Oberster Stellenwert der Kranken- und Pflegeversicherung ist der Erhalt Deiner Selbstständigkeit. Eingeschlossen der Erhalt Deines Zuhauses und das Vermeiden einer stationären Aufnahme in einem Pflegeheim. Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt dir Deine Pflegeversicherung einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro pro Maßnahme. Dieser Zuschuss kann die häusliche Pflege in Deinem Wohnraum ermöglichen oder erleichtern. Durch Veränderungen Deines Wohnraumes wird Deine selbstständige Lebensführung stabilisiert oder aufrechterhalten. Eine Wohnraumanpassung soll auch einer Überforderung der Pflegepersonen entgegenwirken.

Inhalt

Voraussetzungen für eine Wohnraumanpassung
Kostenübernahme und Zuschüsse für eine Wohnraumanpassung
Beispiele: Wohnraumanpassung
Bewilligung von Hilfsmitteln bei Wohnraumanpassung
Wohnraumanpassung: Baudarlehen

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Voraussetzungen für eine Wohnraumanpassung

Um den Zuschuss beantragen zu können, müssen folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Du musst einen Pflegegrad besitzen. Hierbei ist es unrelevant welchen Pflegegrad Du besitzt (Pflegegrad 1 bis 5). Falls Deine Pflegebedürftigkeit noch nicht überprüft wurde, kannst Du einen Pflegegrad beantragen.
  • Die Umbaumaßnahmen müssen Deine häusliche Pflege erleichtern oder Deine selbstständige Lebensführung im individuellen Wohnumfeld unterstützen.
  • Der Zuschuss muss Dir von Deiner individuellen Pflegekasse bewilligt werden.

Die Pflegekasse hat keine Obergrenze für die Anzahl bezuschusster Umbaumaßnahmen festgelegt. Aus diesem Grund wird, wenn nötig, ein zweiter Zuschuss von Deiner Krankenkasse gewährt. Ausschlaggebend für eine Bewilligung ist eine Änderung Deiner pflegerischen Situation, welche eine erneute Anpassungsmaßnahme nach sich zieht.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Du benötigst den Pflegegrad 1, 2, 3 4 oder 5, die Umbaumaßnahmen unterstützen Deine selbstständige Lebensführung und die Pflegekasse muss den Zuschuss bewilligen.

Kostenübernahme und Zuschüsse für eine Wohnraumanpassung

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5 erhalten einen maximalen Zuschuss von 4.000 Euro pro Kopf je Maßnahme. Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen  wohnen, kann der Zuschuss auf 16.000 Euro vervierfacht werden. Dies nennt man auch Wohngruppenzuschlag. Beispielsweise bei einem ein Ehepaar (8.000 Euro) oder eine ambulant betreute Wohngruppe auf 16.000 Euro. Wohnen mehr als vier Leute zusammen, bleibt die Begrenzung des Zuschusses trotz allem bei 16.000 Euro.

Ein Zuschuss ist für jeweils eine Maßnahme. Diese Maßnahme muss aufgrund einer gesundheitlichen Situation oder Einschränkung für das weitere Wohnen und Erhalten der Selbstständigkeit erforderlich sein. Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, die Deinen momentanen Hilfebedarf verkörpern. Wenn sich Deine gesundheitliche Situation oder Dein pflegerischer Bedarf verschlechtert, kannst Du erneut Umbaumaßnahmen bzw. einen neuen Antrag auf Zuschuss stellen.

Umbaumaßnahmen, die den Zuschuss von 4.000 Euro pro Kopf überschreiten müssen vom Betroffenen selbst bezahlt werden. Aus diesem Grund sollte man sich zuerst auf die Maßnahmen konzentrieren die notwendig sind, um Deine Sicherheit zu gewährleisten. Leicht zu realisierende und effiziente Maßnahmen sind das Verlegen von rutschsicherem Boden oder die Befestigung von Handgriffen an der Toilette.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Mit Pflegegrad kannst Du pro Umbau-Maßnahme bis zu 4.000 Euro als Zuschuss von der Pflegeversicherung bekommen.

Wohnraumanpassung bei Privatversicherten

Der Leistungsumfang von privat Krankenversicherten ist vertraglich vereinbart. Das bedeutet, Du bekommst die Kosten für Wohnraumanpassungen,  notwendige Hilfsmittel und Produkte im vertraglich vereinbarten Rahmen erstattet. Grundsätzlich ergeben sich keine Unterschiede oder Vorteile gegenüber den gesetzlich Versicherten. Die private Pflegeversicherung gewährt ebenfalls für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro. Jährlich veröffentlicht der Verband der privaten Krankenversicherungen nach § 40 Absatz 4 SGB XI die Zahlenberichte der Pflegekassen. Im letzten Verlauf ergab sich ein Anstieg der Kosten für Wohnraumanpassungen bei Privatversicherten. Im Zusammenhang mit dem Anstieg der Leistungsberechtigten, ist jedoch davon auszugehen, dass weiterhin nur ein kleiner Teil der Privatversicherten die Möglichkeit der Wohnraumanpassung beantragt. Fraglich ist, warum wenige Privatversicherte das Angebot der Wohnraumanpassung nutzen.

Beispiele Wohnraumanpassung

Es werden verschiedene Arten von Umbaumaßnahmen der Wohnraumanpassung bezuschusst. Wir haben hier eine Aufstellung typischer Umbaumaßnahmen für Dich aufgeführt.

