Alltagsbegleiter/innen oder auch sogenannte Betreuungskräfte entlasten pflegebedürftige Personen in ihrem häuslichen Umfeld. Darüber hinaus sind sie auch im stationären Bereich tätig und übernehmen die soziale Betreuung von Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. 

Inhalt

Aufgaben der Alltagspflege?

Kosten der Alltagspflege

Finanzierung der Alltagspflege?

Anstellung von Alltagspfleger/innen?

Anforderungen und Beruf der Alltagspfleger/innen?

Feature Fragen

Die Hauptaufgabe der Alltagspflege ist es, Deine/n Liebste/n so weit zu unterstützen, dass er am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Dies geschieht durch unterstützende oder aktivierende Assistenzleistungen im Alltag. Die Förderungsangebote sind individuell auf die Bedürfnisse Deiner Liebsten/ Deines Liebsten angepasst. Das Spektrum umfasst sowohl kreativitätsfördernde als auch bewegungsfördernde Angebote. Diese lassen sich als Einzel- oder Gruppenaktivität planen.

Die Alltagsbegleiter/innen unterstützen Deine/n Angehörige/n auch in Bereichen, in dem er/sie Hilfe benötigt, beispielsweise bei der Verrichtung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, der Zubereitung von Mahlzeiten oder organisatorische Arbeiten am Computer. Darüber Hinaus unterstützt er/sie in Abhängigkeit des Bedarfs der hilfsbedürftigen Person im häuslichen Bereich und ist gleichzeitig soziale/r Ansprechpartner/in bei Fragen des Pflegebedürftigen als auch der Angehörigen.

Wichtig ist, dass die Alltagspfleger/innen keine Grundpflege und keine medizinische Behandlungspflege ausüben dürfen! 

Zu den Aufgabengebieten der Alltagspflege gehören folgende Aufgaben:

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Ansprechpartner/in und Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Unterstützung bei Einkäufen, /Freizeitaktivitäten
  •  soziale Betreuung von Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen 
  • Beschäftigungsangebote wie Spielen, Lesen, Malen etc.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Sogenannte Alltagspfleger/innen (oder auch Alltagsbegleiter/innen oder Betreuungskräfte genannt) unterstützen hilfsbedürftige Menschen in ihrem häuslichen Umfeld oder in einer Einrichtung. Hauptaufgabe ist die Befähigung der gesellschaftlichen Teilhabe der pflegebedürftigen Person. 

Aufgaben der Alltagspflege?

Alltagspfleger/innen unterscheiden sich von Pflegekräften hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche. Herkömmliche Pflegekräfte übernehmen grundpflegerische Tätigkeiten (bspw. Unterstützung oder Übernahme beim Waschen, Anziehen) sowie medizinische Tätigkeiten der Behandlungspflege (bspw. die Gabe von Spritzen oder Medikamenten). Die Betreuungskräfte im Alltag hingegen übernehmen unterstützende Tätigkeiten im regulären Tagesablauf des Pflegebedürftigen. Wichtig ist, dass bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten, der/die Alltagspfleger/in immer die Bedürfnisse der individuellen hilfsbedürftigen Person im Auge behält. Es werden nur Aktivitäten umgesetzt, die Deiner/ Deinem Liebsten Freude bereiten. Es ist wichtig, den Pflegebedürftigen immer nach seiner Meinung zu fragen und diese bei der Planung einer Aktivität einzubinden. Trotz allem ist die Unterbreitung von Angeboten als zusätzlicher Anreiz von außen förderlich, um auch im Alter noch neue Reize und Angebote zu schaffen.

Zu den Aufgabenbereichen von Alltagsbegleiter/innen zählen:

  • Das Planen von Angeboten der Freizeitgestaltung und Beschäftigung
    • Durchführung von Beschäftigungsangeboten (wie bspw. Karten oder Brettspiele)
    • kreative Angebote (Malen, Basteln, Töpfern, Pflanzen)
    • aktivierenden Angeboten wie Gedächtnistraining oder Kreuzworträtsel
    • Soziales Beisammensein (zusammen Fernsehen, Musik hören, Lesen oder Vorlesen etc.)
  • Das Verrichten von hauswirtschaftlichen Unterstützungsangeboten
    • Tätigen von Einkäufen, Backen, Kochen
    • Arbeiten im Garten
    • Hausarbeit wie das Reinigen der Wohnung
    • Besorgungen aller Art
  • Das Verrichten von Begleitdiensten
    • Begleitung zum Arzt, zu Aktivitäten, zu Spaziergängen
    • Planung und Durchführung von Museumsbesuchen, Theaterstücken, Kinobesuchen, Kirchenbesuche
  • Die Übernahme der sozialen Betreuung
    • Gesprächspartner/in
    • Ansprechpartner/in bei Sorgen
    • Hilfe bei dem Verfassen von Briefen und E-Mails
  • Ansprechpartner/in für Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen sein
    • Beratung für administrative Angelegenheiten 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Der Beruf der Alltagspfleger/innen umfasst ein großes Spektrum an Aktivitäten und Aufgaben. Wichtig ist, dass es sich bei den Aufgabengebieten um Betreuungs- und Unterstützungsleistungen handelt. Diese werden in Abhängigkeit von den Bedürfnissen und Fähigkeiten der hilfsbedürftigen Person durchgeführt und geplant. Betreuungskräfte dürfen keine Grundpflege oder medizinische Behandlungspflege ausüben.

