Ein Gerät oder Artikel gilt als Hilfsmittel, wenn es im Hilfsmittelverzeichnis des GKV- Spitzenverbandes aufgelistet ist. Hilfsmittel unterstützen Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige in ihrer häuslichen Versorgung. Hilfsmittel verschaffen Pflegebedürftigen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Pflegenden Angehörigen erleichtern Hilfsmittel die Pflege.

Inhalt

Hilfsmittel muss im Hilfsmittelkatalog gelistet sein
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel der häuslichen Pflege?
Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis beantragen
Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Bewilligung von Hilfsmitteln bei Wohnraumanpassung
Welcher Träger übernimmt die Kosten für Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis?
Wann müssen Hilfsmittel selbst gezahlt werden?

Hilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die Du brauchst

  1. um Deine häusliche Pflege durchzuführen, 
  2. Deine Pflege zu erleichtern oder 
  3. Dir ein selbstständiges Lebens zu ermöglichen. 

Im Folgenden siehst Du einige Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind und somit finanziert werden:

  • Absauggeräte
  • Adaptionshilfen
  • Applikationshilfen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Bestrahlungsgeräte
  • Blindenhilfsmittel
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Gehhilfen
  • Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
  • Hörhilfen
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Inkontinenzhilfen
  • Kommunikationshilfen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
  • Krankenpflegeartikel
  • Lagerungshilfen 

Alle Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis. 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Hilfsmittel in der häuslichen Pflege unterstützen und erleichtern die Pflege oder die Selbstständigkeit des Betroffenen. Ein Artikel gilt als Hilfsmittel, wenn es im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelistet ist.

Hilfsmittel muss im Hilfsmittelkatalog gelistet sein

Um Hilfsmittel in der häuslichen Pflege zu erhalten, musst Du diese im Vorfeld bewilligen lassen. Das Hilfsmittel muss medizinisch notwendig und im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgeführt sein. Wir empfehlen Dir daher, zusammen mit Deinem Arzt oder einem Sanitätsfachhandel nach einem geeigneten Hilfsmittel für die häusliche Pflege zu suchen. Einige Hilfsmittel besitzen bereits Hilfsmittelnummer. Durch diese kannst Du erkennen, dass der Artikel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Damit Hilfsmittel bewilligt werden müssen sie medizinisch notwendig und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes eingetragen sein.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel der häusliche Pflege?

Grundsätzlich haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, privat Krankenversicherte und alle Pflegebedürftige Anspruch auf Hilfsmittel zur Unterstützung der häuslichen Pflege. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse soll durch den Einsatz von Hilfsmitteln eine Pflegebedürftigkeit oder dauerhafte Behinderung vermieden oder eine bereits vorliegende Behinderung ausgeglichen werden. Privat Krankenversicherte haben im Rahmen ihres privaten Vertrages den Umfang der Leistungen für Hilfsmittel bereits vereinbart und erhalten in diesem Rahmen die Kosten erstattet. 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftige als auch die Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenkasse Anspruch auf Hilfsmittel für die häuslichen Pflege.

Hilfsmitteln aus dem Hilfsmittelverzeichnis beantragen

Ist das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV- Spitzenverbandes eingetragen und ist die Anschaffung medizinisch notwendig, erhältst Du von Deinem behandelnden Arzt ein Rezept ausgestellt. Wir empfehlen darauf zu achten, dass das Hilfsmittel genau bezeichnet wird und speziell erforderliche Funktionen zusätzlich beschrieben werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkassen dazu angehalten sind, gebrauchte und instandgesetzte technische Hilfsmittel den Versicherten leihweise zu überlassen. 

Das Rezept Deines Hausarztes reichst Du bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Wird das Hilfsmittel genehmigt, zahlst Du einmalig eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro. Falls Du Dir bei bestimmten Artikeln nicht sicher bist, ob diese genehmigt werden, kannst Du bei Deiner Krankenkasse oder einer Pflegeberatungsstelle nachfragen. Es können auch Instandhaltungen und Reparaturen bezuschusst werden. Kinder und Jugendliche als auch Schwangere sind für bestimmte Leistungen von den Kosten befreit. 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Nachdem das Hilfsmittel von Deinem Hausarzt als Rezept ausgestellt wurde, reichst Du dieses bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Du zahlst pro Hilfsmittel eine einmalige gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro. 

Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln

Hilfsmittel werden von Deiner gesetzlichen Krankenkasse mit dem Ziel gezahlt, um Behinderungen oder Erkrankungen auszugleichen. Pflegehilfsmittel werden von Deiner Pflegekasse gezahlt, um den Alltag des Pflegebedürftigen oder des Angehörigen zu erleichtern oder das Leiden zu minimieren. Zusätzlich dienen Pflegehilfsmittel dazu den Betroffenen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen oder die Pflege zu erleichtern. Pflegehilfsmittel sind ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Voraussetzung, um Pflegehilfsmittel zu erhalten ist ein vorhandener Pflegegrad. Dafür muss ein Pflegegrad-Antrag gestellt werden.