Es gibt Zuschüsse für bedeutsame Eingriffe in die Bausubstanz wie Treppenlifte, Türrahmenverbreiterungen oder fest installierte Rampen. Hierbei werden die Maßnahmen nach Umbauten außerhalb der Wohnung (Personenaufzug) und Umbauten innerhalb der Wohnung (Treppenlift, Türrahmenverbreiterung) unterschieden.

Weitere bezuschussbare Wohnraumanpassungen sind:

  • Umbaumaßnahmen in der Küche (rutschfester Bodenbelag, niedrigere Schränke etc.)
  • Umbaumaßnahme im Bad (barrierefreie Dusche, höhenverstellbarer Waschtisch, verstellbarer Halter/ Griff an der Toilette etc.)
  • Umbaumaßnahmen im Schlafzimmer (höhenverstellbares Bett, rutschfester Bodenbelag etc.)
  • Umzugskosten (für den Fall, dass die bestehende Wohnung nicht den Beeinträchtigungen entsprechend umgebaut werden kann, gibt es die Möglichkeit einen Umzug in eine neue Wohnung oder Pflegeheim zu beantragen).
  • Ein- und Umbau von Mobiliar (Ein- und Umbaumaßnahmen die zur Unterstützung der Pflegesituation individuell hergestellt oder angepasst werden).

Des Weiteren werden Kosten erstattet für

  • Genehmigungsgebühren für Baugenehmigungen,
  • Beratungskosten,
  • Materialkosten und
  • Lohnkosten.

Erstattet werden auch Leistungen, die durch Freunde, Nachbarn oder Angehörige ausgeführt werden, z. B. Aufwendungen für Fahrtkosten oder Verdienstausfälle.

Bewilligung von Hilfsmitteln bei Wohnraumanpassung

Eine Wohnraumanpassung ist der erste Schritt in ein autonomes Leben in der eigenen häuslichen Umgebung. Jedoch ist es mit einer Wohnraumanpassung, wie beispielsweise einer barrierefreien Dusche, finanziell nicht erledigt. Eventuell benötigst Du spezifische Hilfsmittel, wie beispielsweise einen Haltegriff für die barrierefreie Dusche.
Du hast die Möglichkeit Dir zusätzlich Hilfsmittel erstatten zu lassen, wie die Kosten für Haltegriffe, Dusch- oder Badewannensitze, Aufrichthilfen und Toilettensitze etc. Die Hilfsmittel erhältst Du z. B. bei Deinem Sanitätshaus vor Ort. Durch eine Beratung wird gefiltert, welche Hilfsmittel für Dich im Sinne Deiner Wohnraumanpassung relevant sind.

Der Zuschuss für Umbaumaßnahmen der Wohnung schließt nicht das Erstatten von Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln aus. Hilfsmittel wie beispielsweise ein Wannenlift können zusätzlich finanziert werden. Diese Hilfsmittel musst Du separat beantragen.

  1. Zuallererst benötigst Du einen Kostenvoranschlag von Deinem Sanitätshaus oder Deinem Lieferanten. Dort muss eine Auflistung mit einer genauen Bezeichnung der Hilfsmittel aufgelistet sein.
  2. Mit Hilfe der Auflistung gehst Du zu Deinem Hausarzt. Dieser muss eine Verordnung der aufgeführten Hilfsmittel beantragen.
  3. Diese Verordnung muss von Deiner Krankenkasse genehmigt werden.
  4. Nach der Genehmigung Deiner Krankenkasse kannst Du die Hilfsmittel bei Deinem Sanitätshaus bestellen.

Pflegehilfsmittel, die in der stationären Pflege eingesetzt werden, können nicht erstattet werden. Sie werden in der Regel vom Pflegeheim zur Verfügung gestellt.

Wohnraumanpassung: Baudarlehen

Die Kosten für Umbaumaßnahmen überschreiten dein Budget? Dann gibt es das Baudarlehen als Finanzierungsmöglichkeit. Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen haben unterschiedliche Möglichkeiten der Baufinanzierung. An dieser Stelle möchten wir dir ein gefördertes Programm vorstellen.

Das Programm heißt „Altersgerecht umbauen“ bei der KfW Förderbank. Dieses bietet sich für Eigentümer als auch Mieter an. Durch dieses Programm werden verschiedenste Modernisierungen von Wohnungen finanziert. Das Ziel ist die langfristige Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit Zuhause. Selbst umgerüstete Wohngebäude können eine Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Der Kredit läuft über Deine individuelle Hausbank. Du kannst zusätzlich die Beratung zu den KfW- Förderprogrammen wahrnehmen. Gewährt werden Kredite und auch Investitionszuschüsse. Menschen mit einer Behinderung haben die Möglichkeit, Mittel über die „Eingliederungshilfe“ zu erhalten. Die Mittel müssen den Zweck der Beschaffung, Ausstattung oder der Erhalt der Wohnung dienen. Diese Förderung ist Einkommens- und Vermögensabhängig. Beratung erhältst Du vom örtlichen Sozialhilfeträger. Wohnberatungsstellen können Dir jederzeit bei Problemen mit Vermietern oder Kostenträgern zur Seite stehen. Weitere Beratungsstellen sind Pflegestützpunkte oder Deine Versicherung, an die Du dich mit Fragen wenden kannst.