Du als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger kannst selbst entscheiden, wie und von wem Deine Pflege oder die Pflege Deines Liebsten erfolgt. Wenn du Dich dafür entscheidest, die Pflege im häuslichen Umfeld zu gestalten, so unterstützt Dich die Pflegeversicherung mittels unterschiedlicher Pflegeleistungen. Nimmst Du pflegerische Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder Einzelpflegekräfte in Anspruch, unterstützt Dich die Pflegeversicherung mit den sogenannten Pflegesachleistungen.

Inhalt

Was sind Pflegesachleistungen?
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Wie hoch fallen die Pflegesachleistungen in den unterschiedlichen Pflegegraden aus?
Pflegegrad beantragen, um Pflegesachleistungen zu erhalten
Pflegebegutachtung
Pflegesachleistung als Kombinationsleistung
Wie finde ich einen guten Pflegedienst?

Was sind Pflegesachleistungen?

Bei Pflegesachleistungen handelt es sich um pflegerische Dienstleistungen, die von professionellen Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes oder Einzelpflegekräften erbracht werden. Zu den Pflegesachleistungen zählen pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung. Sowie die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung von Pflegebedürftigen. Die anfallenden Kosten für die pflegerischen Dienstleistungen rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit den Pflegekassen ab. Gesetzlich sind die Pflegesachleistungen im Sozialgesetzbuch im § 36 SGB XI verankert. 

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Hast Du den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5? Dann kannst Du Deinen Anspruch auf Pflegesachleistungen geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld, von professionellen Pflegekräften, stattfindet. Bei Pflegegrad 1 werden keine Pflegesachleistungen gewährt, da in dieser Stufe die Personen noch in der Lage sind, ihr Leben weitgehend selbst zu meistern und nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Pflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen von professionellen Pflegekräften und Betreuungsassistenten gepflegt und betreut werden, haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. 

Wie hoch fallen die Pflegesachleistungen in den unterschiedlichen Pflegegraden aus?

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes. Der gesetzlich vorgeschriebene monatliche Höchstbetrag richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegebedürftigkeit in GradenMonatliche Pflegesachleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2689 Euro
Pflegegrad 31.298 Euro
Pflegegrad 41.612 Euro
Pflegegrad 51.995 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Pflegegrad beantragen, um Pflegesachleistungen zu erhalten

Um die Pflegesachleistung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, es können also die gleichen Kontaktdaten genutzt werden. Die Antragstellung kann formlos per Brief, telefonisch oder durch die dafür bereitgestellten Formulare auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch Familienangehörige etc. erfolgen. Dazu benötigen sie eine Vollmacht. Nachdem Du einen Antrag für einen Pflegegrad gestellt hast, wird die Pflegekasse tätig und sendet Dir ein Formular zu. Schicke die Antragsformulare ausgefüllt zurück. Daraufhin teilt Dir der Gutachter einen Termin zur Pflegebegutachtung mit. Bist Du bereits einem Pflegegrad zugeteilt, möchtest ihn aber anpassen, so kannst Du einen „Antrag auf Anpassung des Pflegegrades“ stellen. Mit der Höherstufung des Pflegegrades erhöht sich auch die Pflegesachleistung. Den Antrag so früh wie möglich stellen, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Ein Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos per Brief, telefonisch oder durch die dafür bereitgestellten Formulare auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen erfolgen.

Pflegebegutachtung

Nach der Antragsstellung erfolgt die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag der Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst (MD). Privatversicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Hier führt die Begutachtung das Unternehmen MEDICPROOF durch. 

Im Regelfall erfolgt die Begutachtung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wohnung oder in der Pflegeeinrichtung, je nachdem, wo die zu begutachtende Person lebt. Für individuelle pflegerische Informationen ist es hilfreich, wenn pflegende Angehörige oder Betreuer zu diesen Terminen anwesend sind und Auskunft geben können. Während der Corona-Pandemie findet eine Begutachtung unter bestimmten Bedingungen statt. Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 bis 5 besteht Anspruch auf die Pflegesachleistung.

Pflegesachleistung als Kombinationsleistung

Pflegesachleistungen sind auch in Kombination mit dem Pflegegeld möglich. Wenn Angehörige gleichermaßen die zu pflegende Person mit einem Pflegedienst betreuen, dann verringert sich das Pflegegeld prozentual mit dem Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. 

Eine Kombination der Pflegesachleistungen mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist auch durchführbar. Bis zu 40 Prozent der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Andersherum kann der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten.  In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden. Hierfür stehen die obig genannten Sachleistungen zur Verfügung. Im Pflegegrad 1 jedoch kann der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung eingesetzt werden.

Wie finde ich einen guten Pflegedienst?

Bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes hast Du die Möglichkeit, die Ergebnisse einer Qualitätsprüfung online einzusehen. Der Medizinische Dienst (MD) und der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (Prüfdienst der PKV) vergeben sogenannte Pflegenoten.

Bei ambulanten Pflegediensten werden Teilnoten in drei Bereichen vergeben:

  1. pflegerische Leistungen,
  2. ärztlich verordnete pflegerische Leistungen,
  3. Dienstleistung und Organisation.

Die vergebenen Pflegenoten sind auf folgenden Internetseiten abrufbar:
www.aok-pflegeheimnavigator.de (AOK)
www.bkk-pflegefinder.de (BKK)
www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)
www.pflegelotse.de (vdek – Verband der Ersatzkassen)   

Pflegegrad12345-Hinweis:
Pflegedienste müssen von den Pflegekassen zugelassen sein, um Leistungen über sie abrechnen zu können. Einen guten Überblick über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs- und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung stellen. Diese sind auch im Internet abrufbar.