPROOF. Im Regelfall erfolgt die Begutachtung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung, je nachdem, wo die zu begutachtende Person lebt. Hilfreich ist es, wenn pflegende Angehörige oder Betreuer zu diesen Terminen anwesend sind und Auskunft über individuelle pflegerische Informationen geben können. Wenn vorhanden, kannst du aktuelle Hausarztberichte, Facharztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus oder aktuelle Medikationspläne zu diesem Begutachtungstermin für den Gutachter bereithalten. Somit ist die Erfassung der individuellen pflegerischen Informationen gewährleistet. Während der Corona-Pandemie findet eine Begutachtung nicht zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt, sondern per Telefoninterview. Ein Gutachter führt mit Dir oder einer Pflegeperson ein Telefongespräch. Der MD schlägt Dir dafür einen Termin vor.
Welche Voraussetzungen muss ich für Pflegegrad 3 erfüllen?
Entscheidend für die Einstufung in Pflegegrad 3 ist, dass ein Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte mittels des sogenannten neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Das neue Begutachtungsassessment basiert auf der Grundlage eines Punktesystems. Je höher die Punktzahl des Antragstellers, desto unselbstständiger ist die betroffene Person. Daraus resultiert die Einstufung in einen (höheren) Pflegegrad. Zur Ermittlung der Selbstständigkeit des Antragstellers zieht der Gutachter sechs Module heran. Für jedes Modul vergibt er Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Punkteskala reicht von 0 bis 100, wobei 100 für den höchsten Grad der Unselbstständigkeit steht.
Folgende Tabelle gibt Dir eine Übersicht der Module sowie die Gewichtung der Punkte:
Modul | Modulinhalt | Gewichtung |
Modul 1 | Mobilität | 10 % |
Modul 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 %* |
Modul 3 | Verhalten und psychische Problemlagen | 15 %* |
Modul 4 | Selbstversorgung | 40 % |
Modul 5 | Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 20 % |
Modul 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Aus der ermittelten Gesamtpunktzahl der sechs Module und nach dem speziellen Gewichtungsverfahren erfolgt die Zuweisung eines Pflegegrades.
Diese Tabelle gibt die Modulpunkte und den jeweils zugewiesenen Pflegegrad an:
Tabelle: Punkte für die Pflegegrade 1,2,3,4 und 5 | |
Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte |
Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte |
Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte |
Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte |
Wie viel Geld und welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Dir als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger stehen im Pflegegrad 3 unterschiedliche Sach- und Geldleistungen von der Pflegekasse zu. Diese Leistungen kannst Du in Art und Umfang kombinieren, um Deine individuelle Pflegesituation bestmöglich anzupassen.
Folgende Tabelle listet Dir die Geld- und Sachleistungen auf, die Du im Pflegegrad 3 von Deiner Pflegekasse erhältst.
Geldleistungen bei Pflegegrad 3 | |
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Vollstationäre Pflege | 1.262 Euro pro Monat |
Pflegegeld | 573 Euro pro Monat |
Pflegesachleistungen | 1.432 Euro pro Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro pro Monat |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro pro Jahr |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro pro Jahr |
Tages- und Nachtpflege | 1.298 Euro pro Monat |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 40 Euro pro Monat |
Zuschüsse zum Hausnotruf | 23 Euro pro Monat |
Wohnraumanpassung | Einmalig bis zu 4.000 Euro |
Wohnraumgruppenzuschuss | 214 Euro pro Monat |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen | Einmalig bis zu 2.500 Euro |
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Als Unterstützung für die Pflegeheimkosten bei einer vollstationären Pflege im Pflegegrad 3 erhältst Du monatlich bis zu 1.262 Euro. Dieser monatliche Betrag dient zur Abdeckung der medizinischen Versorgung. Für die Unterbringung und Verpflegung musst Du selbst aufkommen. Alle weiteren Leistungen, wie beispielsweise das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, fallen bei der vollstationären Pflege weg.
Leistungen bei häuslicher Pflege
Erfolgt die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder von sonstigen nahestehenden Personen, so erhält der Versicherte ein monatliches Pflegegeld von 573 Euro. Dieses Pflegegeld kommt direkt dem Pflegebedürftigen zu und steht zur freien Verfügung.
Übernimmt die pflegerische Versorgung ein ambulanter Pflegedienst oder Einzelpflegekräfte, hat die pflegebedürftige Person im Pflegegrad 3 einen monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistung in Höhe von bis zu 1.432 Euro. Diese Geldleistung ist zweckgebunden und der ambulante Pflegedienst oder die Einzelpflegekräfte rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Wird die pflegerische Versorgung sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst vollzogen, so ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Je mehr die Pflegesachleistungen ausgeschöpft sind, desto prozentual geringer ist das Pflegegeld.
