Mit dem Beginn des neuen Jahres treten auch im Bereich der Pflege wieder bedeutende Veränderungen in Kraft. Ab dem 01.01.2024 werden im Rahmen der Neuerungen der Pflegereform 2024 für bestimmte Pflegeleistungen höhere Beträge bereitgestellt, während der Zugang zu anderen Leistungen erleichtert werden. Diese maßgeblichen Anpassungen sind das Ergebnis der Pflegereform aus dem Jahr 2023: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

In diesem Kontext informieren wir Dich über die wesentlichen Änderungen zum Jahreswechsel und verdeutlichen, welche konkreten Auswirkungen diese Neuerungen für Dich und Deine Liebsten haben können.

Neuerungen Pflegereform 2024 im Überblick

Für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen stehen im Rahmen der Gesetzesänderungen der Pflege 2024 insbesondere die Änderungen bei den Pflegeleistungen im Fokus. 

Die Neuerungen der Pflegereform für das Jahr 2024 umfassen:

  • Erhöhung des Pflegegeldes
  • Anhebung der Pflegesachleistungen
  • Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige
  • Verbesserter Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld
  • Erhöhung des Zuschlags zu Pflegekosten in stationärer Pflege

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Änderungen ausschließlich für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen relevant sind. Professionelle Pflegekräfte sind von diesen Veränderungen nicht betroffen.

Hintergrund der aktuellen Entwicklungen der Pflegereform 2024 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Dieses wurde nach intensiven Diskussionen im Frühjahr 2023 von der Regierung verabschiedet. Bereits zum 01.07.2023 wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. Mit dem Beginn des Jahres 2024 treten erste Leistungserhöhungen in Kraft, obwohl noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt wurden.

Hinweis: Die Einführung innovativer Pflegekonzepte wie der HYGIBOX steht im Einklang mit den sich wandelnden Anforderungen und Bedürfnissen im Bereich der Pflege, insbesondere vor dem Hintergrund fortschreitender Pflegereformen. Durch die Kombination von individualisierbaren Pflegehilfsmitteln und einer effizienten Organisation der Pflegebedürfnisse bietet die HYGIBOX eine zeitgemäße Lösung, die den Ansprüchen der sich entwickelnden Pflegelandschaft gerecht wird. Die HYGIBOX bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, individuelle Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge nach den Bedürfnissen Deiner Liebsten zusammenzustellen. Erfahre mehr über die HYGIBOX und ihre vielfältigen Möglichkeiten in unserem Beitrag „Pflegebox“.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Im Jahr 2024 treten im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verschiedene Pflegeleistungsänderungen der Pflegereform in Kraft, darunter die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen sowie ein verbesserter Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld, die vor allem für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen relevant sind.

Pflegereform 2024: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen

Zum Start des neuen Jahres treten wichtige Neuerungen im Pflegesektor für die Pflegeleistungen in Kraft: Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen werden um 5 Prozent erhöht.

  • Das Pflegegeld wird auf Grundlage der Veränderungen der Pflegereform zu Beginn des Jahres um 5 Prozent erhöht. Pflegebedürftige, die bereits Pflegegeld beziehen, erhalten ab Januar automatisch eine höhere Zahlung. Diese Anpassung markiert die erste Erhöhung des Pflegegeldes seit 2017. Eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent ist zum 01.01.2025 geplant.
  • Die Pflegesachleistungen werden ebenfalls zum Jahresbeginn um 5 Prozent erhöht. Falls Sie bereits Pflegesachleistungen beziehen, wird Deine Pflegekasse ab Januar automatisch den höheren Betrag berücksichtigen. Diese Anpassung der Pflegesachleistungen für das Jahr 2024 markiert die erste Erhöhung seit 2022. Eine weitere Anpassung, ähnlich wie beim Pflegegeld, ist für den 01.01.2025 geplant und sieht eine Erhöhung um weitere 4,5 Prozent vor.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Mit dem neuen Jahr stehen bedeutsame gesetzliche Veränderungen im Rahmen der Pflegereform 2024 an: Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen erfahren zum Jahresbeginn eine Anhebung um jeweils 5 Prozent.