Kosten der Alltagspflege

Der Preis für Betreuungskräfte im Alltag variiert je nach Anbieter/in und Leistungsrahmen stark. Grundlage der Vergütung bildet der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 01.04.2022 erhält eine Betreuungskraft mindestens den sogenannten „Pflege-Mindestlohn“ von aktuell 13,20 Euro brutto pro Stunde. Die Preise der Anbieter/innen liegt im Bereich zwischen 15 bis 35 Euro pro Stunde. 

Finanzierung der Alltagspflege?

Die aufkommenden Ausgaben der Alltagsbetreuung werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung der Übernahme der Kosten ist, dass Dein/e Liebste/r einen Pflegegrad vorweist. Wer bisher keinen Pflegegrad hat, jedoch auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, sollte zeitnah einen Pflegegradantrag stellen. Voraussetzung für den Pflegegrad ist eine bestehende Pflegebedürftigkeit. Das innerhalb der häuslichen pflegerischen Versorgung ausgezahlte Pflegegeld lässt sich auch für die Vergütung der Alltagspflege verwenden. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Voraussetzung ist, dass die pflegerische Versorgung häuslich sichergestellt wird durch beispielsweise Angehörigen, Freunde oder Bekannte. Alles rund um die Thematik der „häuslichen Pflege“ findest Du hier.

Zusätzlich erfolgt die Kostenübernahme durch folgende Leistungen der Pflegekasse:

Der Entlastungsbetrag gilt unabhängig für alle Pflegegrade. Er wird zweckgebunden ausgezahlt, d.h. er kann eingesetzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten oder die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern. Ziel des Betrages ist es, Unterstützungen im Alltag zu ermöglichen. Hierzu gehört auch die Alltagsbetreuung. Übergeordnet ist, dass das Geld für einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter verwendet werden muss. Zu diesen Anbieter/innen zählen ambulante Pflegedienste, die neben Pflegefachpersonal auch Alltagspfleger/innen beschäftigen. Bei privaten Alltagsbetreuer/innen, die nicht bei einem Pflegedienst angestellt sind, empfehlen wir Dir, Dich vorab zu informieren, ob die Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Die Pflegekasse gibt Dir Auskunft darüber, welche Dienstleister/innen im Rahmen des Entlastungsbetrags abgerechnet werden können. Wichtig ist, vor der Beantragung eines Pflegedienstes eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Durch diese rechnet der Pflegedienst die Leistungen direkt mit Deiner Pflegekasse ab. Ohne diese Erklärung musst Du finanziell in Vorleistung gehen und die jeweiligen Rechnungen vorlegen. Die Kosten werden nachträglich erstattet.

  • Verhinderungspflege 

Leistungen der Verhinderungspflege können Personen ab dem Pflegegrad 2- bis 5 erhalten. Durch diese Art der Versorgung wird die häusliche Betreuung von Pflegebedürftigen im Falle eines Krankheitsfalles der Pflegeperson sichergestellt. Für die Inanspruchnahme muss die Pflegeperson weder einen Nachweis noch einen Grund des Fehlens erbringen. Die einzige Voraussetzung ist die Obergrenze von 42 Tagen pro Jahr. Zusätzlich muss die private Pflegeperson mindestens sechs Monate gearbeitet haben, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Private Pflegepersonen sind beispielsweise Angehörige, Freunde oder Bekannte. 

Im konkreten Fall der Alltagspflege bedeutet es, dass eine Kostenerstattung für Alltagsbegleiter bis 1.612 Euro pro Jahr möglich ist. Bei einem Preis von 20 Euro pro Stunde bedeutet dies 80,6 Stunden pro Jahr oder 6,7 Stunden pro Monat.

Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 2-5. Die Kurzzeitpflege ist als ein zeitlich begrenzter Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die Kombination der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Bleibt die Inanspruchnahme der stationären Kurzzeitpflege aus, lässt sich die nicht genutzte Zeit als Guthaben nutzen. Hierdurch stehen Dir zusätzlich 806 Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit der Verhinderungspflege von 1.612 Euro ergibt sich für den Alltagsbegleiter ein maximaler Betrag von 2.418 Euro pro Jahr.

Pflegegrad12345-Hinweis:
Um die Unterstützung Deines/r Liebsten durch Alltagspfleger/innen zu finanzieren, kannst Du verschiedene Leistungen der Pflegekasse nutzen, zu diesen zählen: der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und die Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

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Anstellung von Alltagspfleger/innen?