Ferner steht dem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbeitrag von 125 Euro zu. Dieser Beitrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise für Einkaufshilfen, Haushaltshilfen oder für Betreuungsangebote genutzt werden. Du wählst ein passendes Angebot aus, wie beispielsweise eine wöchentliche Haushaltshilfe und zahlst diese zunächst aus eigener Tasche. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, nachdem Du die Rechnung eingereicht hast. Wenn der Entlastungsbeitrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird, kann er in die Folgemonate des laufenden Jahres und sogar in das folgende Kalenderjahr transferiert werden. Bis zu 40 Prozent der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Im Pflegegrad 3 sind das max. 519,20 Euro zusätzlich.
Anspruch auf Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege im Pflegeheim dient unter anderem als Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige. Sie kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt beansprucht werden oder in Krisensituationen bei der häuslichen Pflege. Personen mit Pflegegrad 3 stehen jedes Jahr 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege zu. Wird die Pflege des Versicherten ohne Pflegedienst durchgeführt, dann besteht auch während der Kurzzeitpflege bis 8 Wochen im Jahr Anspruch auf die Hälfte des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 entspricht die Hälfte des Pflegegeldes 272,50 Euro.
Anspruch auf Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege wird jährlich bis 28 Tage mit einer Bezuschussung von max. 1.612 Euro gewährt. Sie kann bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson oder des Pflegedienstes beansprucht werden. Wird die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, kann bis zu 50 Prozent des Anspruchs (also 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden. Insgesamt sind das bei Pflegegrad 3 max. 2.418 Euro im Jahr. Wenn die Verhinderungspflege nicht vollständig geltend gemacht wird, kann der ganze Betrag auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden. Beim Pflegegrad 3 sind das 3.224 Euro im Jahr (1.612 Euro Verhinderungspflege + 1.612 Euro Kurzzeitpflege). Während der Verhinderungspflege wird bis sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Im Pflegegrad 3 beträgt die Hälfte des Pflegegeldes 272,50 Euro.
Habe ich mit Pflegegrad 3 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege?
Ja, wenn Du aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen nicht im Stande bist, während der Abwesenheit Deiner Pflegeperson allein in Deinem häuslichen Umfeld zu bleiben. Der Anspruch besteht auch dann, wenn Du nur für einige Stunden am Tag oder in der Nacht eine Beaufsichtigung benötigst. Die Tages- und Nachtpflege gehört zu den sogenannten teilstationären Pflegeleistungen und wird monatlich mit bis zu 1.298 Euro bezuschusst. Zudem wird die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück übernommen. Eine Kürzung des Pflegegeldes und/oder der Pflegesachleistung erfolgt hierbei nicht. Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen privat übernommen werden.
Leistungsanspruch auf Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
Wie in allen anderen Pflegegraden erhält der Pflegebedürftige von der Kasse monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel. Sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind unter anderem saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch oder wiederverwendbar, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen sowie auch Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Du kannst Dir monatlich eine Pflegehilfsmittelbox im Wert von 40 Euro zuschicken lassen. Es gibt verschiedene Anbieter im Internet.
Zuschüsse aus der Pflegekasse für technische Hilfsmittel werden mit bis zu 23 Euro im Monat gefördert. So werden die Kosten für Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems gedeckt. Andere Hilfsmittel, beispielsweise ein Pflegebett oder ein Lifter gibt es bei nachgewiesenem Bedarf (Rezept eines Arztes) durch die Kranken- oder Pflegekasse leihweise oder gegen eine Zuzahlung.
Zuschuss bei pflegegerechter Wohnraumanpassung
Ist Dein häusliches Umfeld nicht pflegegerecht und Du benötigst einen barrierefreien Umbau, so bezuschusst die Pflegekasse diesen mit bis zu 4.000 Euro einmalig. Dieser Zuschuss wird unter Umständen erneut gewährt, wenn sich Dein Hilfebedarf und der Grad der Pflegebedürftigkeit ändert.
Förderung von Wohngruppen und Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen
Wohnst Du als pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 in einer ambulant betreuten Wohngruppe, bekommst Du monatlich einen Zuschuss von bis zu 214 Euro für die Beschäftigung einer Organisationskraft. Zudem ermöglicht die Anschubfinanzierung für die Gründung von Pflege-Wohngruppen einmalig eine Förderung von bis zu 2.500 Euro. Maximal dürfen 4 Mitbewohner der Wohngemeinschaft diese Förderung erhalten. Somit ist die Anschubfinanzierung einer Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro gedeckelt.
Anspruch auf Rente und soziale Sicherung für pflegende Angehörige
Pflegst Du als Angehöriger eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld, zahlt die Pflegeversicherung für Dich Beiträge zur sozialen Sicherung, in die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ein. Vorausgesetzt Du bist nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche pflegerisch tätig. Außerdem sieht die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz sowie dem Familienpflegezeitgesetz die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld vor, um Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und die Pflege von Angehörigen zu erleichtern.
Kostenlose Pflegeberatung sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Dir als pflegebedürftige Person und als pflegender Angehöriger stehen kostenlose Beratungsangebote durch geschulte Pflegekräfte nach § 37 Abs. 3 SGB XI zur Verfügung. Zudem haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, einen kostenlosen Pflegekurs zu absolvieren. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stellen viele Pflegekassen ihre Kursangebote für pflegende Angehörige um und bieten den Pflegekurs als E-Learning-Angebot an.
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