Pflegereform 2024: Das Entlastungsbudget

Das Entlastungsbudget vereinfacht die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, indem beide Leistungen aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, anstatt wie bisher aus getrennten Töpfen, die teilweise übertragbar sind. Diese Neuerung der Pflegereform tritt für die Allgemeinheit der Pflegebedürftigen erst zum 01.01.2025 in Kraft und beläuft sich dann auf 3.539 Euro.

  • Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 können auf Grundlage der Pflegereform bereits ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen. Damit einher geht eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, was bedeutet, dass nicht mehr die Voraussetzung von mindestens 6 Monaten vorangegangener häuslicher Pflege bei der Verhinderungspflege gilt und die Höchstdauer der Verhinderungspflege von 6 auf 8 Wochen angehoben wird, ähnlich wie bei der Kurzzeitpflege. Zudem wird das halbe Pflegegeld während der Verhinderungspflege nun für bis zu 8 statt bisher 6 Wochen weitergezahlt.

Pflegereform 2024: Pflegeunterstützungsgeld 2024

Das Pflegeunterstützungsgeld ermöglicht es berufstätigen pflegenden Angehörigen, ihre Erwerbsarbeit und ihre Pflegeverantwortung besser miteinander zu vereinbaren. In akuten Notsituationen der Pflege können sie sich von der Arbeit freistellen lassen, ohne auf ihr Einkommen zu verzichten.

Eine neue Regelung der Gesetzesänderungen des Pflegereform 2024 beim Pflegeunterstützungsgeld ist, dass diese Leistung nicht mehr nur einmal pro Pflegefall in Anspruch genommen werden kann, sondern jedes Jahr aufs Neue beantragt werden kann. Dies ist wichtig, da Pflegebedürftigkeit immer wieder neue Herausforderungen mit sich bringt, die nicht nur einmalig zu Beginn auftreten.

Pflegegrad12345-Hinweise:
Das Pflegeunterstützungsgeld erlaubt es berufstätigen pflegenden Angehörigen, sich in akuten Pflegenotfällen freizustellen, ohne Einkommenseinbußen zu erleiden, und aufgrund der Pflegereform 2024 kann es jährlich neu beantragt werden, um den wechselnden Pflegeanforderungen gerecht zu werden.

Pflegereform 2024: Auskunft über Pflegeleistungen

Seit 2022 gewährt die Pflegekasse Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für pflegebedürftige Personen in Pflegeheimen, wobei die Zuschüsse gestaffelt sind und zwischen 5 und 70 Prozent liegen. 

Ab dem 01.01.2024 steigen die Prozentsätze aufgrund der Neuerungen der Pflegereform wie folgt an: 

  • Im ersten Jahr von 5 auf 15 Prozent, 
  • im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, 
  • im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und 
  • ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent. 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zuschüsse ausschließlich die Pflegekosten abdecken und nicht die anderen Kostenpunkte in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Pflegekasse erhöht im Rahmen der Pflegereform ab 2024 die Zuschüsse zum Eigenanteil in Pflegeheimen, beginnend mit 15 Prozent im ersten Jahr und steigend bis zu 75 Prozent im vierten Jahr.

Pflegereform 2024: Zuschlag zu Pflegekosten im Heim

Seit dem Jahr 2022 gewährt die Pflegekasse Zuschüsse zum Eigenanteil der Pflegekosten für pflegebedürftige Personen, die in stationären Pflegeheimen untergebracht sind. Diese Zuschüsse sind abhängig von der Dauer des Aufenthalts und reichen von 5 bis 70 Prozent. 

Ab dem 01.01.2024 werden die Prozentsätze aufgrund der Neuerungen der Pflegereform 2024 wie folgt angepasst: 

  • Im ersten Jahr steigen sie von 5 auf 15 Prozent, 
  • im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, 
  • im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und 
  • ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuschüsse zum Eigenanteil ausschließlich die Pflegekosten abdecken und nicht die anderen Kostenpunkte in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Die Pflegekasse erhöht im Rahmen der gesetzlichen Änderungen der Pflege ab 2024 die Zuschüsse zum Eigenanteil in Pflegeheimen: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent im vierten Jahr, wobei nur die Pflegekosten abgedeckt werden.

Pflegereform 2024: Mitaufnahme in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Ab Juli 2024 tritt eine neue Regelung der Pflegereform in Kraft, die es ermöglicht, dass pflegebedürftige Personen leichter in eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aufgenommen werden können, wenn eine solche Maßnahme für eine Pflegeperson erforderlich ist.

