Die Antragstellung für Rehabilitation ist der erste Schritt, um eine umfassende medizinische und therapeutische Versorgung für eine Person mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erhalten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen auf, wie und wo Sie einen Reha-Antrag stellen können. 

Was ist eine Reha?

Die Rehabilitation (kurz: Reha) bezeichnet einen Prozess, bei dem eine Person, die aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung ihre körperlichen, geistigen oder emotionalen Fähigkeiten verloren oder beeinträchtigt hat und dabei unterstützt wird, diese Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern. Ziel der Rehabilitation besteht darin, die betroffene Person dabei zu unterstützen, ein möglichst unabhängiges und funktionales Leben zu führen 

Die Rehabilitation umfasst in der Regel eine multidisziplinäre Herangehensweise, bei der ein Team von Fachleuten aus verschiedenen Branchen zusammenarbeitet, um die individuellen Bedürfnisse der Patient*innen zu erfüllen. Dieses Team kann aus Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Psycholog*innen und andere Spezialisten umfassen.

Insgesamt besteht die Rehabilitation aus unterschiedlichen Therapien und Maßnahmen wie zum Beispiel der physikalischen Therapie, der Bewegungstherapie, der Sprach- und Kommunikationstherapie, der kognitiven und beruflichen Rehabilitation und der psychosozialen Unterstützung. Der Rehabilitationsprozess kann dabei ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen und ist von den individuellen Bedürfnissen und der Schwere der Beeinträchtigung der Patient*innen abhängig.  Der ganzheitliche Ansatz berücksichtigt dabei sowohl körperliche als auch psychosoziale Aspekte der Genesung. 

Formen und Arten von Reha

Es gibt verschiedene Formen der Rehabilitation, die je nach Art der Beeinträchtigung, den Zielen und den individuellen Bedürfnissen eingesetzt werden. 

In der Regel kann die Reha stationär, ambulant oder teilstationär erfolgen. Im Rahmen der stationären Rehabilitation wird der Patient oder die Patientin in eine spezialisierte Rehabilitationseinrichtung aufgenommen und erhält dort eine umfassende Behandlung und Betreuung.

Bei der ambulanten Rehabilitation erfolgen die Therapien und Behandlungen ohne einen stationären Aufenthalt. Hierfür besucht der Patient oder die Patientin regelmäßig eine Einrichtung, in der die entsprechenden Therapien durchgeführt werden.

Die teilstationäre Rehabilitation kombiniert die Elemente der stationären und ambulanten Rehabilitation. Der Patient oder die Patientin verbringt hierbei einige Tage in einer Rehabilitationseinrichtung und erhält weiterhin die Möglichkeit, in seiner häuslichen Umgebung zu übernachten. 

Darüber hinaus wird neben der Form der Unterbringung auch zwischen unterschiedlichen Arten der Rehabilitation unterschieden. Die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) wird beispielsweise unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt und dient der weiteren medizinischen Versorgung. Dabei ist das Ziel, den Übergang vom Krankenhaus in den Alltag zu erleichtern und die Genesung zu fördern.

Die geriatrische Rehabilitation hingegen richtet sich speziell an ältere Menschen, die aufgrund von altersbedingten Beeinträchtigungen, Krankheiten oder Stürzen rehabilitative Maßnahmen benötigen.

Auch die psychosomatische Rehabilitation ist eine bestimmte Art der Reha, die sich vor allem auf die Behandlung von Menschen mit psychischen und körperlichen Beschwerden konzentriert, bei denen eine Wechselwirkung zwischen beiden besteht. 

Voraussetzungen für die Reha 

Die Voraussetzungen für eine Rehabilitation können je nach Art der Erkrankung oder Verletzung variieren. Insgesamt muss die betroffene Person allerdings rehabilitationsbedürftig und aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen in alltagsrelevanten Aktivitäten eingeschränkt sein. 

Die Rehabilitationsbedürftigkeit wird daher durch folgende Faktoren bestimmt: 

