Du als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger kannst selbst entscheiden, wie und von wem Deine Pflege oder die Pflege Deines Liebsten erfolgt. Aus diesem Grund bietet die Pflegeversicherung unterschiedliche Pflegeleistungen für individuelle Pflegesituationen. Wenn Du Dich dafür entscheidest, die Pflege Deines Liebsten selber zu übernehmen, so zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.
Inhalt
Was ist Pflegegeld?
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
Pflegegrad beantragen, um Pflegegeld zu erhalten
Pflegegeld beantragen
Pflegebegutachtung
Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistung
Pflegegeld: Weiterzahlung bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld dient dazu, pflegebedürftigen Personen eine Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Diese finanzielle Unterstützung ist für Pflegeleistungen im Bereich der Haushaltsführung, körperlichen Pflegemaßnahmen und für die pflegerische Betreuung angedacht. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Es darf nicht zum Einkommen hinzugerechnet werden und ist somit auch steuerfrei. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Wer hat Anspruch?
Hast Du Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5? Dann kannst Du Deinen Anspruch auf Pflegegeld geltend machen. Voraussetzung ist, dass Deine Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder von Dir sonstigen nahestehenden Personen durchgeführt wird. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gewährt, da in dieser Stufe die Personen noch in der Lage sind, ihr Leben weitgehend selbst zu meistern und nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Pflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen von professionellen Pflegekräften und Betreuungsassistenten gepflegt und betreut werden, haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Folgende Tabelle listet Dir die Höhe des Pflegegeldes in den jeweiligen Pflegegraden auf.
Pflegebedürftigkeit in Graden | Monatliches Pflegegeld |
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Pflegegrad beantragen, um Pflegegeld zu erhalten
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, es können also die gleichen Kontaktdaten genutzt werden. Die Antragstellung kann formlos per Brief, telefonisch oder durch die dafür bereitgestellten Formulare auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch Angehörige erfolgen. Dazu benötigen sie eine Vollmacht. Nachdem Du einen Antrag für einen Pflegegrad gestellt hast, wird die Pflegekasse tätig und sendet Dir ein Formular zu. Hast Du die Antragsformulare ausgefüllt und zurückgeschickt, teilt Dir der Gutachter einen Termin zur Pflegebegutachtung mit. Bist Du bereits einem Pflegegrad zugeteilt, möchtest ihn aber anpassen, so kannst Du einen „Antrag auf Anpassung des Pflegegrades“ stellen. Mit der Höherstufung des Pflegegrades erhöht sich auch das Pflegegeld. Wir empfehlen den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.
Pflegegeld beantragen
Hast Du schon einen Pflegegrad, kannst Du Pflegegeld beantragen, indem Du einen formlosen Brief an Deine Pflegeversicherung schreibst oder direkt dort anrufst. Die Pflegekasse schickt Dir daraufhin ein Formular zu, welches Du oder ein Bevollmächtigter ausfüllt und an die Pflegekasse zurücksendest.
Pflegebegutachtung
Nach der Antragsstellung erfolgt die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag der Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst (MD). Privatversicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Hier führt die Begutachtung das Unternehmen MEDICPROOF durch.
Im Regelfall erfolgt die Begutachtung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung, je nachdem, wo die zu begutachtende Person lebt. Für individuelle pflegerische Informationen ist es hilfreich, wenn pflegende Angehörige oder Betreuer zu diesen Terminen anwesend sind und Auskunft geben können. Während der Corona-Pandemie findet die Begutachtung unter bestimmten Bedingungen statt. Der MD schlägt Dir dafür einen Termin vor. Bei Einstufung in den Pflegegrad 2-5 besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistung
Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Wenn Angehörige gleichermaßen die zu pflegende Person mit einem Pflegedienst betreuen, dann verringert sich das Pflegegeld prozentual mit dem Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Weiterzahlung bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Während einer Verhinderungspflege wird das bisher bezogene (anteilige) Pflegegeld für bis zu sechs Wochen und bei einer Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Beitrag kommentieren