Die Auswahl einer Alltagspfleger/in im häuslichen Bereich ist eine sehr private und persönliche Entscheidung. Betreuungskräfte im Alltag verrichten häufig sehr private Dienstleistungen der Senioren. Die Chemie und die Qualifikation sind zwei entscheidende Merkmale bei der Auswahl der Alltagsbegleiter/innen. Wenn Du eine Alltagsbegleitung anstellen möchtest, empfehlen wir Dir als Anlaufstellen:

  • Kommunale Seniorenbüros
  • Wohlfahrtsverbände
  • Einrichtungen der Diakonie
  • Ambulante Pflegedienste oder Pflegestützpunkte

Zusätzlich kannst Du auch auf „schwarzen Brettern“ Ausschau halten oder auf seriösen Vermittlungsplattformen im Internet. Wir empfehlen Dir als erste Anlaufstelle Deine Pflegekasse. Häufig besitzen die Pflegekassen bereits Listen mit geeigneten Anbieter/innen.

Anforderungen und Beruf der Alltagspfleger/innen?

Der Beruf des/r Alltagspfleger/in umfasst verschiedenste Anforderungen, unter anderem:

  • Verantwortungsbewusstsein (bspw. im Umgang mit pflegebedürftigen Personen und psychischen Leiden)
  • Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit (bspw. bei Einsamkeit ist der/ die Alltagspfleger/in häufig der/die einzige Ansprechpartner/in)
  • Psychische Stabilität (bspw. bei Belastungen oder herausfordernden Tätigkeiten)
  • Sorgfalt (bspw. bei dem Abheften von Dokumenten)

Alltagsbegleiter/innen werden häufig bei Personen mit einem Hilfebedarf, geistigen Behinderungen oder Personen, die an Demenz erkrankt sind, eingesetzt. Als Betreuungskraft kannst Du ambulant arbeiten (das heißt, die Klienten zuhause besuchen), stationär in einer Einrichtung oder bei Privatpersonen zuhause. Hauptaufgabe ist es, die hilfsbedürftige Person am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu lassen. 

Pflegegrad12345-Hinweis:
Der Beruf der Alltagspfleger/in beinhaltet verschiedene Anforderungen, insbesondere Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit, psychische Stabilität und Sorgfalt.

Feature Fragen

Was ist Alltagspflege?

Die Pflege im Alltag wird von sogenannten „Alltagspfleger,/innen“ oder „Betreuungskräften“ vorgenommen. Diese Fachkräfte unterstützen hilfsbedürftige Personen in ihrem häuslichen Umfeld. Im Unterschied zu Pflegepersonal führen sie keine Grundpflege oder medizinische Behandlungspflege durch, sondern übernehmen hauswirtschaftliche Aufgaben. Zu diesen zählen beispielsweise hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Begleitdienste oder das Planen von Beschäftigungs- und Freizeitangebote. Darüber Hinaus dienen sie als soziale/r Ansprechpartner/in für Deine/n Liebste/n oder die pflegenden Angehörigen. Ziel ist es, die soziale Teilhabe der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten. Zusätzlich bildet die Alltagspflege eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen. Hinsichtlich der Anstellung werden private Fachkräfte oder Pfleger/innen die bei ambulanten Pflegediensten eingestellt sind, unterschieden.

Welche Qualifikation weisen Alltagshelfer/innen auf?

Die Alltagspflege fällt in den Bereich der Betreuungsassistent/innen nach § 43b, 53c SGB XI. Jede Betreuungskraft nach diesem Paragrafen musste 150 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum durchlaufen. Die Ausbildungsdauer beträgt 4 Monate. Betreuungskräfte sind demnach keine Pflegekräfte. Die Berufe unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Arbeitsbereiche und Ausbildung. Das Zentrum der Alltagspflege bilden die Tätigkeiten „betreuen und aktivieren“ und nicht „professionell pflegen“. Personen mit einem Abschluss nach § 43b, 53c SGB XI steht seit dem 01.04.2022 der Pflege-Mindestlohn von 13,20 € je Stunde zu. Ausgehend von einer 40-Stunden-Arbeitswoche (160 Arbeitsstunden pro Monat) erhältst Du ein monatliches Gehalt von 2.012 Euro brutto.

Unterschied Alltagspfleger/innen und Pflegeassistent/innen?

Fälschlicherweise werden Absolventen des Kurses nach §§ 43b, 53c SGB XI auch Pflegeassistent/in genannt. Das ist jedoch nicht korrekt. Personen mit einem solchen Abschluss sind Alltagspfleger/innen oder sogenannte Betreuungskräfte. Den Abschluss der Pflegeassistent erreichst Du, erst nach einer einjährigen bis zweijährigen Ausbildung. Auch der Begriff der Pflegeassistenz ist veraltet, aktuell wird von der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Pflegeassistenz“ gesprochen. Darüber Hinaus unterschieden sich auch die Aufgabengebiete der beiden Berufe. Pflegeassistent/innen gewährleisten die grundpflegerische, soziale als auch hauswirtschaftliche Versorgung von Senioren durch die Unterstützung einer Pflegekraft.