Du als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger kannst selbst entscheiden, wie und von wem Deine Pflege oder die Pflege Deines Liebsten erfolgt. Wenn du Dich dafür entscheidest, die Pflege im häuslichen Umfeld zu gestalten, so unterstützt Dich die Pflegeversicherung mittels unterschiedlicher Pflegeleistungen. Zu diesen Pflegeleistungen zählt unter anderem die Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen Person. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhältst Du monatlich im Pflegegrad 1 bis 5 in Höhe von max. 125 Euro. 

Inhalt

Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen Beispiele
Welche Angebote der Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind abrechenbar?
Wer hat Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Pflegegrad beantragen, um Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten
Pflegebegutachtung
Umwandlung von Pflegesachleistungen in Entlastungs- und Betreuungsleistungen
Entlastungsbetrag abtreten

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem Putz- und Haushaltshilfen, Alltagsbegleitungen (beispielsweise für Einkäufe) oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität. Auch kann der Entlastungsbeitrag für andere Leistungen im Umfeld der Pflege genutzt werden. Diese Geldleistung ist zweckgebunden und es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, der Pflegebedürftige wählt ein passendes Angebot aus, wie beispielsweise eine wöchentliche Haushaltshilfe und zahlt diese zunächst selbst. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, nachdem er die Rechnung eingereicht hat. Wenn der Entlastungsbeitrag nicht vollkommen ausgeschöpft wird, kann er in die Folgemonate des laufenden Jahres und sogar in das folgende Kalenderjahr (bis zum 30. Juni) transferiert werden. Machst Du keinen Gebrauch vom Entlastungsbeitrag, verfällt dieser. 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind Leistungen, wie Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität, Putz- und Haushaltshilfen sowie Alltagsbegleitungen, z. B. für Einkäufe.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen Beispiele

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden häufig „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ genannt. Sie sind besonders für Demenzkranke interessant, da durch kreative Tätigkeiten die Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden können. Für körperlich Eingeschränkte können Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein. Betreuungs- und Entlastungsleistungen Beispiele:

  • einmal pro Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen
  • einmal pro Woche Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband
  • einmal pro Woche Besuch eines Bewegungsangebots
  • einmal pro Woche Spaziergang mit einer Ehrenamtlichen
  • bei Bedarf Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten durch Ehrenamtliche

Welche Angebote der Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind abrechenbar?

Zu den abrechenbaren Anbietern von Angeboten der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten gehören:

  • Pflegedienste
  • Betreuungsdienste
  • geschulte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung (Betreuungsangebote)
  • Betreuungsgruppen (z. B. für an Demenz erkrankte Menschen)
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen
  • Alltagsbegleiter
  • sonstige Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Preise für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind variabel und nicht festgeschrieben. Unabhängig davon, wer die Betreuungsleistungen durchführt, kann der Umfang und der Preis frei verhandelt werden. Es lohnt sich also, mehrere Angebote zu vergleichen.

Diese Angebote können ebenfalls mit dem Entlastungsbeitrag bezahlt werden können:

Die Verhinderungspflege kann allerdings nur mit dem Entlastungsbeitrag bezahlt werden, sofern sie von einem professionellen Anbieter ausgeführt wird, der auch eine Rechnung stellen kann.

Wer hat Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad stehen die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Die Höhe des Beitrags ist in jedem Pflegegrad gleich. Voraussetzung ist, dass Die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. 

Pflegegrad beantragen, um Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten

Um die Leistungen dieser Art zu erhalten, muss die betreffende Person einen Pflegegrad haben. Ist dies noch nicht der Fall, muss ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, es können also die gleichen Kontaktdaten genutzt werden. Die Antragstellung kann formlos per Brief, telefonisch oder durch die dafür bereitgestellten Formulare auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch bevollmächtigte Personen erfolgen. Nachdem Du einen Antrag für einen Pflegegrad gestellt hast, wird die Pflegekasse tätig und sendet Dir Formulare zu. Hast Du die Antragsformulare ausgefüllt und abgeschickt, teilt Dir der Gutachter einen Termin zur Pflegebegutachtung mit. Den Antrag so früh wie möglich stellen, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.

Pflegebegutachtung

Nach der Antragsstellung erfolgt die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag der Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst (MD). Privatversicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Hier führt die Begutachtung das Unternehmen MEDICPROOF durch. 

Im Regelfall erfolgt die Begutachtung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wohnung oder in der Pflegeeinrichtung, je nachdem, wo die zu begutachtende Person lebt. Für individuelle pflegerische Informationen ist es hilfreich, wenn pflegende Angehörige oder Betreuer zu diesen Terminen anwesend sind und Auskunft geben können. Während der Corona-Pandemie findet eine Begutachtung unter bestimmten Auflagen statt. Der MD schlägt Dir dafür einen Termin vor. Bei Einstufung in einen Pflegegrad besteht Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Umwandlung von Pflegesachleistungen in Entlastungs- und Betreuungsleistungen

Eine Umwandlung der Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist durchführbar. Vorausgesetzt, die Pflegebedürftige Person hat den Pflegegrad 2 bis 5 und somit Anspruch auf Pflegesachleistungen. Bis zu 40 Prozent der nicht ausgeschöpften Pflegesachleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Andersherum kann der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten.  In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden. Den Pflegebedürftigen stehen hierfür andere Sachleistungen zur Verfügung. Im Pflegegrad 1 jedoch kann der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden.

Pflegegrad 12345-Hinweis:
Unter dem Begriff „körperbezogene Maßnahmen“ sind alle pflegerischen Maßnahmen, wie die Körperpflege, Ernährung und Mobilität gemeint. Dieser Sammelbegriff wird auch als Grundpflege bezeichnet. Hierzu zählen zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Inkontinenzversorgung, Lagerungstherapien oder die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.

Entlastungsbetrag abtreten

Nutzt Du für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen Deines Liebsten ausschließlich einen Anbieter, so hast Du die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag an Deinen Anbieter komplett abzutreten. Damit musst Du nicht mehr jeden Monat in Vorleistung gehen und das Geld wieder von der Pflegekasse zurückholen. Stattdessen übernimmt der Betreuungsdienst, der Pflegedienst oder derjenige, der die Betreuungs- und Entlastungsleistungen durchführt, das ganze Prozedere und rechnet mit Deiner Pflegekasse direkt ab. Das Betreuungsgeld geht dabei direkt von der Pflegekasse an den Leistungserbringer. Zu diesem Zweck unterzeichnest Du eine Abtretungserklärung, die den Anbieter entsprechend bevollmächtigt.