Während dieser Zeit der Vorsorge- oder Rehabilitation können pflegebedürftige Personen folgendermaßen versorgt werden: 

  • entweder in derselben Einrichtung durch bereits vorhandene Versorgung, 
  • durch eine externe zugelassene ambulante Versorgung in derselben Einrichtung oder
  • in einer nahen vollstationären Pflegeeinrichtung.

Die Kosten für diese Versorgung werden von der Pflegeversicherung übernommen. Dies umfasst pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwendungen sowie notwendige Fahr- und Gepäcktransportkosten.

Während sich die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung befinden, ruht der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege, einschließlich des Pflegegeldes. Diese Regelung der Pflegereform 2024 soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Personen die notwendige Versorgung erhalten, während ihre Pflegeperson eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchführt.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Ab Juli 2024 ermöglicht es eine neue Regelung der Pflegereform, dass pflegebedürftige Personen während einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme einer Pflegeperson in einer stationären Einrichtung versorgt werden können, wobei die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, und während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege einschließlich des Pflegegeldes.

Feature Fragen

Was ändert sich 2024 bei der Pflege?

Im Jahr 2024 ergeben sich aufgrund der Neuerungen der Pflegereform mehrere bedeutende gesetzliche Veränderungen, die sowohl pflegebedürftige Personen als auch ihre Angehörigen betreffen:

  1. Anpassungen bei den Pflegeleistungen: Es kommt zu einer Erhöhung des Pflegegeldes sowie der Pflegesachleistungen. Diese Anpassungen sollen den steigenden Anforderungen und Kosten im Pflegebereich Rechnung tragen und den Pflegenden mehr finanzielle Unterstützung bieten.
  2. Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes: Neu bei der Pflegereform 2024 ist die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes, das berufstätigen pflegenden Angehörigen helfen soll, ihre Erwerbsarbeit und ihre Pflegeverantwortung besser miteinander zu vereinbaren. Diese Leistung kann ab 2024 jährlich beantragt werden, um den sich verändernden Herausforderungen der Pflege gerecht zu werden.
  3. Erweiterung der Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege wird im Rahmen der Neuerungen der Pflegereform auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt, was den pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität bei der Organisation ihrer Auszeiten oder Erholungspausen ermöglicht. Während dieser Zeit wird das halbe Pflegegeld für bis zu 8 Wochen weitergezahlt.
  4. Steigende Zuschüsse zum Eigenanteil in Pflegeheimen: Die Pflegekasse erhöht die Zuschüsse zum Eigenanteil in Pflegeheimen schrittweise. Ab dem 01.01.2024 steigen die Prozentsätze für die Zuschüsse, wodurch pflegebedürftige Personen entlastet werden sollen.
  5. Vereinfachte Mitaufnahme in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen: Ab Juli 2024 wird es auf Grundlage der Pflegereform einfacher, pflegebedürftige Personen während einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme einer Pflegeperson in einer stationären Einrichtung unterzubringen. Die Kosten für die Versorgung während dieser Zeit übernimmt die Pflegeversicherung.

Diese Veränderungen im Jahr 2024 sollen dazu beitragen, die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu verbessern und ihnen eine bessere Unterstützung und Versorgung zu bieten.

Wird der Entlastungsbetrag im Jahr 2024 erhöht?

Ja, im Jahr 2024 wird der Entlastungsbetrag aufgrund der gesetzlichen Änderungen der Pflegereform tatsächlich erhöht. Er steigt von 125 Euro auf 150 Euro pro Monat für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5. Diese Erhöhung soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und mehr Unterstützung bieten, um die Herausforderungen der Pflege besser bewältigen zu können.

Welche Höhe hat die Verhinderungspflege 2024?

Die Verhinderungspflege wird auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen der Pflegereform im Jahr 2024 auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt. Während dieser Zeit wird das halbe Pflegegeld für bis zu 8 Wochen weitergezahlt. Dies bedeutet, dass pflegende Angehörige für die Dauer der Verhinderungspflege weiterhin finanziell unterstützt werden, während sie sich um ihre eigenen Bedürfnisse kümmern oder sich erholen können.