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

Im Pflegehilfsmittelverzeichnis kannst Du jederzeit in Erfahrung bringen welche Pflegehilfsmittel die Pflegekasse übernimmt. Es gibt verschiedene Anbieter im Internet, die die Beantragung der Pflegehilfsmittel übernehmen und Dir monatlich Boxen mit den von Dir ausgewählten Pflegehilfsmitteln nach Hause schicken. 

Bei den technischen Pflegehilfsmitteln musst Du einen Eigenanteil von 10 Prozent erbringen. Maximal beläuft sich der Eigenanteil jedoch auf 25 Euro. Größere technische Hilfsmittel werden leihweise überlassen, wodurch keine Zuzahlung nötig ist. 

Pflegegrad12345- Hinweis:
Unterschieden werden Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenkasse für den Ausgleich für Erkrankungen oder Behinderungen gezahlt. Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse gezahlt, um Leiden zu verringern und den Pflegealltag zu erleichtern. 

Bewilligung von Hilfsmitteln bei Wohnraumanpassung

Hilfsmittel werden in unterschiedlichen Lebenslagen benötigt. Gerade wenn Dein Wohnraum auf Deine Pflegebedürftigkeit angepasst wird, benötigst Du zusätzlich spezifische Hilfsmittel. Wird beispielsweise eine barrierefreie Dusche eingebaut, so benötigst Du zusätzlich noch Hilfsmittel wie Haltegriffe, Dusch- oder Badewannensitze, Aufrichthilfen oder Toilettensitze.

Du kannst Dir die Kosten für die Hilfsmittel erstatten lassen.

Möchtest Du die Kosten für Hilfsmittel bei einer Wohnraumanpassung erstattet bekommen, solltest Du zuallererst bei Deinem Sanitätshaus die Hilfsmittel für die Wohnraumanpassung beantragen. Das Sanitätshaus erstellt Dir einen Kostenvoranschlag für die Hilfsmittel. Es ist wichtig, dass auf dem Kostenvoranschlag eine genaue Bezeichnung der Hilfsmittel aufgelistet ist. Dein Hausarzt geht mit Dir die Auflistung durch und schreibt eine Verordnung über die aufgeführten Hilfsmittel. Die Krankenkasse muss die Verordnung jetzt lediglich bestätigen. Mit Hilfe der Genehmigung kannst Du die benötigten Hilfsmittel bei Deinem Sanitätshaus bestellen. Pflegehilfsmittel, die in der stationären Pflege eingesetzt werden, können nicht erstattet werden. Sie werden in der Regel vom Pflegeheim zur Verfügung gestellt. Die Erstattung der Hilfsmittel und der Zuschuss für Wohnraumanpassungen schließen sich nicht gegenseitig aus.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Du kannst Hilfsmittel im Rahmen einer Wohnraumanpassung beantragen und Dir die Kosten erstatten lassen. Der Zuschuss von Hilfsmitteln schließt nicht den Zuschuss für Wohnraumanpassungen aus.

Welcher Träger übernimmt die Kosten für Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis?

Es gibt drei Bereiche, denen die Kosten für Hilfsmittel zugeordnet werden können. Der Bereich der Medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

  • Im Bereich der medizinischen Rehabilitation werden alle Hilfsmittel der Krankenbehandlung, der Ausgleich für Behinderungen sowie Vorbeugung einer Behinderung zugeordnet. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse oder die Pflegekasse die Kosten der Hilfsmittel.
  •  Alle Hilfsmittel, die für den Arbeitsplatz oder den Arbeitsweg benötigt werden, übernimmt die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt. 
  • Hilfsmittel, die für die persönliche Lebensführung und Freizeitgestaltung als auch Angebote der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen benötigt werden übernimmt das zuständige Sozialamt.

Bei der Versorgung mit technischen Hilfsmitteln haben die Krankenkassen Verträge mit Firmen wie beispielsweise Sanitätshäusern oder Leistungserbringern. Die Versicherten nehmen die Hilfsmittel von den Vertragspartnern. Die Krankenkasse zahlt nur den vertraglich vereinbarten Festpreis für das Hilfsmittel, als auch die anfallenden Folgekosten wie beispielsweise Reparaturen. Werden Festpreise für bestimmte Hilfsmittel festgelegt musst Du die Mehrdifferenz der speziell gewollten Hilfsmitteln selbst tragen.
Technische Hilfsmittel sind nach dem Gebrauch wieder an die Krankenkasse zurückzugegeben (auch wenn Mehrkosten gezahlt wurden).

Wann müssen Hilfsmittel selbst gezahlt werden?

Es gibt einige „Gegenstände des täglichen Lebens“ die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, jedoch keine Hilfsmittelnummer besitzen. Es handelt sich um Hilfsmittel, die auch von gesunden Menschen genutzt werden können. Aus diesem Grund entfällt die Leistungspflicht der Krankenkasse. Die Produkte kannst Du in Sanitätshäusern oder im Einzelhandel kaufen. Zu den Produkten, die auch Menschen ohne Krankheit oder Behinderung nutzen gelten Seniorenbetten, Komfortmatratzen oder Alltagshilfen wie spezielle Trinkbecher und rutschhemmende Matten. Diese Produkte haben einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen oder werden aufgrund eines geringen Abgabepreises von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen.