Die Pflegesachleistungen dienen der Sicherstellung der häuslichen Pflege durch professionelle Mitarbeiter/innen eines ambulanten Pflegedienstes oder durch professionelle Einzelpflegekräfte.
Inhalt
Welche Leistungen fallen unter die Pflegesachleistungen?
Welche Formen der Pflege als ambulante Dienstleister?
Kombination Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Was sind Pflegesachleistungen?
Kann ich nicht genutzte Pflegesachleistungen anderweitig verwenden?
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5?
Als Sachleistung ist keine materielle Vergütung, sondern eine Dienstleistung von beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst, gemeint. Die Höhe der Leistungen für die häusliche Pflege ist abhängig vom Pflegegrad der/des Betroffenen.
Untenstehend siehst Du die Höhe der Pflegesachleistungen 2022 in Abhängigkeit vom Pflegegrad.
Pflegebedürftigkeit in Graden | Maximale Leistungen (pro Monat in Euro) |
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 | 724 |
Pflegegrad 3 | 1.363 |
Pflegegrad 4 | 1693 |
Pflegegrad 5 | 2095 |
Die Tabelle zeigt den aktuellen Umfang der Pflegesachleistungen im Jahr 2022. Im Juni 2021 gab es die letzte Erhöhung. Die Grundlage für die Erhöhung der Pflegesachleistungen 2021 ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG).
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 gehören nicht zum anspruchsberechtigten Kreis des Pflegesachleistungskatalogs 2022. Mit dem Pflegegrad 1 hast Du jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro, die Pflegeberatung, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln oder Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Diese Leistungen stehen zusätzlich allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 zu.
Die Leistung wird durch die Pflegekasse des/der Pflegebedürftigen finanziert. Die Pflegekasse rechnet die Gelder direkt mit dem Pflegedienst ab, d. h. die Gelder lassen sich nur zweckgebunden für die professionelle Pflege einsetzen. Zu den abrechenbaren Leistungen gehören Hilfen im Haushalt als auch häusliche Betreuungen.
Die häusliche Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst umfasst die Unterstützung:
- bei Aktivitäten zu Hause,
- bei der Kommunikation,
- bei sozialen Kontakten,
- bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.
Um Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege zu erhalten, musst Du einen Antrag bei der Pflegekasse des/der Pflegebedürftigen stellen. Der Antrag kann formlos schriftlich geschehen. Den Antrag muss die pflegebedürftige Person selbst stellen. Ist diese dazu nicht mehr in der Lage, können pflegende Angehörige stellvertretend den Antrag stellen. Voraussetzung für die stellvertretende Antragstellung ist eine vorhandene Vollmacht. Eine Vorlage für eine Antragsstellung findest Du hier:
Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Pflegesachleistung dient der Sicherstellung der häuslichen Pflege (für Personen ab dem Pflegegrad 2) durch Mitarbeiter/innen eines ambulanten Pflegedienstes oder durch professionelle Einzelpflegekräfte. Die Höhe der Pflegesachleistungen ist abhängig vom Pflegegrad und die Leistung wird von der Pflegekasse direkt mit dem Dienstleister abgerechnet und ist zweckgebunden.
Voraussetzung
Personen ab dem Pflegegrad 2, d. h. Personen mit dem Pflegegrad 2,3,4 und 5, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Voraussetzung ist, dass die Pflege von professionellen Pflegekräften im häuslichen Umfeld erbracht wird. Personen mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch. Im Pflegegrad 1 sind die Personen noch weitestgehend selbst in der Lage, ihr Leben zu meistern und sind nicht explizit auf fremde Hilfe angewiesen.
Professionelle Betreuung bedeutet auch, dass die Pflege nicht durch nahe Angehörige erbracht werden kann, auch nicht in dem Fall, dass die entsprechende Berufsausbildung gegeben ist. Für diese Art der pflegerischen Versorgung ist das Pflegegeld vorgesehen.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Personen ab dem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Leistung muss von professionellen Pflegekräften erbracht werden und geschieht innerhalb der häuslichen Pflege.
Welche Leistungen fallen unter die Pflegesachleistungen?
Unter den Sachleistungen fallen nach §36 des 11. Sozialgesetzbuches alle Tätigkeiten der Grundpflege und der häuslichen Versorgung, die von professionellen Pflegefachkräften erbracht wird. Zu den pflegerischen Hilfen zählen Hilfestellungen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung als auch die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Ausgeschlossen ist die Behandlungspflege. Die Sachleistung entspricht der Naturalleistung (Pflege). Dein/e pflegebedürftige/r Angehörige/r erhält eine pflegerische Leistung durch eine Pflegefachkraft (ambulanter Pflegedienst oder Einzelfachkraft). Die pflegende Person muss durch einen Versorgungsvertrag dafür zugelassen sein. Der Umfang der Pflegeleistung ist durch einen monatlichen Leistungshöchstbetrag begrenzt. Die Höhe des Leistungsbetrages ergibt sich aus dem Pflegegrad Deines/r pflegebedürftigen Angehörigen.
Beispiele für Pflegesachleistungen sind:
- Hilfestellung bei der Körperpflege (bspw. Duschen oder Baden)
- Hilfestellung beim Umsetzen
- Hilfestellungen beim An- und Auskleiden
- Hilfestellung bei Toilettengängen
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- Erledigen von Einkäufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigen der Wohnung
Im Pflegesachleistungs- Katalog hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMFG) alle Leistungen der Pflegekasse zusammengestellt.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Nach dem § 36 des elften Sozialgesetzbuches zählen pflegerische Hilfen und Hilfestellungen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung als auch die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu den Pflegesachleistungen. Im Pflegesachleistungskatalog des BMFG sind in einem Leistungskatalog alle Möglichkeiten in einer Online- Broschüre zusammengefasst.
Welche Formen der Pflege gelten als ambulante Dienstleister?
Die Pflegesachleistungen vergüten eine ambulante pflegerische Versorgung. Als ambulante Pflege gelten jedoch mehr pflegerische Organisationsformen, als wie es im ersten Augenblick scheint. Zu einer ambulanten Pflege zählen alle professionellen Anbieter/innen, bei dem der/ die Pflegebedürftige/r ambulant versorgt wird. Hierzu zählen Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen und Einrichtungen des betreuten Wohnens. Wohn- und Betreuungsformen der stationären Pflege gehören nicht zu den Pflegesachleistungen, da diese Leistung sich nicht auf die häusliche Pflege bezieht. Mehr zu den Kombinationsleistungen erfährst Du im untenstehenden Abschnitt „Kombination Pflegegeld und Pflegesachleistungen“.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Pflegebedürftige die sich in der stationären Pflege befinden, können keine Pflegesachleistungen beziehen. Diese Leistung richtet sich explizit an die häusliche Pflege. Zu den Leistungen gehören alle Versorgungsformen der professionellen Pflege, bei denen eine ambulante Versorgung stattfindet, so auch Einrichtungen des betreuten Wohnens oder ambulante Tages- oder Nachtpflege.
Kombination Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Unterschied zwischen dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen ist die Verwendung des Geldes. Bei beiden gibt es in Abhängigkeit des Pflegegrades des/ der Pflegebedürftigen ein ermitteltes Geld für die Sicherstellung der häuslichen Pflege. Bei dem Pflegegeld erhält der/ die Pflegebedürftige selbst das Geld zu seiner freien Verwendung. Das Pflegegeld ist zweckungebunden.
Die Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes und sind deshalb zweckgebunden. Das Geld wird unmittelbar von der Pflegekasse an den Pflegedienst überwiesen.
Die beiden Leistungen lassen sich nach Bedarf kombinieren. Beispielsweise in dem Fall, dass aufgrund einer beruflichen Tätigkeit der nahen Angehörigen eine morgendliche Betreuung nicht möglich ist, jedoch eine nachmittägliche. In diesem Fall können morgens die Pflegesachleistungen bezogen werden und abends das Pflegegeld. Das Pflegegeld wird an dem Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen verringert. Zusätzlich ist eine Kombination von Pflegesachleistungen mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen möglich. Bis zu 40 Prozent der Sachleistungen kannst Du für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro lässt sich zusätzlich jedoch auch für die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der Selbstversorgung bspw. Tätigen von Einkäufen verwenden. Den Entlastungsbetrag kannst Du nicht für pflegerische Aufwendungen wie bspw. Hilfestellung bei der Körperpflege verwenden. Der Betrag kannst Du nur für unterstützende Maßnahmen im Alltag verwenden. Für pflegerische Leistungen sind die Gelder der Pflegesachleistung vorgesehen.
Folgend verdeutlichen wir Dir die Kombinationsmöglichkeiten an einem Praxisbeispiel: Frau Müller besitzt den Pflegegrad 2 und wird durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause unterstützt. Der ambulante Pflegedienst kostet monatlich 800 Euro. Die Pflegekasse zahlt für den Pflegegrad Zwei 724 Euro direkt an die Pflegekasse. Die restlichen 76 Euro zahlt Frau Müller mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Diesen setzt sie ein, um die wöchentlichen Einkäufe von dem ambulanten Pflegedienst tätigen zu lassen. Es handelt sich hierbei um hauswirtschaftliche Unterstützungen eines nach Landesrecht anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Pflegegrad12345-Hinweis:
Der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist die Gebundenheit des Geldes. Bei dem Pflegegeld steht es den Betroffenen zur freien Verfügung, bei den Pflegesachleistungen wird das Geld zweckgebunden direkt einen professionellen Dienstleister überwiesen. Die beiden Leistungen lassen sich jedoch kombinieren, sodass Du bspw. morgens von einem ambulanten Pflegedienst betreut wirst und dir anteilig abends das Pflegegeld auszahlen lässt und durch Deine pflegenden Angehörigen betreut werden kannst.
Erhöhung der Leistungen 2022
Seit dem 01. Januar 2022 wurden die Sachleistungen um fünf Prozent angehoben. Grundlage war die angekündigte „große“ Pflegereform 2022, die jedoch in der Realität nur kleine Verbesserungen in der ambulanten Pflege gebracht hat. Beschlossen wurden die Änderungen am 11. Juni 2021 im Gesundheitsversorgungs- Weiterentwicklungs- Gesetz (GVWG).
- Pflegegrad 1 ist weiterhin nicht anspruchsberechtigt, erhält jedoch ausgleichend Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Pflegegrad 2 erhält monatlich 724 Euro (vorherig: 689 Euro)
- Pflegegrad 3 erhält monatlich 1363 Euro (vorherig 1298 Euro)
- Pflegegrad 4 erhält monatlich 1693 Euro (vorherig 1612 Euro)
- Zuletzt erhält Pflegegrad 5 monatlich 2095 Euro (vorherig 1995 Euro).
Pflegegrad12345-Hinweis:
Im Rahmen der kleinen Pflegereform 2022 wurden die Sachleistungen 2022 um 4 Prozent angehoben. Der Berechtigtenkreis liegt weiterhin bei Personen mit dem Pflegegrad 2-5.
Was sind Pflegesachleistungen?
Nach dem § 36 SGB XI zählen zu den Pflegesachleistungen alle pflegerischen Hilfen, die zuhause von professionellen Kräften für ambulante pflegerische Leistungen erbracht werden. Hierzu zählt auch die Tages- und Nachtpflege für alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2-5. Für die jeweiligen Pflegegrade sind spezifische Höchstsummen für die Sachleistungen festgelegt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur festgelegten Höchstsumme. Zu den pflegerischen Hilfen der Leistungen zählen Hilfestellungen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung als auch die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Nicht verwendete Pflegesachleistungsmittel lassen sich umwandeln und für andere Unterstützungsmöglichkeiten verwenden. Unzureichende Mittel lassen sich mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich verknüpften und somit aufgestockten.
Kann ich nicht genutzte Pflegesachleistungen anderweitig verwenden?
Wenn Du oder Dein pflegebedürftiger Angehöriger nicht den vollen Rahmen der Pflegesachleistungen benötigt, könnt ihr bis zu 40 Prozent der unbenutzten Leistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet. Wenn Du beispielsweise im Pflegegrad Anspruch auf 724 Euro Sachleistungen hast, aber 40 Prozent nicht für den Pflegedienst brauchst, kannst Du bis zu 289,60 Euro für die Entlastungsleistungen verwenden.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?
Ab dem Pflegegrad 2 erhältst Du von Deiner Pflegekasse zweckgebunden monatlich 724 Euro für die professionelle häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Du hast auch die Wahl die Sachleistung für eine ambulante Versorgung durch eine Tages- oder Nachtpflege oder einer Einrichtung des betreuten Wohnens zu nutzen.
Zusätzlich hast Du die Möglichkeit Pflegesachleistungen und das Pflegegeld zu kombinieren oder bei nicht genutzten Leistungen bis zu 40 Prozent für Betreuungs- und Entlastungsangebote das Geld umzuwandeln und anderweitig zu nutzen. Das Pflegegeld wird an dem Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen verringert.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?
Ab dem Pflegegrad 3 erhältst Du von Deiner Pflegekasse zweckgebunden monatlich 1363 Euro für die professionelle häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Du hast auch die Wahl das Geld für eine ambulante Versorgung durch eine Tages- oder Nachtpflege oder einer Einrichtung des betreuten Wohnens zu nutzen.
Zusätzlich hast Du die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und das Pflegegeld zu kombinieren oder bei nicht genutzten Leistungen bis zu 40 Prozent für Betreuungs- und Entlastungsangebote das Geld umzuwandeln und anderweitig zu nutzen. Das Pflegegeld wird an dem Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen verringert.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?
Ab dem Pflegegrad 4 erhältst Du zweckgebunden von Deiner Pflegekasse zweckgebunden monatlich 1693 Euro für die professionelle häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Du hast auch die Möglichkeit eine ambulante Versorgung durch eine Tages- oder Nachtpflege oder einer Einrichtung des betreuten Wohnens zu nutzen.
Zusätzlich hast Du die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und das Pflegegeld zu kombinieren oder bei nicht genutzten Leistungen bis zu 40 Prozent für Betreuungs- und Entlastungsangebote das Geld umzuwandeln und anderweitig zu nutzen. Das Pflegegeld wird an dem Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen verringert.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5?
Ab dem Pflegegrad 5 erhältst Du von Deiner Pflegekasse zweckgebunden monatlich 2095 Euro für die professionelle häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Du hast auch die Möglichkeit eine ambulante Versorgung durch eine Tages- oder Nachtpflege oder einer Einrichtung des betreuten Wohnens zu nutzen.
Zusätzlich hast Du die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und das Pflegegeld zu kombinieren oder bei nicht genutzten Leistungen bis zu 40 Prozent für Betreuungs- und Entlastungsangebote das Geld umzuwandeln und anderweitig zu nutzen. Das Pflegegeld wird an dem Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen verringert.

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