Du als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger kannst selbst entscheiden, wie und von wem Deine Pflege oder die Pflege Deines Liebsten erfolgt. Wenn du Dich dafür entscheidest, die Pflege im häuslichen Umfeld zu gestalten, so unterstützt Dich die Pflegeversicherung mittels unterschiedlicher Pflegeleistungen. Zu diesen Pflegeleistungen zählt unter anderem die Kurzzeitpflege.

Inhalt

Was ist die Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Wie hoch sind die Leistungen bei der Kurzzeitpflege?
Antrag Kurzzeitpflege stellen
Können Ansprüche auf Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden?
Wird während der Kurzzeitpflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?
Werden während der Kurzzeitpflege Beiträge für die Rente und die soziale Sicherung gezahlt?

Was ist die Kurzzeitpflege?

Ist die häusliche Pflege Deines Liebsten vorübergehend, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zu bewerkstelligen, so kannst Du die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung kommt für die anfallenden Kosten bis max. 1.774 Euro (162 Euro mehr als im Jahr 2021) im Kalenderjahr auf. Die Kurzzeitpflege erfolgt vollstationär in einer von der Pflegekasse anerkannten Pflegeeinrichtung.  Häufig wird die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder in häuslichen Krisensituationen eingesetzt. 

Pflegegrad 12345-Hinweis:
In begründeten Einzelfällen kann Kurzzeitpflege auch in anderen geeigneten Einrichtungen in Anspruch genommen werden, die nicht durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassen sind, zum Beispiel in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen oder ähnlich geeigneten Versorgungsstätten. Voraussetzung ist, dass die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad wahrnehmen. Die Krankenversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für die Kurzzeitpflege (§ 39 c SGB V). Erfahre mehr bei Deiner zuständigen Krankenkasse oder dem Krankenhaus-Sozialdienst.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Hat die pflegebedürftige Person den Pflegegrad 2 bis 5, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege. Um die Kurzzeitpflege geltend zu machen, musst Du zunächst einen Antrag bei Deiner Pflegekasse oder bei der Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Liebsten stellen. Diese prüft dann, ob ein anerkannter Grund für die Kurzzeitpflege vorliegt. Häufig ist eine Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad nötig oder sinnvoll:

  • In Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder einer sonstigen Verhinderung der Pflegeperson, die nicht mit Leistungen der Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung überbrückt werden können.
  • In Krisenzeiten, z. B. bei völligem Ausfall der bisherigen Pflegeperson.
  • Wenn eine erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit eintritt, die nicht selbst zu bewältigen ist.
  • Direkt nach einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung eine Übergangszeit notwendig ist.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn in der Wohnung des Pflegebedürftigen noch Umbaumaßnahmen erforderlich sind oder die Pflegeperson die Pflege noch nicht sofort übernehmen kann (z. B. bei Berufstätigkeit).
  • Wenn Du als Pflegender in einer stationären Klinik eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchführst, so hast du die Möglichkeit, Deinen pflegebedürftigen Angehörigen „mitzunehmen“. Er kann im Rahmen der Kurzzeitpflege entweder in der gleichen oder in einer nahegelegenen Einrichtung untergebracht werden.

Personen im Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings besteht für sie die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege mit den Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (125 Euro) zu finanzieren. Sie müssen die Rechnungen nach Inanspruchnahme bei der Pflegekasse einreichen und erhalten die Kosten in Höhe der Entlastungsleistungen von der Pflegekasse ersetzt.

Wie hoch sind die Leistungen bei der Kurzzeitpflege?

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die folgende Tabelle zeigt Dir die Bezuschussung durch die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege in den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5.

Pflegebedürftigkeit in GradenMax. Leistungen für Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2, 3, 4, 51.774 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Die Pflegeversicherung kommt bei einer stationären Kurzzeitpflege hauptsächlich für die Kosten der pflegerischen Behandlung auf. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Unter Umständen können die Zusatzkosten einer Kurzzeitpflege als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Informiere Dich dazu bei Deinem Finanzamt.

Antrag Kurzzeitpflege stellen

Um die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, musst Du zunächst einen Antrag auf Kurzzeitpflege bei Deiner Pflegekasse oder bei der Pflegekasse Deines zu pflegenden Angehörigen stellen. Die meisten Pflegekassen, wie beispielsweise die DAK oder Barmer bieten das Antragsformular online zum Ausfüllen oder als Download an. Generell gilt, den Antrag vor Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen. Wenn die Kurzzeitpflege jedoch sehr plötzlich, zum Beispiel durch eine Krisensituation, nötig ist, reicht auch die Aussage der Pflegeperson, eines Pflegedienstes oder Sozialdienstes aus, um die Notwendigkeit zu belegen. Den Antrag auf Kurzzeitpflege kann der Pflegebedürftige selbst, seine Vertretung oder der Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung ausfüllen. Die Unterschrift muss vom Pflegebedürftigen selbst oder seiner Vertretung getätigt werden.

Können Ansprüche auf Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden?

Ja, die im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht, also maximal verdoppelt werden. 

Wird während der Kurzzeitpflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?

Während der Kurzzeitpflege wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Dies gilt allerdings nur, wenn direkt vor der Kurzzeitpflege ein Anspruch auf Pflegegeldzahlung bestand.

Werden während der Kurzzeitpflege Beiträge für die Rente und die soziale Sicherung gezahlt?

Unterbricht die Pflegeperson die Pflegetätigkeit, weil diese selbst erkrankt oder aus sonstigen Gründen, endet die Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht sofort mit der Unterbrechung. Wird die Pflegetätigkeit unterbrochen, weil sich der Pflegebedürftige in einer stationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme befindet, besteht die Rentenversicherungspflicht für die Dauer der ersten vier Wochen (28 Tage) weiter. Folglich kommt es dann auch zu einer entsprechenden Weiterzahlung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Für die Dauer der häuslichen Krankenpflege kommt es ebenfalls zu einer Weiterzahlung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.