  • Körperliche Fähigkeiten: Eine Rehabilitationsbedürftigkeit kann sich auf motorische Fähigkeiten und körperliche Funktionen beziehen. Diese Funktionen können beispielsweise die Kraft, Beweglichkeit, Koordination, Gleichgewicht und Ausdauer umfassen. Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen können daher Unterstützung benötigen, um diese Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern. 
  • Geistige Fähigkeiten: Eine Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten, wie zum Beispiel die kognitive Funktion, Gedächtnis oder Lernfähigkeit, kann ebenfalls zur Rehabilitationsbedürftigkeit führen. Personen mit neurologischen Erkrankungen, Demenz oder Hirnverletzung können von rehabilitativen Maßnahmen profitieren, um ihre geistigen Fähigkeiten zu verbessern. 
  • Sprache und Kommunikation: Einschränkungen in der Sprache und Kommunikation können auch eine Rehabilitationsbedürftigkeit darstellen. Personen mit Sprachstörungen, Stottern oder Sprachverlust können auf Therapien angewiesen sein, um ihre Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln oder wiederzuerlangen. 
  • Seelische Fähigkeiten: Eine Rehabilitationsbedürftigkeit kann auch seelische Aspekte umfassen. Personen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen oder psychosozialen Beeinträchtigungen können von rehabilitativen Maßnahmen profitieren, um ihre Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. 

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von rehabilitativen Maßnahmen ist, dass die betroffene Person das Rehabilitationsziel generell erreichen kann. Die alltagsrelevanten Beeinträchtigungen sollen mit Hilfe der Maßnahmen beseitigt oder vermieden werden können und keinen Dauerzustand darstellen. Das Ziel der Reha ist es nämlich, den gesundheitlichen Ausgangszustand möglichst wiederherzustellen. 

Reha für pflegende Angehörige 

Eine Besonderheit der Rehabilitationsmaßnahmen stellt die Reha für pflegende Angehörige dar. Diese sind aufgrund der familiären Situation häufig stark belastet und haben aus diesem Grund oft keine Möglichkeiten ambulante Leistungen der Rehabilitation zu beanspruchen. Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2019 können pflegende Angehörige auch eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn aus medizinischer Sicht eine ambulante Reha ausreichend wäre. Die zu pflegende Person kann während der Zeit des Reha-Aufenthalts in der Reha-Einrichtung selbst versorgt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Krankenkasse die Versorgung der pflegebedürftigen Person anderweitig sicherstellen. 

Reha beantragen 

Den Reha-Antrag müssen Patient*innen eigenständig stellen. Dabei können sie allerdings von Ärzt*innen oder Angehörigen unterstützt werden. 

Im Folgenden wird eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer Reha dargestellt: 

  1. Gesundheitliche Ziele festlegen
    Entscheiden Sie, welche Rehabilitation Sie beantragen möchten. Hierbei können Sie zwischen einer Rehabilitation als Anschlussheilbehandlung wie zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt wählen. 
  2. Antragsformular ausfüllen
    Füllen Sie einen Antrag auf Rehabilitation aus. Der Reha-Antrag wird in der Regel bei dem zuständigen Kostenträger gestellt. Die entsprechenden Antragsformulare können Sie sich bei Beratungsstellen, Krankenkassen oder auch Rentenversicherungsträgern und Versicherungsämtern beschaffen. Sie können den Antrag auch ganz einfach auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung online stellen.
  3. Medizinischer Befundbericht
    Sorgen Sie dafür, alle relevanten medizinischen Unterlagen und Berichte, die Ihre Diagnose und damit auch den Rehabilitationsbedarf unterstützen, beizulegen. Sprechen Sie hierfür mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, um einen Befundbericht zu erhalten und somit das Antragsverfahren zu beschleunigen. 
  4. Belege der Krankenkasse
    Fügen Sie auch den sogenannten AUD-Beleg der Krankenkasse bei, in dem Ihre Vorerkrankungen aufgelistet sind und die Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten drei Jahre bescheinigt. 
  5. Wunschklinik auswählen
    Fügen Sie dem Reha-Antrag optional auch das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht bei. Mit diesem Formular haben Sie das Recht, Ihre Reha-Klinik selbst zu wählen. 
  6. Einreichung des Antrags
    Reichen Sie Ihren Antrag mit allen Berichten, Belegen und Zusatzformularen bei Ihrem Kostenträger ein. Dieser entscheidet, ob Ihre beantragte Rehabilitation medizinisch notwendig ist. Die Entscheidung muss spätestens drei Wochen nach Antragstellung erfolgen. 
  7. Beurteilung des Antrags
    Warten Sie auf Ihre Beurteilung. Gegebenenfalls veranlasst der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers eine weitere ärztliche Untersuchung. Bei Erwerbstätigen ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden ist hierfür die Rentenversicherung zuständig. Wird Ihr Reha-Antrag bewilligt, sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin und Ihren Arbeitgeber über den Antritt der Rehabilitation informieren. 
  8. Auswahl treffen
    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird entsprechend Ihrer Diagnose eine geeignete Einrichtung ausgewählt und die Dauer der Rehabilitation bestimmt. Dabei werden auch Ihre Wünsche auf Grundlage des Wunsch- und Wahlrechts berücksichtigt. Sie erhalten eine Auswahl an geeigneten Rehabilitationseinrichtungen, zwischen denen Sie sich entscheiden können. 
  9. Widerspruch bei Ablehnung
    Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Hierfür sollten Sie sich erneut ein ärztliches Gutachten einholen, welches auf die Ablehnungsgründe eingeht. Legen Sie den Widerspruch innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids ein. 

Kostenträger der Reha 

Im Allgemeinen haben alle versicherten Personen der gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen allerdings nur, wenn keine anderen Rehabilitationsträger zuständig sind.

In Deutschland gibt es verschiedene Kostenträger, die Rehabilitationsmaßnahmen finanzieren. Die Zuständigkeit ist vor allem von der beruflichen Situation und der Art und Ursache der Erkrankung abhängig. 

Hier sind die wichtigsten Kostenträger für die Rehabilitation: 

  • Gesetzliche Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Dazu gehören Krankenhaus-Rehabilitationen und ambulante Rehabilitation. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin festgelegt. 
  • Deutsche Rentenversicherung: Die Deutsche Rentenversicherung ist der größte Kostenträger für Personen, die erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Sie bietet vor allem Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit und beruflichen Integration. 
  • Unfallversicherungsträger: Die Unfallversicherungsträger sind für die Rehabilitation von Arbeitsunfällen, Wegunfällen und Berufskrankheiten zuständig. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten für die medizinischen und außermedizinischen Leistungen der Rehabilitation, um die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.  
  • Träger der Sozialhilfe: Bei bestimmten Personengruppen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, kann der örtliche Träger der Sozialhilfe für die Kosten der Rehabilitation zuständig sein. Dies betrifft insbesondere Menschen, die über geringe finanzielle Mittel verfügen. 
  • Private Krankenversicherung: Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen gemäß den Versicherungsbedingungen. Die Leistungen und Bedingungen variieren je nach individuellem Versicherungsvertrag. 

Leistungen der Reha 

Eine medizinische Reha kann ambulant, aber auch stationär erfolgen. Dabei umfasst die Reha verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die Gesundheit, Funktionsfähigkeit und Lebensqualität von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verbessern. Die einzelnen Leistungen variieren je nach Art der Erkrankung und Kostenträger. 

Hier sind einige Leistungen, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation angeboten werden: 

  • Diagnostik: Eine umfassende medizinische Untersuchung und Diagnosestellung helfen dabei, den individuellen Rehabilitationsbedarf festzustellen und einen Behandlungsplan zu erstellen. 
  • Medizinische Behandlungen: Dies umfasst die medizinische Versorgung und Behandlung von gesundheitlichen Problemen, beispielsweise medikamentöse Therapien, Injektionen, physikalische Therapien oder das Schmerzmanagement.
  • Physiotherapie: Durch gezielte Übungen und physikalische Maßnahmen werden Muskelkraft, Beweglichkeit, Koordination und Ausdauer verbessert. Physiotherapie kann bei verschiedenen Erkrankungen, Verletzungen oder nach chirurgischen Eingriffen eingesetzt werden. 
  • Ergotherapie: Die Ergotherapie zielt darauf ab, Menschen dabei zu unterstützen, ihre alltäglichen Aktivitäten und Selbständigkeit wieder zu erlangen. 
  • Sprach- und Schlucktherapie: Diese Therapie konzentriert sich auf die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und des Schluckens bei Personen mit Sprach- und Schluckstörungen, die durch neurologische Erkrankungen, Verletzungen oder auch Operationen verursacht werden können. 
  • Psychologische Unterstützung: Auch die psychologische Betreuung und Beratung spielt eine wichtige Rolle in der Rehabilitation. Es können Einzelgespräche, Gruppentherapien und psychosoziale Unterstützung angeboten werden. 
  • Soziale Beratung: Bei Bedarf kann eine soziale Beratung angeboten werden, um Hilfe bei der Bewältigung sozialer, beruflicher oder finanzieller Herausforderungen zu erhalten. 
  • Berufliche Rehabilitation: Die berufliche Rehabilitation unterstützt Menschen dabei, nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. 
  • Nachsorge: Nach Abschluss der Rehabilitation kann eine kontinuierliche Nachsorge erfolgen, um den Erfolg der Behandlungsmaßnahmen langfristig zu sichern. Dies kann regelmäßige Kontrolluntersuchungen, weiterführende Therapien oder alltagsunterstützende Maßnahmen beinhalten.